Handels- und Gesellschaftsrecht
2. Semester Uni Leipzig
2. Semester Uni Leipzig
Kartei Details
Karten | 46 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 01.06.2014 / 31.12.2014 |
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Thema 1: Was ist, will und soll Unternehmensrecht?
Begriff und Bedeutung des Handelsrecht?
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es ist also der Teil des Privatrechts, der ein Sonderrecht für bestimmte am Handelsverkehr teilnehmende Personen enthält.
Das HGB ist Spezialregelung gegenüber dem BGB. Im Recht gilt der Vorrang der spezielleren Regelung. Das HGB geht daher, soweit es vom BGB abweichende Regelungen enthält, dem BGB vor.
Thema 1: Was ist, will und soll Unternehmensrecht?
Gesetzliche Regelungen neben dem HGB?
- BGB
- Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen: GWB
- Insolvenzrecht: InsO
- Marken- / Kennzeichenrecht: MarkenG, MarkenVO
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Entscheidungsgründe?
Die Rechtsform ist eine betriebswirtschaftliche Organisationsentscheidung - Zweckmäßigkeitsfrage
- Verwaltungs- und Zeitaufwand
- Anzahl der beteiligten Personen
- beabsichtige Art der Unternehmensfinanzierung
- steuerliche Aspekte
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Definition Unternehmen und Unternehmer
verschiedene Defintionen: § 14 BGB, § 84 Abs. 1 HGB, § 2 UStG
Allgemein: Unter einem Unternehmen i.S.d. HGB versteht man die betrieblich-organisatorische Einheit bzw. Organisation, selbständiger nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen bzw. zur Erreichung auch entfernter wirtschaftlicher oder ideeller Zwecke, auch wenn sie nicht auf Gewinn gerichtet sind.
Unternehmer = Rechtssubjekt (z.B. Einzelunternehmer, KapG, rechtsfähige PG)
Unternehmen = Rechtsobjekt
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Der Einzelunternehmer / Einzelkaufmann
Unternehmer kann sein:
- Zweck der Gewinnerzielung
- Mindestmaß an Nachhaltigkeit und Organisation
HGB gilt NUR für Kaufleute. Kaufmann ist, wer ein kaufmännisches Unternehmen betreibt, § 1 (1) HGB
- gewerbliches Unternehmen (keine freien Berufe)
- Mindestgröße - kaufmännische Ausstattung und Organisation
- Von Bedeutung ist auch die Eintragung ins Handelsregister
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Sinn und Zweck der Gründung von Gesellschaften
- In einer Gesellschaft können mehrere Personen ein Unternehmen, als gleichberechtigte Partner betreiben
- externe Kapitalgeber wollen nicht unbedingt Zinsen haben, sondern am zukünftigen Gewinn profitieren und Mitspracherechte --> Mitgesellschafter
- Einzelkaufmann haftet persönlich und unbeschränkt
- Ab einer bestimmten Größe des Unternehmens kann bei einer Gesellschaft ein Geschäftsführer eingestellt werden. Bei Einzelunternehmen ist nur die Stellung als Prokurist oder Bevollmächtigter möglich.
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Aufgabe des Gesellschaftsrechts?
- Zusammenwirken der Gesellschafter (Regeln - wer hat welche Beiträge zu entrichten, Ablauf von Entscheidungsprozessen, Beendigung der Gesellschaft) --> Innenrecht
- Das Gesetz und der Gesellschaftsvertrag regeln viele Fragen
- Das Gesetz regelt das --> Außenrecht - wie die Gesellschaft finanziert wird und wie die Gesellschaft Dritten gegenüber haftet
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Der Gesellschaftsbegriff
"Recht von privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden"
Folgende Organisationen sind keine Gesellschaften:
- Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- die Stiftung (§§ 80 ff. BGB): haben keine Mitglieder, rechtsfähiges Sondervermögen
- die eheliche Lebensgemeinschaft: keine Verfolgung eines bestimmten Zwecks
- die Erbengemeinschaft: entsteht kraft Gesetzes
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Regelung der Gesellschaften an verschiedenen Orten?
