Lernkarten

Lars Wallimann
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Lernende 76 Lernende
Sprache Deutsch
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 04.02.2011 / 16.02.2020
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Wer hat das Bundesgesetz über die

Jagd und den Schutz wildlebender

Säugetiere und Vögel erlassen

(Jagdgesetz, JSG)?

Der Bundesrat.

Die Bundesversammlung (National- und Ständerat).

Das eidgenössische Amt für Jagd.

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Das JSG bezweckt unter anderem

folgendes:

Die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten.

Bereitstellung von Futtermitteln für Notzeiten.

Eine gute Ausbildung der Jägerschaft.

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Das JSG bezweckt unter anderem

folgendes:

Die Ausscheidung von kantonalen Wildschutzgebieten.

Erstellen von kantonalen Abschussplänen.

Bedrohte Tierarten zu schützen.

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Das JSG bezweckt unter anderem

folgendes:

Dem Jäger eine gute Jagdbeute zu ermöglichen.

Die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen.

Die Hirschbestände zu heben.

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Das JSG bezweckt unter anderem

folgendes:

Eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten.

Die Wildbestände auf ein Minimum zu reduzieren.

Das Aussetzen von Grossraubtieren.

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In welchem Gesetz sind

Grundsätze aufgestellt, nach denen

die Kantone die Jagd zu regeln

haben?

In der Bundesverfassung.

Im Bundesgesetz über die Jagd und den Wald.

Im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)

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Das JSG bezieht sich auf folgende

in der Schweiz wildlebenden Tiere:

a. Vögel, b. Raubtiere, c. Paarhufer, d. Hasenartige, e. Biber, Murmeltiere und Eichhörnchen.

a. Hirsche, b. Gämsen, c. Rehe, d. Raubwild, e. Hasen

Alle in der Schweiz wildlebenden Tiere.

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Wer ist zuständig für die Regelung

und Planung der Jagd.

Der Bund.

Die Kantone.

Die Jagdverbände.