Öffentliches Verfahrensrecht

Karteikarten zum Öffentlichen Verfahrensrecht

Karteikarten zum Öffentlichen Verfahrensrecht


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Flashcards 21
Students 12
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 11.11.2014 / 15.06.2025
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Was sind die Voraussetzungen für das allgemeine Beschwerderecht nach Art. 48 Abs. 1 VwVG / Art. 89 Abs. 1 BGG?

  1. Partei und Prozessfähigkeit
  2. Formelle Beschwer
    1. Teilnahme am Verfahren der Vorinstanz
    2. Keine Möglichkeit zur Teilnahme
  3. Materielle Beschwer
    1. Persönliche Vor- bzw. Nachteile stehen hinter dem Rechtsschutzanliegen
  4. Aktuelles und praktisches Interesse

Welche beiden Formen der Beschwerdelegitimation kennt das Öffentliche Verfahrensrecht?

  1. Die allgemeine Beschwerde 
    1. Legitimation aufgrund schutzwürdiger Interessen
  2. Die besondere (abstrakte) Beschwerde
    1. Legitimation aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigung

Wer ist formell beschwert?

Formell beschwert ist, wer am Verfahren vor der Vorinstanz teilgenommen hat, und dabei ganz oder teilweise unterlegen ist (Art. 48 VwVG / Art. 89 BGG)

Auf das Erforderniss des formellen Bescher wird verzichtet, wenn der Beschwerdeführer keine Möglichkeit zur Teilnahme hatte. (Art. 48 VwVG / Art. 89 BGG)

Wer ist materiell beschwert? 

Materiell beschwert ist, wer durch den angefochtenen Akt besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an seiner Aufhebung oder Änderung hat. 

Bundesverwaltungsgericht: Es muss "etwas Reales bzw. handfeste Belange, persönliche Vor- oder Nachteile hinter dem Rechtschutzanliegen stehen."

 

Was besagt die sogenannte "Star-Praxis" des Bundesgerichts?

Nach der "Star-Praxis" schliesst die fehlende Legitimation einer Partei in der Sache die Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht aus. 

Worin besteht das aktuelle und praktische Interesse im allgemeinen Beschwerderecht?

Aktuell: wenn die materielle Beschwer im Urteilszeitpunkt noch besteht

Praktisch: Nachteil kann durch eine erfolgreiche Beschwerdeführung beseitigt werden

Ausnahme: Grundsatzfrage von Öffentlichem Interesse bei welchem sonst nie rechtzeitig ein Entscheid gefällt werden könnte

Welches sind die Beschwerdevoraussetzungen von Verbänden bei der allgemeinen Beschwerde? (egoistische Verbandsbeschwerde)

Kumulativ: 

- Verband besitzt juristische Persönlichkeit

- Verband ist statuarisch zur Wahrung der in der Frage stehenden Interessen seiner Mitglieder berufen

- Mehrheit oder grosse Zahl der Mitglieder ist von der Verfügung betroffen

- Diese Mitglieder wären selbst zur Beschwerdeführung legitimiert 

Daher - faktisch Sammelklage aus Gründen der Prozessökonomie

Unter welchen Voraussetzungen wird dem Gemeinwesen ausnahmsweise ein allgemeines Beschwerderecht zugestanden?

- Wenn das Gemeinwesen vom Entscheid oder der Verfügung gleich oder ähnlich wie ein Privater betroffen ist

- wenn der umstrittene Hoheitsakt sie in wichtigen öffentlichen Interessen erheblich berührt. 

Der Durchsetzung welcher Interessen dient das besondere Beschwerderecht? 

Das besondere Beschwerderecht dient der Durchsetzung von Öffentlichen Interessen, wohingegen das allgemeine Beschwerderecht dem Individualrechtsschutz dient. 

Welches sind die Voraussetzungen für die besonderen Beschwerderechte für Behörden des Bundes? 

Diese richten sich Grundsätzlich nach VerfahrensG oder nach SpezialG

Formelle beschwer: Recht, aber idR keine Pflicht zur Beteiligung am kant. Verfahren (Art. 111 Abs. 2 BGG)

Materielle beschwer: Nicht erforderlich

Aktuelles und praktisches Interesse: Erforderlich

Welches sind die Voraussetzungen für die besonderen Beschwerderechte für Öff. -rechtl. Körperschaften, insb. Gemeinden?

