Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer 1. Semester

Mehrwertsteuer 1. Semester


Fichier Détails

Cartes-fiches 51
Utilisateurs 19
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 14.03.2013 / 01.02.2025
Lien de web
https://card2brain.ch/box/mehrwertsteuer1
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/mehrwertsteuer1/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was sind vereinnahmte Entgelte & vom wem wird diese überwiegend verwendet?

  1. Umsatzsteuerbegriff:
  2. tatsächlich zugeflossene Entgelte.

Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten muss der Unternehmer die Umsatzsteuer noch nicht bezahlen, wenn er die Leistung ausgeführt hat, sondern erst dann, wenn er die Entgelte vereinnahm.

Diese Vergünstigung wird überwiegend nur für Unternehmer mit geringeren Umsätzen gewährt.

Was sind vereinbarte Entgelte?

Umsatzsteuerbegriff

Die Umsatzsteuer ist schon nach Ausführung der Leistung zu zahlen, nicht erst bei Erhalt des Geldes (bei Rechnung). -> Regelfall

Was ist ein Entgelt?

MWSTG 3 Ziffer f

-> Vermögenswert, den der Empfänger/in für den Erhalt einer Leistung aufwendet. -> Vertraglich festgelegte Gegenleistung

Was ist eine Zession?

= Abtretung (auch Zession vom lateinischen cessio) ist im schweizerischen Zivilrecht nach der Legaldefinition in Art. 164 Abs. 1 OR die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden Gläubiger (Zessionar), der dann neuer Gläubiger wird. Die Abtretung erfolgt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar.

Was ist ein Zedent?

= übertragenden Gläubiger

anderst gesagt, der "erste" Gläubiger, welcher die offene Forderung einem anderen neuen Gläubiger überlässt.

Was ist ein Zessionar?

= empfangender Gläubiger

anderst gesagt, der "neue" Gläubiger, welche die offene Forderung vom vorherigen Gläubiger übernimmt.

Was ist die Kombinationsregelung  im MWSTG gemeint? Und wieviele Prozente beträgt diese?

= 70% Regel -> MWSTG 19 Abs. 2

Beispiel mit dem Geschenkekorb

Zu welchem Protzensatz wird das Depot für eine Flaschen besteuert? Welcher Artikel?

Es handelt sich nicht um ein Entgelt

MWSTG 18 Abs. 2 Bst h

Was ist ein fiktiver Vorsteuerabzug?

Welche Arten davon gibt es?

Welchen Gesetzesartikel betrifft es?

MWSTG 28 Abs. 2 und Abs. 3

Obwohl der Rechnungssteller nicht steuerberechtigt ist, können wir (Rechnungsempfänger) eine fiktive Vorsteuer abzienen.

  1. die Bauernregel von 2.5% (Rechnung ist ohne MWST->100%)
  2. Gebrauchten individualisierbaren beweglichen Gegenstand für Lieferung von einem Abnehmer im Inland ohne Mehrwertsteuerbelastung bezogen -> 8% (Rechnung ist mit MWST-> 108%)

Welche Tätigkeiten berechtigen den Leistungsbezüger zur Vornahme des Vorsteuerabzuges, sofern er für die bezogenen Leistungen nachweislich die Steuer bezahlt hat?

Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich zulässig, wenn die bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen für unternehmerische Zwecke verwendet werden, soweit in MWSTG 29 keine Ausnahme von Anspruch auf Vorsteuerabzug vorgesehen ist.

Unter die Ausnahmen fallen vor allem die unternehmerischen, aber gemäss MWSTG 21 von der Steuer ausgenommenen Tätigkeiten.

Siehe auch MWSTG 28 (Grundsatz Vorsteuerabzug)

In welchen Fällen ist die Vornahme des Vorsteuerabzuges in der Steuerabrechnung selbst dann ausgeschlossen, wenn die Vorsteuer dem Leistungserbringer nachträglich bezahlt worden ist?

Verwendung für nicht unternehmerische Zwecke wie:

  • Erzielung von MWSTG 18 Abs. 2 erwähnten Mittelflüssen, die mangels Leistung im mehrwertsteuerlichen Sinn nicht als Entgelt gelten.

