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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 04.03.2016 / 07.05.2021
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Welche Rechtsgrundlagen müssen sie im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Lebensmitteln konsultieren?

LMG-->Lebensmittelgesetz

LKV-->Lebensmittelkenzeichnungsverordnung

LGV-->Lebesnmittel und Gebrauchsgegenstände-->horizontal

Spezifische Verordnungen-->Vertikal

MeAV-->Mengenangabenverordnung

ZuV-->Zusatzverordnung

 

Wann kann auf die schriftliche Form der Angaben verzichtet werden?

aber was muss dann gemacht werden?

Bei offen angebotenen Lebensmitteln

Man muss dann aber anders Informieren---> mündlich

Wann wird ein Zusatzstoff zugelassen?

Gesundheitlich unbedenklich

Technologisch notwendig

Nicht Täuschend

Analytik sichergestellt ist

Welche Zwecke verfolgt das geltende Lebensmittelgesetz, nach Prioritäten geordnet?

Art. 1 LMG (Zweckartikel):
Dieses Gesetz bezweckt:

- die Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können

- den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen

- die Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen

Dürfen Sie Produkte, welche die Anforderungen des Lebensmittelgesetzes nicht erfül- len, gratis abgeben?

Nein. Auch bei Gratisabgaben gilt es, die Anforderungen des Lebensmittelgesetzes zu er- füllen. Art. 2 Abs. 1 lit. a LMG spricht denn auch von „abgeben". Dieser Begriff ist in Art. 2 Abs. 1 lit. d LGV wie folgt definiert: Das Bereithalten von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen für Verkaufszwecke, das Anbieten zum Verkauf, die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe sowie der Vertrieb.

Wie unterscheiden sich - rechtlich gesehen - Nahrungs- und Lebensmittel

Art. 3 LMG.
Lebensmittel sind Nahrungs- und Genussmittel.

Nahrungsmittel sind Erzeugnisse, die dem Aufbau oder dem Unterhalt des menschlichen Körpers dienen und nicht als Heilmittel angepriesen werden.

In der Definition von Lebensmitteln sind also die Genussmittel (alkoholische Getränke, Ta- bak, Raucherwaren) eingeschlossen.

Darf eine lebensmittelrechtliche Beanstandung durch die Kontrollorgane ausschliess- lich mündlich erfolgen?

Nein. Gemäss Art. 27 Abs. 3 LMG muss eine Beanstandung den Betroffenen schriftlich mit- geteilt werden

Welche Strafen können bei Verstoss gegen das Lebensmittelgesetz ausgesprochen werden?

Art. 47 LMG, Vergehen. Unter Strafe gestellt wird die Gesundheitsgefährdung durch Herstellung, Behandlung, Lage- rung, Transport oder Abgabe bei üblichem Gebrauch (Bsp. Verlängerung von Verbrauchsda- ten). Strafmass: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Mögliches Beispiel: Ab- sichtliche Verlängerung von Verbrauchsdaten.

Art. 48 LMG, Übertretungen. Dieser Artikel enthält 13 verschiedene Uebertretungstatbestände, welche die Missachtung der wesentlichen LMG-Bestimmungen betreffen. Es geht vor allem um den Täuschungs- schutz sowie den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Auf eine Gesundheitsgefährdung kommt es nicht an. Strafmass: Busse bis zu CHF 40'000.--

Suchen Sie die schweizerische Rechtsvorschrift im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von GVO und bestimmen Sie den korrekten Verpackungstext für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die GVO-Erzeugnisse sind.

Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL)

→ Kennzeichnung: „aus gentechnisch verändertem X hergestellt" oder „aus genetisch verändertem X hergestellt" (Art. 7 Abs. 1 VGVL)

Was sind Speziallebensmittel? Wo finden Sie die Definition?

Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände → Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Speziallebensmittel.
Art. 2, Definition.
1 Speziallebensmittel sind Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind und auf Grund ihrer Zusammensetzung oder des besonderen Verfahrens ihrer Herstellung:

a den besonderen Ernährungsbedürfnissen von Menschen entsprechen, welche aus gesundheitlichen Gründen eine andersartige Kost benötigen; oder
b dazu beitragen, bestimmte ernährungsphysiologische oder physiologische Wirkungen zu erzielen

Beispiele für Speziallebensmittel:

- lactosearme und lactosefreie Lebensmittel
- Speisesalzersatz, Diätsalz
- eiweissarme Lebensmittel
- glutenfreie Lebensmittel
- für Diabetiker verwendbare Lebensmittel
- LM für eine gewichtskontrollierende Ernährung
- Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung
- Getreidebeikost u.a. Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, etc.
(ausführliche Liste siehe Art. 2 Abs. 2 Verordnung über Speziallebensmittel).

Sie müssen eine Prüfanweisung für die Bestimmung der Peroxidzahl in Ölen schrei- ben. Wie finden Sie die entsprechende Standard-Analysemethodik?

→„Peroxidzahl" im Bereich Methoden suchen. Zwei Methoden als Lösungen:

Methodentitel:
"Peroxidzahl in Speisefetten und -ölen; Wheeler

Sie sind nicht sicher, ob Sie die Zutatenliste obligatorisch in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch, Italienisch abfassen müssen. Finden Sie die korrekte Vorschrift, die Ihnen die Frage beantwortet.

Lebensmittel und Gebrauchsgegen- stände817.02 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 (LGV)
→ Art. 26 Abs. 4: Sie [Anmerkung: Die Angaben] müssen in mindestens einer Amtssprache abgefasst sein. Sie können ausnahmsweise nur in einer anderen Sprache abgefasst sein, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz dadurch genügend und unmissverständlich über das Lebensmittel informiert werden.

(Hinweis zum Unterschied Amtssprache - Landessprache)

Suchen Sie die lebensmittelrechtlichen Erlasse des Kantons Zürich

- Kantonale Homepage suchen: www.zh.ch, anschliessend „Gesetzessammlung".
- In ZH-Lex nach Ordnungsnummer suchen. Diese ist analog der SR-Nummer des Bundes, d.h. für LM-rechtliche Belange ist es die 817.
- In Suchmaske unter Ordnungsnummer „817." eingeben (ohne Punkt funktioniert die Suche nicht).
- 2 Treffer: → 817.1. Einführungsverordnung zum eidgenössischen Lebensmittelgesetz
→ 817.11 Verfügung über die Gebühren des Kantonalen Laboratoriums
- Mit „916." sind Erlasse zu suchen, welche die Primärproduktion betreffen

Suchen Sie das folgende Dokument des Codex Alimentarius:
RECOMMENDED INTERNATIONAL CODE OF PRACTICE GENERAL PRINCIPLES OF FOOD HYGIENE CAC/RCP 1-1969, Rev. 4-2003

www.codexalimentarius.org → Standards → List of Standards → Ctrl-F: z.B. „Hygiene" eingeben → General Principles of Food Hygiene → „CAC/RCP 1-1969" anklicken

Wie ist gemäss Codex Alimentarius Schokolade definiert? Suchen Sie den entsprechenden Codex-Standard. Stimmt diese Definition mit derjenigen der Schweizerischen Gesetzgebung überein?

www.codexalimentarius.org → Standards → List of Standards → Ctrl-F: "Chocolate" eingeben

Schweizerische Gesetzgebung:
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände → Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse
Art. 34:...
Anhang 5:...

=> die Definition von „Schokolade" ist zwischen Codex-Alimentarius und der Schweizerischen Gesetzgebung identisch.