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Kartei Details

Karten 67
Sprache Deutsch
Kategorie VWL
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 19.01.2015 / 20.01.2015
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Wertsteuer

eine Verbrauchsteuer, deren Bemessungsgrundlage der Preis des besteuerten Gutes ist. Inflationäre Entwicklungen führen bei konstanten Steuersätzen zu einer Steigerung des Steueraufkommens.

Gegensatz: Mengensteuer.

 

Der Steuerkeil kann dabei als Brutto- oder Nettowertsteuer festgelegt werden:

tb(brutto) t = tbp
n ntn

t (netto) t=t q= 1+tnp
da bei einer Wertsteuer per Definition p = (1 + tn)q erfu ̈llt ist.

Mengensteuer

Steuer, deren Bemessungsgrundlage die physische Einheit des besteuerten Gutes ist.

Gegensatz: Wertsteuer.

Steuerkeil t = t0 = const.
Bsp.: MinO ̈lSt, BierSt, SektSt, StromSt.

Steuertarif

gesetzlich festgelegte funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage einer Steuer und der Steuerschuld.

Steuertariftypen

Gestaltung des Verlaufs des Steuertarifs bei steigender Bemessungsgrundlage.

Arten: Steuertariftypen mit Proportionalität (proportionaler Steuertarif, Steuerproportionalität), Progression (progressiver Steuertarif, Steuerprogression) und Regression (regressiver Steuertarif, Steuerregression), wobei zwischen beschleunigter, linearer und verzögerter Progression bzw. Regression unterschieden wird.

Regressionsmaße

Als Maße zur Beurteilung des Progressionsgrades sind verschiedene Betrachtungen möglich. Dazu gehören[10]

Die Residualeinkommenselastizität gibt, um wieviel sich das Einkommen nach Steuerabzug (Netto, Residualeinkommen) näherungsweise ändert, wenn sich das Einkommen vor Steuer (zu versteuerndes Einkommen) um ein Prozent erhöht.

Proportionaler Steuertarif

ein Steuertarif, bei dem nur ein einziger, gleichbleibender Steuersatz existiert, sodass die Höhe der Steuer direkt proportional zur Höhe des Einkommens ist ("flat-rate"). Der Grenzsteuersatz steigt also nicht an, sondern bleibt gleich. Wird unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als gerade noch tolerierbar angesehen, da hieraus hergeleitet wird, dass der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen jedenfalls nicht fallen dürfte (sondern nach der verbreitetesten Lehrmeinung sogar steigen müsste). - Die Eigenschaft eines Tarifs, einen proportionalen Steuersatz zu besitzen, wird auch als Steuerproportionalität bezeichnet.

Opfertheorie

Versuch einer theoretischen Grundlegung des Leistungsfähigkeitsprinzips, basierend auf Annahmen über den Verlauf der Gesamt- und Grenznutzenkurven der Individuen. Die Belastung der Individuen durch Steuern soll sich nach ihrer Fähigkeit richten, Steueropfer zu tragen.

Opferkonzepte (3)

a) Konzept des absoluten Opfers: Die Steuern sollen so bemessen werden, dass der absolute Nutzenentgang für alle Besteuerten gleich ist.
b) Konzept des relativen Opfers (Konzept des proportionalen Opfers): Die Steuern sollen so bemessen werden, dass die individuellen Opfer in einer festen und gleichen Relation zu den individuellen Gesamtnutzen stehen.
c) Konzept des Grenzopfers (Konzept des marginalen Opfers): Die Steuern sollen so bemessen werden, dass das Opfer der letzten besteuerten Einkommenseinheit bei allen Individuen gleich ist.

Die Art der Gleichbehandlung hängt von der Wahl des Konzept ab.

Steuerinzidenz

Wirkungen einer finanzpolitischen Maßnahme (z.B. Steuererhöhung, Ausgabenvariation) auf die Einkommensverteilung, wobei unterstellt wird, dass alle Überwälzungsvorgänge abgeschlossen sind. Aufgabe einer Inzidenzanalyse ist es entsprechend, alle Unterschiede in der Einkommensverteilung ohne und mit finanzpolitischem Eingriff darzustellen.

