Liquidationsgewinne

priviligierte Besteuerung von SE

priviligierte Besteuerung von SE


Set of flashcards Details

Flashcards 13
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 01.02.2013 / 15.08.2014
Weblink
https://card2brain.ch/box/liquidationsgewinne
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/liquidationsgewinne/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

in welchen Artikeln werden die Liquidationsgewinne geregelt?

StHG Art. 8 Abs. 2bis - 2quarter und Art. 11 Abs. 5

DBG Art. 18a und Art. 37b

DBGV: Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit.

KS Nr. 28 der ESTV: Liquidationsgewinne

Wer kann diese priviligierte Besteuerung beanspruchen?

Selbständigerwerbende oder Beteiligte an Personengesellschften

Welches sind die Voraussetzungen für priviligierte Liquidagionsbesteuerung?

Definitive Aufgabe der SE

- 55. Altersjahr vollendet oder

- infolge Invalidität

 

Kann Artikel 37b mehr als einmal angewendet werden?

Nein, wer einmal davon gebrauch gemacht hat und danach wieder eine SE beginnt, kann den Art. 37b nicht nochmals anwenden.

Ist eine SE nach einer Liquidatin nach 37b erlaubt?

ja sofern, eine geringfügige SE ohne feste Einrichtung und ohne Personal, jährliches Nettoeinkommen nicht höher als BVG Eintrittschwelle.

Ist eine UE nach der Liquidation nach 37b erlaubt? Wenn ja, wass ist mit dem fiktiven BVG Einkauf?

Ja, diese ist zulässig. Der fiktive Einkauf wird an einen späteren Einkauf angerechnet da dieser bereits gesondert besteuert wurde und deshalb nich nochmals ein Abzug gemacht werden kann.

Wie wird der fiktive Einkauf berechnet?

Durchschnittliches AHV-Einkommen der letzten 5 Jahre vor Liquidation, Abzüglich realisation Stiller Reserven im letzen Jahr

x 15% Altersgutschriftensatz

x Anrechenbare Beitragsjahre (ab 25. bis Liq. Jahr oder 64/65)

- Vorsorgeguthaben Säule 2

- (Vorsorgeguthaben Säule 3a gross - Säule 3a klein)

- Vorbezüge

- Freizügikeitskonten

 

(AHV Lohn darf das 10fache des oberen Grenzbetrages BVG nicht überschreiten)

 

Wie setzt sich der Liquidationsgewinn zusammen?

realisierte Stille Reserven der letzten 2 Jahre

abzüglich

  1. Beitragsüberhänge (Einzahlungen Säule 2 welche nicht mit überigem Einkommen verrechnet werden konnten)
  2. fiktien Einkauf
  3. Aufwand durch realisierung stiller Reserven
  4. Verlustvortrag und Verlust laufendes GJ welche nicht mit Einkommen aus SE verrechnet werden konnten

Wie wird der Liquidationsgewinn besteuert?

- fiktiver Einkauf: Besteuerung zu 1/5 des Satzes  gem. Art. 38 Abs. 1 DBG (zusammenrechnung mit evt. weitern Kapitalleisungen aus Vorsorge im Liq. Jahr)

- restlicher Liquidationserlös: zu 1/5 satzbestimmend gem. Tarif Art. 214 jedoch min. 2%

Falls der fiktive Einkauf den ganzen Liquidationserlös deckt wird der ganz erlös zu 1/5 des Satzes gem. Art. 38 Abs. 1 DBG besteuert.

Welche Aufschubstatbestände gibt es und was sind deren Auswirkungen? (im Zusammenhang mit Art. 18a DBG)

Ohne Aufschub

1. übertrag ins Privatvermögen VJ der Liquidation, Verkauf an Dritten im Liq. Jahr = Alles (Wertzuwachs und wieder eingebrachte Abschreibungen) als Liq. Erlös angeschaut und zu besteuern gem. Art. 37b

2. übertrag ins Privatermöben VJ der Liquidation, Verkauf an DrittenNach Liq. Jahr => Alles (Wertzuwachs und wieder eingebrachte Abschreibungen) als Liq. Erlös angeschaut und zu besteuern gem. Art. 37b. Verkauf an Dritten wird als Steuerfreier Kapitalgewinn angeschaut.

Mit Aufschub

1. übertrag ins Privatvermögen VJ der Liquidation, Verkauf an einen Dritten nach Liq. Jahr => Wieder eingebrachte Abschreibungen gem. Art. 37b, Aufschub (Wertzugwachsgewinn) Verkaufpreis-Anlagekosten = steuerbares Einkommen aus SE (somit muss auch AHV noch darauf abgerechnet werden!!)

2. übertrag ins Privatvermögen 2 Jahre vor Liquidation, Verkauf an Dritten im Liq. Jahr = wieder eingebrachte Abschreibungen im Jahr des übertrag ins PV als steuerbares Einkommen aus SE; Aufschub (Wertzuwachsgewinn) als einkommen aus SE

Was ist wenn Veranlagung des VJ der Liquidation schon in Rechtskraft erwachsen ist?

Revison gem Art. 147ff DBG.

reallisierte Stille Reserven aus dem VJ werden zum Liq. Erlös gezählt.

Wie lange ist ein Fiktiver Einkauf möglich?

Solange nach dem BVG einEinkauf möglich ist.

Gibt es etwas spezielles zu berüchtischtigen bei Erbgang?

ja.