ZVL 9021 300.6

FDV 300.6 Zugfahrten

FDV 300.6 Zugfahrten


Kartei Details

Karten 42
Lernende 50
Sprache Deutsch
Kategorie Verkehrskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 18.11.2015 / 10.03.2025
Weblink
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Grundlagen für Zugfahrten

Einstellen und Auflösen von Fahrstrassen

... werden Fahrstrassen bestimmt und mittels entsprechender Bedienung der Sicherungsanlage eingestellt und zum Schutz vor ungewollter Bedienung durch das Stellwerk verschlossen. Anschliessend werden Signale auf Fahrt gestellt.

Nach dem Befahren weden die Signale auf Halt gestellt, die Fahrstrassen aufgelöst und die durch den Block gesicherten Züge rückgemeldet.

Prüfen der Fahrstrasse

Vor dem Einstellen einer Fahrstrasse ist zu prüfen ob:

- der zu befahrene Fahrweg frei ist

- keine Rangierbewegungen und keine anderen Zugfahrten stattfinden, die den Zug gefährden

- sich die Weichen in der richtigen Lage befinden

- die Rangiersignale das entsprechenden Signalbild zeigen

- die Bahnübergangsanlagen der zu befahrenden Bahnübergänge eingeschaltet sind

Prüfen der Fahrstrasse

Wer macht die Fahrstrassenprüfung

Sofern die entsprechende Prüfung nicht durch das Stellwerk erfolg, ist diese durch den Fdl vorzunehmen.

Auflösen von Fahrstrassen OHNE NOTBEDIENUNG

Im Bahnhof oder bei Führerstandssignalisierung darf die Zugfahrstrasse aufgelöst werden:

- wenn keine ungewollte Fahrstrasse in diesen Abschnitt eingestellt werden kann und

    - wenn die Weichen und Bahnübergangsanlagen in der Fahrstrasse befahren wurden oder

   - nachdem der Zug angehalten hat, auch wenn Weichen oder Bahnübergänge belegt bleiben

Sofern die entsprechenden Bedinungen nicht durch das Stellwerk geprüft werden, sind diese durch den FDL zu kontrollieren.

Auflösen von Fahrstrassen MIT NOTBEDIENUNG

Eine Zugfahrstrasse darf durch den Fdl aufgelösst werden, wenn

- kein Zug betroffen ist oder

- der betroffene Zug angehalten hat und sichergestellt ist, dass dieser nicht weiterfährt oder

- der betroffene Zug die Fahrstrasse vollständig verlassen hat. (Kernprozess Störung vorgehen)

- bei Führerstandsignalisierung sichergestellt ist, dass für den betroffenen Zug keine CAB Fahrerlaubnis vorhanden ist

Rückmelden der Züge.

Züge dürfen erst rückgemeldet werden, wenn

er vollständig am letzen Hauptsignal des entsprechenden Blocksignals vorbeigefahren ist und dieses auf Halt zurückgestellt wurde.

Ausschalten der Stellwerkautomatik  Ergänzung zu R 300.6, Ziffer 1.1.1

Der Fahrdienstleiter hat die Stellwerkautomatik (ASB, AB, ADG, DG, DS etc) in folgenden Fällen auszuschalten: 

 - Automatik könnte über gesicherte Abschnitte eine Fahrstrasse einstellen

· Automatik könnte trotz zusätzlicher Belegung durch Fahrzeuge zwischen Zugspitze und nächstfolgendem Hauptsignal eine Fahrstrasse einstellen (z.B. "bei Abkreuzmanöver auf dem Abfahrgleis").

· Automatik könnte über Abschnitte eine Fahrstrasse einstellen, die durch besondere Fahrzeuge befahren werden oder durch solche belegt sind

· Auf Anlagen ohne Zwergsignale: zum Rangieren

· Die erforderliche Bedienung kann nur bei ausgeschalteter Automatik vorgenommen werden. 

Fahrstrassenspeicher; speichern verboten

 

Der Fahrdienstleiter darf keine Fahrstrasse speichern, wenn die zu speichernde Fahrstrasse den Fahrweg von besonderen Fahrzeugen berührt oder überschneidet.

Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse bei automatischer Fahrstrasseneinstellung

Der Fahrdienstleiter hat darauf zu achten, dass durch das automatische Einstellen von Fahrstrassen keine unerlaubten Situationen von Rangierbewegungen gegen Zugfahrstrassen entstehen.

