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Öffentliches Verfahrensrecht

Karteikarten zum Öffentlichen Verfahrensrecht

Karteikarten zum Öffentlichen Verfahrensrecht


Set of flashcards Details

Flashcards 21
Students 11
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 11.11.2014 / 28.04.2023
Licencing Attribution-NonCommercial-NoDerivs (CC BY-NC-ND)    (Öffentliches Verfahrensrecht)
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Was sind die Voraussetzungen für das allgemeine Beschwerderecht nach Art. 48 Abs. 1 VwVG / Art. 89 Abs. 1 BGG?

  1. Partei und Prozessfähigkeit
  2. Formelle Beschwer
    1. Teilnahme am Verfahren der Vorinstanz
    2. Keine Möglichkeit zur Teilnahme
  3. Materielle Beschwer
    1. Persönliche Vor- bzw. Nachteile stehen hinter dem Rechtsschutzanliegen
  4. Aktuelles und praktisches Interesse

Welche beiden Formen der Beschwerdelegitimation kennt das Öffentliche Verfahrensrecht?

  1. Die allgemeine Beschwerde 
    1. Legitimation aufgrund schutzwürdiger Interessen
  2. Die besondere (abstrakte) Beschwerde
    1. Legitimation aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigung

Wer ist formell beschwert?

Formell beschwert ist, wer am Verfahren vor der Vorinstanz teilgenommen hat, und dabei ganz oder teilweise unterlegen ist (Art. 48 VwVG / Art. 89 BGG)

Auf das Erforderniss des formellen Bescher wird verzichtet, wenn der Beschwerdeführer keine Möglichkeit zur Teilnahme hatte. (Art. 48 VwVG / Art. 89 BGG)

Wer ist materiell beschwert? 

Materiell beschwert ist, wer durch den angefochtenen Akt besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an seiner Aufhebung oder Änderung hat. 

Bundesverwaltungsgericht: Es muss "etwas Reales bzw. handfeste Belange, persönliche Vor- oder Nachteile hinter dem Rechtschutzanliegen stehen."

 

Was besagt die sogenannte "Star-Praxis" des Bundesgerichts?

Nach der "Star-Praxis" schliesst die fehlende Legitimation einer Partei in der Sache die Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht aus. 

Worin besteht das aktuelle und praktische Interesse im allgemeinen Beschwerderecht?

Aktuell: wenn die materielle Beschwer im Urteilszeitpunkt noch besteht

Praktisch: Nachteil kann durch eine erfolgreiche Beschwerdeführung beseitigt werden

Ausnahme: Grundsatzfrage von Öffentlichem Interesse bei welchem sonst nie rechtzeitig ein Entscheid gefällt werden könnte

Welches sind die Beschwerdevoraussetzungen von Verbänden bei der allgemeinen Beschwerde? (egoistische Verbandsbeschwerde)

Kumulativ: 

- Verband besitzt juristische Persönlichkeit

- Verband ist statuarisch zur Wahrung der in der Frage stehenden Interessen seiner Mitglieder berufen

- Mehrheit oder grosse Zahl der Mitglieder ist von der Verfügung betroffen

- Diese Mitglieder wären selbst zur Beschwerdeführung legitimiert 

Daher - faktisch Sammelklage aus Gründen der Prozessökonomie

Unter welchen Voraussetzungen wird dem Gemeinwesen ausnahmsweise ein allgemeines Beschwerderecht zugestanden?

- Wenn das Gemeinwesen vom Entscheid oder der Verfügung gleich oder ähnlich wie ein Privater betroffen ist

- wenn der umstrittene Hoheitsakt sie in wichtigen öffentlichen Interessen erheblich berührt.