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Kartei Details
Karten | 67 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | VWL |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 19.01.2015 / 20.01.2015 |
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Privater Kaufkraftentzug
Die Steuerschuld selbst verursacht einen Kaufkraftverlust bei den Wirtschaftssubjekten, der allerdings als Einnahme/Steueraufkommen dem Staat in gleicher Ho ̈he zur Verfu ̈gung steht.
(gesellschaftlich geht nichts verloren)
Verwaltungskosten (Administrative Costs)
Zur Einhebung, Verwaltung und Kontrolle der Steuerzahlung muss der Staat selbst Ressourcen aufwenden (Finanz ̈amter, Steuerfahndung), die aus dem Steueraufkommen finanziert werden mu ̈ssen.
(reale Kosten)
Entrichtungskosten (Compliance Cost)
Neben der Steuerzahlung selbst fallen beim Steuerzahler weitere (Opportunit ̈ats-)Kosten an.
(gesellschaftlicher Ressourcen-Verbrauch)
Im Partialmodell gilt immer, ...
1. Das Ausmaß des Excess-Burden h ̈angt von der Nachfrage- und der Angebotselastizit ̈at ab.
2. Wenn entweder die Nachfrage oder das Angebot vollkommen unelastisch verl ̈auft (eD = 0 oder eS = 0), kommt es zu keiner Mengen ̈anderung und damit zu keinem Excess-Burden (beachte aber Pr ̈azisierung auf den Folien 33 ff.).
Allgemeine Gu ̈tersteuer
Einkommen exogen, Haushalte w ̈ahlen Konsum x1, x2. Wertsteuer mit gleichem Steuersatz ⌧ auf beide Gu ̈ter.
Allgemeine Gu ̈tersteuer wirkt bei exogenem Einkommen ausschließlich wie nominale Einkommensku ̈rzung.
Relative Preise zwischen x1 und x2 bleiben unver ̈andert.
Hier: reiner Einkommenseffekt, kein Substitutionseffekt.
Allgemeine Gu ̈tersteuer wirkt in diesem Modellrahmen wie Pauschalsteuer!
--> relatives Preisverhältnis unverändert
Selektive Gu ̈tersteuer
Per Annahme wird nur eine Steuer auf den Konsum von Gut x1 erhoben.
• Selektive Wertsteuer ⌧1 ändert relative Preise. ) Einkommens- und Substitutionseffekt
• steuerinduziertes Verhalten:
Kompensierte Nachfrage nach relativ günstigerem Gut x2 steigt.
Excess-Burden einer Einkommensteuer
Der Effekt einer Einkommensteuer h ̈angt davon ab, ob der Haushalt u ̈ber ein gegebenes Einkommen verfu ̈gt oder sein Einkommen durch die Wahl seiner Freizeitnachfrage variieren kann.
--> kein excess burden, wenn EK exogen ist.
Die Neutralit ̈at der Einkommensteuer gilt jedoch nicht mehr, wenn das Einkommen des Haushalts endogenisiert wird:
• Wahl des Arbeitsangebots;
• intertemporale Konsumentscheidung (Sparentscheidung).
A ̈quivalenz von Einkommen– und allgemeiner Konsumsteuer
Eine proportionale ESt und eine allgemeine Konsumsteuer sind in ihrer o ̈konomischen Wirkungsweise ̈aquivalent, wie sich leicht aus den Budgetbeschr ̈ankungen herleiten l ̈asst.
• ESt mit Steuersatz t: p1x1 + p2x2 = (1 t)Y
• USt mit Steuersatz ⌧: (1 + ⌧)p1x1 + (1 + ⌧)p2x2 = Y
Entscheidungsproblem der Finanzpolitik:
Wahl der Besteuerungsstruktur gegeben das verfu ̈gbare (beschr ̈ankte) Steuerinstrumentarium.
Maximierung der Wohlfahrt ist ̈aquivalent zur Minimierung der Zusatzkosten der Besteuerung (Excess-Burden).