Darunter fallen insbesondere unselbständig ausgeübte Tätigkeiten wie z.B. Verwaltungsratshonorare sowie Gebühren, die für hoheitliche Tätigkeiten erhoben werden.

  • Private Tätigkeiten.
  • Geschäftlich nicht begründete Aufwendungen. Es sind dies vor allem bezogene bzw. konsumierte Leistungen, die vorwiegend der Freude oder dem Amusement dienen. Darunter fallen unter Umständen auch gewisse Leistungen im Zusammenhang mit der Kundenbetreuung oder der Förderung des Betriebsklimas, die nach kaufmännischer Betrachtungsweise nicht im Interesse des Unternehmens liegen.

Verwendung für unternehmerische Zwecke, die von der Steuer ausgenommen sind (MWSTG 29 Abs. 1)

Was ist die 33%-Prozent Regel ?

MWSTV 69 Abs. 3

Bei selbst hergestellten Gegenständen, kann auf die Vorsteuer ein Pauschal Zuschlag von 33% für die Materialkoten vorgenommen werden (auf den Vorsteuer der Materialkosten + 33%!)

Wenn etwas als Eigenverbrauch verwendet wird, ebenfalls 33% auf den Materialkosten abziehen!

Was ist ein Naturalrabatt?

  1. (Im Zusammenhang der Vorsteuerabzug)

Bsp. Ein Traktorhändler bezieht Regenschirme, welche Kunden beim Kauf eines Fahrzeuges erhalten -> Regenschirme = Naturalrabatt im Zusammenhang mit dem Traktorkauf -> unternehmerisch begründet.

Warenmuster

Beim Eigengebrauch MWSTG 31 Abs. 2 Bst c (Kundengeschenke = unentgeltliche Zuwendung)

Was ist eine unentgeltliche Zuwendung?

= Kundengeschenke unter 500.- pro Stück und Jahr

Tombola Geschenke

Grundsätzlich: bei einer Gratisabgabe = unentgeltliche Zuwendung. Wenn aber Gratisabgabe 500.- nicht übersteigt (pro Empfänger und Jahr) wird unternehmerische Grund angenommen (MWSTG 31 Abs. 2 Bst c).

Aber ACHTUNG: erbringt die Organisation eine Gegenleistung (z.B. Werbung) handelt es sich um ein steuerbaren Verkauf (Tauschverhältnis MWSTG 24 Abs. 3)

Kundengeschenke

Ebenfalls MWSTG 31 Abs. 2 Bst c

< 500.- pro Person und Jahr

Zutrifft -> unternehmerische Tätigkeit (MWSTG 28 Abs. 1

Beispiel:

Weinhändler gibt an seinem Degustationsstand an der Messe BEA in Bern die eingekauften Wein im Wert von CHF 15‘000 zu Degustationszwecken gratis ab

Es handelt sich um ein Warenmuster, das im Sinne von MWSTG 31 Abs. 2 Bst c, unabhängig vom Wert, zur Vornahme des Vorsteuerabzuges berechtigt.

Metzgerei bezieht folgendes von nicht steuerpflichtigen Nebenerwerbs-Landwirt Meister

  • Ein Schwein für die Schlachtung (1‘000.-)
  • Ein Reh, das Jäger Meister auf der Jagd geschossen hat (1‘500.-)

  • Gemäss MWSTG 28 Abs. 2 kann Metzger beim Schwein 2.5% Vorsteuer (25.-) geltend machten.
  • Auf dem bezogenen Reh ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig, weil es sich nicht um ein Erzeugnis der Landwirtschaft handelt.

Metzgerei bezieht folgendes von nicht steuerpflichtigen Nebenerwerbs-Landwirt Meister

  • Ein Schwein für die Schlachtung (1‘000.-)
  • Ein Reh, das Jäger Meister auf der Jagd geschossen hat (1‘500.-)

  • Gemäss MWSTG 28 Abs. 2 kann Metzger beim Schwein 2.5% Vorsteuer (25.-) geltend machten.
  • Auf dem bezogenen Reh ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig, weil es sich nicht um ein Erzeugnis der Landwirtschaft handelt.