Auflösen von Verschlüssen

Der Fahrdienstleiter darf Verschlüsse (zB Fahrstrassen-, Block-, Barrierenverschlüsse sowie besondere Verschlüsse) erst auflösen, wenn die Fahrt 

· nach einem Einfahr- oder Gleisabschnittsignal im Zielgleis der Fahrstrasse angehalten oder

· das verschlossene Element befahren hat.

Perron ist zu kurz für den haltenden Zug

Was ist zu tun?

Ist der Zug länger als der Perron, ist das EVU bei geplanten Zügen für untenstehende Massnahmen alleine verantwortlich. Bei betrieblichen Gleisänderungen sowie ausserordentlichem Halt haben sich Fahrdienstleiter, Lokführer sowie allfällige Zugbegleiter abzusprechen und eine Massnahme in folgender Reihenfolge zu treffen:

a) Bei jenen Reisezugwagen, welche nicht am Perron zu stehen kommen, beidseitig die Türen abschliessen bzw. die Türfreigabe blockieren und die Reisenden über die abgeschlossenen Türen informieren.

b) Der Zugbegleiter bewacht die Türen jener Reisezugwagen, welche nicht am Perron zu stehen kommen

c) Der Lokführer oder Zugbegleiter informiert die Reisenden im Zug mittels Lautsprecherdurchsage oder persönlich in den Wagen

d) Umsetzung von zusätzlichen Massnahmen der betroffenen EVU.

Kann keine dieser Massnahmen ergriffen werden, z.B. aus betrieblichen Gründen wie kurzfristigen Gleisänderungen oder außerordentlichem Halt ist wie folgt vorzugehen:

e) Der Fahrdienstleiter schreibt den Zügen auf den Nachbargleisen protokollpflichtig Fahrt auf Sicht vor oder

f) Der Fahrdienstleiter gibt den Zügen auf den Nachbargleisen keine Zustimmung zur Fahrt.

Ist mindestens eine Massnahme umgesetzt, darf der Fahrdienstleiter am betreffenden Signal die Zustimmung zur Fahrt geben und der Lokführer darf weiterfahren.

.... zur Fahrt

Für jeden Zug ist eine ..... zur Fahrt notwendig

Erteilen der Zustimmung zur Fahrt

Der Fdl erteilt dem Lf die Zustimmung zur Fahrt

- bei Aussensignalisierung mit der Fahrtstellung des Hauptsignals

- bei Führerstandsignalisierung mittels CAB Fahrerlaubnis

Rücknahme der Zustimmung zur Fahrt

Muss der Fahrdienstleiter die erteilte Zustimmung zur Fahrt aus betrieblichen Gründen zurücknehmen...

... verständigt er den Lokführer quittungspflichtig vor der Rücknahme. Sofern sich kein Zug dem Vor- oder Hauptsignal nähert bzw. davor steht, darf auf die Verständigung verzichtet werden.

Bei Führerstandsignalisierung ist der Lokführer in jedem Fall vor der Rücknahme quittungspflichtig zu verständigen. 

Gleisbenützung im Bahnhof und bei Führerstandsignalisierung

 

Züge mit Personenbeförderung und vorgeschriebenem Halt haben...

Perrongleise zu befahren

Übergang von Zugfahrt auf Rangierbewegung

Beim Übergang von Zugfahrt auf Rangierbewegung ist immer...

Geschwindigkeitsschwelle

Geschwindigkeitsverminderung

Bei einer Geschwindigkeitsverminderung muss die tiefere Geschwindigkeit erreicht sein, wenn

die Zugspitze die Geschwindigkeitsschwelle befährt

Geschwindigkeitsschwelle im Bahnhof

– bei der ersten Weiche oder

– ungefähr 200 m nach dem Einfahrsignal, wenn sich im betreffenden Gleis keine Weiche befindet.

Unterscheidet sich auf der Ausfahrseite die Bahnhofgeschwindigkeit von der Streckengeschwindigkeit, befindet sich die Geschwindigkeitsschwelle

– bei der letzten Weiche oder

– beim Ausfahrsignal, wenn sich im betreffenden Gleis keine Weiche befindet.