Ziele Unternehmenssteuerreform
• St ̈arkung der Wettbewerbsf ̈ahigkeit des Standorts Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb und wachstumsorientierte Fo ̈rderung von Investitionen
• Verhinderung von (internationaler) Steuergestaltung durch Gewinnverlagerung und Schließen von Steuerlu ̈cken
• Verbesserung der (Ertrags-)Position mittelst ̈andischer Betriebe, die nicht als Kapitalgesellschaften gefu ̈hrt werden
Steuerreform Körperchaftssteuer
Reform des Steuertarifs: Steuersatz massiv von 25% auf nur noch 15% gesenkt
Änderungen bei der Gewerbesteuerlastermittlung
--> senkung der effektiven (KSt. + GewSt.) Steuerbelastung von Gewinnen in Kapitalgesellschaften von 38,65% auf 29,83%.
Ausweitung Steuerbemessungsgrundlage:
- endgültig Abschaffung der geometrisch degr. AfA (zug. linear.) für Neuanschaffungen ab 2011
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Zinsschranke zur Vermeidung internationaler Gewinnverlagerung: nur noch 30% des Saldos aus dem Finanzierungsaufwand, der drei Millionen Euro übersteigt, im gleichen Jahr steuerlich abzugsfähig. Jedoch: ”Escape-Klausel“ bei typischer Finanzierungstruktur
Reform Gewerbesteuer
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Senkung der Gewerbesteuermesszahl um 30% von derzeit 5% auf 3,5%
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Erho ̈hung der Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften auf die Einkommensteuer durch Anhebung des pauschalierten Hebesatzes von 180% des Steuermessbetrags auf 380%
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Senkung des Hinzurechnungsanteils von Zinsen fu ̈r Dauerschulden von 50% auf 25%
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• Abschaffung der Abzugsf ̈ahigkeit der Gewerbesteuerzahlung als Betriebsausgabe/Aufwand bei der Unternehmensgewinnermittlung
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Hinzurechnung zum Unternehmensgewinn von 25% der kurzfristigen Zinsen sowie der Finanzierungsanteile bei Leasingraten und Mieten
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Abschaffung des Stufengrenzsteuersatztarifes fu ̈r die ersten 48.000 eGewerbeertrags.
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Einfu ̈hrung eines Freibetrags bei Hinzurechnungen zum Unternehmensgewinn in Ho ̈he von 100.000 e
Fazit
Reform
Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde eine große Umgestaltung des Steuersystems erreicht und die Fiktion einer umfassenden Einkommensbesteuerung nach SHS de facto endgu ̈ltig aufgegeben. Eine vollst ̈andige Umstellung auf das Konzept einer dualen Einkommensteuer unterbleibt jedoch, sodass eine einheitliche Steuersystematik erneut verfehlt wird.
Die Abgeltungssteuer, die in ̈ahnlicher Form z.B. seit Mitte der 90er Jahre in O ̈sterreich gilt, entspricht im wesentlichen dem Konzept der dualen Einkommensbesteuerung, unterl ̈asst jedoch die ad ̈aquate Erfassung des Unternehmerlohns und beh ̈alt die doppelte Besteuerung von Dividenden bei, anstatt eine Integration der Ko ̈rperschaftsteuer zu bewirken.
Wertsteuer
eine Verbrauchsteuer, deren Bemessungsgrundlage der Preis des besteuerten Gutes ist. Inflationäre Entwicklungen führen bei konstanten Steuersätzen zu einer Steigerung des Steueraufkommens.
Gegensatz: Mengensteuer.
Der Steuerkeil kann dabei als Brutto- oder Nettowertsteuer festgelegt werden:
tb(brutto) t = tbp
n ntn
t (netto) t=t q= 1+tnp
da bei einer Wertsteuer per Definition p = (1 + tn)q erfu ̈llt ist.
Mengensteuer
Steuer, deren Bemessungsgrundlage die physische Einheit des besteuerten Gutes ist.
Gegensatz: Wertsteuer.
Steuerkeil t = t0 = const.
Bsp.: MinO ̈lSt, BierSt, SektSt, StromSt.
Steuertarif
gesetzlich festgelegte funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage einer Steuer und der Steuerschuld.
Steuertariftypen
Gestaltung des Verlaufs des Steuertarifs bei steigender Bemessungsgrundlage.
