Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden
Wichtige Begriffe
Wichtige Begriffe
Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 14.09.2016 / 15.09.2016 |
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Obligationenrecht
Inhalt: Obligationen (VERPFLICHTUNGEN). Besteht aus den "Allegemeinen Bestimmungen" und den Bestimmungen zu "Einzelnen Vertragsverhältnissen" (z.B. Miete, Arbeitsvertrag,...)
Arbeitsgesetz
Bildet die Grundlage des Arbeitnehmerschutzes. Besteht aus 2 Hauptteilen: Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten und Regelungen des Gesundheitsschutzes
Überstunden
Über die vertraglich festgelegte Zeit hinaus geleistete Arbeit
Überzeit
Überschreitung der im Arbeitsgesetz festgelegten Höchstarbeiteszeit von 45 bzw. 50 Stunden pro Woche
Lohnfortzahlung
Den Lohn erhalten, obschon man (unverschuldet) verhindert ist zu arbeiten
Treuepflicht
Die Interessen des Arbeitgebers fördern, sich ihm gegenüber loyal und solidarisch verhalten, ihm keinen Schaden zufügen und möglichen Schaden abwenden.
privatrechtliches Arbeitsverhältnis
Ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber eine Privatperson, eine private Firma, ein Verein oder eine Stiftung ist.
öffeltich-rechtliches Arbeitsverhältnis
Wenn der Arbeitgeber eine Institution des öffentlichesn Rechts ist, z.B. der Bund, ein Kanton, eine Gemeinde, so liegen in der Regel öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnise vor.
Leumund
Andere Bezeichnung für "guter Ruf"