Unterscheidet sich die Einfahrgeschwindigkeit von der Ausfahrgeschwindigkeit, befindet sich die Geschwindigkeitsschwelle

– Mitte Perron des befahrenen Gleises oder

– Mitte Bahnhofgebäude bzw. Mitte Bahnhof, wenn kein Perron vorhanden ist.

Geschwindigkeitsschwelle in der Haltestelle

Die Geschwindigkeitsschwelle befindet sich...

Mitte Perron des befahrenen Gleises. Für Kurven, welche vor der Haltestelle beginnen oder nach dieser enden, liegt die Geschwindigkeitsschwelle Mitte Perron des befahrenen Gleises. 

Geschwindigkeitsschwelle bei signalisierter Geschwindigkeit

Grundsatz

Eine Geschwindigkeit gilt als signalisiert, wenn ein Fahrt zeigendes Zugsignal weder Freie Fahrt noch Ankündigung freie Fahrt zeigt. Ein Wiederholungssignal gilt ...  als Geschwindigkeitsschwelle.

nie

Beginn der signalisierten Geschwindigkeit

Die an einem Zugsignal angekündigte Geschwindigkeit gilt ab ...

 

... dem nachfolgenden Zugsignal. Die an einem Zugsignal signalisierte auszuführende Geschwindigkeit gilt ab diesem Zugsignal. Ausgenommen

– bei Einfahrsignalen des Systems L, wenn am vorausgehenden Signal eine Merktafel die Geschwindigkeitsschwelle bei der ersten Weiche anzeigt

– wenn Weichen vor einem Gruppensignal liegen, befindet sich die Geschwindigkeitsschwelle bei der ersten befahrenen Weiche auf der Ausfahrseite.

Änderung oder Ende der signalisierten Geschwindigkeit

Eine signalisierte Geschwindigkeit gilt bis zum nächsten Zugsignal bzw. bis zur Merktafel für Streckengeschwindigkeit beim Signalsystem N.

Zeigt das nächste Zugsignal eine höhere Geschwindigkeit, darf beschleunigt werden, wenn 

– das vollständige Signalbild und seine Zugehörigkeit zum befahrenen Gleis eindeutig erkannt wird und

– das Zugende die ablenkenden Weichen freigelegt hat und

– die Zugspitze die letzte Weiche des Abschnittes befahren hat und

– keine tiefere Geschwindigkeit durch ein Zugsicherungssystem überwacht wird auf höchstens – die angekündigte Geschwindigkeit oder

– die auszuführende Geschwindigkeit, sofern am gleichen Standort keine tiefere Geschwindigkeit angekündigt wird.

Handelt es sich auf der Ausfahrseite oder vor der Spurwechselstelle um das letzte Zugsignal des Signalsystems L, darf beschleunigt werden, wenn

– das Zugende die ablenkenden Weichen freigelegt hat und

– die Zugspitze die letzte Weiche des Bahnhofes oder der Spurwechselstelle befahren hat.

Folgt einem Warnung bzw. Vorwarnung zeigenden Zugsignal ein Warnung bzw. Vorwarnung zeigendes Zugsignal, darf höchstens auf eine Geschwindigkeit von 40 km/h beschleunigt werden. Für Schmalspurbahnen können tiefere Geschwindigkeiten gelten.

Bedingungen für die Abfahrt eines Zuges

Der Lf darf beim Vorliegen der Zustimmung zur Fahrt erst abfahren, wenn

- die Zugvorbereitung abgeschlossen ist

- die Türen geschlossen sind

wenn erforderlich

- die kundendienstliche Bereitschaft erteilt ist

- die Abfahrerlaubnis erteilt ist

Zeitpunkt für die Erteilung der Zustimmung zur Fahrt

Wann (zeitlich)  hat der Fdl die Zustimmung zur Fahr zu erteilen

Die Zustimmung zur Fahrt bei Gruppensignal gilt bei folgender Zusatzsignalisierung

- Gruppensignal Halttafel mit beleuchtetem Fahrstellungsmelder

- Gruppensignal Halttafel mit Fahrbegrifftafel (muss mit Fahrbegriff am Gruppensignal übereinstimmen

- Fahrt zeigenden Zwergsignal

- zugehörigen Gleis entsprechend beleuchtetes Gleisnummernsignal

- zugehörigen Gleis entsprechend beleuchteter Hinweispfeil

In Anlagen mit ZS und Fahrstellungsmelder muss dieser beleuchtet sein und das ZS Fahrt zeigen 

Gruppensignal mit Zwergsignal

Der Lf hat sich vor der Fahrt zu vergewissern...

dass zwischen der Zugspitze und dem Gruppensignal alle seinem Gleis zugeordneten ZS Fahrt zeigen.

