Handels- und Gesellschaftsrecht

2. Semester Uni Leipzig

2. Semester Uni Leipzig

Tobias Warkentin

Tobias Warkentin

Kartei Details

Karten 46
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 01.06.2014 / 31.12.2014
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Thema 1: Was ist, will und soll Unternehmensrecht?

Begriff und Bedeutung des Handelsrecht?

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es ist also der Teil des Privatrechts, der ein Sonderrecht für bestimmte am Handelsverkehr teilnehmende Personen enthält.

Das HGB ist Spezialregelung gegenüber dem BGB. Im Recht gilt der Vorrang der spezielleren Regelung. Das HGB geht daher, soweit es vom BGB abweichende Regelungen enthält, dem BGB vor.

Thema 1: Was ist, will und soll Unternehmensrecht?

Gesetzliche Regelungen neben dem HGB?

 

- BGB

- Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen: GWB

- Insolvenzrecht: InsO

- Marken- / Kennzeichenrecht: MarkenG, MarkenVO

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Entscheidungsgründe?

Die Rechtsform ist eine betriebswirtschaftliche Organisationsentscheidung - Zweckmäßigkeitsfrage

- Verwaltungs- und Zeitaufwand

- Anzahl der beteiligten Personen

- beabsichtige Art der Unternehmensfinanzierung

- steuerliche Aspekte

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Definition Unternehmen und Unternehmer

verschiedene Defintionen: § 14 BGB, § 84 Abs. 1 HGB, § 2 UStG

Allgemein: Unter einem Unternehmen i.S.d. HGB versteht man die betrieblich-organisatorische Einheit bzw. Organisation, selbständiger nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen bzw. zur Erreichung auch entfernter wirtschaftlicher oder ideeller Zwecke, auch wenn sie nicht auf Gewinn gerichtet sind.

Unternehmer = Rechtssubjekt (z.B. Einzelunternehmer, KapG, rechtsfähige PG)

Unternehmen = Rechtsobjekt

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Der Einzelunternehmer / Einzelkaufmann

Unternehmer kann sein:

- Zweck der Gewinnerzielung

- Mindestmaß an Nachhaltigkeit und Organisation

HGB gilt NUR für Kaufleute. Kaufmann ist, wer ein kaufmännisches Unternehmen betreibt, § 1 (1) HGB

- gewerbliches Unternehmen (keine freien Berufe)

- Mindestgröße - kaufmännische Ausstattung und Organisation

- Von Bedeutung ist auch die Eintragung ins Handelsregister

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Sinn und Zweck der Gründung von Gesellschaften

- In einer Gesellschaft können mehrere Personen ein Unternehmen, als gleichberechtigte Partner betreiben

- externe Kapitalgeber wollen nicht unbedingt Zinsen haben, sondern am zukünftigen Gewinn profitieren und Mitspracherechte --> Mitgesellschafter

- Einzelkaufmann haftet persönlich und unbeschränkt

- Ab einer bestimmten Größe des Unternehmens kann bei einer Gesellschaft ein Geschäftsführer eingestellt werden. Bei Einzelunternehmen ist nur die Stellung als Prokurist oder Bevollmächtigter möglich.

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Aufgabe des Gesellschaftsrechts?

- Zusammenwirken der Gesellschafter (Regeln - wer hat welche Beiträge zu entrichten, Ablauf von Entscheidungsprozessen, Beendigung der Gesellschaft) --> Innenrecht

- Das Gesetz und der Gesellschaftsvertrag regeln viele Fragen

- Das Gesetz regelt das --> Außenrecht - wie die Gesellschaft finanziert wird und wie die Gesellschaft Dritten gegenüber haftet


 

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Der Gesellschaftsbegriff

"Recht von privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden"

Folgende Organisationen sind keine Gesellschaften:

- Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts

- die Stiftung (§§ 80 ff. BGB): haben keine Mitglieder, rechtsfähiges Sondervermögen

- die eheliche Lebensgemeinschaft: keine Verfolgung eines bestimmten Zwecks

- die Erbengemeinschaft: entsteht kraft Gesetzes

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Regelung der Gesellschaften an verschiedenen Orten?

