Mwst und direkte Steuern

Mwst und direkte Steuern

Mwst und direkte Steuern

Rico Marti

Rico Marti

Kartei Details

Karten 35
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 16.09.2012 / 17.08.2021
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Steuerrecht: Echter Sanierungsertrag

Erfolgswirksame Sanierungsleistungen aufgrund Handelsrecht sind auch steuerrechtlich erfolgswirksame Sanierungsleistungen. Gehören zum steuerbaren Gewinn der Unternehmung

 

Steuerrechtlich erfolgswirksame Sanierungsleistung ▪ Sanierungsleistung wird von Dritten erbracht z.B. Lieferant verzichtet auf einen Teil seiner Forderung ▪ Erfolgswirksam, erhöht den steuerbaren Gewinn ▪ Verwendung für Verlustverrechnung, Sanierungsaufwendungen, Sanierungsrückstellung

Keine steuerlichen Sanierungsmassnahmen sind

▪ Beseitigung Verlustvortrag lediglich durch bilanzielle Massnahmen (Aufwertungen, Auflösung Rückstellungen, Rangrücktritt, Kapitalherabsetzung ohne Erhöhung)

Liquidationsgewinn Versteuerung Befreiungsvoraussetzungen

Nach Art. 37b DBG ist die Besteuerung beschränkt auf die Realisierung stiller Reserven der letzten zwei Jahre, sofern

(i) der Steuerpflichtige 55 Jahre alt ist und

(ii) der Steuerpflichtige seine selbständige Tätigkeit endgültig aufgibt bzw. aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss

Umsatzabgabe Abgabesatz und Berechnungsgrundlage (Art. 16 StG)

1.5 Promille für von einem Inländer ausgegebene Urkunden (Abs. 1 lit. a)

▪ 3 Promille für von einem Ausländer ausgegebene Urkunden (Abs. 1 lit. b)

▪ Berechnung auf dem Entgelt resp. Verkehrswert bei Sachleistungen (Abs. 1 und 2)

Umsatzabgabe von Effektenhändlern Befreiung

▪ lit. a: Ausgabe inländischer Aktien (Emission!)

▪ lit. b: Sacheinlage von steuerbaren Urkunden zwecks Liberierung in oder ausländischer Aktien, Stammeinlagen etc.

▪ lit. d: Handel mit Bezugsrechten

▪ lit. e: Rückgabe von Urkunden zur Tilgung

▪ lit. f: Ausgabe von Euroobligationen (Zinsvergütung und Kapitalrückzahlung erfolgen ausschliesslich in fremder Währung) und von Beteiligungsrechten an ausländischen Gesellschaften 

Emissionsabgabe Abgabebefreiung

Generelle Freigrenze bis 1 MCHF

▪ lit. a: aufgrund des Gesellschaftszwecks (Gemeinnützigkeit und ohne Erwerbszweck)

▪ lit. a bis: Umstrukturierungen (Fusionen, Umwandlungen und Spaltungen von juristischen Personen)

▪ lit. b und h mit Freibeträgen bei Genossenschaft resp. AG / GmbH

▪ lit. d und g: Verwendung von früheren Zuschüssen und Aufgeldern resp. Partizipationskapital - falls Nachweis, dass damals EA entrichtet wurde

▪ lit.i: Begründung von Anteilen von kollektiven Kapitalanlagen gemäss KAG

▪ lit.j: Beteiligungsrechte, die zur Übernahme eines Betriebes oder Teilbetriebes bei Sanierungen begründet oder erhöht werden

▪ lit.k: bei offenen Sanierungen: Leistungen der Gesellschafter oder Genossenschafter gesamthaft CHF 10 Mio. nicht übersteigend

▪ lit.l und m: Bankengesetzliche Ausnahmen 

Drei Kriterien der Charakterisierung von geldwerten Leistungen

□ Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung

□ Leistung an einen Anteilsinhaber oder an eine diesem nahestehende Person

□ Erkennbarkeit für die Organe

Der Bund kennt einen proportionalen Steuersatz

□ Kapitalgesellschaften und Genossenschaften: 8.5 % (Art. 68 DBG) = 7.835 % effektiv

□ Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen: 4.25 % (Art. 71 DBG) = 4.076 % effektiv

Verlustverrechnung 2 Möglichkeiten nach Art. 67 DBG

▪ Art. 67 DBG regelt den Verlustvortrag.

