LK zu Recht (Immobilienbewirtschafter)

Lernkartei zum Thema Recht gemäss Wegleitung zur Prüfung Immobilienbewirtschaftung (Code nlkme2015) gemäss Lernziele der Wegleitung. Vollständig und abgeschlossen.

Lernkartei zum Thema Recht gemäss Wegleitung zur Prüfung Immobilienbewirtschaftung (Code nlkme2015) gemäss Lernziele der Wegleitung. Vollständig und abgeschlossen.


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 23.11.2015 / 05.02.2025
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F1000; Wie ist der Aufbau der Rechtsordnung in der Schweiz?

  1. Verfassung
  2. Gesetz
  3. Verordnung
  4. Verfügung

(Einführung ins Thema)

F1000; Nenne weitere Rechtsquellen nach welche gerichtet wird.

  • Rechtssprechung
  • Richterliches Ermessen
  • Gewohnheitsrecht
  • (Einführung ins Thema)

F1000; Erkläre den Unterschied zwischen öffentlichem Recht und privatem Recht?

Öffentliches Recht ist zwingendes Recht und nicht unter den Parteien verhandelbar. Es regeld die Beziehungen zwischen Bürger und Staat; der Einzelne steht in einem Unterordnungsverhältnis zum Staat (Subordinationstheorie).


Privatrecht ist hauptsächlich im ZGB und OR geregelt (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht) und regelt die Rechtsbeziehung zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten.

(Einführung ins Thema)

F1000; Erkläre den Begriff "Dispositives Recht"

Grundsatz der Vertragsfreiheit zwischen den Rechtssubjekten >

Dispositiv bedeuted, OR darf abgeändert werden (falls nicht zwingend) z.B. Zahlungsfrist von 30 Tagen

(Einführung ins Thema)

F1000; Erkläre den Begriff "Zwingedes Recht"

Zwingedes Recht bedeuted, das Gesetz gilt auch dann, wenn die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Das Gesetz kann zum Schutz des Schwächeren nicht abgeändert werden!

(Einführung ins Thema)

F1000; Wie werden die Rechtsquellen angewendet?

Gemäss Art 1 + 4 ZGB

Findet das Gesetz auf alle Rechtsfragen Anwendung für die es eine Bestimmung enthält. Wo dies fehlt, nach Gewohnheitsrecht, wo dies ebenfalls fehlt, soll das Gericht so entscheiden, wie es das Gesetzt als Gesetzgeber erstellen würde.

Wo das Gesetz das Gericht auf Ermessen verweist, hat das Gericht nach Recht und Biligkeit zu urteilen.

(Einführung ins Thema)

F1000; Erkläre den Begriff nach Treu und Glauben

Art 2. ZGB

  1. Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.
  2. Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz

(Einführung ins Thema)

F1000; Erkläre den Begrifff "Guter Glaube"

Art. 3 ZGB

  1. Wo das Gesetz eine Rechtswirkung an den guten Glauben einer Person geknüpft hat, ist dessen Dasein zu vermuten.
  2. Wer bei der Aufmerksamkeit, wie sie nach den Umständen von ihm verlangt werden darf, nicht gutgläubig sein konnte, ist nicht berechtigt, sich auf den guten Glauben zu berufen

(Einführung ins Thema)

F1000; Wer hat die Beweislast?

Art. 8 ZGB

Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.

F1000; Erkläre kurz den Ablauf bei einem Strafprozess.

  • Anzeige von Amtes wegen
  • Darauf erfolgt eine Strafuntersuchung
  1. Daraus gibt es einen Strafbefehl
  2. Einstellung
  3. Daraus ergibt sich ein gerichtliches Verfahren
  • Diese kann ordentlich oder vereinfacht sein

(Einführung ins Thema)

F1000; Erkläre den Ablauf eines Zivilprozesses.

  • Friedensrichter
  1. Man einigt sich
  2. Kriegt Klagebewilligung
  • Für Einzelgericht oder Bezirksgericht > keine Einigung
  • Kantos- oder Obergericht > keine Einigung
  • Bundesgericht

(Einführung ins Thema)

F1000; In welche 5 Teile ist das ZGB unterteilt?