GbR --> §§ 795 ff. BGB

oHG --> §§ 105 ff. HGB

KG --> §§ 161 ff. HGB

GmbH --> § 1 ff. GmbHG

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Ausländische Gesellschaftsformen für deutsche Unternehmen

Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit in Europa besteht seit ca. 2006 die Möglichkeit, auch ein Unternehmen, dass schwerpunktsmäßig in Deutschland geschäftstätig ist und dessen Geschäftsführung in Deutschland ansässig ist, in einer ausländischen Rechtsform zu führen.

Praktische Bedeutung: Private Limited Company by Shares (kurz Limited)

- Rechungslegung und Publizität unterliegen englischem Recht --> englische Bilanz aufstellen und veröffentlichen --> bei Mängeln: Streichung aus dem Register

- Innenverhältnis richtet sich nach englischem Recht

- es muss bei Streitfällen in England prozessiert werden

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Allgemeine Grundsätze

- Grundsatz der freien Rechtsformwahl

- Grundsatz der Vertragdfreiheit - Die meisten Rechtsnormen des Gesellschaftsrechts sind in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB dispositiv

- Rechtsformzwang -  Bei nicht Erfüllung bestimmter Tatbestände wird die Gesellschaftumqualifiziert 1. GmbH ohne Eintragung ins HR --> OHG oder GbR 2. GbR mit Betrieb eines Handelsgwerbes wird zur oHG

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Körperschaften bzw. juristischen Personen - Überblick

Personengesellschaften:

- Grundtyp ist die GbR, weshalb oHG und KG auf die Regelungen der GbR verweisen, wenn keine spezielle Regelung genannt ist.

- kleine Anzahl an Mitgliedern und der Zusammenschluss beruht auf dem persönlichen Vertrauen der Gesellschafter.

Kapitalgesellschaften:

- Grundtyp ist der rechtsfähige Verein

- große Mitgliederzahl und der Zusammenschluss beruht nicht auf dem persönlichen Vertrauen der Mitglieder

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Körperschaften bzw. juristischen Personen - Personengesellschaften

- Organisation beruht auf einem schuldrechtlichen Vertrag

- Strukturmerkmale, die nicht immer vollständig vorliegen:

1. PersG sind vom Bestand ihrer Gesellschafter abhängig - keine Ein-Mann-Gesellschaft (außer EWIV)

2. Grundsatz der Selbstorganschaft: Geschäftsführung und Vertretung werden von den Gesellschaftern persönlich vorgenommen

3. Bei Entscheidungen gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Es wird nach Kopfteilen abgestimmt, unabhängig von der Beteiligungshöhe

4. Für Verbindlichkeiten der G. haftet mind. ein Gesellschafter unbeschränkt mit seinem Privatvermögen

5. Die meisten PersG sind (teil-)rechtsfähig

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Körperschaften bzw. juristischen Personen - Kapitalgesellschaften

- Organisation beruht auf der rechtsgeschäftlich vereinbarten Geltung einer Verfassung bzw. Satzung --> grundlegenden Regeln für das Zusammenwirken in der Gesellschaft enthält

- folgende Merkmale, die unterschiedlich stark oder schwach ausgeprägt sind

1. Geschäftsführung und Vertretung werden durch Organe wahrgenommen, die nicht Gesellschafter sind, aber sein können

2. Bei Entscheidungen gilt das Mehrheitsprinzip

3. Körperschaften sind fähig, wie eine natürliche Person Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Weil ihnen die Rechtsfähigkeit als solche zukommt, werden sie als "juristische Personen" bezeichnet.

Bsp.: GmbH, AG, KGaA, SE (Societas Europeana)

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Körperschaften bzw. juristischen Personen - Kapitalgesellschaften

Funktionen des Haftkapitals

- Soll den Gläubigern gewisse Grundsicherung gewährleisten

- Funktion: Seriositätsgewähr

- Einfluss der Gesellschafter bestimmt sich nach der Höhe des Kapitalanteils (§ 47 (2) GmbHG)

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Kaufmann - Bedeutung

Die Kaufmannseigenschaft öffnet erst die Anwendbarkeit des HGB und löst die dort niedergelegten Rechtsfolgen aus.

- nur Kaufleute dürfen eine Firma führen, § 17 HGB

- nur Kaufleute können Prokura erteilen, § 48 HGB

- Kaufleute müssen nach § 238 ff. HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Rechnung legen und Jahresabschlüsse erstellen.

