Kap. 4 - Sozialversicherungen, Die Unterstellung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen
Fach Sozialversicherungen, Lehrgang Sachbearbeiterin Treuhand edupool.ch
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Set of flashcards Details
Flashcards | 12 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 19.02.2016 / 24.02.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/kap_4_sozialversicherungen_die_unterstellung_in_den_einzelnen_sozialversicherungszweigen
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Es gibt grundsätzlich in der Schweiz 10 Sozialversicherungen. Welche?
- Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
- Invalidenversicherung IV
- Ergänzungsleistungen EL
- Berufliche Vorsorge BV
- Krankenversicherung KV
- Unfallversicherung UV
- Militärversicherung MV
- Erwerbsersatzordnung EO
- Familiezulagen FL
- Arbeitslosenversicherung ALV
AHV
-Wer ist versichert?
-Kann die Versicherung beim Wegzug ins Ausland weitergeführt werden?
-Ist ein freiwilliger Beitritt möglich?
- Jede Person ist versichert, die in der Schweiz wohnt und/oder arbeitet
- Wenn für einen Arbeitgeber aus der Schweiz gearbeitet wird
- Freiwilliger Beitritt möglich ausser EU-/EFTA-Staaten
IV
Wer ist versichert?
Gleich wie bei der AHV
EL
-Wer hat Anspruch?
- Welche zusätzlichen Bedingungen gelten für AusländerInnen?
-Anspruch haben Pensionierte, Witwen, Witwer, Waisen und invalide Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
-Der Anspruch ergibt sich nur, wenn kein oder nur wenig Vermögen (unter Fr. 10 000.-) vorhanden ist
-Bei Ausländern ist ein 10-jähriger Aufenthalt vorausgesetzt
Berufliche Vorsorge BV
-Wer ist ab welchem Monats-/ Jahreslohn obligatorisch versichert? Nettolohn?
-Wieviel beträgt der mindestens versicherte Monatslohn?
-Wieviel beträgt der maximal versicherte Jahreslohn? Wieviel beträgt der obere Grenzwert pro Jahr?
-Monatlich Fr. 1755.- / Fr. 21 060.- im Jahr
-Mindestens versicherter Monatslohn Fr. 3510.-
-Oberer Grenzwert: Fr. 84 240.-
Krankenversicherung KV
Wer ist versichert? Welche Freiheit haben die Versicherten?
-Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist obligatorisch versicherungspflichtig
-Die versicherten Personen können die Krankenversicherung selber wählen
Unfallversicherung UV
-Für wen ist die Unfallversicherung obligatorisch?
-Wie ist die Unfallversicherung aufgeteilt?
-Welches ist der maximal versicherte Lohn in der Unfallversicherung?
-Alle Arbeitnehmenden, die in der Schweiz tätig sind, sind obligatorisch durch den Arbeitgeber einer Unfallversicherung anzuschliessen
-Die Unfallversicherung ist aufgeteiilt in Berufsunfall und Nichtberufsunfall. Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert
-Der maximal versicherte Lohn beträgt Fr. 126 000.-
Militärversicherung MV
-Wer ist obligatorisch versichert?
-Wie hoch ist der max. versicherte Jahreslohn?
-Wer Militär-, Zivil- oder Zivlschutzdienst leistet, ist bei der Militärversicherung obligatorisch versichert
-Der max. versicherte Lohn beträgt Fr. 149 423.-
Erwerbsersatzordnung EO
-Wer ist gegen was versichert?
-Wer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leistet, ist bei der EO gegen Lohnausfall versichert
-Auch die Mutterschaftsentschädigung fliesst aus der EO
Familienzulagen FL
Arbeitnehmende mit Kindern erhalten die FL, Arbeitnehmende in der Landwirtschaft die FLG
Arbeitslosenversicherung ALV
-Wer ist versichert?
-Wieviel beträgt der maximal versicherte Lohn?
-Wie hoch ist der Lohnbeitrag bei unter und bei über Fr. 126 000.- Jahreslohn?
-Versichert sind nur Arbeitnehmende
-Der max. versicherte Lohn beträgt Fr. 126 000.- pro Jahr
-Der Lohnbeitrag bis Fr. 126 000 pro Jahr beträgt 2,2 % aufgeteilt auf AG und AN
-Der Lohnbeitrag bei über Fr. 126 000.- pro Jahr beträgt 1 % (aufgeteilt auf AN und AG)
Bitte erkläre das 3-Säulen-Prinzip
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