Privatrecht 2 - Vertragsrecht
Tatbestandselemente und Rechtsfolgen
Tatbestandselemente und Rechtsfolgen
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Cartes-fiches | 23 |
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Utilisateurs | 12 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 24.05.2014 / 19.11.2020 |
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Antrag
TB:
- (ausdrückliche oder konkludente) Willensäusserung
- Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit aller wesentlichen Vertragspunkte
- Bindungswille (vgl. Art. 7 Abs. 1 OR)
RF: Bindung des Antragstellers (Art. 3 - 5 OR)
Annahme
TB:
- (ausdrückliche, konkludente oder stillschweigende) Willenserklärung
- inhaltliche Übereinstimmung mit dem Antrag
- Einhaltung der Annahmefrist
RF: Zustandekommen des Vertrags
Stellvertretung (Art. 32 OR)
TB:
- Vertretungsmacht des Vertreters
- Handeln im Namen der vertretenen Person
RF: Vertretungswirkung (die rechtsgeschäftlichen Handlungen des Vertreters entfalten ihre Wirkungen für die vertretene Person)
Culpa in Contrahendo
TB:
- Schaden im Sinne einer Vermögenseinbusse
- Vertragsverhandlungsverhältnis
- Verstoss gegen Treu und Glauben (Verletzung vorvertraglicher Rücksichtspflichten)
- natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang
- Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
RF: Der fehlbare Verhandlungspartner hat dem andern Schadenersatz zu leisten.
evt. zusätzlich: Anspruch auf Vertragsaufhebung
Formmangel (Art. 11 Abs. 2 OR)
TB:
- Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen (bzw. vertraglich vorbehaltenen) Form
RF: Nichtigkeit des Vertrages (sofern die betroffene Formvorschrift nicht eine andere Rechtsfolge anordnet)
Inhaltsmangel (Art. 20 OR)
TB:
- unmöglicher oder
- widerrechtlicher oder
- sittenwidriger Vertragsinhalt
RF: Nichtigkeit (bzw. Teilnichtigkeit)
Übervorteilung (Art. 21 OR)
TB:
- offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
- Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn einer Vertragspartei
- Ausbeutung dieses Umstandes durch die andere Vertragspartei
RF: Anfechtbarkeit des Vertrages
Wesentlicher Irrtum (Art. 23 ff. OR)
TB:
- wesentlicher Erklärungsirrtum oder
- Grundlagenirrtum (und nicht bloss Motivirrtum)
RF: Anfechtbarkeit des Vertrages (Frist: 1 Jahr seit Kenntnis des Irrtums)
Grundlagenirrtum
- subjektive Wesentlichkeit (condicio sine qua non)
- objektive Wesentlichkeit d.h. der Irrende durfte nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr dem Umstand eine solche Bedeutung beimessen
- Erkennbarkeit der subjektiven Wesentlichkeit d.h. die Gegenpartei müsste erkennen können, dass der Irrende dem fraglichen Umstand eine solche Bedeutung beimisst
Absichtliche Täuschung (Art. 28 OR)
TB:
- Täuschung durch den Vertragspartner
- Absicht
- Irrtum der getäuschten Partei
- Kausalzusammenhang zwischen Irrtum und Vertragsschluss
RF: Anfechtbarkeit des Vertrags (Frist: 1 Jahr seit Kenntnis der Täuschung)
Drohung (Art. 29 ff. OR)
TB:
- Drohung durch den Vertragspartner oder eine Drittperson
- gegründete Furcht der bedrohten Partei
- Widerrechtlichkeit der Drohung
- Kausalzusammenhang zwischen Drohung und Vertragsschluss
RF: Anfechtbarkeit des Vertrags (Frist: 1 Jahr seit Beseitigung der Furcht)
Vertragliche Haftung nach Art. 97 OR
TB:
- Vertragsverletzung infolge:
- nachträglicher Unmöglichkeit
- positiver Vertragsverletzung
- Schaden
- Kausalzusammenhang zwischen nachträglicher Unmöglichkeit bzw. positiver Vertragsverletzung und dem Schaden
- Verschulden bzw. Misslingen des Exkulpationsbeweises
RF: Schadenersatzpflicht
Schuldnerverzug
TB:
- Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit
- Fälligkeit der Forderung
- Mahnung des Schuldners
- oder Verabredung eines bestimmten Verfalltags
- oder Verabredung eines Fixtermins
- kein Gläubigerverzug
- keine berechtigte Leistungsverweigerung durch den Schuldner
RF: Schuldner befindet sich in Verzug
Recht zur Nachfristansetzung bei Schuldnerverzug (Art. 107 Abs. 1)