  1. Personenrecht (befasst sich mit Fragen wer Träger von Rechten + Pflichten ist)
  2. Familienrecht (hat drei Teile: Ehe/Gemeinschaft, Verwandschaft und erweiterte Gemeinschaft, Vormundschaft)
  3. Erbrecht (beantwortet zwei Fragen: Wer ist Erbberechtigt und wieviel und wie wird Erbschaft erlangt?)
  4. Sachrecht (Beschreibt die Berechtigungsmöglichkeiten an Sachen)
  5. OR (ORist das Recht der Schuldverhältnisse (Obligare))

(Einführung ins Thema)

F1000; Erkläre den Begriff "Objektives Recht"

„Objektives Recht“ >

Bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen bestehend aus:

  •  Gesetzesrecht,
  • Gewohnheitsrecht,
  • Richterrecht

und ist folglich gleichbedeutend mit der „Rechtsordnung“

(Einführung ins Thema)

F1000; Erkläre den Begriff "Subjektives Recht"

Das „Subjektives Recht“

Drückt aus, dass der Einzelne  die Befugnis hat, sein Recht im Rahmen der Rechtsordnung beliebig auszuüben.

Das subjektive Recht ist somit eine vom objektiven Recht verliehene Berechtigung, von anderen ein gewisses Verhalten zu fordern.

(Einführung ins Thema)

F1000; Erkläre den Begriff "Rechtssubjekt"

Ein Rechtssubjekt ist fähig, Rechte und Pflichten zu haben (Natürliche oder juristische Personen)

(Einführung ins Thema)

F1000; Was bedeuted "Absolutes Recht"

Absolute Rechte gelten gegenüber Jedermann wie z.B.:

  • Eigentumsrechte
  • Recht auf Leib und Leben
  • usw.

(Einführung ins Thema)

F1000; Was bedeuted "Relative Rechte"

Die relativen Rechte (auch obligatorische Rechte genannt) gelten nur zwischen gewissen Parteien.

(Einführung ins Thema)

F1000; Was geben uns die Gestaltungsrechte?

Sie geben uns die Möglichkeit in unsere Rechtsumgebung gestaltend einzugreifen. Dabei gibt es drei Arten:

  1. Rechtsbegründung (z.B. Annahme einer Offerte)
  2. Rechtsändernde (z.B. Mietzinserhöhung)
  3. Rechtsaufhebende (z.B. Kündigung, Verrechnung)

(Einführung ins Thema)

 

F1000; Wie lauten die deutschen Begriffe für:

  1. Legislative?
  2. Exekutive?
  3. Judikative?

  1. Gesetzgebende > Parlament
  2. Ausführende > Regierung, Verwaltung
  3. Judikative > Rechtssprechende Gerichte

(Einführung ins Thema)

F 1000; Wer ist Rechtsfähig?

Jedermann von der vollendeten Geburt, bis zum Tod (oder Verschollenerklärung)

F 1000; Wie wird der Begriff "Wohnsitz" definiert?

  • Ist jener Ort mit Absicht zum dauerhaften Verbleib.
  • Relevant bei Betreibungen (am Wohnort des Schuldners)
  • Normalerweise wird der Beklagte am Wohnort eingeklagt
  • Letzter Wohnort des Erblassers.

F 1000; Wie wird der Begriff "Heimat" definiert?

Heimat ist Begriff des öffentlichen Rechts => Heimat bestimmt sich nach dem Bürgerrecht

F 1000; Was steht im Art. 1 ZGB?

Besagt, dass die Richter sich strikte an den Wortlaut im Gesetz zu halten haben und wo fehlt Gewohnheitsrecht anzuwenden ist. Falls nicht vorhanden, soll er die Regeln so zu erstellen sind, wie der Richter sie als Gesetzgeber ersellen würde.

F 1000; Was steht im Art. 2 ZGB?

Diktat das das Handeln immer nach Treu und Glauben in Ausübung der Rechte und in Erfüllung der Pflichte vorausgesetzt werden kann.

F 1000; Was steht im Art. 3 ZGB?

Wer sich auf den guten Glauben beruft, braucht diesen nicht zu beweisen, der Ander kann aber den Beweis erbringen, dass es sich um bösen Glauben handelt.

F 1000; Was steht im Art. 4 ZGB?

Hie und da verweist das ZGB auf allgemeine Masstäbe, lässt aber oft Ermessenspielraum offen

F 1000; Was steht im Art. 5 ZGB?

Besagt, dass die Kantone nur wenn ausdrücklich bestimmt oder stillschweigend ermächtigt Abweichungen treffen können (z.B. Grenzabstand beim Baurecht).