Bestimmung der den Opfertheorien entsprechenden Steuertarife

Dieser Versuch basiert auf der Kombination der Opferkonzepte mit der Nutzentheorie. Da für alle Individuen derselbe Tarif gelten soll, muss auch für alle derselbe Verlauf der Grenz- und Gesamtnutzenkurven unterstellt werden. Aber selbst wenn das zuträfe, kann die Theorie nachweisen, dass mit ein und demselben Opferkonzept verschiedene Tarifverläufe, seien sie proportional oder progressiv, verbunden werden können. Somit führt die Entscheidung für ein Opferkonzept nicht zwingend zu der Festlegung auf einen einzigen Tarif und keineswegs zwingend zu der Forderung, nur ein progressiver Tarif sei mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbar.

Formen der Steuerinzidenz (4)

(1) nach der Berücksichtigung von Überwälzungsvorgängen: effektive Inzidenz (Berücksichtigung aller Überwälzungsvorgänge, d.h. Abzielung auf tatsächliche Verteilungswirkung), formale Inzidenz (keine Überwälzungsvorgänge, d.h. Abzielung auf vorgesehene Steuerlast);
(2) nach der Art der Ausgaben- oder Einnahmenänderung: differenzielle Inzidenz, spezifische Inzidenz;
(3) nach der finanzpolitischen Maßnahme: Ausgabeninzidenz, Budgetinzidenz, Steuerinzidenz;
(4) nach dem Betrachtungsraum: makroökonomische Inzidenz (gesamte Volkswirtschaft), mikroökonomische Inzidenz (Einzelmarkt).

Wenn die Elastizitäten von Angebot und Nachfrage übereinstimmen,...

...teilen sich beide Marktparteien die Steuerlast zu gleichen Teilen.

 

Aber auch nur dann! Dies ist ein nicht auszumerzender Fehler: Zwar wird immer schnell erkannt, dass Steuerzahler und Steuerträger nicht notwendig übereinstimmen. Aber zumindest nachlässig wird anschließend oft formuliert, Anbieter und Nachfrager würden würden jeweils genau die halbe Steuerlast tragen. In der Abbildung stellen Sie diese Situationen als "niedrig-niedrig", "normal-normal" oder "hoch-hoch" dar.

Wenn entweder die Nachfrage- oder die Angebotselastizität zunimmt,...

dann geht die Gleichgewichtsmenge stärker zurück.

 

Etwas eleganter formuliert: Je höher die Elastizitäten, desto größer der Mengeneffekt der Steuern. Deswegen eignen sich aus Sicht des Finanzministers natürlich vor allem Güter zur Besteuerung, die unelastisch angeboten und nachgefragt werden. Entscheidend ist dabei aus zwei Gründen vor allem die Elastizität der Nachfrage. Erstens lassen sich die Nachfrager viel schwieriger als die Anbieter organisieren. Daher ist der Steuerwiderstand, den sie leisten können, typischerweise viel geringer als der der regelmäßig gut organisierten Anbieter. Zweitens kann man langfristig eigentlich immer von einem recht elastischen Güterangebot ausgehen.

Der Marktpreis steigt umso stärker,...

je elastischer das Angebot im Verhältnis zur Nachfrage ausfällt, m.a.W. die Anbieter können die Steuer um so leichter auf die Konsumenten überwälzen.

 

Das können Sie in der Abbildung deutlich erkennen, wenn Sie die Kombination rechts oben auswählen und mit anderen vergleichen (im Extremfall mit der links unten). Aufgrund der geringen Elastizität der Nachfrage, was auf wenige oder ungeeignete Substitue hindeutet, geht die Nachfrage bei Preissteigerungen nur wenig zurück. Die hohe Angebotselastizität deutet hingegen darauf hin, dass die Anbieter gute Alternativen haben. Die hohe Elastizität kann ja z. B. auch durch eine eher langfristige Betrachtung bedingt sein - und auf lange Sicht haben die Anbieter u. a. die Alternative, sich andere Betätgungsfelder zu suchen und aus dem Markt auszuscheiden.

Mit steigenden Elastizitäten nimmt der durch die Steuer verursachte Allokationsverlust...

zu.