Entweder zur Durchsetzung ihrer Autonomie (Art. 89 Abs. 2 Bst. c BGG)

oder nach Spezialgesetz

Formelle beschwer: idR. erforderlich

Materielle beschwer: ergibt sich aus Autonomie/Gesetz

Aktuelles und praktisches Interesse: erforderlich

Zähle alle Möglichkeiten zur Beschwerdebefugniss einer Gemeinde auf

  • Betroffen wie Private (allg)
  • Betroffen in wichtigen öffentlichen Interessen (allg)
  • Betroffen in Autonomie (bes/abstrakt)
  • Spezialgesetzliche Ermächtigung (bes/abstrakt)

Was sind die Voraussetzungen für ein besonderes Beschwerderecht von ideelen Organisationen? (Ideelle Verbandsbeschwerde)

  • Spezialgesetzlich vorgesehen
  • dient der Durchsetzung wichtiger öffentlicher Interessen

Formelle Beschwer: erforderlich (!) / Ausser die Parteistellung wurde erst durch den angefochtenen Entscheid begründet

Materielle Beschwer: nicht erforderlich

Aktuelles und praktisches Interesse: erforderlich

Benenne alle möglichen Legitimationskonstellationen für Gemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften

Legitimationskonstellationen

 

Zwischen welchen Verfahrensstadien wird im Beschwerdeverfahren unterschieden? (Analog: Verwaltungsverfahren)

1. Einleitungsstadium

2. Ermittlungsstadium

3. Entscheidstadium

Was sind die Verfahrensvoraussetzungen welche die Beschwerdeinstanz im Einleitungsstadium prüft?

  1. Zuständigkeit der angerufenen Beschwerdeinstanz
  2. Zulässiges Anfechtungsobjekt
  3. Parteifähigkeit und Beschwerderecht (Legitimation)
  4. Prozessfähigkeit
  5. Zulässigkeit der Beschwerdegründe (Matrielle Überprüfung)
  6. Form- und Fristerfordernisse sowie allfällige Kostenvorschusspflicht (unentgeltliche Rechtspflege)

Was besagt das sogenannte Rügeprinzip?

Grundsätzlich wendet das Gericht Recht von Amtes wegen an. Bei der Verletzung von Grundrechten / Verfassungsmässigen Rechten sowie kantonalem und interkantonalem Recht muss der Beschwerdeschrift zusätzlich eine präzise Begründung beiliegen welches Recht inwieweit verletzt sei (Art. 106 Abs. 2 BGG). 

Vor BVger muss zumindest Sinngemäss aufgezeigt werden, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt oder Fehler bei der Feststellung des Sachverhalts erfolgten. 

Was versteht man unter dem Devolutiveffekt? Wodurch wird er möglicherweise relativiert?

Nach dem Devolutiveffekt geht die Verfügungsmacht bezgl. eines Sachentscheids etc. auf die Rechtsmittelinstanz über. Eine mögliche Relativierung erfährt der Devolutiveffekt infolge dessen, dass die Vorinstanz eine Wiedererwägung (Art. 58 VwVG) vornehmen kann. 

Was besagt der Suspensiveffekt und wo kommt dieser zur Anwendung?

Der Suspensiveffekt ist die wichtigste Vorsorgliche Massnahme. Die in der angefochtenen Verfügung angedrohte Rechtsfolge untersteht dabei einer Aufschiebenden Wirkung (Nur bei positiven Verfügungen möglich).

Vor Bundesgericht dagegen gibt es den Grundsatz der Aufschiebenden Wirkung nicht (Art. 103 Abs. 1 BGG)

Welchen Anforderungen muss die Beschwerdeschrift entsprechen?

  1. Form: Schriftlich, in einer Amtssprache
  2. Rechtsbegehren: Was ist die beabsichtigte Rechtsfolge? 
  3. Begründung: Begründung in der Sache / Evtl. qualifiziertes Rügeprinzip
  4. Beilagen: angefochtener Entscheid, Beweismittel
  5. Unterschrift

Wegen des in der Verfassung verankerten Verbots des überspitzten Formalismus gibt es häufig eine Möglichkeit zur Nachbesserung.

Welchem Schema folgt die Prüfung der Zuständigkeit?

Vorfrageweise prüfen: Ist der Instanzenzug spezialgesetzlich geregelt?

  1. Zulässiges Anfechtungsobjekt?
  2. Zugangsschranken?
    1. Ausschluss von Sachgebieten (Ausnahmekatalog)?
    2. Streitwertgrenzen?
  3. Zulässige Vorinstanz?
  4. Vorrang eines anderen Rechtsmittels
    1. Relative Subsidiarität
    2. Absolute Subsidiarität