Privatrecht 2 - Vertragsrecht

Tatbestandselemente und Rechtsfolgen

Tatbestandselemente und Rechtsfolgen


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 24.05.2014 / 19.11.2020
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Antrag

TB:

- (ausdrückliche oder konkludente) Willensäusserung

- Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit aller wesentlichen Vertragspunkte

- Bindungswille (vgl. Art. 7 Abs. 1 OR)

RF: Bindung des Antragstellers (Art. 3 - 5 OR)

Annahme

TB:

- (ausdrückliche, konkludente oder stillschweigende) Willenserklärung

- inhaltliche Übereinstimmung mit dem Antrag

- Einhaltung der Annahmefrist

RF: Zustandekommen des Vertrags

Stellvertretung (Art. 32 OR)

TB:

- Vertretungsmacht des Vertreters

- Handeln im Namen der vertretenen Person

RF: Vertretungswirkung (die rechtsgeschäftlichen Handlungen des Vertreters entfalten ihre Wirkungen für die vertretene Person)

 

Culpa in Contrahendo

TB:

- Schaden im Sinne einer Vermögenseinbusse

- Vertragsverhandlungsverhältnis

- Verstoss gegen Treu und Glauben (Verletzung vorvertraglicher Rücksichtspflichten)

- natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang

- Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)

RF: Der fehlbare Verhandlungspartner hat dem andern Schadenersatz zu leisten.
evt. zusätzlich: Anspruch auf Vertragsaufhebung

Formmangel (Art. 11 Abs. 2 OR)

TB:

- Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen (bzw. vertraglich vorbehaltenen) Form

RF: Nichtigkeit des Vertrages (sofern die betroffene Formvorschrift nicht eine andere Rechtsfolge anordnet)

 

Inhaltsmangel (Art. 20 OR)

TB:

- unmöglicher oder

- widerrechtlicher oder

- sittenwidriger Vertragsinhalt

RF: Nichtigkeit (bzw. Teilnichtigkeit)

Übervorteilung (Art. 21 OR)

TB:

- offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

- Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn einer Vertragspartei

- Ausbeutung dieses Umstandes durch die andere Vertragspartei

RF: Anfechtbarkeit des Vertrages

Wesentlicher Irrtum (Art. 23 ff. OR)

TB:

- wesentlicher Erklärungsirrtum oder

- Grundlagenirrtum (und nicht bloss Motivirrtum)

RF: Anfechtbarkeit des Vertrages (Frist: 1 Jahr seit Kenntnis des Irrtums)

Grundlagenirrtum 

- subjektive Wesentlichkeit (condicio sine qua non)

- objektive Wesentlichkeit d.h. der Irrende durfte nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr dem Umstand eine solche Bedeutung beimessen

- Erkennbarkeit der subjektiven Wesentlichkeit d.h. die Gegenpartei müsste erkennen können, dass der Irrende dem fraglichen Umstand eine solche Bedeutung beimisst

 

Absichtliche Täuschung (Art. 28 OR)

TB:

- Täuschung durch den Vertragspartner

- Absicht

- Irrtum der getäuschten Partei

- Kausalzusammenhang zwischen Irrtum und Vertragsschluss

RF: Anfechtbarkeit des Vertrags (Frist: 1 Jahr seit Kenntnis der Täuschung)

Drohung (Art. 29 ff. OR)

TB:

- Drohung durch den Vertragspartner oder eine Drittperson

- gegründete Furcht der bedrohten Partei

- Widerrechtlichkeit der Drohung

- Kausalzusammenhang zwischen Drohung und Vertragsschluss

RF: Anfechtbarkeit des Vertrags (Frist: 1 Jahr seit Beseitigung der Furcht)

Vertragliche Haftung nach Art. 97 OR

TB:

- Vertragsverletzung infolge:

- nachträglicher Unmöglichkeit

- positiver Vertragsverletzung

- Schaden

- Kausalzusammenhang zwischen nachträglicher Unmöglichkeit bzw. positiver Vertragsverletzung und dem Schaden

- Verschulden bzw. Misslingen des Exkulpationsbeweises

RF: Schadenersatzpflicht

Schuldnerverzug

TB:

- Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit

- Fälligkeit der Forderung

- Mahnung des Schuldners

- oder Verabredung eines bestimmten Verfalltags

- oder Verabredung eines Fixtermins

- kein Gläubigerverzug

- keine berechtigte Leistungsverweigerung durch den Schuldner

RF: Schuldner befindet sich in Verzug

Recht zur Nachfristansetzung bei Schuldnerverzug (Art. 107 Abs. 1)

TB:

- Verzug des Schuldners

- vollkommen zweiseitiger Vertrag

RF: Recht des Gläubigers zur angemessenen Nachfristansetzung

Wahlrechte des Gläubigers bei Schuldnerverzug (Art. 107 Abs. 2 OR)

