Finanzberichterstattung
Dozent: Lingnau, TU Kaiserslautern
Dozent: Lingnau, TU Kaiserslautern
Kartei Details
Karten | 51 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 02.02.2014 / 04.02.2014 |
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Allgemeine Grundsätze ordnugsmäßiger Buchführung (GoB)
Klarheit & Übersicht (§238 I 2, §243 II HGB)
Richtigkeit & Willkührfreiheit (§239 II HGB)
Vorsicht (§252 I Nr. 4 HGB)
Periodengerechte Abgrenzung (§252 I Nr. 5 HGB)
Vollständigkeit (§§ 239 II, 246 I HGB)
Stetigkeit (§ 252 I Nr. 6 HGB)
Spezielle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Saldierungsverbot (§246 II HGB)
Identitätsprinzip (§252 I Nr. 1 HGB)
Going-concern-Prinzip (§252I Nr. 2 HGB)
Einzelbewertungsprinzip (§252 I Nr. 3 HGB)
Realistationsprinzip (§252 I Nr. 4 HGB)
Imparitätsprinzip (§252 I Nr. 4 HGB)
Anschaffungswertprinzip (§253 I HGB)
Maßgeblichkeitsprinzip (§5 I Satz 1 EStG)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung des HGB gelten auch für die Aufstellung der Steuerbilanz.
ABER:
- handelsrechtl. Aktivierungswahlrecht → steuerrechtl. Aktivierungspflicht
- handeslrechtl. Passivierungswahlrecht → steuerrechtl. Passivierungsverbot
Entspricht Gewinnermittlung der Handelsbilanz nicht den steuerrechtl. Voraussetzungen, muss angepasst werden.
Bilanzierungsfähigkeit
Ein Wirtschaftsgut darf grundsätzlich in die Bilanz eines Unternehmens aufgenommen werden, weil es zum Vermögen (Anlage-/Umlaufvermögen) oder zum Kapital (Eigen-/Fremdkapital) des Unternehmens gehört.
Differenzierung in: abstrakte Bilanzierungsfähigkeit ⇔ konkrete Bilanzierungsfähigkeit
(wirtschaftl Eigentum)
Bilanzierungspflicht
Ein Wirtschaftsgut muss aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder GoB aktiviert/passiviert werden.
(Wirschaftsgut muss bilanzierungsfähig sein)
Bilanzierungsverbot
Ein an sich bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut darf aufgrund gesetzl. Vorschriften oder GoB nicht aktivier/passiviert werden. (§248)
Bilanzierungswahlrecht
Der Bilanzierende kann entscheiden, ob das bilanzierungsfähige (aber nicht -pflichtige) Wirtschaftsgut in die Bilanz aufgenommen wird oder nicht.
Realisationsprinzip
Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn am Abschlussstichtag realisiert
Imparitätsprinzip
Verluste und Risiken sind zu berücksichtigen, auch wenn sie zwischen Bilanzstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind
Beispiel für Vermögensgegenstände, die nicht bilanzierungsfähig sind
Vermögensgegenstände, die ihrer Natur nach nur privaat genutzt werden können oder tatsächlich ausschließlich privat genutzt werden, z.B. Gemäldesammlung, Schlafzimmereinrichtung, Privatautos
Beispiel für Vermögensgegenstände, die bilanzierungsfähig und -pflichtig sind.
Grundstücke, Gebäude, Vorräte, Forderungen, Kassenbestände, soweit sie zum Betriebsvermögen gehören; aber auch entgeltlich von Dritten erworbene, immaterielle Anlagewerte (Patente, Lizenzen).
