MWKP

Vorbereitung

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Cartes-fiches 86
Langue Deutsch
Catégorie Politique
Niveau Université
Crée / Actualisé 13.07.2015 / 14.07.2015
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(2) Rundfunk ist Ländersache

  • Rundfunk = Kulturkur --> Ländersache --> ≠ Kompetenz des Bundes
  • 1. ÖR Landesrundfunkanstalten
    • eigene pro Bundesland
    • oder Zusammenschluss mit anderen BLä (rbb, NDR)
      • effizienter arbeiten, rechnet sich besser
  • 2. Landesmedienanstalten
    • iRd Landesmediengesetze
    • Lizenzierung privater Rundfunksender
      • ggf. mit Auflagen verbunden (Kultur, Nachrichten)
      • Lizenz gilt auch für andere BLä (Übereinkunft)
    • Beaufsichtigung der privaten RFS
      • Einhaltung der Lizenzauflagen

(2) Duale Rundfunkordnung

  • ÖR und PR existieren nebeneinander
  • (ÖR nach Vorbild des BBC)
  • Grundversorgung ist Sache der ÖR Anstalten
    • ÖR haben ganz strenge Auflagen (Binnenpluralismus)
    • solange GV sichergestellt --> geringere Vielfaltsanforderungen an PR (Außenpluralismus)

(2) Staatsferne des Rundfunks

  • Staat sorgt für Infrastruktu und Finanzierung, aber nicht inhaltl. einmischen
  • durch Regelung des organisatorischen Rahmens für meinungsbezogene Vielfalt im RF sorgen
    • Strukturen schaffen, die möglichst gut dafür geeignet sind, Vielfalt zu liefern
  • !! RF muss frei sein von staatl. Beeinflussung:
    • weder personell noch inhaltlich auf Programmgestaltung Einfluss nehmen
    • auch nicht bei eigenen LRFA
    • trotzdem immer wieder Versuche (Horst Seehofers Anruf bei Redaktion)
    • Einflussmöglichkeiten über Gremien

(2) Grundversorgung ist Sache der ÖR, denn...

  • technisch gesehen von allen zu empfangen
  • wegen der Gebührenteilfinanzierung nicht im gleichen Maße von Einschaltquoten abhängig wie PSender
  • für sie gelten strenge Maßgaben des Binnenpluralismus

(2) §11 I RStV für ÖR

  • umfassenden Überblick über internat., europ., nat. und reginale Geschehen geben
  • Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen
  • Angebote dienen der
    • Bildung, Information, Beratung, Unterhaltung
    • insb. der Kultur
  • auch Unterhaltung soll einem ör Angebotsprofil entsprechen

(2) §11 II RStV für ÖR

  • bei Auftragserfüllung Grundsätze beachten
    • Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung
    • Meinungsvielfalt
    • Ausgewogenheit ihrer Angebote berücksichtigen
  • dürfen nicht tendenziös eine bestimmte Partei propagieren
  • ! Meinung (eines Moderators) muss deutlich als solche erkennbar sein

(2) Beitragsfinanzierung des ÖR

  • bis 2012: "Rundfunkgebühr"
    • Pflicht für jeden, der Radio- oder TV-Gerät besaß
    • später internetfähiger Computer...
    • heute gar nicht mehr über bestimmte Endgeräte definierbar
  • seit 2013: "Rundfunkbeitrag"
    • einheitliche Haushaltsabgabe
    • unabhängig von Nutzung von ör RFProgrammen
  • finanziert sich zum großen Teil aus diesem RFB
  • Höhe beschlossen auf Empfehlung der KEF
    • ÖR RFA versuchen auch hier, Einfluss zu nehmen

(2) KEF Abk =

Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der RFA

(2) Mischfinanzierung des ÖR

  • Hauptfinanzierungsquelle: RFB
    • bei ARD-Anstalten und beim ZDF: rund 85% der Einnahmen
  • weitere Einnahmequellen:
    • Werbung
    • Sponsoring (xy wird präsentiert von z)
    • Handel mit Programmrechten (Formate, SOKO, Tatort)
      • ÖR = Rechteinhaber --> Verkauf ins Ausland

(2) Führung und Aufsichtsgremien im ÖR

  • 3 Gremien in praktisch jeder öff RFA
    • ggf. anders benannt
    • Unterschiede zw. BLä bzgl. der Zusammensetzung der Interessengruppen

(2) Rundfunkrat

  • vertritt Interessen der Allgemeinheit (repräsentiert Bev.Querschnitt)
  • berät und beschließt über Grundsatzfragen des Senders
  • berät Intendanten bei der Programmgestaltung
  • wählt Mitglieder des Verwaltungsrates
  • wählt auf Vorschlag des Verwaltungsrates den Intendanten
  • Mitglieder sind "ges. relevante Gruppen"