GbR --> §§ 795 ff. BGB
oHG --> §§ 105 ff. HGB
KG --> §§ 161 ff. HGB
GmbH --> § 1 ff. GmbHG
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Ausländische Gesellschaftsformen für deutsche Unternehmen
Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit in Europa besteht seit ca. 2006 die Möglichkeit, auch ein Unternehmen, dass schwerpunktsmäßig in Deutschland geschäftstätig ist und dessen Geschäftsführung in Deutschland ansässig ist, in einer ausländischen Rechtsform zu führen.
Praktische Bedeutung: Private Limited Company by Shares (kurz Limited)
- Rechungslegung und Publizität unterliegen englischem Recht --> englische Bilanz aufstellen und veröffentlichen --> bei Mängeln: Streichung aus dem Register
- Innenverhältnis richtet sich nach englischem Recht
- es muss bei Streitfällen in England prozessiert werden
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Allgemeine Grundsätze
- Grundsatz der freien Rechtsformwahl
- Grundsatz der Vertragdfreiheit - Die meisten Rechtsnormen des Gesellschaftsrechts sind in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB dispositiv
- Rechtsformzwang - Bei nicht Erfüllung bestimmter Tatbestände wird die Gesellschaftumqualifiziert 1. GmbH ohne Eintragung ins HR --> OHG oder GbR 2. GbR mit Betrieb eines Handelsgwerbes wird zur oHG
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Körperschaften bzw. juristischen Personen - Überblick
Personengesellschaften:
- Grundtyp ist die GbR, weshalb oHG und KG auf die Regelungen der GbR verweisen, wenn keine spezielle Regelung genannt ist.
- kleine Anzahl an Mitgliedern und der Zusammenschluss beruht auf dem persönlichen Vertrauen der Gesellschafter.
Kapitalgesellschaften:
- Grundtyp ist der rechtsfähige Verein
- große Mitgliederzahl und der Zusammenschluss beruht nicht auf dem persönlichen Vertrauen der Mitglieder
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Körperschaften bzw. juristischen Personen - Personengesellschaften
- Organisation beruht auf einem schuldrechtlichen Vertrag
- Strukturmerkmale, die nicht immer vollständig vorliegen:
1. PersG sind vom Bestand ihrer Gesellschafter abhängig - keine Ein-Mann-Gesellschaft (außer EWIV)
2. Grundsatz der Selbstorganschaft: Geschäftsführung und Vertretung werden von den Gesellschaftern persönlich vorgenommen
3. Bei Entscheidungen gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Es wird nach Kopfteilen abgestimmt, unabhängig von der Beteiligungshöhe
4. Für Verbindlichkeiten der G. haftet mind. ein Gesellschafter unbeschränkt mit seinem Privatvermögen
5. Die meisten PersG sind (teil-)rechtsfähig
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Körperschaften bzw. juristischen Personen - Kapitalgesellschaften
- Organisation beruht auf der rechtsgeschäftlich vereinbarten Geltung einer Verfassung bzw. Satzung --> grundlegenden Regeln für das Zusammenwirken in der Gesellschaft enthält
- folgende Merkmale, die unterschiedlich stark oder schwach ausgeprägt sind
1. Geschäftsführung und Vertretung werden durch Organe wahrgenommen, die nicht Gesellschafter sind, aber sein können
2. Bei Entscheidungen gilt das Mehrheitsprinzip
3. Körperschaften sind fähig, wie eine natürliche Person Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Weil ihnen die Rechtsfähigkeit als solche zukommt, werden sie als "juristische Personen" bezeichnet.
Bsp.: GmbH, AG, KGaA, SE (Societas Europeana)
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Körperschaften bzw. juristischen Personen - Kapitalgesellschaften
Funktionen des Haftkapitals
- Soll den Gläubigern gewisse Grundsicherung gewährleisten
- Funktion: Seriositätsgewähr
- Einfluss der Gesellschafter bestimmt sich nach der Höhe des Kapitalanteils (§ 47 (2) GmbHG)
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Kaufmann - Bedeutung
Die Kaufmannseigenschaft öffnet erst die Anwendbarkeit des HGB und löst die dort niedergelegten Rechtsfolgen aus.
- nur Kaufleute dürfen eine Firma führen, § 17 HGB
- nur Kaufleute können Prokura erteilen, § 48 HGB
- Kaufleute müssen nach § 238 ff. HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Rechnung legen und Jahresabschlüsse erstellen.