Beispiel für Vermögensgegenstände, die bilanzierungsfähig sind, aber für die ein Bilanzierungsverbot besteht
z.B.: Aufwendungen für Gründung eines Unternehmens, Reisekosten... (§248 I Nr. 1 HGB)
Beispiel für Vermögensgegenstände, die bilanzierungsfähig, aber nicht bilanzierungspflichtig sind (Bilanzierungswahlrecht)
z.B.: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§248 II 1 HGB)
Anschaffungskosten (§255 I HGB)
Anschaffungspreis
- Anschaffungspreisminderungen
+ Anschaffungsnebenkosten, sofern einzeln zurechenbar
+ nachträgliche Anschaffungskosten
= handels- und steuerrechtliche Anschaffungskosten
Vorteile des Leasings aus Sicht des Leasingnehmers
- Steuerersparnis
- Keine zusätzliche Kapitalaufnahme notwendig
- Sicherung der Liquidität
- Verbesserung der Bilanzstruktur
- Nutungskongruente Laufzeiten
- Planungssicherheit
- Sicherung von Innovativität im Unternehmen
Nachteile des Leasings aus Sicht des Leasingnehmers
- Kein Eigentumserwerb
- Hohe Gesamtkosten
- Feste Vertragslaufzeit
- Kündigungsgefahr bei Zahlungsverzug
Bilanz
Gliederun in : -Aktivseite: Mittelverwendung
- Passivseite: Mittelherkunft
Zeitpunktrechnung
statisch
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Zeitraumrechnung
dynamisch
Art, Höhe und Quellen der Erfolgskomponenten
- Ertrag
- Aufwand
Ertrag/Aufwand
Veränderung des Reinvermögens
Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung
Einnahme/Ausgabe
Veränderung des Netto-Finanzumlaufvermögens
Erfassung in der Finanzierungsrechnung (Forderungen & Verbindlichkeiten)
Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
- Eignung als Aktiv-/Passivposten in der Bilanz berücksichtigt zu werden
- liegt ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld vor?
- - Wirtschaftlicher Wert?
- - Selbstständig bewertbar?
- - Selbstständig verkehrsfähig?
Konkrete Bilanzierungsfähigkeit
- Gehört der Vermögensgegenstand od. die Schuld zum Betriebsvermögen?
- Wird bei Vermögensgegenständen das Betriebsvermögen vermehrt od. lediglich erhalten?
Vermögensmehrung
Kriterien: -Gegenstand wird in der Substanz vermehrt.
- wesentliche Veränderung der Be- od. Verbrauchseigenschaften
- mehr als geringfügige Verlängerung der Lebensdauer
Folge: - nachträgl. Anschaffungs- bzw Herstellungskosten
- steuer- und handelsrechtliht bilanzierungspflichtig
Vermögenserhaltung
Kriterien: - Erhalt des ordnungsmäßigen Zustandes
- Modernisierungen od. Ausbesserungen ohne Veränderung der Wesensart
Folge: - Aufwand
- Verbuchung in GuV
Anschaffungskosten (§255 I HGB)
+ Anschaffungspreis
- Anschaffungspreisminderung (Skonto, Rabatte)
+ einzeln zurechenbare Anschaffungskosten
+ nachträgliche Anschaffungskosten
= Anschaffungskosten
Fremdkapital
- setzt sich aus Verbindlichkeiten und Rückstellungen zusammen
- steht dem Unternehmen nur zeitlich befristet zur Verfügung
- Ansrpruche der Fremdkapitalgeber auf Rückzahlung des der Unternehmung zur Verfügung gestellten Kapitals
Gesamtkostenverfahren
Sämtliche Aufwendungen der Period, korrigiert um die Herstellungskosten der Bestandsveränderungen, werden den Erträgen der Periode "gegenübergestellt".
Umsatzkostenverfahren
Nur die Aufwendungen der Periode, die angefallen sind, um die abgesetzten Leistungen zu erstellen, werden den Umsaterkösen "gegenübergestellt".
Disagio (§250 III HGB)
Unterschiedsbetrag zwischen dem erhaltenen Betrag (Auszahlungsbetrag) und dem Rückzahlungsbetrag eines Darlehens.
Disagio darf als Aktiver RAP in die Bilanz aufgenommen werden und muss linear abgeschrieben werden.
Oder
Disagio darf sofort und in voller Höhe als Zinsaufwand gebucht werden.
Funktionen des Anhangs
Ergänzungsfunktion
Interpretationsfunktion
Korrekturfunktion
Entlastungfsunktion
Hauptprinzipien deutscher Rechnungslegung
- Maßgeblichkeitsprinzip (§5 I 1 EStG)
- Vorsichtsprinzip (§252 I Nr. 4 HGB)