Personalmanagement

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen


Kartei Details

Karten 71
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 14.06.2015 / 23.03.2021
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BVG-Koordinationsabzug

Fr. 24'675

Eintrittsschwelle BVG

Fr. 21'150

max. versicherter UVG-Lohn

Fr. 126'000 pro Jahr

max. BVG-versicherter Lohn

Fr. 84'600 .\. Koordinationsabzug Fr. 24'675 = Fr. 59'925

min. koordinierter BVG-Lohn

Fr. 3'525

max. Beitrag Säule 3a (mit BVG)

Fr. 6'768

max. Beitrag Säule 3a (ohne BVG)

20% von EK / max. Fr. 33'840

max. einfach AHV-Rente

Fr. 28'200.00

min. einfache AHV-Rente

Fr. 14'100.00

Beitragssatz AHV

8.4% je 1/2

Beitragssatz IV

1.4% je 1/2

Beitragssatz EO

0.5% je 1/2

Freibetrag AHV-Rentner im Monat

Fr. 1'400.00

Freibetrag AHV-Rentner im Jahr

Fr. 16'800.00

Grenze Geringfügige Löhne --> Regelung

Fr. 2'300.00 je Arbeitsverhältnis pro Jahr --> Abr. AHV nur auf Verlangen AN (Ausnahme: Haushaltsdienst in Privathaushalten --> immer pflichtig)

AGK-Beitrag SE

9.7% bei EK von Fr. 56'4000 (= Maximum) --> Abstufung, wenn weniger EK / Mindestbeitrag Fr. 480.00 pro Jahr (bei EK unter Fr. 9'400)

Mindestbeitrag AGK SE

Fr. 480.00 pro Jahr

Beitragspflicht AHV NE

01.01. nach Vollendung von 20. Altersjahr bis Erreichung ordentl. Rentenalter

Berechnung AHV-Beitrag NE

Vermögen plus 20-faches jährliches Renteneinkommen (bei Verheirateten hälftiges Vermögen)

Mindestbeitrag AGK NE

Fr. 480.00 pro Jahr

Ausnahme Beitragspflicht NE

Ehepartner ist erwerbstätig und bezahlt mind. doppelte Mindestbeiträge --> Fr. 960.00 pro Jahr

Voraussetzungen Vereinfachtes Abrechnungsverfahren AGK

- einzelner Lohn nicht über Fr. 21'150 (= Eintrittsschwelle BVG) pro Jahr

- gesamte Lohnsumme des Betriebes nicht über Fr. 56'400

- sämtliche Löhne werden im vereinf. Abr.-Verfahren abgerechnet

Beitragssatz vereinfachtes Abrechnungsverfahren AGK

6.25% AHV/IV/EO/ALV

            FAK gem. AGK

5% Quellensteuer

Erwerbsersatzentschädigung während RS

Fr. 62.00 pro Tag (pauschal)

Erwerbsersatzentschädigung während WK

80% des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommen

Dauer Mutterschaftsentschädigung

14 Wochen nach Niederkunft (Aufschub bei längerem Spitalaufenthalt Kind --> bis Heimkehr Kind)

Entschädigung MSE

80% des durchschnittlichen Lohnes vor Niederkunft

max.. Fr. 196.00 / Tag (platfoniert)

Berechnung immer mit 30 Tagen pro Monat

Voraussetzung MSE

vor Niederkunft während mind. 9 Monaten EO-Beiträge bezahlt

Spezialitäten MSE --> 3 Stk.

- auf MSE müssen AHV/IV/EO/ALV-Beiträge entrichtet werden

- UVG-versichert, aber von Prämienzahlung befreit

- BVG läuft wie gehabt --> keine Anp. der Beträge

Beitragspflicht ALV

wenn AHV-pflichtig; bis Erreichung ordentl. Rentenalter

Beiträge ALV

2.2% ALV auf Fr. 126'000 / Jahr

1.0% ALV II ab Fr. 126'001 / Jahr (unbegrenzt)

Beitragspflicht UVG

für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch

Selbständigerwerbende --> freiwillig!!

Beitragssätze UVG

je nach Branche und Tätigkeit

Max. versicherter UVG-Lohn

Fr. 126'000 / Jahr

Arbeitgeber --> BU

Arbeinehmer --> NBU

Regelung NBU

wenn durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit unter 8 Stunden --> nur BU

BVG-Beitragspflicht

alle Arbeitnehmenden, die AHV-pflichtig sind

Ausnahmen:

- bis 31.12. nach Zurücklegung 17. Altersjahr

- ordentl. Rentenalter erreicht

- Jahreslohn pro Arbeitgeber unter Fr. 21'150 / Jahr

- befristeter Arbeitsvertrag von max. 3 Monaten

- wenn nur Nebenerwerb und Haupterwerb bereits versichert oder Haupterwerb = SE

- im Sinne der IV mind. 70% invalid

SE --> freiwillige Versicherung möglich

Beiträge Aterskapital BVG (Altersgutschriften)

Männer/ Frauen              Prozente des versicherten Lohnes

25-34 J.                                  7%

35-44 J.                                 10%

45-54 J.                                 15%

55-65/64 J.                            18%

Risikobeitrag BVG

ab 01.01. nach Vollendung 17. Lebensjahr

je nach Versicherung (rund 3 - 4% des versicherten Lohnes)

UVG-Maximum bei Austritt

Maximum Fr. 126'000 pro rata

--> z.B. Austritt September: Fr. 94'300

Kündigungsverbot Schwangerschaft

während Schwangerschaft und 16 Wochen nach Niederkunft