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Kaufmann - Istkaufmann
§ 1 HGB: Kaufmann ist, wer ein Handels gewerbe betreibt
1. Gewerbe: nach außen gerichtete Tätigkeit / Selbständigkeit / Planmäßigkeit - auf Dauer / Gewinnerzielungsabsicht / Erlaubtheit
2. Handelsgewerbe: Erforderung der Einrichtung eines kaufm. Geschäftsbetriebes / maßgebl.: Art & Umfang der Tätigkeit --> Anzeichen:
- umfangreiche Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten
- Kredit gewährt
- eine Vielzahl von Erzeugnissen vertreibt
- Geschäfte tätigt, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken
- zahlreiche Mitarbeiter beschäftigt
3. betreibt
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Kaufmann - Kannkaufmann gem § 2 HGB
Unternehmen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb nicht erfordern, haben ein Wahlrecht nach § 2 HGB. Die Ausübung erfolgt durch die Eintragung ins Handelsregister.
1. Betrieb eines Gewerbes
2. das keine kaufmännsiche Einrichtung erfordert
3. und dessen Firma im HR eingetragen ist
Kannkaufmann kann sich durch Löschung im HR von der Kaufmannseigenschaft befreien.
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Kaufmann - Kannkaufmann gem § 3 HGB
Kannkaufleute sind auch Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft.
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Kaufmann - Kannkaufmann gem § 5 HGB
Kaufmann kraft Eintragung
1. eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person,
2. die unter einer Firma (§§ 17 ff. HGB) ins Handelsregister eingetragen ist und
3. ein Gewerbe betreibt
Vorschrift dient der Rechtssicherheit.
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Kaufmann kraft Rechtsschein
1. Rechtsscheinstatbestand: Nichtkaufmann tritt als Kaufmann auf
2. Zurechenbarkeit: die Entstehung des Rechtsschein für denjenigen, der die fragliche Erklärung abgab, objektiv vorhersehbar war und er geschäftsfähig ist.
3. Schutzwürdigkeit des Vertragspartners: Die Schutzbedürftigkeit entfällt, wenn dieser positive Kenntnis vom wahren Sachverhalt hatte, oder diesen grob fahrlässig verkannte.
4. Kausalität: Der Geschäftsführer muss tatsächlich im Vertrauen auf die Richtigkeit gehandelt haben.
--> Rechtsfolge: Der Erklärende wird dadurch FÜR DAS EINE KONKRETE RECHTSGESCHÄFT zum Kaufmann. Der Geschäftspartner kann wählen, ob er den anderen an dem erzeugten Rechtsschein festhalten will oder nicht.
Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens
Kaufmann - Formkaufleute
GmbH und AG sind Formkaufleute. Solche Gesellschaften nennt man deshalb Formkaufleute, wie sie, unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht, kraft Gesetzes aufgrund ihrer Rechtsform Kaufleute sind.
Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB
Grundtyp der Personengesellschaft
Merkmale der GbR: 1. Vertragsschluss 2. gemeinsamer Zweck 3. Förderpflicht
a) Vertrag: formfreie Grundlage
Gesellschafter können sein: natürliche Person, juristische Person, Personenhandelsgesellschaften, andere BGB-Gesellschaften und nicht rechtsfähige Vereine
b) gemeinsamer Zweck, außer der Betrieb eines Handelsgewerbe
c) Förderungspflicht: Verpflichtung zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks
d) Erscheinungsformen: Die § 705ff. BGB enthalten wenig zwingendes Recht --> vielfältig
- Zusammenschluss von Freiberuflern
- Mitunternehmergesellschaften
- Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens
- Zweckgemeinschaft von Unternehmern auf Zeit
Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB - Kündigungsgründe
§§ 723 - 728 BGB
Beendigung der GbR
1. Kündigung eines Gesellschafters, §§ 723, 724 BGB
2. Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit
3. Kündigung eines Privatgläubigers
4. Erreichung oder Unmöglichwerden des Gesellschaftszwecks
5. Tod eines Gesellschafters, § 727 BGB
6. Insolvenz eines Gesellschafters, § 728 BGB
7. Auflösungsbeschluss
8. Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand
Die Auflösungsgründe sind überwiegend dispositiv, d.h. der Vertrag kann abweichendes bestimmen.
Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB
Phasen der Auseinandersetzung
1. Die Auflösung § 726 - 728: GbR wandelt sich in eine Abwicklungsgesellschaft um, deren Zweck nunmehr allein in der Abwicklung besteht.