Befinden sich zwischen der Zugspitze und dem nächsten ZS unbelegte Weichen oder Kreuzungen, ist am rückliegenden ZS dessen Fahrtstellung zu überprüfen.

Nicht nötig bei ortsfestem Abfahrbefehl oder Fahrtstellungsmelder.

Gruppensignal ohne Zusatzsignalisierung

Stehen an einem örtlich besetzten Bahnhof mehrere Züge zur Abfahrt bereit, hat der Fdl...

vor dem stellen des GrpSignals die Lf derjenigen Züge zu informieren die nicht abfahren dürfen. (Quittungsplichtig)

Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreien Zugang

Grundsatz

Sind ein oder mehrere Züge mit Personenbeförderung beteiligt und ist der erste einfahrende Zug ein Zug mit Personenbeförderung...

muss dieser das dem Bahnhofgebäude näher liegende Hauptgleis befahren. ... wenn der nächste Zug ein dem AG näherliegendes Hauptgleis benützt, müssen die Lf der beteiligten Züge verständigt werden.

Befährt ein Zug ein dem AG näher liegendes Hauptgleis als das durch Züge mit Personenbeförderung und vorgeschriebenem Halt...

mehrheitlich benutzte Gleis, ist der Lf (Quittungspflichtig) zu verständigen

Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreien Zugang

Verständigung

Die LF werden wie folgt verständigt.

Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreie Zugänge 

Einfahrt

Die Züge haben vom Anfang des Perrons...

- bis der Zug anhehalten hat oder

- die Zugspitze das Ende des Perrons erreicht hat

mit Fahrt auf Sicht und max 20km/h zu fahren.

Wenn ekin Perron vorhanden gilt das Sicherheitszeichen der Ein- und Ausfahrweiche

Kopfgleise dürfen am Ende auf einem Abschnitt von

60m mit Fahrzeugen belegt sein, ohne dass dies als Einfahrt in ein besetztes Gleis gilt. (Ausnahmen R I-30121)

Einfahrt in ein besetztes Gleis

Fahrzeuge dürfen bei Aussensignalisierung frühestens ab

Halt vor normalem Halteort

Halt nach dem normalen Halteort

Kopfbahnhöfe und einzelne Kopfgleise

 werden in der Streckentabelle gekennzeichnet

Bei einzelnen Kopfgleisen darf die Angabe entfallen wenn

- Einfahrt mit Fahrbegriff Kurze Einfahrt signalisiert wird oder

- Gleisabschluss mit rotem Licht gekennzeichnet

und dies annähernd gleiche Lage wie übrige AS 

Einfahrt in besetztes Gleis

Vertändigung

 

Bedingungen für Einfahrt in ein besetztes Gleis

Bei der ... darf die Geschwindigkeit höchstens ...h betragen. Ab Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit ... zu fahren. Fahrzeuge dürfen frühestens in ... ab der Geschwindigkeitsschwelle aufgestellt sein. Die entsprechenden Mindestwerte sind in den Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiberin festzulegen. 

Bei der Geschwindigkeitsschwelle darf die Geschwindigkeit höchstens 40 km/h betragen. Ab Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren. Fahrzeuge dürfen frühestens in Bremswegentfernung ab der Geschwindigkeitsschwelle aufgestellt sein. Die entsprechenden Mindestwerte sind in den Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiberin festzulegen. 

Beschränkt ausnützbares Gleis

Beschränkt ausnützbares Gleis Ein beschränkt ausnützbares Gleis kann ohne Einschränkung bis zum normalen, jedoch nicht bis zum spätesten Halteort befahren werden. Als Einfahrt in ein beschränkt ausnützbares Gleis gilt:

– Einfahrt gegen ein Stumpengleis bzw. Stumpengleissignal

– Einfahrt gegen ein Halt zeigendes Zwergsignal

– Einfahrt in ein Gleis, das höchstens bis zum Sicherheitszeichen der ersten falsch stehenden Weiche befahren werden darf.

Beschränkt ausnützbare Gleise sind in der Streckentabelle gekennzeichnet

Offene Bahnüberganganlagen vor dem Ausfahrsignal