▪ Abs. 1 = ordentliche befristete Verlustverrechnung □ Verlustverrechnung aus sieben, der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren; ▪

Abs. 2 = ausserordentliche unbefristete Verlustverrechnung □ Verrechnung der noch unverrechneten Verluste aus sämtlichen vorangegangenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die zum Ausgleich einer Unterbilanz im Rahmen einer Sanierung erbracht werden. ▪ Ein Verlustrücktrag auf frühere Steuerperioden mit positiven Ergebnissen ist nicht zulässig.

Arten von stillen Reserven

▪ Zwangsreserven □ Diese Reserven entstehen aufgrund gesetzlicher Bewertungsvorschriften (Art. 960a Abs. 2 OR)

▪ Schätzungsreserven □ Entstehen aufgrund fehlerhafter Schätzungen in der Jahresrechnung

▪ Ermessensreserven □ Entstehen durch Ausnützen der gesetzlich gewährten Freiräume (Art. 960b Abs. 2 OR)

▪ Willkürreserven 

Steuerrechtliche Zugehörigkeit

Persönliche Zugehörigkeit (Art. 3 DBG): Wohnsitz / Aufenthalt (unbeschränkte Steuerpflicht)

− Wirtschaftliche Zugehörigkeit (Art. 4/5 DBG): Grundeigentum/ Geschäftsbetrieb (beschränkte Steuerpflicht)

Das Steuerrechtsverhältnis, 5 Elemente im Gesetz notwendig:

– Steuerhoheit

– Steuersubjekt

– Steuerobjekt

– Steuerberechnungsgrundlage

– Steuermass

Bezugssteuerpflicht ist wer?

MWST Pflichtig

Oder mehr als CHF 10'000 solche Leistungen im Kalenderjahr bezieht. 

Leistungen nach dem Erbringer ortprinzip

Dienstleistungen ggü. Physisch anwesenden natürlichen Personen z.B. Coiffeur

Leistungen nach dem Empfängersortprinzip

Werbung

Personalverleih

Datenverarbeitung

Vermögensverwaltung, Beratung etc. 

Voraussetzungen Saldo - und Pauschalsteuersatzmethode

Max MCHF 5 Umsatz

Max. 2 Saldosteuersätze

Halbjährliche MWST Abrechnung

Keine Gruppenbesteuerung möglich

Voraussetzungen für MWST Gruppenbesteuerung

Einheitliche Leistung als Grundvoraussetzung (Kontrollprinzip)

Rechtsträger müssen Sitz oder Betriebssätte in der Schweiz haben

Gesuch zu Handen ESTV mit Bewilligungscharakter

Methoden zur Korrektur des Vorsteuerabzugs

Nach dem effektiven Verwendungszweck

Pauschale Korrekturmethoden

Freie Wahl der Methoden, gestützt auf eigene Berechnungen

Bemessungsgrundlage der MWST

Tatsächlich empfangenes Entgelt 

Beginn der MWST Steuerpflicht

30 Tage nach Beginn Steuerpflicht

Befreiung von der MWST Steuerpflicht 

Wer im In und Ausland (weltweiter Umsatz) weniger als CHF 100'000 beträgt

Ehrenamtlich weniger als CHF 150'000 Umsatz

Gemeinwesen MWST Befreiung solange weniger als CHF 100'000 Umsatz an nicht Gemeinwesen

MWST Steuerpflichtig ist 

wer ein Unternehmen betreibt zur Nachhaltigen Erzielung von Einnahmen und unter eigenen Namen auftritt

Welche Arten von Steuerpflicht gibt es bei MWST?