 

Nicht nur, dass Steuern die Wirtschaftssubjekte in Höhe des Steuerumsatzes belasten, sie belasten sie auch noch indirekt ("excess burden"), indem sie die optimale Allokation stören, die funktionierende Märkte zustande bringen. Daher ist es vielversprechend, nach Steuersystemen zu suchen ("Theorie optimaler Besteuerung"), die die Allokation nicht stören. Ein Beispiel dafür ist die Kopf- oder Pauschalsummensteuer, die das einzelne Wirtschaftssubjekt ganz unabhängig von seinen ökonomischen Aktivitäten trifft. Die Folge ist, dass die Steuer keine Verhaltensänderung auslöst, da man die Steuer ja nicht vermeiden kann, wenn man den Konsum eines Gutes einschränkt, wie es bei der hier betrachteten Mengensteuer der Fall ist. Eine Kopfsteuer scheitert natürlich an der politischen Durchsetzbarkeit, da sie als ungerecht empfunden wird.

Mengensteuer -Wohlfahrt
 


Steuererhebungen fließen dem Staat zu und werden von Konsumenten und Produzenten getragen (abhängig von den Kurvenverläufen). Allerdings führen auch Steuern zu Wohlfahrtsverlusten aufgrund der Effizienzverluste, die wiederum von Konsumenten und Produzenten getragen werden müssen. Nur der Staat profitiert von Steuern, was jedoch zumeist beabsichtigt ist, schließlich dienen die meisten Steuern der Finanzierung staatlicher Aktivitäten.

Steuerwirkung (Def.)

Effekte der Steuern oder Steuerrechtsänderungen auf volkswirtschaftliche Größen. Steuerwirkungen umfassen Steuerausweichreaktionen in der Ankündigungs- oder Wahrnehmungsphase (Signalwirkungen), Überwälzungsprozesse bei der Steuerauferlegung in der Markt- oder Zahlungsphase sowie Anreizwirkungen in der Inzidenzphase (Inzidenz) beim Steuerträger.

Drei Arten der Steuerwirkung

a) Sachliche, räumliche, zeitliche Substitutionsprozesse der potenziell Betroffenen, um der Steuer legal auszuweichen.
b) Überwälzung: Prozess der Übertragung der Steuerlast vom Steuerpflichtigen auf den Steuerträger (Steuerüberwälzung nach vorne oder zurück)
c) Steuereinholung: Derjenige, der die Steuerlast trägt, kann versuchen, durch verstärkte Wirtschaftstätigkeit die Einkommenseinbuße auszugleichen (Incentives). Wenn ein bestimmtes subjektives Belastungsgefühl überschritten ist, können auch entgegengesetzte Effekte (Disincentives) eintreten. Wirkungen auf die unternehmerische Investitionsentscheidung (Bedeutung für die Konjunktur- und Wachstumspolitik), auf die private Spar- und damit Konsumentscheidung und Wirkungen auf das Arbeitsangebots- und Nachfrageverhalten stehen im Mittelpunkt des Interesses.

optimale Besteuerung

ein vorwiegend aus dem Angelsächsischen stammendes formales Verfahren, um das ökonomische Optimum der Besteuerung zu ermitteln.

1. Charakterisierung: Im Rahmen des neoklassischen Gleichgewichtsmodells soll die Besteuerung so vorgenommen werden, dass die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt (Allokation mit Verteilungsziel) maximiert wird (Wohlfahrtsmaximierung).

2. Bedeutung: Diese Modelle dienen zur Darstellung einiger wichtiger steuertheoretischer Fragestellungen und haben große praktische Relevanz erlangt.

Slutsky-Zerlegung

Es zeigt sich, dass mittels der Slutsky-Zerlegung die durch eine Preisänderung hervorgerufene Nachfrageänderung nach einem Gut in einen Substitutions- und einen Einkommenseffekt zerlegt werden kann.

 

 

Substitutionseffekt

Teileffekt der Slutsky-Hicks-Gleichung; beschreibt im Rahmen der Haushaltstheorie (Nachfragetheorie des Haushalts) die Reaktion eines Haushalts auf eine Preisänderung für ein Gut. Der Substitutionseffekt bewirkt im Fall einer Preissenkung eine Verstärkung der Nachfrage nach dem relativ billiger gewordenen Gut zulasten der relativ teureren Güter. Ihm steht der Einkommenseffekt gegenüber.