(2) Ges. rel. Gruppen im RFR

  • Begriff der ges. Rel. ist auslegungsfähig...
  • länderspezifische Zusammensetzung, zB Vertreter von
    • Kirchen, Presse, Parteien, Sport-Verbände, Jugendorganisationen, Städte und Gemeinden, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Universitäten, u.a....
    • Einflussmöglichkeit für Politik

(2) Verwaltungsrat

  • ~ Aufsichtsrat bei AG
  • kontrolliert v.a. die EInhaltung der Programmrichtlinien
  • kontrolliert ordentliche Geschäftsführung des Intendanten
  • kontrolliert wirtschafltiche Tätigkeit der RFA
  • ! nicken Arbeitsverträge mit Top-Leuten ab (zB Chefredakteure - Ablehnung möglich)

(2) Intendant

  • hat das Sagen
  • ist verantwortlich für Programmgestaltung und gesamten Betrieb der Anstalt
  • bestimmt, wo es langgeht

(2) §7 RStV

  • Regelungen gelten grundsätzlich auch für Werbung in anderen publizistischen Medien
  • Werbung darf nicht irreführen
  • Werbung oder Werbetreibende dürfen das übrige Programm nicht inhaltlich oder redaktionell beeinflussen
  • Werbung muss als solche klar erkennbar sein und deutlich vom übrigen Programm getrennt werden
    • Jingle, Einspieler
    • Verwechslungsgefahr --> extra kennzeichnen als "Anzeige"
  • Schleichwerbung ist verboten

(2) Schleichwerbung

  • Werbung erfolgt unterschwellig bzw. getarnt
  • es liegt eine deutliche Werbeabsicht vor
  • es gibt eine Bezahlung oder andere Gegenleistung
  • Zuschauer wird über den eigentlichen Zweck der Darstellung im Dunkeln gelassen
  • zB Kiwel mit Weight Watchers

(2) Product Placement im Rundfunk

Regelungen waren früher strenger, heute nach §§ 7, 15 und 44 RStV unter Auflagen zulässig

  • Kennzeichnungspflicht (unterstützt durch Produktplatzierungen)
  • bei großen Autofirmen extra dafür: Filmbüros
    • CIS hat größtes Filmbüro (Rekrutierungspropaganda)

(2) Product Placement zulässig in

  • Kinofilmen, Filmen und Serien
  • Sportsendungen
  • Sendungen der leichten Unterhaltung
  • bei kostenloser Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen (Produktionshilfen, Preise) auch in anderen Programmformaten erlaubt

(2) Product Placement verboten in

  • Nachrichtensendungen
  • Ratgeber- und Verbrauchersendungen
  • Sendungen zum politischen Zeitgeschehen
  • Übertragungen von Gottesdiensten
  • Kindersendungen

(2) Zulässiger Umfang von Werbung

  • §45 I RStV
    • Dauer pro Stunde Sendezeit max. 20%
    • eigene Programmhinweise ≠ Werbung
  • §7 RStV
    • neben der Werbung noch weitere Formen im PR erlaubt
    • Dauerwerbesendung: Mindestdauer 90 s
    • Teleshopping-Fenster: Mind. 15 Min
      • beides unzulässig für Kinder / innerhalb von Kinderprogrammen

(2) Werbeumfang bei ÖR

  • §16RStV - Beschränkungen für Werbung/Sponsoring im ÖR
  • TV-Werbung:
    • nur in beiden Vollprogrammen Das Erste und ZDF
    • max. 20 Min werktäglich (im Jahresdurchschnitt)
    • nicht nach 20 Uhr
    • nicht an Sonntagen
    • nicht an bundesweiten Feiertagen
    • (max. 5 Min ungenutzte Zeit vom Vortag nachholen)
  • Radio-Werbung:
    • idR bis 90 Min werktäglich erlaubt

(3) Zielkonflikt - Normensystem

  • Ökonomie: Maximierung des indiv. Gewinns
  • Publizistik: Publizistische Qualität und Vielfalt

(3) Zielkonflikt - Verfahren

  • Ö: Ökonomischer Wettbewerb, ausgedrückt in Geld, Gewinn, Umsatz und Marktanteilen
  • P: Publizistischer Ww, orientiert an politischen oder publizistischen Kriterien wie Relevanz, Aktualität, Richtigkeit...

(3) Zielkonflikt - Relevanter Wirkungsbereich

  • Ö: Akzeptanz und finanzieller Erfolg auf dem Werbemarkt
  • P: Politisch publizistische Leistung auf dem Publikumsmarkt

(3) Zielkonflikt - Kontrollsystem

  • Ö: Mittels Wettbewerb (ohne inhaltliche Ausrichtung)
  • P: staatliche Regulierungsbemühungen zur Verbesserung von Vielfalt und Qualität

(3) Zielkonflikt

  • Ökonomie vs. Publizistik
    • Normensystem
    • Verfahren
    • relevanter Wirkungsbereich
    • Kontrollsystem