2. Die Liquidation § 730 - 735: eigentliche Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern
3. Das Erlöschen: Vollbeendigung der GbR
Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick
Offene Handelsgesellschaft, §§ 105 ff. HGB - Gründung
Rechtsfähigkeit, § 124 HGB: OHG kann rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben, klagen und verklagt werden und selbst als Eigentümerin eines Grundstücks in das Grundbuch eingetragen werden.
Regelungen der GbR finden auch hier Anwendung, § 105 (3) HGB
a) Gründung:
1. Vertragsschluss (Innenverhältnis)
2. qualifizierter gemeinsamer Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes (Innenverhältnis)
3. Förderpflichten (Innenverhältnis)
4. § 123 (1) oder (2): Eintragung ins HR oder Aufnahme des Geschäftsbetriebes
Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick
Offene Handelsgesellschaft, §§ 105 ff. HGB - Beendigung
Die Auflösungsgründe werden in § 131 (1) HGB genannt.
1. Zeitablauf
2. Gesellschafterbeschluss
3. Eröffnung des InsO-Verfahren über das Vermögen der Gesellschaft
4. gerichtliche Entscheidung
5. Kündigung
6. Vereinigung aller Gesellschafterteile in einer Hand
7. Auflösungsbeschluss
Die Aufzählung ist grds. abschließend. OHG, zum Unterschied zur BGB, bleibt bei Tod eines Gesellschafters bestehen
- 3 Stufen wie bei der OHG:
1. Auflösung
2. Liquidation
3. Erlöschen
Auflösung ist zur Eintragung ins HR anzumelden, § 143 (1) HGB --> deklaratorisch
Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick
Kommanditgesellschaft, § 161 ff., § 105 ff. HGB
Unterscheidung in der KG zwischen Komplementäre und Kommanditisten
1. Komplementäre sind in ihrer Funktion den OHG-Gesellschaftern vergleichbar
- unbegrenzte Haftung
2. Kommanditisten
- haften gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur mit ihrer Einlage
- keine Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
- Entstehung: wie bei der OHG, NUR muss hier mind. ein Kommanditsit mit beschränkter Haftung vorliegen (sonst OHG)
- Beedigung: wie bei der OHG
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
GmbH - Allgemein (Rechtsfähigkeit)
GmbH ist rechtsfähig, sie kann wie eine natürliche Person am Rechtsverkehr teilnehmen. Die GmbH kann damit Verträge abschließen, als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden, klagen und auch verklagt werden. Der Unterschied zur PG, dass die GmbH die Rechte "als solche" hat, d.h. aus sich heraus (wie ein Mensch) über eine Rechtsfähigkeit verfügt.
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
GmbH - Gründungsvoraussetzungen im Überblick
1. Gesellschaftsvertrag / Errichtungsakt bei 1-Mann.GmbH
- notarielle Beurkung mit Mindestinhalt nach § 3 (1) GmbHG, sonst frei...
2. Bestellung der / des Geschäftsführers
3. Erbringung der Einlagen
4. Anmelung zum HR durch GF
5. Prüfung durch Registergericht
6. Eintragung und Bekanntmachung
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
GmbH - Stammkapital, Geschäftseinlage, Einlage
Stammkapital: rechnerische Zusammenfassung aller Stammeinlagen der Gesellschafter in einer Summe (mind. 25.000€)
Geschäftsanteile: Anteile an der Gesellschaft (müssen auf volle € lauten)
Einlage: Kapitalsumme, die ein Gesellschafter aufbringen muss.
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
GmbH - Bestellung des Geschäftsführers
- Gründer und Gesellschafter eine GmbH müssen vor Eintragung ins HR einen oder mehrere Geschäftsführer bestellt haben, da dieser bei der Anmeldung mitwirken muss - ohne GF = aktionsunfähig
GF können Gesellschafter oder fremde Dritte sein
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
GmbH - Kapitalaufbringung
- reale Kapitalaufbringung --> es muss real geleistet werden und darf nicht zurück gezahlt werden.
- Kann ein Gesellschafter seine Einlage nicht leisten, müssen am Ende die anderen Gesellschafter dafür aufkommen, § 24 GmbH
1. Bareinlagen: Der entsprechende Geldbetrag ist an die Gesellschaft zu zahlen ist und darf nicht zurück an den Gesellschafter zurück gezahlt werden. Bei Ausbleiben der Zahlung besteht eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter.