Fiktive Vorsteuerabzug MWSTG 28 Abs. 3 -> aus welchem Grund darf man diesen Abziehen (Bsp. Autoverkauf)

Weil es sich um einen gebrauchten individualisierten beweglichen Gegenstand für den Wiederverkauf handelt. Dann muss beim späteren Verkauf des Gebrauchtwagens der volle Betrag versteuert werden.

Was gilt als gebrauchte individualisierbare, bewegliche Gegenstände? (fiktiver Abzug)

MWSTG 28 Abs. 3

Antiquitäten gelten ebenfalls als "Occasionen"

Kunstgegenstände gelten ebenfalls als „gebrauchte, individualisierbare", bewegliche Gegenstände

Beispiel fiktive Vorsteuerabzug:

Steuerpflichtige Galerie kauf Statue von nicht steuerpflichtigen Bildhauer in CH (Preis 20K CHF) und Galerie verkauft diese für 31K CHF.

Fiktive Vorsteuerabzug ja, nein?

Grundsätzlich ist es ein „gebrauchter“ individualisierbarer, beweglicher Gegenstand. ABER: gemäss MWSTV 63 Abs. 3 Bst. C -> fiktive Vorsteuerabzug ausgeschlossen da es sich um einen Gegenstand nach MWSTG 32 Abs. 2 erworben ist.

Daraus ergibt sich: keine fiktive Steuerabzug aber der gesamtem Umsatz wird versteuert (hier MWST 2‘296.30 CHF)

Was ist die Effektive Abrechnungsmethode?

Und welche Methoden gibt es dazu?

  • Vereinnahmten Methode
  • Vereinbarten Methode

Abrechnung  muss quartalsweise erstellt werden

Was ist der Unterschied zwischen der Abrechnung nach Saldo- und nach Pauschalsteuersätzen?

Ist das gleiche

Was ist die Saldosteuersatz Methode?

Idee: Administrative Arbeiten rund um die Mehrwertsteuer vereinfachen, in dem die MWST-Abrechnung einmal im Semester erstellt werden muss

  • Jeweils einen gewissen Prozentsatz ihres MWST-pflichtigen Umsatzes abliefern
  • Die Sätze sind nach Branchen verschieden und basieren auf Erfahrungswerten (Sanitärgeschäft 2.9% und Anwaltsbüro 6.1%) -> kann höher oder tiefer als bei der effektiven Methode sein

Wer kann Saldosteuersatz Methode anwenden

Steuerbare Umsatz nicht höher als 5.02 Millionen Franken betragen

und Gesamtwert der abzuliefernde Steuer muss weniger als 109‘000.- sein

Saldosteuersatz Methode Erklärung von ESTV

Saldo- und Pauschalsteuersätze sind Branchensätze, welche die Abrechnung mit der ESTV wesentlich vereinfachen, weil die Vorsteuern nicht ermittelt werden müssen. Die geschuldete Steuer wird bei diesen Abrechnungsmethoden durch Multiplikation des Bruttoumsatzes, d.h. des Umsatzes einschliesslich Steuer, mit dem entsprechenden von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz beziehungsweise Pauschalsteuersatz berechnet.

 

In den Rechnungen gegenüber den Kunden muss die steuerpflichtige Person jedoch die Steuer zum gesetzlichen Steuersatz ausweisen.

Was versteht man unter der gemischten Verwendung und welches ist der Unterschied zur vorübergehenden Verwendung?

Gemischte Verwendung:

Gleichzeitig für unternehmerische und nicht unternehmerische Tätigkeiten verwendet (MWSTG 30).

Gegenstände (oder Teile davon) und Dienstleistungen werden für unternehmerische Tätigkeiten und ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit verwendet.

Ergo: Vorsteuerabzug nach dem Verhältnis der Verwendung zu korrigieren

Wenn überwiegende Teil im Rahmen der unternehmerische Tätigkeit verwendet -> kann Vorsteuer ungekürzt abgezogen werden und am Ende der Steuerperiode korrigiert werden. Ansonsten sofort zu korrigieren.