Einkommenseffekt

Begriff: Teileffekt der Slutsky-Hicks-Gleichung. Beschreibt die Reaktion eines Haushalts auf eine Preisänderung für ein Gut, die aufgrund der damit ceteris paribus einhergehenden Realeinkommensveränderung bewirkt wird. Der Einkommenseffekt bewirkt, dass der Haushalt bei einer Preissenkung mehr als bisher von den meisten Gütern nachfragen kann und umgekehrt. Die Richtung und Stärke des Einkommenseffekts wird durch die Einkommenselastizität der Nachfrage des betreffenden Gutes angegeben. Dem Einkommenseffekt entgegengesetzt wirkt i.d.R. der Substitutionseffekt.

Leistungsfähigkeitsprinzip

Charakterisierung: Fundamentalprinzip der Besteuerung (Besteuerungsprinzipien). Anders als das Äquivalenzprinzip, das auch als Steuerrechtfertigung verstanden wird und ein Angebot von Staatsleistungen überhaupt begründen will, ist das Leistungsfähigkeitsprinzip lediglich ein Steuerlastverteilungsprinzip. Das Angebot an Staatsleistungen wird vorausgesetzt; nur ihre Finanzierung wird geregelt. In der Finanzwissenschaft sowie in Steuerrecht und -politik umstritten.

Wirkung des Leistungsfähigkeitsprinzips

In dieser Hinsicht zeigt sich die Ambivalenz des Leistungsfähigkeitsprinzips. Einerseits ist es erforderlich, ein recht hohes Progressionsmaß einzurichten, wenn man die Steuertraglast deutlich auf die höheren Einkommensschichten verlagern und dadurch Ziele der Umverteilungspolitik erreichen will; andererseits können hohe Progressionsmaße den Leistungswillen der einzelnen lähmen (Disincentive-Effekt) und solchermaßen die gesamtwirtschaftliche Produktivität beeinträchtigen, was eine Verfehlung der Allokationsziele bedeutet.

Horizontaler Steuergerechtigkeit

Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit sind auch gleich hoch zu besteuern

Vertikale Steuergerechtigkeit

Steuerpflichtige mit ungleicher Leistungsfähigkeit müssen auch unterschiedlich besteuert werden

Progressionsgrad

betrachten wir dies fu ̈r die Steigung von t(x) so ergibt sich der Progressionsgrad. Der Progressionsgrad ist die zweite Ableitung des Durchschnittssteuersatzes nach x.

grafisch entspricht der Progressionsgrad also der Kru ̈mmung der Durchschnittssteuersatzfunktion.

 

Tarifformen

Linear-proportionaler Tarif (konstanter Grenz- und Durchschnittssteuersatz)

Linear-progressiver Tarif mit Freibetrag (die Grenzbelastung setzt allmählich nach Überschreiten des Freibetrags xF ein)

Tarif mit Freigrenze (nach U ̈berschreiten der Freigrenze wird die gesamte - auch die anf ̈anglich befreite - Bemessungsgrundlage der Besteuerung unterworfen)

 

Stufengrenzsatztarif

stufenförmig steigender Grenzsteuersatz über die Bemessungsgrundlage

 

Excess Burden

Zusatzlast der Besteuerung (auch: dead-weight-loss of taxation); neben der fiskalischen Belastung entstehende Nutzen- bzw. Wohlfahrtseinbußen für ein Wirtschaftssubjekt bei Besteuerung über den reinen Einkommensentzugseffekt hinaus.

Beispiel:
Bei Verbrauchsbesteuerung trägt der Nachfrager des besteuerten Gutes bei angenommener Überwälzung nicht nur einen Teil der Steuerzahllast, sondern muss wegen veränderter Preisrelationen seine Konsumstruktur anpassen; modelltheoretisch heißt das, dass er sein bisheriges Haushaltsoptimum verlässt, sein neues Gleichgewicht auf einer niedrigeren Indifferenzkurve liegt und er neben dem Einkommenseffekt auch einen Substitutionseffekt bei seiner Nachfrage hinnehmen muss.