Arten: Steuertariftypen mit Proportionalität (proportionaler Steuertarif, Steuerproportionalität), Progression (progressiver Steuertarif, Steuerprogression) und Regression (regressiver Steuertarif, Steuerregression), wobei zwischen beschleunigter, linearer und verzögerter Progression bzw. Regression unterschieden wird.
Regressionsmaße
Als Maße zur Beurteilung des Progressionsgrades sind verschiedene Betrachtungen möglich. Dazu gehören[10]
- Differenz von Grenz- und Durchschnittssteuersatz
- Änderung des Durchschnittssteuersatzes
- Änderung des Grenzsteuersatzes
- Steuerbetragselastizität
- Residualeinkommenselastizität
Die Residualeinkommenselastizität gibt, um wieviel sich das Einkommen nach Steuerabzug (Netto, Residualeinkommen) näherungsweise ändert, wenn sich das Einkommen vor Steuer (zu versteuerndes Einkommen) um ein Prozent erhöht.
Proportionaler Steuertarif
ein Steuertarif, bei dem nur ein einziger, gleichbleibender Steuersatz existiert, sodass die Höhe der Steuer direkt proportional zur Höhe des Einkommens ist ("flat-rate"). Der Grenzsteuersatz steigt also nicht an, sondern bleibt gleich. Wird unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als gerade noch tolerierbar angesehen, da hieraus hergeleitet wird, dass der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen jedenfalls nicht fallen dürfte (sondern nach der verbreitetesten Lehrmeinung sogar steigen müsste). - Die Eigenschaft eines Tarifs, einen proportionalen Steuersatz zu besitzen, wird auch als Steuerproportionalität bezeichnet.
Opfertheorie
Versuch einer theoretischen Grundlegung des Leistungsfähigkeitsprinzips, basierend auf Annahmen über den Verlauf der Gesamt- und Grenznutzenkurven der Individuen. Die Belastung der Individuen durch Steuern soll sich nach ihrer Fähigkeit richten, Steueropfer zu tragen.
Opferkonzepte (3)
a) Konzept des absoluten Opfers: Die Steuern sollen so bemessen werden, dass der absolute Nutzenentgang für alle Besteuerten gleich ist.
b) Konzept des relativen Opfers (Konzept des proportionalen Opfers): Die Steuern sollen so bemessen werden, dass die individuellen Opfer in einer festen und gleichen Relation zu den individuellen Gesamtnutzen stehen.
c) Konzept des Grenzopfers (Konzept des marginalen Opfers): Die Steuern sollen so bemessen werden, dass das Opfer der letzten besteuerten Einkommenseinheit bei allen Individuen gleich ist.
Die Art der Gleichbehandlung hängt von der Wahl des Konzept ab.
Steuerinzidenz
Wirkungen einer finanzpolitischen Maßnahme (z.B. Steuererhöhung, Ausgabenvariation) auf die Einkommensverteilung, wobei unterstellt wird, dass alle Überwälzungsvorgänge abgeschlossen sind. Aufgabe einer Inzidenzanalyse ist es entsprechend, alle Unterschiede in der Einkommensverteilung ohne und mit finanzpolitischem Eingriff darzustellen.
Bestimmung der den Opfertheorien entsprechenden Steuertarife
Dieser Versuch basiert auf der Kombination der Opferkonzepte mit der Nutzentheorie. Da für alle Individuen derselbe Tarif gelten soll, muss auch für alle derselbe Verlauf der Grenz- und Gesamtnutzenkurven unterstellt werden. Aber selbst wenn das zuträfe, kann die Theorie nachweisen, dass mit ein und demselben Opferkonzept verschiedene Tarifverläufe, seien sie proportional oder progressiv, verbunden werden können. Somit führt die Entscheidung für ein Opferkonzept nicht zwingend zu der Festlegung auf einen einzigen Tarif und keineswegs zwingend zu der Forderung, nur ein progressiver Tarif sei mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbar.