Vorübergehende Verwendung:

Zuerst ausschliesslich für unternehmersiche oder nicht unternehmerische Tätigkeit verwendet, dann vorübergehend für’s andere (MWSTG 31 Abs. 4 -> nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit & MWSTG 32 Abs. 3 -> eine zum Vorsteuerabzug berechtigte Tätigkeit)

Vorübergehend während max. 6 Monaten bei beweglichen Gegenständen

Vorübergehend max. 12 Monaten bei unbeweglichen Gegenständen verwendet

Wie wird die Infrastruktur (EDV, Telefonanlage ect.) aufgeteilt, wenn es eine Haupt- und Nebentätigkeit gibt (wenn sie nicht zugeordnet werden können)?

Im Verhältnis zu den Umsätzen

Vorsteuerkorrektur: Wie ist die Infrastruktur aufzuteilen, wenn es sich dabei um Zinseinnahmen handelt?

MWSTV 66 Bst d

Die Aufteilung ist nur notwendig, wenn der Erlös mehr als 10‘000.- pro Jahr beträgt und mehr als 5% des Gesamtumsatzes.

(Unabhängig ob Kursverluste oder –gewinne erzielt worden sind –aber nur realisierte!)

Dann kann auf der verwendeten Verwaltungsinfrastruktur 0.02% auf den Zinseinnahmen und der Einnahmen aus dem Handel mit Wertpapieren ermittelt werden.

Vorsteuerkorrektur: Verwaltung von eigenen, nicht optierten Immobilien

MWSTV 66 Bst e

Wenn Brutto-Mieteinnahmen (inkl. Nebenkosten ) mehr als 10‘000 CHF pro Jahr betragen

  • Für gemischt verwendete Verwaltungsinfrastruktur kann pauschal mit 0.07% der unternehmerischen, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Brutto-Mieteinnahmen (inkl. Nebenkosten) erfolgen.

Vorsteuerkorrektur: Referentenleistungen

Betragen Honorare mehr als 5‘000 CHF pro Jahr

Vorsteuerkorrektur mit 1% vom Bruttoreferentenhonorar inklusive Nebenkosten (Bsp. Spesen) erfolgen.

Vorsteuerkorrektur: Entschädigungen für unselbstständig ausgeübte Tätigkeiten wie Verwaltungsrats- und Stiftungsratshonorare, Behördenentschädigungen oder Sold

Betragen Entschädigungen mehr als 5‘000 CHF pro Jahr

Wird die Betriebsinfrastruktur durch einen Inhaber einer Einzelunternehmung oder durch einen Gesellschafter einer Personengesellschaft für diese nicht unternehmerischen Tätigkeiten (z.B. Verwaltungsrat) genutzt, so kann die Vorsteuerkorrektur pauschal mit 1,0 % der Bruttohonorare inklusive Nebenkosten (z.B. Spesen) erfolgen.

Wird das Honorar für die Verwaltungsrats-, Stiftungsrats- oder ähnliche Tätigkeit nicht an den betreffenden Funktionsträger ausgeschüttet, sondern Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen an das Unternehmen, bei dem er angestellt ist, handelt es sich beim Honorar um das Entgelt für eine zum Normalsatz steuerbare Dienstleistung, sofern der Leistungsempfänger seinen Geschäftssitz im Inland hat. Befindet sich der Geschäftssitz des Leistungsempfängers im Ausland, unterliegt das Honorar

nicht der Steuer. In beiden Fällen entfällt die pauschale Korrektur der Vorsteuer.

Vorsteuerkorrektur durch Versteuerung der Umsätze

Für die folgenden Einnahmen, für die eine Option zur freiwilligen Versteuerung ausgeschlossen ist (Art. 22 Abs. 2 MWSTG), kann aus Vereinfachungsgründen die Korrektur des Vorsteuerabzugs durch die „stille Versteuerung“ der Einnahmen vorgenommen werden (abschliessende Aufzählung):

  • Vermietung von Hauswartwohnungen;

  • Vermietung von Sportanlagen.

Dabei unterliegt die Versteuerung in jedem Fall dem Normalsatz. Für die Steuerberechnung gelten die Umsätze als inklusive MWST. Ein Ausweis der MWST in der Rechnung ist nicht zulässig, da es sich nicht um eine Option im Sinne von Artikel 22 MWSTG handelt.

Für die Anwendung dieser Vereinfachung bedarf es keiner Bewilligung derESTV. Die Anwendungsdauer beträgt mindestens eine Steuerperiode.