- § 7 (2) GmbHG: Bei Eintragung muss mind. 25% der Einlage geleistet sein, aber insgesamt mind. 12.500€
2. Sacheinlagen: Problem der Werthaltigkeit.
- Nur zulässig, wenn im Gesellschaftsvertrag aufgenommen (Gegenstand und Nennwert müssen genannt werden)
- Sachgründungsbericht (§ 5 (4) S. 2 GmbHG): Erläuterung warum der Einlagegegenstand den Wert hat
--> Fehlen des Berichts --> keine Eintragung ins HR
--> zu hohe Bewertung --> Zahlung der Differenz in bar, § 9 (1) GmbHG
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
GmbH - Vorgründungsgesellschaft
Vorgründungsgesellschaft (Personengesellschaft) mit dem Geschäftsziel der Gründung der GmbH und mit dem Gesellschaftsvertrag endet die PG und die GmbH ist gegründet.
--> Je nach Art und Umfang der Aktivitäten handelt es sich um eine GbR oder OHG
- Haftung nach GbR oder OHG Grundsätzen, bei Aufnahme der Tätigkeit vor notarieller Beurkundung haften die Gesellschaft persönlich, die beschränkte Haftung der GmbH wirkt noch nicht.
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
GmbH - Vor-GmbH
Entsteht durch Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags. Es handelt sich noch um keine GmbH, da die Eintragung im HR noch fehlt.
--> Es handelt sich dabei um eine "GmbH in Gründung" oder "i.G."
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
GmbH - Vor-GmbH - Haftung im Gründungsstadium
- Die Vor-GmbH haftet zunächst selbst.
- Handelndenhaftung: Jedoch wenn jemand vor Eintragung ins HR tätig wird, haftet die Person (Geschäftsführer) aus diesen Geschäften gem. § 11 (2) GmbHG persönlich.
- Vorbelastungshaftung: Die Gesellschafter müssen Stammkapital, das vor der Eintragung schon verbraucht wurde, ersetzen. Der Anspruch wird vom Geschäftsführer und bei Insolvenz vom Insolvenzverwalter geltend gemacht.
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
GmbH - Haftung für Falschangaben
Die Gesellschafter haften gem. § 9a GmbHG für falsche Angaben bei Errichtung der GmbH
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
GmbH - Beendigung
Unterscheidung in Auflösung, Liquidationsphase und Vollbeendigung
a) Auflösung, § 60 GmbHG
- Ablauf der im G-Vertrag bestimmten Zeit / Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen / gerichtliches Urteil / Eröffnung des Insolvenzverfahrens / Verfügung des Registergerichts / Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit / andere satzungsgemäße verankerte Auflösungsgründe
b) Liquidation
Die Auflösung der GmbH ist gem. § 65 (1) GmbHG ist HR einzutragen und firmiert dann mit dem Zusatz i.L. (in Liquidation)
Die Liquidation ist Aufgabe der Geschäftsführer als Liquidatoren, § 66 GmbHG und Sie haben die laufenden Geschäfte zu beenden und das Vermögen in Geld umzuwandeln.
--> zu wenig Geld für Verbindlichkeiten --> Inso Verfahren, ansonsten geht das Geld an die Gesellschafter
c) Beendiung
Nach Ablauf des Sperrjahres wird die Beendigung im HR eingetragen.
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
Die Unternehmergesellschaft (UG)
- UG ist eine Variante der GmbH, nur beträgt das Mindestkapital 1€.
- Regelungen der GmbH greifen mit einigen wenigen Sonderregelungen
--> Firmenzusatz "UG (haftungsbeschränkt") / Stammkapital zwischen 1€ und 24.999€
--> jährlich 1/4 des Gewinns in eine Rücklage einzahlen, bis die 25.000€ erreicht sind. Nutzung nur für die Zwecke, die in § 5a (3) S. 2 GmbHG genannt sind
--> Sacheinlagen sind nicht möglich
Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick
AG - Grundlagen und Entstehung der Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit einem in Aktien zerlegten Kapital
- Mindestkapital: 50.000 €
- Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen (Geschäftskapital)
- formstrenger Aufbau --> Abweichungen nur da, wo das Gesetz es zulässt, § 23 (5) AktG