Formen der Steuerinzidenz (4)
(1) nach der Berücksichtigung von Überwälzungsvorgängen: effektive Inzidenz (Berücksichtigung aller Überwälzungsvorgänge, d.h. Abzielung auf tatsächliche Verteilungswirkung), formale Inzidenz (keine Überwälzungsvorgänge, d.h. Abzielung auf vorgesehene Steuerlast);
(2) nach der Art der Ausgaben- oder Einnahmenänderung: differenzielle Inzidenz, spezifische Inzidenz;
(3) nach der finanzpolitischen Maßnahme: Ausgabeninzidenz, Budgetinzidenz, Steuerinzidenz;
(4) nach dem Betrachtungsraum: makroökonomische Inzidenz (gesamte Volkswirtschaft), mikroökonomische Inzidenz (Einzelmarkt).
Wenn die Elastizitäten von Angebot und Nachfrage übereinstimmen,...
...teilen sich beide Marktparteien die Steuerlast zu gleichen Teilen.
Aber auch nur dann! Dies ist ein nicht auszumerzender Fehler: Zwar wird immer schnell erkannt, dass Steuerzahler und Steuerträger nicht notwendig übereinstimmen. Aber zumindest nachlässig wird anschließend oft formuliert, Anbieter und Nachfrager würden würden jeweils genau die halbe Steuerlast tragen. In der Abbildung stellen Sie diese Situationen als "niedrig-niedrig", "normal-normal" oder "hoch-hoch" dar.
Wenn entweder die Nachfrage- oder die Angebotselastizität zunimmt,...
dann geht die Gleichgewichtsmenge stärker zurück.
Etwas eleganter formuliert: Je höher die Elastizitäten, desto größer der Mengeneffekt der Steuern. Deswegen eignen sich aus Sicht des Finanzministers natürlich vor allem Güter zur Besteuerung, die unelastisch angeboten und nachgefragt werden. Entscheidend ist dabei aus zwei Gründen vor allem die Elastizität der Nachfrage. Erstens lassen sich die Nachfrager viel schwieriger als die Anbieter organisieren. Daher ist der Steuerwiderstand, den sie leisten können, typischerweise viel geringer als der der regelmäßig gut organisierten Anbieter. Zweitens kann man langfristig eigentlich immer von einem recht elastischen Güterangebot ausgehen.
Der Marktpreis steigt umso stärker,...
je elastischer das Angebot im Verhältnis zur Nachfrage ausfällt, m.a.W. die Anbieter können die Steuer um so leichter auf die Konsumenten überwälzen.
Das können Sie in der Abbildung deutlich erkennen, wenn Sie die Kombination rechts oben auswählen und mit anderen vergleichen (im Extremfall mit der links unten). Aufgrund der geringen Elastizität der Nachfrage, was auf wenige oder ungeeignete Substitue hindeutet, geht die Nachfrage bei Preissteigerungen nur wenig zurück. Die hohe Angebotselastizität deutet hingegen darauf hin, dass die Anbieter gute Alternativen haben. Die hohe Elastizität kann ja z. B. auch durch eine eher langfristige Betrachtung bedingt sein - und auf lange Sicht haben die Anbieter u. a. die Alternative, sich andere Betätgungsfelder zu suchen und aus dem Markt auszuscheiden.
Mit steigenden Elastizitäten nimmt der durch die Steuer verursachte Allokationsverlust...
zu.
Nicht nur, dass Steuern die Wirtschaftssubjekte in Höhe des Steuerumsatzes belasten, sie belasten sie auch noch indirekt ("excess burden"), indem sie die optimale Allokation stören, die funktionierende Märkte zustande bringen. Daher ist es vielversprechend, nach Steuersystemen zu suchen ("Theorie optimaler Besteuerung"), die die Allokation nicht stören. Ein Beispiel dafür ist die Kopf- oder Pauschalsummensteuer, die das einzelne Wirtschaftssubjekt ganz unabhängig von seinen ökonomischen Aktivitäten trifft. Die Folge ist, dass die Steuer keine Verhaltensänderung auslöst, da man die Steuer ja nicht vermeiden kann, wenn man den Konsum eines Gutes einschränkt, wie es bei der hier betrachteten Mengensteuer der Fall ist. Eine Kopfsteuer scheitert natürlich an der politischen Durchsetzbarkeit, da sie als ungerecht empfunden wird.
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