Mwst Gesetz
Mwst Gesetz
Mwst Gesetz
Kartei Details
Karten | 11 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.08.2014 / 29.10.2021 |
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Definition Lieferung
Art. 3d
Abs 1 Kaufvertrag
Abs 2 Werkvertrag
Abs 3 Mietvertrag
Definition Dienstleistung
Alles was keine Lieferung ist
Art 3e
Samnaun und Sampuior
Spezialfälle siehe Art. 4
Nur Dienstleistungen werden besteuert.
Ort der Lieferung
Art. 7 Dort wo der Gegenstand verladen wird
Ort der Dienstleistung
Art 8 Abs 1 Dort wo der Rechnungsempfänger wohnt. Bei Firmen gilt der Ort des Sitzes der Firma oder der Betriebstätte
Dienstleistungen nach Art 8 Abs 2 werden nicht nach dieser Regel besteuert
Spezialfälle Dienstleistungen
Art 8 Abs 2
-Heilbehandlungen, Therapien, Körperpflege am Sitz der Geselschaft welche die Leistung erbringt.
-Reisebüros und Veranstaltungen Sitz der Leistenden Person
-Kultur, Sport, Künste, Wissenschaft, Unterricht und Unterhaltung der Ort wo sie Tatsächlich ausgeübt werden
-Gastgewerbe am dem Ort wo die Leistung tatsächlich erbracht wird
-Personentransport am dem Ort wo die längste Strecke zurückgelet wurde Verordung Art 41ff
-Dienstleistungen an Grundstücken am Ort des Grundstücks
Grundsatz wer ist Steuerpflichtig
Art 10 Abs 1 Wer ein Unternehmen betreibt und nicht nach Abs 2 von der Steuer befreit ist.
Von der Steuerpflicht befreit
Art 10 abs 2
Wer im Inland weniger als 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erziehlt.
Bei nicht gewinnstrebigen Organisationen liegt die grenze bei 150'000.
Nicht engelte, nicht Bemessensgrundlage
Art 18 abs 2
- Subventionen
- Spenden
Werden als nicht Umsätze angesehen, bei Vst Korrektur wird hier gerechnet als ob sie nicht erziehlt worden wären.
Von der Steuer ausgenommene Leistungen
Art 21 abs 2 Berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug
- Briefmarken
- Spitalbehandlungen auser alles was nicht fest ist (Protesen, Verbansmaterial, Medikamente)
- Leistungen im Bereich Humanmedizin (Behandlungen)
- Krankenpflege (Spitex) sowie deren Beförderung mit dafür eingerichteten Transportmittel
- Leistungen der Sozialhilfe sowie Kinder und Jugendbetreuung
- Bildungsförderung von Jugentlichen bis 25 (z.b. Austauschjahr)
- Bildung und Erziehung
- Aktivmitglieder
- Kulturelle Leistungen Z.b. Vorführungen, Ausstellungen, Kino (Option 2.5% Art 21 abs 2 ziff 14-16)
- Teilnahmegebühren für Sportliche Anlässe sowie Stargelder (Option 2.5% Art 21 abs 2 ziff 14-16)
- Versicherungen
Leistiungen im bereich des Kapitalverkehrs gewährung von Krediten (ausgenommen inkassogeschäft)
-Verkauf von liegeschaften sowie leistungen für Stockwerkeigentümer
- Vermietung von Wohnungen und Häusern
-Wette, Lotterie Glückspiel
- Landwirtschaftliche und forstwirschaftliche Erzeugnisse welche selbst hergestellt wurden (Urproduzenten)
Option und die Leistungen welche von der Option augenommen sind
Die von der Steuer ausgenommen Leistungen können gemäss Art 22 optiert werden. Dies indem er die Steuer offenlegt.
Folgende Leistungen können nicht opitert werden Art 22 abs 2:
- Versicherungsleistungen
- Geld und Kaptialverkehr
- Wetten und Lotterie
Für Verkauf von Liegenschaften und Stockewerkeigentum sowie für deren Vermietung ist die Option ausgeschlossen wenn diese nur privat genutz wird.