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Kartei Details

Karten 67
Sprache Deutsch
Kategorie VWL
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 19.01.2015 / 20.01.2015
Lizenzierung Keine Angabe
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Wertsteuer

eine Verbrauchsteuer, deren Bemessungsgrundlage der Preis des besteuerten Gutes ist. Inflationäre Entwicklungen führen bei konstanten Steuersätzen zu einer Steigerung des Steueraufkommens.

Gegensatz: Mengensteuer.

 

Der Steuerkeil kann dabei als Brutto- oder Nettowertsteuer festgelegt werden:

tb(brutto) t = tbp
n ntn

t (netto) t=t q= 1+tnp
da bei einer Wertsteuer per Definition p = (1 + tn)q erfu ̈llt ist.

Mengensteuer

Steuer, deren Bemessungsgrundlage die physische Einheit des besteuerten Gutes ist.

Gegensatz: Wertsteuer.

Steuerkeil t = t0 = const.
Bsp.: MinO ̈lSt, BierSt, SektSt, StromSt.

Steuertarif

gesetzlich festgelegte funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage einer Steuer und der Steuerschuld.

Steuertariftypen

Gestaltung des Verlaufs des Steuertarifs bei steigender Bemessungsgrundlage.

Arten: Steuertariftypen mit Proportionalität (proportionaler Steuertarif, Steuerproportionalität), Progression (progressiver Steuertarif, Steuerprogression) und Regression (regressiver Steuertarif, Steuerregression), wobei zwischen beschleunigter, linearer und verzögerter Progression bzw. Regression unterschieden wird.

Regressionsmaße

Als Maße zur Beurteilung des Progressionsgrades sind verschiedene Betrachtungen möglich. Dazu gehören[10]

Die Residualeinkommenselastizität gibt, um wieviel sich das Einkommen nach Steuerabzug (Netto, Residualeinkommen) näherungsweise ändert, wenn sich das Einkommen vor Steuer (zu versteuerndes Einkommen) um ein Prozent erhöht.

Proportionaler Steuertarif

ein Steuertarif, bei dem nur ein einziger, gleichbleibender Steuersatz existiert, sodass die Höhe der Steuer direkt proportional zur Höhe des Einkommens ist ("flat-rate"). Der Grenzsteuersatz steigt also nicht an, sondern bleibt gleich. Wird unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als gerade noch tolerierbar angesehen, da hieraus hergeleitet wird, dass der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen jedenfalls nicht fallen dürfte (sondern nach der verbreitetesten Lehrmeinung sogar steigen müsste). - Die Eigenschaft eines Tarifs, einen proportionalen Steuersatz zu besitzen, wird auch als Steuerproportionalität bezeichnet.

Opfertheorie

Versuch einer theoretischen Grundlegung des Leistungsfähigkeitsprinzips, basierend auf Annahmen über den Verlauf der Gesamt- und Grenznutzenkurven der Individuen. Die Belastung der Individuen durch Steuern soll sich nach ihrer Fähigkeit richten, Steueropfer zu tragen.

Opferkonzepte (3)

a) Konzept des absoluten Opfers: Die Steuern sollen so bemessen werden, dass der absolute Nutzenentgang für alle Besteuerten gleich ist.
b) Konzept des relativen Opfers (Konzept des proportionalen Opfers): Die Steuern sollen so bemessen werden, dass die individuellen Opfer in einer festen und gleichen Relation zu den individuellen Gesamtnutzen stehen.
c) Konzept des Grenzopfers (Konzept des marginalen Opfers): Die Steuern sollen so bemessen werden, dass das Opfer der letzten besteuerten Einkommenseinheit bei allen Individuen gleich ist.

Die Art der Gleichbehandlung hängt von der Wahl des Konzept ab.