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Kaufmann - Istkaufmann

§ 1 HGB: Kaufmann ist, wer ein Handels gewerbe betreibt

1. Gewerbe: nach außen gerichtete Tätigkeit / Selbständigkeit / Planmäßigkeit - auf Dauer / Gewinnerzielungsabsicht / Erlaubtheit

2. Handelsgewerbe: Erforderung der Einrichtung eines kaufm. Geschäftsbetriebes / maßgebl.: Art & Umfang der Tätigkeit --> Anzeichen:

- umfangreiche Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten

- Kredit gewährt

- eine Vielzahl von Erzeugnissen vertreibt

- Geschäfte tätigt, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken

- zahlreiche Mitarbeiter beschäftigt

3. betreibt

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Kaufmann - Kannkaufmann gem § 2 HGB

Unternehmen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb nicht erfordern, haben ein Wahlrecht nach § 2 HGB. Die Ausübung erfolgt durch die Eintragung ins Handelsregister.

1. Betrieb eines Gewerbes

2. das keine kaufmännsiche Einrichtung erfordert

3. und dessen Firma im HR eingetragen ist

Kannkaufmann kann sich durch Löschung im HR von der Kaufmannseigenschaft befreien.

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Kaufmann - Kannkaufmann gem § 3 HGB

Kannkaufleute sind auch Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft.

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Kaufmann - Kannkaufmann gem § 5 HGB

Kaufmann kraft Eintragung

1. eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person,

2. die unter einer Firma (§§ 17 ff. HGB) ins Handelsregister eingetragen ist und

3. ein Gewerbe betreibt

Vorschrift dient der Rechtssicherheit.

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Kaufmann kraft Rechtsschein

1. Rechtsscheinstatbestand: Nichtkaufmann tritt als Kaufmann auf

2. Zurechenbarkeit: die Entstehung des Rechtsschein für denjenigen, der die fragliche Erklärung abgab, objektiv vorhersehbar war und er geschäftsfähig ist.

3. Schutzwürdigkeit des Vertragspartners: Die Schutzbedürftigkeit entfällt, wenn dieser positive Kenntnis vom wahren Sachverhalt hatte, oder diesen grob fahrlässig verkannte.

4. Kausalität: Der Geschäftsführer muss tatsächlich im Vertrauen auf die Richtigkeit gehandelt haben.

--> Rechtsfolge: Der Erklärende wird dadurch FÜR DAS EINE KONKRETE RECHTSGESCHÄFT zum Kaufmann. Der Geschäftspartner kann wählen, ob er den anderen an dem erzeugten Rechtsschein festhalten will oder nicht.

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Kaufmann - Formkaufleute

GmbH und AG sind Formkaufleute. Solche Gesellschaften nennt man deshalb Formkaufleute, wie sie, unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht, kraft Gesetzes aufgrund ihrer Rechtsform Kaufleute sind.

Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick

Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB

Grundtyp der Personengesellschaft

Merkmale der GbR: 1. Vertragsschluss 2. gemeinsamer Zweck 3. Förderpflicht

a) Vertrag: formfreie Grundlage

Gesellschafter können sein: natürliche Person, juristische Person, Personenhandelsgesellschaften, andere BGB-Gesellschaften und nicht rechtsfähige Vereine

b) gemeinsamer Zweck, außer der Betrieb eines Handelsgewerbe

c) Förderungspflicht: Verpflichtung zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks

d) Erscheinungsformen: Die § 705ff. BGB enthalten wenig zwingendes Recht --> vielfältig

- Zusammenschluss von Freiberuflern

- Mitunternehmergesellschaften

- Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens

- Zweckgemeinschaft von Unternehmern auf Zeit

Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick

Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB - Kündigungsgründe

§§ 723 - 728 BGB

Beendigung der GbR

1. Kündigung eines Gesellschafters, §§ 723, 724 BGB

2. Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit

3. Kündigung eines Privatgläubigers

4. Erreichung oder Unmöglichwerden des Gesellschaftszwecks

5. Tod eines Gesellschafters, § 727 BGB

6. Insolvenz eines Gesellschafters, § 728 BGB

7. Auflösungsbeschluss

8. Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand

Die Auflösungsgründe sind überwiegend dispositiv, d.h. der Vertrag kann abweichendes bestimmen.

Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick

Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB

Phasen der Auseinandersetzung

1. Die Auflösung § 726 - 728: GbR wandelt sich in eine Abwicklungsgesellschaft um, deren Zweck nunmehr allein in der Abwicklung besteht.