Obligatorische und frewillige steuerpflicht als Unternehmer

Bezugssteuerpflicht

Einfuhrsteuerpflicht

Ab welcher % Anteil teilt die Nebenleistung den MWST mit der Hauptleistung?

ab 70 %

Nicht Entgelte

Subventionen

Spenden

Dividenden und andere Gewinnanteile

Sanierungsleistungen und Forderungsverzichte

Zahlungen für Schadenersatz

Entschädigung für unselbstständig ausgeübte Tätigkeiten

Gebühren, Beiträge oder sonstige Zahhlungen, die für hoheitliche Tätigkeiten empfangen werden. 

Von der MWST ausgenommene Leistungen

Heilbehandlung, Pflegeleistung

Sozialfürfürsorge, Sozialhilfe

Vereinsmitgliederbeiträge

Erziehung und Bildung

Kulturelle Dienstleistungen und Sport

Versicherungsleistungen, Kapitalverkehr

Immobilien (Vermietung / Verkauf)

Gewisse Leistungen zwischen Gemeinwesen

Steuerbefreite Leistungen

Exporte 

Faustregel bei grenzüberschreitenden Transaktionen

Ort der Leistung = Ort der Besteuerung

Inland MWST

Schweiz + Zollanschlussgebiete: Liechtenstein, Büsingen am Hochrhein (deutsche Enklave), Teile des Flughafen Basel-Moulhouse

Spezialregelungen betreffend Samnaun und Samuoir, Campione d Italia

Mehrwertsteuersätze

7.7% Normalsatz

3.7% Sondersatz

2.5% Reduzierter Satz

System einer Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug

System einer Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug

Bund erhebt die MWST

bestehend aus Inlandsteuer, Bezugsteuer, Einfuhrsteuer (Grenze)

Steuerrechtlich erfolgsneutrale Sanierungsleistung 

▪ Beteiligter oder nahestehender Dritter erbringt Sanierungsleistungen z.B. à-fonds-perdu-Zuschuss

▪ Unechter Sanierungsertrag qualifiziert gewinnsteuerlich als Kapitaleinlage (Art. 60 Bst. a DBG) und bildet nicht Bestandteil des steuerbaren Gewinnes

▪ Nebst der Handelsbilanz wird eine abweichende Steuerbilanz geführt

▪ Unechte Sanierungserträge verrechnen keine Verluste

Eigene Aktien maximal %

▪ Erwerb maximal 10 Prozent eigener Aktien, sofern genügend frei verwendbares Eigenkapital in der Höhe der dafür nötigen Mittel vorhanden ist; Art. 659 Abs. 1 OR.

▪ Werden im Zusammenhang mit einer Übertragungsbeschränkung Namenaktien erworben, beträgt die Höchstgrenze 20 Prozent. Die über 10 Prozent des Aktienkapitals erworbenen eigenen Namenaktien sind innert 2 Jahren zu veräussern oder durch Kapitalherabsetzung zu vernichten; Art. 659 Abs. 2 OR)

▪ Die Stimmrechte und die damit verbundenen Rechte ruhen; Art. 659a Abs. 1 OR.

▪ Eigene Aktien sind als Minusposten im Eigenkapital zu führen; Art. 959a Abs. 2 Ziff. 3 lit. e OR.

▪ Angaben über Erwerb und Veräusserung eigener Anteile und die Bedingungen, zu denen sie erworben oder veräussert wurden im Anhang der Jahresrechnung; Art. 959c Abs. 2 Ziff. 5 OR.

▪ Verbot der Einlagenrückgewähr; Art. 680 OR.

Mehrwertsteuer Moratorium während MWST?

Vom 20. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist bei verspäteter Zahlung der Mehrwert-steuer kein Verzugszins geschuldet, d.h. in diesem Zeitraum beträgt der Verzugszins 0 %.