Äquivalenzprinzip

Besteuerungsprinzip, nach dem sich die Höhe der Abgaben nach den empfangenen staatlichen Leistungen durch den Staatsbürger richtet. Für den Nutzen, den die Bürger aus öffentlichen Gütern und Diensten ziehen, sollen sie aus Gründen der optimalen Allokation ein marktpreisähnliches Entgelt zahlen.

Beurteilung: Nach heutiger Meinung ist das Äquivalenzprinzip in der Besteuerung nicht praktikabel, da der Nutzen i.d.R. nicht operational messbar und individuell zurechenbar ist; bei der Bemessung aufkommensstarker Steuern widerspricht es außerdem dem fiskalischen Ziel der Einnahmenerhebung und vielen verteilungspolitischen Zielsetzungen.

finanzpolitische Distributionsfunktion

Beschreibung der Eingriffe des Staatssektors in den Wirtschaftsprozess, die sich auf die Veränderung der Einkommenserzielungsmöglichkeiten oder die direkte Einkommensumverteilung durch Steuern oder Transfers richten (Redistribution). Neben der finanzpolitischen Allokationsfunktion und der finanzpolitischen Stabilisierungsfunktion eine der Grundfunktionen der Staatstätigkeit (nach Musgrave).

Grenzsteuersatz

gibt die Erhöhung der Steuerbelastung (in Prozent) an, die infolge einer Erhöhung des bisherigen steuerbaren Tatbestands (Bemessungsgrundlage) um eine zusätzliche Einheit resultiert.

“Schärfe”der Progression

Progessionsmaße:

die Änderung des Durchschnittssteuersatzes mit x
Aufkommenselastizität (Steuerbetragselastizität)
Residualelastizität

Änderung des Durchschnittssteuersatzes

Die Änderung des Durchschnittssteuersatzes mit der Bemessungsgrundlage gibt nicht nur Auskunft u ̈ber den Tariftyp (siehe Folie 5), sondern auch u ̈ber die Sch ̈arfe der Progression

d.h. je größer π(x), desto sch ̈arfer die Progression

Aufkommenselastizit ̈at (Steuerbetragselastizit ̈at)

Beschreibt n ̈aherungsweise, um wieviel Prozent das Steueraufkommen steigt, wenn die Bemessungsgrundlage um ein Prozent zunimmt

 

T(x) ist progressiv fu ̈r β(x) > 1 T(x) ist proportional fu ̈r β(x) = 1 T(x) ist regressiv fu ̈r β(x) < 1

d.h. je gro ̈ßer β, desto sch ̈arfer die Progression

Residualelastizit ̈at

Aus Sicht des Steuerpflichtigen ist die A ̈nderung des Residuums (z.B. des Nettoeinkommens) bei einer A ̈nderung der Bemessungsgrundlage interessant

 

ρ beschreibt also n ̈aherungsweise, um wieviel Prozent das Residuum steigt, wenn die Bemessungs- grundlage um ein Prozent zunimmt

T (x) ist progressiv fu ̈r ρ(x) < 1
T (x) ist proportional fu ̈r ρ(x) = 1 T (x) ist regressiv fu ̈r ρ(x) > 1

d.h. je kleiner ρ, desto sch ̈arfer die Progression

Grenzsteuersatz

  • beschreibt die zusätzliche Belastung ∆T infolge einer Änderung der Bemessungsgrundlage ∆x

  • fu ̈r stetig differenzierbare Steuertariffunktion: Grenzsteuersatz als erste Ableitung der Tariffunktion

  • grafisch: Steigung einer Tangente an die Tariffunktion

Durchschnittssteuersatz

  • beschreibt die prozentuale Gesamtbelastung der Bemessungsgrundlage durch Steuern

  • grafisch: Steigung des Ursprungsstrahls durch einen beliebigen Punkt auf der Tariffunktion

  • anhand des Durchschnittssteuersatzes ko ̈nnen wir unterschiedliche Tariftypen klassifizieren

Effizienzwirkung von Steuern

Steuern verursachen oftmals eine Ver ̈anderung der Preise und ver ̈andern die Anreize der o ̈konomischen Akteure.

⇒ Fehlallokationen und Zusatzkosten der Besteuerung Effizienzziel der Besteuerung:

Minimierung des steuerinduzierten Wohlfahrtsverlustes (Excess-burden, Nettowohlfahrtsverlust) bei gegebenem Steueraufkommen.