F 1000; Was steht im Art. 6 ZGB?

Hälf fest, dass die Kantone nur beschränkt offentlich-rechtlichen Befugnisse haben und das Bundesrecht relativen Vorrang hat.

F 1000; Was steht im Art. 7 ZGB?

Das ZGB hat keinen allgemeinen Teil. Der Art. 7 sagt, dass der allgemeine Teil im OR auch sinngemäss für das ZGB gilt.

F 1000; Was steht im Art. 8 ZGB?

Besagt, dass derjenige der aus einer behauteten Tatsache ein Recht ableitet dieses auch zu beweisen hat.

F 1000; Was steht im Art. 9 ZGB?

Öffentlichen Registern, Urkuden kommt die Vermutung der Richtigkeit zu, bis das Gegenteil bewiesen ist.

F 1101; Wie lauten die beiden juristischen Personen und wo liegt der Unterschied?

  1. Natürlichen Personen (=Privatpersonen) und den juristischen Personen.
  2. Juristische Personen(=Unternehmen, Vereine, Genossenschaften)

Beiden (natürliche als auch juristische) Personen ist ihre Rechtsfähigkeit, d.h. sie sind selbst Träger von Rechten und Pflichten und können folglich selbst vor Gericht klagen (und verklagt werden).


Juristische Personen sind einfach ausgedrückt "Unternehmen".

  • Kapitalgesellschaften: AG, KG, GmbH
  • Genossenschaften
  • Vereine
  • Stiftungen

Personengesellschaften (einfache Gesellschaften, Kommandit- und Kollektivgesellschaften) sind keine eigenständigen Personen. Folglich wird hier nicht das Unternehmen, sondern die einzelnen Gesellschafter besteuert.

F 1102; Welche Voraussetzungen braucht es um Handlungsfähig zu sein?

  • Voll Handlungsfähig ist, wer Volljährig (18) und Urteilsfähig ist
  • Beschränkt handlungsfähig sind Minderjährige oder Personen mit Beistand
  • Urteilsfähig ist derjenige, welcher aufgrund der Umstände fähig ist, vernunftsgemäss zu handeln und die Tragweite seiner Handlung zu erkennen

 

F 1103; Wer darf einen Mietvertrag unterzeichnen, worauf ist zu achten?

Person muss Handlungsfähig und mündig sein und nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.

F 1104; Wie stehen die Begriffe Rechtsfähig, Urteilsfähig, Handlungsfähig usw. im Zusammenhang?

Sie alle stehen im Zusammenhang bei der Ausübung von Rechten und Pflichten und legen den Spielraum für die Wahrnehmung deren fest.

F 1105; Unterschied zwischen Ehe und Konkubinat gemäss Familienrecht im ZGB.

Während die Ehe ausführlich geregelt ist und als eheliche Gemeinschaft umschrieben wird, ist über das Konkubinat nicht viel geschrieben. Am ehesten entspricht das Konkubinat einer einfache Gesellschaft zum erreichen eines gemeinsamen Zieles. Dies hängt jedoch stark von den Umständen ab.

F 1105; Welche Fragen ergiben sich beim Konkubinat in Bezug auf die Miete?

  • MV nur von einem Konkubinatspartner unterzeichnet = sämltliche Rechte/Pflichten nur auf dieser Person
  • MV von beiden unterzeichnet, sämtliche Rechte/Pflichten beide gemeinsam und solidarisch

F 1105; Welche Fragen ergiben sich beim Konkubinat in Bezug auf die Haushaltsarbeit?

Keine Lohn- Abfindungsanspruch ausser wenn vereinbart (Achtung AHV).

F 1105; Welche Fragen ergiben sich beim Konkubinat in Bezug auf Mitarbeit im Geschäft?

Nach Bundesgerichtsentscheid älterem Datum nicht möglich >

Heute wären Lohnforderungen oder Forderungen aus Gewinn denkbar über einfache Gesellschaft. Vertragliche Vereinbarungen möglich.

F 1105; Welche Fragen ergiben sich beim Konkubinat in Bezug auf eingebrachte Güter beziehungsweise zukünftige Anschaffungen?

Die Verhältnisse richten sich nach Sachenrecht.

Keine spez. Regelungen getroffen und unter Annahme bestehen einer einfachen Gesellschaft ist es Gesamteigentum zu gleichen Teilen. Eingebrachte Sachen gehören jenem, der sie eingebracht hat > ist Beweispflichtig.