Bei Beginn und am Ende der Anwendung der Vereinfachung kann es zu einer Nutzungsänderung kommen.

Welches sind die Ausnahmen für eine Vorsteuerkorrektur?

MWSTG 22 Abs. 2 -> gewisse Tätigkeiten die Option ausgeschlossen:

  • Leistungen von Versicherern und Rückversicherern sowie von Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern
  • Leistungen im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs
  • Leistungen bei Wetten, Lotterien und sonstige Glückspielen
  • Gewisse Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Vermietung, Verpachtung, Verkauf), sofern der Empfänger sie ausschliesslich für private Zwecke nutzt

Unterschied zwischen Vorsteuerkorrektur und Vorsteuerkürzung

Vorsteuerkürzungen: Betrifft die nicht Entgelte (siehe MWSTG 33 dieser verweist auf MWSTG18 abs.2 Bst a-c

Vorsteuerkorrektur:

Wir haben bereits die Vorsteuer verbucht, eventuell erhalten (abgerechnet) und korrigieren diese „nachträglich“ -> Bsp. Bei gemischter Verwendung.

Eigene Berechnungen auf der Basis der 3-Topf-Methode

Die Korrektur für die Vorsteuern im Topf C kann beispielsweise wie folgt ermittelt werden:

  • Als Quotient der für von der Steuer ausgenommene und nicht unternehmerische Leistungen genutzten Flächen oder Räume (m2 oder m3);
  • als Quotient der im Rahmen der Leistungserbringung geleisteten Arbeitsstunden (Dienstleistungsbranche);
  • als Quotient des einer bestimmten Kostenstelle zugerechneten Personalbestands über dem gesamten Personalbestand; Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
  • Verhältnis der Entgelte aus unternehmerischen, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden und nicht unternehmerischen Tätigkeiten zu sämtlichen massgebenden Entgelten
  • Verhältnis der Bruttogewinne aus unternehmerischen, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeiten zu den Bruttogewinnen aus sämtlichen zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeiten (korrigierter, d.h. um die direkt zuordenbaren Aufwendungen bereinigter Gesamtumsatz).

Welches sind steuerbare Umsätzen (Rechtsanwaltsbüro - Einzelfirma)?

  1. Anwaltschaftliche Beratung (Inland wie Ausland)
  2. Verwaltungsratshonorare (Inland wie Ausland)
  3. Referentenhonorare (Inland wie Ausland)

  1. Anwaltschaftliche Beratung: Steuerbar – ohne Ausland
  2. Verwaltungsratshonorar: kein Entgelt da es sich um eine Einzelfirma handelt!!
  3. Referentenhonorar: Inland kann grundsätzlich optiert werden. Nicht aber auf dem Auslandumsatz (MWSTG 22 Abs.2 Ziff. 9 –> Vermittlern im Ausland)
  • Siehe MWSTV 60: Vorsteuerabzug für Ausland erbrachte Leistungen im selben Umfach möglich, wie wenn diese im Inland erbracht wären und optiert wären.

Es kann auf solche Korrekturen verzichtet werden, wenn CHF5‘000 je Ertragskategorie nicht überschritten werden -> MWST-Info 09 Ziffer 4.3.4 & 4.3.5

Verwaltungsmandate, Stiftungsmandate und ähnliche Funktionen -> Vorsteuerkürzung?

Sofern das Honorar zwar an den Verwaltungs- oder Stiftungsrat ausgeschüttet wird, dieser jedoch

  • einen Teil- oder den Gesamtbetrag an seinen Arbeitgeber abgeben muss (möglicherweise durch Lohnabzug) beziehungsweise
  • als Einzelunternehmer oder
  • als Gesellschafter in einer Personengesellschaft tätig ist,

unterliegt das Entgelt (Honorar) beziehungsweise der abgegebene Betrag beim Arbeitgeber nicht der MWST, da es sich mehrwertsteuerrechtlich nicht um einen Umsatz handelt. Demgegenüber ist eine entsprechende Vorsteuerabzugskürzung vorzunehmen.

Die Vorsteuerabzugskürzung für die gemischt verwendete Verwaltungsinfrastruktur kann pauschal mit 1,0% der nicht steuerbaren Brutto-Verwaltungsratshonorare (inkl. Nebenkosten) erfolgen.