Öffentliches Verfahrensrecht
Karteikarten zum Öffentlichen Verfahrensrecht
Karteikarten zum Öffentlichen Verfahrensrecht
Set of flashcards Details
Flashcards | 21 |
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Students | 11 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 11.11.2014 / 28.04.2023 |
Licencing | Attribution-NonCommercial-NoDerivs (CC BY-NC-ND) (Öffentliches Verfahrensrecht) |
Weblink |
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Was sind die Voraussetzungen für das allgemeine Beschwerderecht nach Art. 48 Abs. 1 VwVG / Art. 89 Abs. 1 BGG?
- Partei und Prozessfähigkeit
- Formelle Beschwer
- Teilnahme am Verfahren der Vorinstanz
- Keine Möglichkeit zur Teilnahme
- Materielle Beschwer
- Persönliche Vor- bzw. Nachteile stehen hinter dem Rechtsschutzanliegen
- Aktuelles und praktisches Interesse
Welche beiden Formen der Beschwerdelegitimation kennt das Öffentliche Verfahrensrecht?
- Die allgemeine Beschwerde
- Legitimation aufgrund schutzwürdiger Interessen
- Die besondere (abstrakte) Beschwerde
- Legitimation aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigung
Wer ist formell beschwert?
Formell beschwert ist, wer am Verfahren vor der Vorinstanz teilgenommen hat, und dabei ganz oder teilweise unterlegen ist (Art. 48 VwVG / Art. 89 BGG)
Auf das Erforderniss des formellen Bescher wird verzichtet, wenn der Beschwerdeführer keine Möglichkeit zur Teilnahme hatte. (Art. 48 VwVG / Art. 89 BGG)
Wer ist materiell beschwert?
Materiell beschwert ist, wer durch den angefochtenen Akt besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an seiner Aufhebung oder Änderung hat.
Bundesverwaltungsgericht: Es muss "etwas Reales bzw. handfeste Belange, persönliche Vor- oder Nachteile hinter dem Rechtschutzanliegen stehen."
Was besagt die sogenannte "Star-Praxis" des Bundesgerichts?
Nach der "Star-Praxis" schliesst die fehlende Legitimation einer Partei in der Sache die Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht aus.
Worin besteht das aktuelle und praktische Interesse im allgemeinen Beschwerderecht?
Aktuell: wenn die materielle Beschwer im Urteilszeitpunkt noch besteht
Praktisch: Nachteil kann durch eine erfolgreiche Beschwerdeführung beseitigt werden
Ausnahme: Grundsatzfrage von Öffentlichem Interesse bei welchem sonst nie rechtzeitig ein Entscheid gefällt werden könnte
Welches sind die Beschwerdevoraussetzungen von Verbänden bei der allgemeinen Beschwerde? (egoistische Verbandsbeschwerde)
Kumulativ:
- Verband besitzt juristische Persönlichkeit
- Verband ist statuarisch zur Wahrung der in der Frage stehenden Interessen seiner Mitglieder berufen
- Mehrheit oder grosse Zahl der Mitglieder ist von der Verfügung betroffen
- Diese Mitglieder wären selbst zur Beschwerdeführung legitimiert
Daher - faktisch Sammelklage aus Gründen der Prozessökonomie
Unter welchen Voraussetzungen wird dem Gemeinwesen ausnahmsweise ein allgemeines Beschwerderecht zugestanden?
- Wenn das Gemeinwesen vom Entscheid oder der Verfügung gleich oder ähnlich wie ein Privater betroffen ist
- wenn der umstrittene Hoheitsakt sie in wichtigen öffentlichen Interessen erheblich berührt.