NIN 7.05 Anlagen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten

Normen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betribsstätten.

Normen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betribsstätten.


Kartei Details

Karten 12
Lernende 15
Sprache Deutsch
Kategorie Handwerk
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 18.04.2016 / 06.07.2025
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Anwendungsbereich:

 

Räume, Orte, oder Bereiche in denen Nutztiere gehalten werden. Futtermittel, Düngmittel, pflanzliche und tierische Erzeugnisse produziert, gelagert, verarbeitet werdem, Planzenwachsen wie z.B Gewächshäuser.

Schutz gegen den elektrischen Schalg:

-Endstromkreise mit Steckdosen FI<=30mA

-Überige Stromkreise FI<=300mA

-Ab Anschlussüberstromunterbrecher sind alle Installationen TN-S auszuführen auch in den dazugehörigen Wohnungen und Betriebsstätten.

Schutz gegen Feuer:

-Elektrowärmegeräte müssen sicher befestigt und in einem geeigneten Abstand zu Nutztieren und brennbarem Material befestigt werden.

-Wärmelampen min. 0.5m zu Nutztieren und feuergefährdeten Materialien montieren.

-Für den Brandschutz muss ein 300mA FI montiert werden. In Spez. Fällen mit verbesserter Aufrechterhaltung der Versorgung muss ein verzögerter FI, z.B Selektiv Kurzzeitverzögert eingesetzt werden.

Überstromschutz:

Überstromschutz muss immer am Anfang der Leitung sichergestellt werden, die gilt auch für dazugehörige Wohnungsbauten.

 

Überspannungsschutz

Auf Bauernhöfen muss immer ein Überspannungschutz nach NIN 4.4.3 vorgesehen werden.

Auswahl und errichtung elektrische Betriebsmittel.

-Alle elektr. Betriebsmittel müssen im normalen gebrauch IP44 aufweisen. Wenn dies nicht eingehalten werden kan müssen sie in einem Betriesbsmittel IP44 eingebaut werden.

-Steckdosen sind so zu montieren das sie nicht mit brennbarem Material in kontakt kommen. Tiere dürfen nicht mit elektrischen Betriebsmittel in kontakt kommen können. Ausser z.B Fütterungsanlagen.

Leitungen.

Leitungen dürfen nicht für Nutztiere Berührbar sein, ansonsten müssen sie geeignet gegen mechanische Beanspruchung geschützt sein. Leitungen in Erden min. 60cm unter Oberfläche. Selsttragennde Leitungen min. 6m hoch.

Leitungen.

Leitungen dürfen nicht für Nutztiere Berührbar sein, ansonsten müssen sie geeignet gegen mechanische Beanspruchung geschützt sein. Leitungen in Erden min. 60cm unter Oberfläche. Selsttragennde Leitungen min. 6m hoch.

Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel zum Trennen, Schalten und Überwachen:

Elektrische Betriebsmittel müssen optische Betriebsanzeige haben.

Erdung und Schutzleiter

Schutz- Potentialausgleich muss ausreichend gegen Korrosion, mechanische Beschädigung und elektrolytische Wirkung geschützt sein.

Andere Betriebsmittel:

In feuergefährdeten Bereichen (Staubansammlung) dürfen nur Leuchten mit der Schutzart IP54 montiert werden. Diese müssen genügend Abstand zu den brennbaren Materialien aufweisen(siehe auch 4.2) Beim Heustock etc. muss die Schaltstelle so angeordnet sein, dass die entsprechenden Leuchten im Blickfeld sind. Ansonsten muss ein Optisches Signal den Zustande anzeigen.

Stromversorgung für Sicherheitszwecke:

Wird durch Stromausfall bei Intensivtierhaltung (Hühnermast etc.) die Versorgung von Luft, Wasser, Futter und oder Beleuchtung nicht sichergestellt. So muss eine Sicherheitsversogung vorgesehen werden. Für die Lüftung und Beleuchtung müssen separate Stromkreise erstellt werden, an diesen dürfen keine fremden Betriebsmittel angeschlossen sein.