Mwst Gesetz

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Flashcards 11
Language Deutsch
Category Finance
Level University
Created / Updated 16.08.2014 / 29.10.2021
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Definition Lieferung

 

Art. 3d

Abs 1 Kaufvertrag

Abs 2 Werkvertrag

Abs 3 Mietvertrag

Definition Dienstleistung

Alles was keine Lieferung ist

Art 3e 

Samnaun und Sampuior

Spezialfälle siehe Art. 4

Nur Dienstleistungen werden besteuert.

Ort der Lieferung

Art. 7 Dort wo der Gegenstand verladen wird

Ort der Dienstleistung

Art 8 Abs 1 Dort wo der Rechnungsempfänger wohnt. Bei Firmen gilt der Ort des Sitzes der Firma oder der Betriebstätte 

Dienstleistungen nach Art 8 Abs 2 werden nicht nach dieser Regel besteuert

Spezialfälle Dienstleistungen

Art 8 Abs 2

-Heilbehandlungen, Therapien, Körperpflege am Sitz der Geselschaft welche die Leistung erbringt.

-Reisebüros und Veranstaltungen Sitz der Leistenden Person

-Kultur, Sport, Künste, Wissenschaft, Unterricht  und Unterhaltung der Ort wo sie Tatsächlich ausgeübt werden

-Gastgewerbe am dem Ort wo die Leistung tatsächlich erbracht wird

-Personentransport am dem Ort wo die längste Strecke zurückgelet wurde Verordung Art 41ff

-Dienstleistungen an Grundstücken am Ort des Grundstücks

Grundsatz wer ist Steuerpflichtig

Art 10 Abs 1 Wer ein Unternehmen betreibt und nicht nach Abs 2 von der Steuer befreit ist.

Von der Steuerpflicht befreit

Art 10 abs 2

Wer im Inland weniger als 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erziehlt.

Bei nicht gewinnstrebigen Organisationen liegt die grenze bei 150'000.

Nicht engelte, nicht Bemessensgrundlage

Art 18 abs 2

- Subventionen

- Spenden 

Werden als nicht Umsätze angesehen, bei Vst Korrektur wird hier gerechnet als ob sie nicht erziehlt worden wären.

Von der Steuer ausgenommene Leistungen

 

Art 21 abs 2 Berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug

- Briefmarken

- Spitalbehandlungen auser alles was nicht fest ist (Protesen, Verbansmaterial, Medikamente)

- Leistungen im Bereich Humanmedizin (Behandlungen)

- Krankenpflege (Spitex) sowie deren Beförderung mit dafür eingerichteten Transportmittel

- Leistungen der Sozialhilfe sowie Kinder und Jugendbetreuung

- Bildungsförderung von Jugentlichen bis 25 (z.b. Austauschjahr)

- Bildung und Erziehung

- Aktivmitglieder

- Kulturelle Leistungen Z.b.  Vorführungen,  Ausstellungen, Kino (Option 2.5% Art 21 abs 2 ziff 14-16)

- Teilnahmegebühren für Sportliche Anlässe sowie Stargelder (Option 2.5% Art 21 abs 2 ziff 14-16)

- Versicherungen

Leistiungen im bereich des Kapitalverkehrs gewährung von Krediten (ausgenommen inkassogeschäft)

-Verkauf von liegeschaften sowie leistungen für Stockwerkeigentümer

- Vermietung von Wohnungen und Häusern

-Wette, Lotterie Glückspiel 

- Landwirtschaftliche und forstwirschaftliche Erzeugnisse welche selbst hergestellt wurden (Urproduzenten)

 

 

Option und die Leistungen welche von der Option augenommen sind

Die von der Steuer ausgenommen Leistungen können gemäss Art 22 optiert werden. Dies indem er die Steuer offenlegt.

Folgende Leistungen können nicht opitert werden Art 22 abs 2:

- Versicherungsleistungen

- Geld und Kaptialverkehr

- Wetten und Lotterie

Für Verkauf von Liegenschaften und Stockewerkeigentum sowie für deren Vermietung ist die Option ausgeschlossen wenn diese nur privat genutz wird.