TB: 

Ablauf der Nachfrist

RF:

1. Wahlrecht des Gläubigers:

- Erfüllung des Vertrages nebst Schadenersatz wegen Verspätung verlangen

oder sofern unverzüglich erklärt:

- auf nachträgliche Leistung verzichten und zweites Wahlrecht ausüben:

2. Wahlrecht des Gläubigers:

- Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen (pos. Vertragsinteresse; unter Aufrechterhaltung des Vertrags)

oder

- vom Vertrag zurücktreten und den aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schaden fordern (negatives Vertragsinteresse Art. 109 OR)

Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR)

TB:

- Schaden

- Hilfsperson (nat. oder jur. Drittperson, die anstelle des Schuldners - selbständig oder unter dessen Anweisung - handelt oder allenfalls neben diesem an der Erfüllungshandlung mitwirkt)

- funktioneller Zusammenhang

- Kausalzusammenhang

- Befugter Beizug der Hilfsperson

- Hypothetische Vorwerfbarkeit (bzw. Misslingen des Beweises fehlender hypothetischer Vorwerfbarkeit)

RF: Schadenersatz

Verrechnung (Art. 120 ff. OR)

TB:

positiv: 

- Gegenseitigkeit der zu verrechnenden Forderungen

- Gleichartigkeit der zu verrechnenden Forderungen

- Fälligkeit der Verrechnungsforderung

- Klagbarkeit der Verrechnungsforderung

negativ:

- fehlender Ausschluss der Verrechnung durch Vertrag

- fehlender Ausschluss der Verrechnung durch Gesetz

RF: Recht zur Verrechnung

Verjährung (Art. 127 ff. OR)

TB: 

- verjährbare Forderung

- Ablauf der Verjährungsfrist

RF: 

- Der Schuldner der verjährten Forderung ist berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern (sog. Verjährungseinrede)

- Der Gläubiger der verjährten Forderung hat trotz der Verjährung das Recht auf die geschuldete Leistung.

Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 OR)

TB:

- Bereicherung des Bereicherten

- Entreicherung* des Entreicherten

- Ungerechtfertigkeit

* bei Eingriffskondiktion genügt ein Sachzusammenhang zwischen Bereicherung und Eingriff in die geschützten Rechtsgüter)

RF: Bereicherungsanspruch

Sachgewährleistung des Verkäufers (Art. 197 ff. OR)

TB:

- Sachmangel im Sinne einer fehlenden zugesicherten oder einer fehlenden vorausgesetzten Eigenschaft

- Vorhandensein des Sachmangels bei Gefahrenübergang

- Rechtzeitige Mängelrüge

- negative Voraussetzungen:

- keine Mangelkenntnis des Käufers

- kein vertraglicher Gewährleistungsausschluss

- keine Verjährung

RF: Wandelung, Minderung oder Ersatzlieferung, jeweils u.U. mit Schadenersatz.
 

Gewährleistung des Unternehmers (Art. 368 OR)

TB:

- Werkmangel (Vertragsabweichung)

- Rechtzeitige Mängelrüge

- negative Voraussetzungen:

- keine Genehmigung des Werkes (Art. 370 OR)

- keine Weisung des Bestellers entgegen einer Abmahnung des Unternehmers (Art. 369)

- keine Verjährung (Art. 371)

RF: Mängelrechte des Bestellers (wahlweise):

- entweder Wandelung (wenn dem Besteller die Annahme nicht zugemutet werden kann, Art. 368 Abs. 1 OR)

- oder Minderung (Art. 368 Abs. 2 OR)

- oder Nachbesserung (wenn keine übermässigen Kosten für den Unternehmer entstehen, Art. 368 Abs. 2)

(bei Bauwerken: Nur Minderung oder Nachbesserung Art. 368 Abs. 3)

Einrede des nicht erfüllten Vertrages (OR 82)

TB:

- vollkommen zweiseitiger Vertrag

- Fälligkeit der beidseitigen Leistungen

- Der Gläubiger hat seine Leistung weder erbracht noch ausreichend angeboten

- Keine Vorleistungspflicht des Schuldner (aus Vereinbarung, Gesetz, Verkehrssitte)

RF: Schuldner braucht die an sich fällige Forderung nicht zu erbringen

Einrede der Zahlunsunfähigkeit (OR 83)

TB:

- vollkommen zweiseitiger Vertrag

- Fälligkeit der zurückbehaltenen Leistung

- Nachträgliche Zahlungsunfähigkeit der einen Vertragspartei

- Anspruch der Gegenpartei ist gefährdet

RF: 

- Recht auf Leistungsverweigerung

- Allenfalls Rücktritt vom Vertrag bei nicht sichergestellten Gegenleistung