TB:
- Verzug des Schuldners
- vollkommen zweiseitiger Vertrag
RF: Recht des Gläubigers zur angemessenen Nachfristansetzung
Wahlrechte des Gläubigers bei Schuldnerverzug (Art. 107 Abs. 2 OR)
TB:
Ablauf der Nachfrist
RF:
1. Wahlrecht des Gläubigers:
- Erfüllung des Vertrages nebst Schadenersatz wegen Verspätung verlangen
oder sofern unverzüglich erklärt:
- auf nachträgliche Leistung verzichten und zweites Wahlrecht ausüben:
2. Wahlrecht des Gläubigers:
- Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen (pos. Vertragsinteresse; unter Aufrechterhaltung des Vertrags)
oder
- vom Vertrag zurücktreten und den aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schaden fordern (negatives Vertragsinteresse Art. 109 OR)
Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR)
TB:
- Schaden
- Hilfsperson (nat. oder jur. Drittperson, die anstelle des Schuldners - selbständig oder unter dessen Anweisung - handelt oder allenfalls neben diesem an der Erfüllungshandlung mitwirkt)
- funktioneller Zusammenhang
- Kausalzusammenhang
- Befugter Beizug der Hilfsperson
- Hypothetische Vorwerfbarkeit (bzw. Misslingen des Beweises fehlender hypothetischer Vorwerfbarkeit)
RF: Schadenersatz
Verrechnung (Art. 120 ff. OR)
TB:
positiv:
- Gegenseitigkeit der zu verrechnenden Forderungen
- Gleichartigkeit der zu verrechnenden Forderungen
- Fälligkeit der Verrechnungsforderung
- Klagbarkeit der Verrechnungsforderung
negativ:
- fehlender Ausschluss der Verrechnung durch Vertrag
- fehlender Ausschluss der Verrechnung durch Gesetz
RF: Recht zur Verrechnung
Verjährung (Art. 127 ff. OR)
TB:
- verjährbare Forderung
- Ablauf der Verjährungsfrist
RF:
- Der Schuldner der verjährten Forderung ist berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern (sog. Verjährungseinrede)
- Der Gläubiger der verjährten Forderung hat trotz der Verjährung das Recht auf die geschuldete Leistung.
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 OR)
TB:
- Bereicherung des Bereicherten
- Entreicherung* des Entreicherten
- Ungerechtfertigkeit
* bei Eingriffskondiktion genügt ein Sachzusammenhang zwischen Bereicherung und Eingriff in die geschützten Rechtsgüter)
RF: Bereicherungsanspruch
Sachgewährleistung des Verkäufers (Art. 197 ff. OR)
TB:
- Sachmangel im Sinne einer fehlenden zugesicherten oder einer fehlenden vorausgesetzten Eigenschaft
- Vorhandensein des Sachmangels bei Gefahrenübergang
- Rechtzeitige Mängelrüge
- negative Voraussetzungen:
- keine Mangelkenntnis des Käufers
- kein vertraglicher Gewährleistungsausschluss
- keine Verjährung
RF: Wandelung, Minderung oder Ersatzlieferung, jeweils u.U. mit Schadenersatz.
Gewährleistung des Unternehmers (Art. 368 OR)
TB:
- Werkmangel (Vertragsabweichung)
- Rechtzeitige Mängelrüge
- negative Voraussetzungen:
- keine Genehmigung des Werkes (Art. 370 OR)
- keine Weisung des Bestellers entgegen einer Abmahnung des Unternehmers (Art. 369)
- keine Verjährung (Art. 371)
RF: Mängelrechte des Bestellers (wahlweise):
- entweder Wandelung (wenn dem Besteller die Annahme nicht zugemutet werden kann, Art. 368 Abs. 1 OR)
- oder Minderung (Art. 368 Abs. 2 OR)
- oder Nachbesserung (wenn keine übermässigen Kosten für den Unternehmer entstehen, Art. 368 Abs. 2)
(bei Bauwerken: Nur Minderung oder Nachbesserung Art. 368 Abs. 3)
Einrede des nicht erfüllten Vertrages (OR 82)
TB:
- vollkommen zweiseitiger Vertrag
- Fälligkeit der beidseitigen Leistungen
- Der Gläubiger hat seine Leistung weder erbracht noch ausreichend angeboten
- Keine Vorleistungspflicht des Schuldner (aus Vereinbarung, Gesetz, Verkehrssitte)
RF: Schuldner braucht die an sich fällige Forderung nicht zu erbringen
Einrede der Zahlunsunfähigkeit (OR 83)
TB:
- vollkommen zweiseitiger Vertrag
- Fälligkeit der zurückbehaltenen Leistung
- Nachträgliche Zahlungsunfähigkeit der einen Vertragspartei
- Anspruch der Gegenpartei ist gefährdet
RF:
- Recht auf Leistungsverweigerung
- Allenfalls Rücktritt vom Vertrag bei nicht sichergestellten Gegenleistung