Kap. 4 - Sozialversicherungen, Die Unterstellung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen

Fach Sozialversicherungen, Lehrgang Sachbearbeiterin Treuhand edupool.ch

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Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 19.02.2016 / 24.02.2023
Weblink
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Es gibt grundsätzlich in der Schweiz 10 Sozialversicherungen. Welche?

  1. Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
  2. Invalidenversicherung IV
  3. Ergänzungsleistungen EL
  4. Berufliche Vorsorge BV
  5. Krankenversicherung KV
  6. Unfallversicherung UV
  7. Militärversicherung MV
  8. Erwerbsersatzordnung EO
  9. Familiezulagen FL
  10. Arbeitslosenversicherung ALV

AHV

-Wer ist versichert?

-Kann die Versicherung beim Wegzug ins Ausland weitergeführt werden?

-Ist ein freiwilliger Beitritt möglich?

  • Jede Person ist versichert, die in der Schweiz wohnt und/oder arbeitet
  • Wenn für einen Arbeitgeber aus der Schweiz gearbeitet wird
  • Freiwilliger Beitritt möglich ausser EU-/EFTA-Staaten

IV

Wer ist versichert?

Gleich wie bei der AHV

EL

-Wer hat Anspruch?

- Welche zusätzlichen Bedingungen gelten für AusländerInnen?

-Anspruch haben Pensionierte, Witwen, Witwer, Waisen und invalide Personen mit Wohnsitz in der Schweiz

-Der Anspruch ergibt sich nur, wenn kein oder nur wenig Vermögen (unter Fr. 10 000.-) vorhanden ist

-Bei Ausländern ist ein 10-jähriger Aufenthalt vorausgesetzt

 

Berufliche Vorsorge BV

-Wer ist ab welchem Monats-/ Jahreslohn obligatorisch versichert? Nettolohn?

-Wieviel beträgt der mindestens versicherte Monatslohn?

-Wieviel beträgt der maximal versicherte Jahreslohn? Wieviel beträgt der obere Grenzwert pro Jahr?

 

-Monatlich Fr. 1755.- / Fr. 21 060.- im Jahr

-Mindestens versicherter Monatslohn Fr. 3510.-

-Oberer Grenzwert: Fr. 84 240.-

Krankenversicherung KV

Wer ist versichert? Welche Freiheit haben die Versicherten?

-Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist obligatorisch versicherungspflichtig

-Die versicherten Personen können die Krankenversicherung selber wählen

Unfallversicherung UV

-Für wen ist die Unfallversicherung obligatorisch?

-Wie ist die Unfallversicherung aufgeteilt?

-Welches ist der maximal versicherte Lohn in der Unfallversicherung?

 

-Alle Arbeitnehmenden, die in der Schweiz tätig sind, sind obligatorisch durch den Arbeitgeber einer Unfallversicherung anzuschliessen

-Die Unfallversicherung ist aufgeteiilt in Berufsunfall und Nichtberufsunfall. Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert

-Der maximal versicherte Lohn beträgt Fr. 126 000.-

Militärversicherung MV

-Wer ist obligatorisch versichert?

-Wie hoch ist der max. versicherte Jahreslohn?

-Wer Militär-, Zivil- oder Zivlschutzdienst leistet, ist bei der Militärversicherung obligatorisch versichert

-Der max. versicherte Lohn beträgt Fr. 149 423.-

 

Erwerbsersatzordnung EO

-Wer ist gegen was versichert?

-Wer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leistet, ist bei der EO gegen Lohnausfall versichert

-Auch die Mutterschaftsentschädigung fliesst aus der EO

Familienzulagen FL

Arbeitnehmende mit Kindern erhalten die FL, Arbeitnehmende in der Landwirtschaft die FLG

Arbeitslosenversicherung ALV

-Wer ist versichert?

-Wieviel beträgt der maximal versicherte Lohn?

-Wie hoch ist der Lohnbeitrag bei unter und bei über Fr. 126 000.- Jahreslohn?

-Versichert sind nur Arbeitnehmende

-Der max. versicherte Lohn beträgt Fr. 126 000.- pro Jahr

-Der Lohnbeitrag bis Fr. 126 000 pro Jahr beträgt 2,2 % aufgeteilt auf AG und AN

-Der Lohnbeitrag bei über Fr. 126 000.- pro Jahr beträgt 1 % (aufgeteilt auf AN und AG)

Bitte erkläre das 3-Säulen-Prinzip

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