(3) 2 Märkte der Medienunternehmen

  • Publikumsmarkt
  • Werbemarkt

[werbetreibende Wirtschaft]  ---Geld--->   [werbefinanzierter Rundfunk]   ---Programm--->   [Rezipienten]   ---Aufmerksamkeit/Erhöhung der Konsumierung---> von vorne

(3) Publikumsmarkt

  • Gewinnung von Rezipienten
  • Alternative zu anderen Freizeitangeboten
  • gute Quoten, hohe Auflage etc.
  • gute Anteile am Publikumsmarkt

(3) Werbemarkt

  • Verkauf von Werbefläche
  • Verkauf von Sendezeit

(3) Marktstrukturen

  • Unikatcharakter von Medienprodukten (Qualität vorab nicht beurteilbar, immer etwas neues)
  • Medien als öff. Güter (Ausschließbarkeit)
  • starke Fixkostendegression
  • hoher Nutzen von Größenvorteilen (Economies of Scale)
  • große Verbundvorteile (Economies of Scope)
  • hoher Sättiungsgrad und hohe Eintrittsbarrieren (obwohl sehr leicht anbietbar)
  • Vorteile für Marktführer durch Anzeigen-Auflagen-Spirale

(3) Mediengattungen nach ihrem Ausschließungsgrad

  • je höher A°, desto
    • stärker die Orientierung an vermuteten Rezipientenbedürfnissen
  • je niedriger der A°, desto
    • stärker die Abhängigkeit von indirekter Finanzierung (Werbung)
    • stärker die Orientierung an den Ansprüchen der werbetreibenden Wirtschaft

vollständige A: Kinobesuch, PayTV, Buch, Video/DVD-Verkauf, Paid Content

Mittel: klass. Tageszeitung, Wochenzeitung, Magazine

keine A: frei empfangbares Radio und TV, Online-Medien, Anzeigenblätter, Gratis- und Pendlerzeitungen

(3) Anzeigen-Auflagen-Spirale

  • mehr Werbung --> mehr Gewinn --> bessere inhalte --> mehr Publikum --> mehr Werbung ...
  • weniger Werbung --> weniger Gewinn --> schlechtere inhalte --> weniger Publikum --> weniger Werbung ...

(3) Markt der Medien Zwischenfazit

  • verschiedene Aspekte des Marktversagens im Medienmarkt (wenn man nur den Markt entscheiden ließe --> Monopolisten!!)
  • mangelnde Zahlungsbereitschaft der Mediennutzer
  • Refinanzierung von Medien auf dem Publikumsmarkt (alleine) ist idR nicht möglich
  • Medien müssen sich einer alternativen Finanzierungsquelle zuwenden (Gebühren, Werbung)
  • Tendenz zu Konzentration und Monopolbildung (bei reinem Markt)
  • --> Notwendigkeit der Regulierung

(3) Medienkonzentration

  • §3 III GWB: für Konz im Medienbereich gilt niedrigere Schwelle, ab der Fusionen genehmigungspflichtig sind
  • hohe Bestrebungen für Zusammenschlüsse
  • bei Zusammenschlüssen von Medienunt spielt immer auch die publizistische Funktion der Medien eine Rolle
    • Wie würde sich Zusammenschluss auf publizistische Funktionen auswirken?
  • KEK = für Rundfunkbereich eigene Institution, die die Konzentration überwacht

(3) Formen der Medienkonzentration

  • horizontale Konz
  • vertikale Konz
  • multimediale (medien-diagonale) Konz
  • konglomerate (branchendiagonale) Konz

(3) horizontale MKonz

  • Zusammenschluss von Medienunt in einem Markt (zB TV
  • in Dtl. v.a. 2 private Fernsehanstalten, die diesen konkreten Markt beherrschen

(3) vertikale MKonz

  • Zusammenschluss von Medienunt auf vor- und nachgelagerten Märkten
  • Verbindung von aufeinanderfolgenden Produktionsstufen (der Wertschöpfungskette)
    • Content herstellen + produzieren + Rechte vermarkten / Distribution
  • zB RTL Gruppe: UFA, UFV
  • zB Bertelsmann-Gruppe

(3) multimediale (medien-diagonale) MKonz

  • Zusammenschluss von Medienunt verschiedener Märkte
  • --> Multimediakonzerne, cross-media-ownership
  • zB Axel-Springer wollte P7Sat1 kaufen --> verboten (wäre nur ohne P7 gegangen, aber uninteressant)

(3) konglomerate (branchendiagonale) MKonz

  • Zusammenschluss von Medienunt mit Unt außerhalb des Mediensektors
  • --> Mischkonzerne
  • über bestimmte Branchen hinweg
  • zB Vivendi (F); Wasserproduzent + Medien
  • aus publizistischer Sicht unproblematisch

(4) Spartenmodell der Programmanalyse

  • Information
  • Sport
  • Nonfiktionale Unterhaltung
  • Musik
  • Kinder- / Jugendprogramm
  • Fiction
  • Sonstiges
  • Werbung