2. Die Liquidation § 730 - 735: eigentliche Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern

3. Das Erlöschen: Vollbeendigung der GbR

Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick

Offene Handelsgesellschaft, §§ 105 ff. HGB - Gründung

Rechtsfähigkeit, § 124 HGB: OHG kann rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben, klagen und verklagt werden und selbst als Eigentümerin eines Grundstücks in das Grundbuch eingetragen werden.

Regelungen der GbR finden auch hier Anwendung, § 105 (3) HGB

a) Gründung:

1. Vertragsschluss (Innenverhältnis)

2. qualifizierter gemeinsamer Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes (Innenverhältnis)

3. Förderpflichten (Innenverhältnis)

4. § 123 (1) oder (2): Eintragung ins HR oder Aufnahme des Geschäftsbetriebes

 

Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick

Offene Handelsgesellschaft, §§ 105 ff. HGB - Beendigung

Die Auflösungsgründe werden in § 131 (1) HGB genannt.

1. Zeitablauf

2. Gesellschafterbeschluss

3. Eröffnung des InsO-Verfahren über das Vermögen der Gesellschaft

4. gerichtliche Entscheidung

5. Kündigung

6. Vereinigung aller Gesellschafterteile in einer Hand

7. Auflösungsbeschluss

Die Aufzählung ist grds. abschließend. OHG, zum Unterschied zur BGB, bleibt bei Tod eines Gesellschafters bestehen

- 3 Stufen wie bei der OHG:

1. Auflösung

2. Liquidation

3. Erlöschen

Auflösung ist zur Eintragung ins HR anzumelden, § 143 (1) HGB --> deklaratorisch

Thema 2: Die Personengesellschaft im Überblick

Kommanditgesellschaft, § 161 ff., § 105 ff. HGB

Unterscheidung in der KG zwischen Komplementäre und Kommanditisten

1. Komplementäre sind in ihrer Funktion den OHG-Gesellschaftern vergleichbar

- unbegrenzte Haftung

2. Kommanditisten

- haften gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur mit ihrer Einlage

- keine Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

 

- Entstehung: wie bei der OHG, NUR muss hier mind. ein Kommanditsit mit beschränkter Haftung vorliegen (sonst OHG)

- Beedigung: wie bei der OHG

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

GmbH - Allgemein (Rechtsfähigkeit)

 

GmbH ist rechtsfähig, sie kann wie eine natürliche Person am Rechtsverkehr teilnehmen. Die GmbH kann damit Verträge abschließen, als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden, klagen und auch verklagt werden. Der Unterschied zur PG, dass die GmbH die Rechte "als solche" hat, d.h. aus sich heraus (wie ein Mensch) über eine Rechtsfähigkeit verfügt.

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

GmbH - Gründungsvoraussetzungen im Überblick

 

1. Gesellschaftsvertrag / Errichtungsakt bei 1-Mann.GmbH

- notarielle Beurkung mit Mindestinhalt nach § 3 (1) GmbHG, sonst frei...

2. Bestellung der / des Geschäftsführers

3. Erbringung der Einlagen

4. Anmelung zum HR durch GF

5. Prüfung durch Registergericht

6. Eintragung und Bekanntmachung

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

GmbH - Stammkapital, Geschäftseinlage, Einlage

Stammkapital: rechnerische Zusammenfassung aller Stammeinlagen der Gesellschafter in einer Summe (mind. 25.000€)

Geschäftsanteile: Anteile an der Gesellschaft (müssen auf volle € lauten)

Einlage: Kapitalsumme, die ein Gesellschafter aufbringen muss.

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

GmbH - Bestellung des Geschäftsführers

- Gründer und Gesellschafter eine GmbH müssen vor Eintragung ins HR einen oder mehrere Geschäftsführer bestellt haben, da dieser bei der Anmeldung mitwirken muss - ohne GF = aktionsunfähig

GF können Gesellschafter oder fremde Dritte sein

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

GmbH - Kapitalaufbringung

- reale Kapitalaufbringung --> es muss real geleistet werden und darf nicht zurück gezahlt werden.

- Kann ein Gesellschafter seine Einlage nicht leisten, müssen am Ende die anderen Gesellschafter dafür aufkommen, § 24 GmbH

1. Bareinlagen: Der entsprechende Geldbetrag ist an die Gesellschaft zu zahlen ist und darf nicht zurück an den Gesellschafter zurück gezahlt werden. Bei Ausbleiben der Zahlung besteht eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter.

