Gesetzeskunde 2009 Jagdprüfung Graubünden
Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung
Gesetzeskunde für Bündner Jagdprüfung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 370 |
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Utilisateurs | 75 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Géographie |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 04.02.2011 / 16.02.2020 |
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Wer hat das Bundesgesetz über die
Jagd und den Schutz wildlebender
Säugetiere und Vögel erlassen
(Jagdgesetz, JSG)?
Das JSG bezweckt unter anderem
folgendes:
Das JSG bezweckt unter anderem
folgendes:
Das JSG bezweckt unter anderem
folgendes:
Das JSG bezweckt unter anderem
folgendes:
In welchem Gesetz sind
Grundsätze aufgestellt, nach denen
die Kantone die Jagd zu regeln
haben?
Das JSG bezieht sich auf folgende
in der Schweiz wildlebenden Tiere:
Wer ist zuständig für die Regelung
und Planung der Jagd.
In der Schweiz gibt es das Patentund
das Revierjagdsystem. Wer
legt das Jagdsystem fest?
Die Kantone führen nach den
Vorschriften des Bundesrates eine
Statistik über den Abschuss und
den Bestand der wichtigsten Arten.
Wer bestimmt die für die Jagd
verbotenen Hilfsmittel?
Wer jagen will, braucht eine
Jagdberechtigung. Wer stellt diese
aus?
Die Jagdberechtigung wird
Bewerbern erteilt, die in einer vom
Kanton festgelegten Prüfung
nachweisen, dass sie über die
erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Sie sind im Kanton Graubünden
jagdberechtigt. Nun erhalten Sie die
Möglichkeit als Gast in einem
anderen Kanton zwei Tage an der
Jagdausübung teilzunehmen. Ist
dies möglich?
Weil Rothirsche und Wildschweine
Schäden an land- und
forstwirtschaftlichen Kulturen
verursachen, haben diese beiden
Wildarten keine Schonzeiten.
In einzelnen Kantonen kann der
Rehbock bereits im Mai bejagt
werden. Die Schonzeit für diese
Wildart endet somit bereits am 30.
April.
Wegen der fast schwarzen Decke
und dem langen Gemsbart wird
Gemswild in verschiedenen
Kantonen im Winter bejagt. Die
Schonzeit beginnt somit erst am 1.
Februar und dauert bis am 31. Juli.
Die Niederjagd im Kanton
Graubünden dauert bis 30.
November. Somit beginnt die
Schonzeit für Feld- und
Schneehasen am 1. Dezember.
Weil das Murmeltier im Winter
schläft, erübrigt sich eine
Schonzeit.
Die Jungtiere von Fuchs, Dachs,
Edel- und Steinmardern werden zu
unterschiedlichen Zeiten geboren.
Aus diesem Grunde haben diese
Arten auch nicht die gleichen
Schonzeiten.
Birkhahn und Schneehuhn werden
nur noch in wenigen Kantonen
bejagt. Somit sind für die
Schonzeiten dieser Arten die
Kantone zuständig.
Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher
und verwilderte Haustauben haben
nur eine kurze Schonzeit vom 1.
Februar bis am 31. Mai. Dies ist so,
damit schadenstiftende Tiere erlegt
werden können.
In Art. 5 des Eidgenössischen
Jagdgesetzes sind die jagdbaren
Arten und die Schonzeiten
aufgeführt. Können die Kantone
hier Änderungen vornehmen?
Die jagdbaren Arten sind in Art. 5
des Eidgenössischen Jagdgesetzes
aufgeführt. Gibt es eine Möglichkeit,
um die Liste der jagdbaren Arten
gesamtschweizerisch zu
beschränken?
Das Aussetzen von Tieren
jagdbarer Arten ist unter
bestimmten Voraussetzungen
möglich.
Steinwild ist in Art. 5 des
Eidgenössischen Jagdgesetzes
unter den jagdbaren Arten und den
Schonzeiten nicht aufgeführt.
Warum kann Steinwild trotzdem
bejagt werden?
Wer ist zuständig für einen
ausreichenden Schutz der
wildlebenden Säugetiere und Vögel
vor Störungen?
Die Kantone regeln insbesondere
den Schutz der Muttertiere und der
Jungtiere während der Jagd sowie
der Altvögel während der Brutzeit.
Jagdberechtigte dürfen jederzeit
kranke und verletzte Tiere erlegen.
Auf einem Spaziergang finden Sie
in der Nähe des Rheins einen
jungen Iltis. Sie entschliessen sich,
das Tier zu Hause aufzuziehen. Ist
dies ohne Weiteres möglich?
An einem nasskalten Herbsttag
finden Sie einen entkräfteten
Greifvogel. Sie entschliessen sich,
das Tier zu Hause zu pflegen. Ist
dies ohne Weiteres möglich?
Auf einer Wanderung finden Sie ein
Auerhuhn Kücken. Sie
entschliessen sich, das Tier zu
Hause aufzuziehen. Ist dies ohne
Weiteres möglich?
An einem Waldrand finden Sie ein
junges Eichhörnchen. Sie
entschliessen sich, das Tier zu
Hause aufzuziehen. Ist dies ohne
Weiteres möglich?
Die Kantone haben die Möglichkeit,
eidgenössische Jagdbanngebiete
aufzuheben oder durch
gleichwertige zu ersetzen.
Für Massnahmen zur Verhütung
von Wildschaden sind die Kantone
zuständig.
Der Wolf in der Surselva hat zwei
Schafe gerissen. Wer vergütet den
Schaden?
Welche Aussage trifft zu?
Als Jäger genügt mir die normale
Hausrats-/Haftpflichtversicherung.
Im JSG sind Verbrechen, Vergehen
und Übertretungen aufgeführt.
Mit Gefängnis bis zu einem Jahr
oder mit Busse wird bestraft, wer
vorsätzlich und ohne Berechtigung
Tiere jagdbarer und geschützter
Arten jagt oder tötet sowie Tiere
geschützter Arten einfängt,
gefangen hält oder sich aneignet.