- § 7 (2) GmbHG: Bei Eintragung muss mind. 25% der Einlage geleistet sein, aber insgesamt mind. 12.500€

2. Sacheinlagen: Problem der Werthaltigkeit.

- Nur zulässig, wenn im Gesellschaftsvertrag aufgenommen (Gegenstand und Nennwert müssen genannt werden)

- Sachgründungsbericht (§ 5 (4) S. 2 GmbHG): Erläuterung warum der Einlagegegenstand den Wert hat

--> Fehlen des Berichts --> keine Eintragung ins HR

--> zu hohe Bewertung --> Zahlung der Differenz in bar, § 9 (1) GmbHG

 

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

GmbH - Vorgründungsgesellschaft

Vorgründungsgesellschaft (Personengesellschaft) mit dem Geschäftsziel der Gründung der GmbH und mit dem Gesellschaftsvertrag endet die PG und die GmbH ist gegründet.

--> Je nach Art und Umfang der Aktivitäten handelt es sich um eine GbR oder OHG

- Haftung nach GbR oder OHG Grundsätzen, bei Aufnahme der Tätigkeit vor notarieller Beurkundung haften die Gesellschaft persönlich, die beschränkte Haftung der GmbH wirkt noch nicht.

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

GmbH - Vor-GmbH

Entsteht durch Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags. Es handelt sich noch um keine GmbH, da die Eintragung im HR noch fehlt.

--> Es handelt sich dabei um eine "GmbH in Gründung" oder "i.G."

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

GmbH - Vor-GmbH - Haftung im Gründungsstadium

- Die Vor-GmbH haftet zunächst selbst.

- Handelndenhaftung: Jedoch wenn jemand vor Eintragung ins HR tätig wird, haftet die Person (Geschäftsführer) aus diesen Geschäften gem. § 11 (2)  GmbHG persönlich.

- Vorbelastungshaftung: Die Gesellschafter müssen Stammkapital, das vor der Eintragung schon verbraucht wurde, ersetzen. Der Anspruch wird vom Geschäftsführer und bei Insolvenz vom Insolvenzverwalter geltend gemacht.

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

GmbH - Haftung für Falschangaben

Die Gesellschafter haften gem. § 9a GmbHG für falsche Angaben bei Errichtung der GmbH

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

GmbH - Beendigung

Unterscheidung in Auflösung, Liquidationsphase und Vollbeendigung

a) Auflösung, § 60 GmbHG

- Ablauf der im G-Vertrag bestimmten Zeit / Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen / gerichtliches Urteil / Eröffnung des Insolvenzverfahrens / Verfügung des Registergerichts / Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit / andere satzungsgemäße verankerte Auflösungsgründe

b) Liquidation

Die Auflösung der GmbH ist gem. § 65 (1) GmbHG ist HR einzutragen und firmiert dann mit dem Zusatz i.L. (in Liquidation)

Die Liquidation ist Aufgabe der Geschäftsführer als Liquidatoren, § 66 GmbHG und Sie haben die laufenden Geschäfte zu beenden und das Vermögen in Geld umzuwandeln.

--> zu wenig Geld für Verbindlichkeiten --> Inso Verfahren, ansonsten geht das Geld an die Gesellschafter

c) Beendiung

Nach Ablauf des Sperrjahres wird die Beendigung im HR eingetragen.

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

Die Unternehmergesellschaft (UG)

- UG ist eine Variante der GmbH, nur beträgt das Mindestkapital 1€.

- Regelungen der GmbH greifen mit einigen wenigen Sonderregelungen

--> Firmenzusatz "UG (haftungsbeschränkt") / Stammkapital zwischen 1€ und 24.999€

--> jährlich 1/4 des Gewinns in eine Rücklage einzahlen, bis die 25.000€ erreicht sind. Nutzung nur für die Zwecke, die in § 5a (3) S. 2 GmbHG genannt sind

--> Sacheinlagen sind nicht möglich

 

Thema 2: Die Kapitalgesellschaften im Überblick

AG - Grundlagen und Entstehung der Aktiengesellschaft

- Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit einem in Aktien zerlegten Kapital

- Mindestkapital: 50.000 €

- Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen (Geschäftskapital)

- formstrenger Aufbau --> Abweichungen nur da, wo das Gesetz es zulässt, § 23 (5) AktG