ZVL 9021 300.6
FDV 300.6 Zugfahrten
FDV 300.6 Zugfahrten
Kartei Details
Karten | 42 |
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Lernende | 50 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Verkehrskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 18.11.2015 / 10.03.2025 |
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Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreien Zugang
Grundsatz
Sind ein oder mehrere Züge mit Personenbeförderung beteiligt und ist der erste einfahrende Zug ein Zug mit Personenbeförderung...
muss dieser das dem Bahnhofgebäude näher liegende Hauptgleis befahren. ... wenn der nächste Zug ein dem AG näherliegendes Hauptgleis benützt, müssen die Lf der beteiligten Züge verständigt werden.
Befährt ein Zug ein dem AG näher liegendes Hauptgleis als das durch Züge mit Personenbeförderung und vorgeschriebenem Halt...
mehrheitlich benutzte Gleis, ist der Lf (Quittungspflichtig) zu verständigen
Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreien Zugang
Verständigung
Die LF werden wie folgt verständigt.
Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreie Zugänge
Einfahrt
Die Züge haben vom Anfang des Perrons...
- bis der Zug anhehalten hat oder
- die Zugspitze das Ende des Perrons erreicht hat
mit Fahrt auf Sicht und max 20km/h zu fahren.
Wenn ekin Perron vorhanden gilt das Sicherheitszeichen der Ein- und Ausfahrweiche
Kopfgleise dürfen am Ende auf einem Abschnitt von
60m mit Fahrzeugen belegt sein, ohne dass dies als Einfahrt in ein besetztes Gleis gilt. (Ausnahmen R I-30121)
Einfahrt in ein besetztes Gleis
Fahrzeuge dürfen bei Aussensignalisierung frühestens ab
Halt vor normalem Halteort
Halt nach dem normalen Halteort
Kopfbahnhöfe und einzelne Kopfgleise
werden in der Streckentabelle gekennzeichnet
Bei einzelnen Kopfgleisen darf die Angabe entfallen wenn
- Einfahrt mit Fahrbegriff Kurze Einfahrt signalisiert wird oder
- Gleisabschluss mit rotem Licht gekennzeichnet
und dies annähernd gleiche Lage wie übrige AS
Einfahrt in besetztes Gleis
Vertändigung
Bedingungen für Einfahrt in ein besetztes Gleis
Bei der ... darf die Geschwindigkeit höchstens ...h betragen. Ab Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit ... zu fahren. Fahrzeuge dürfen frühestens in ... ab der Geschwindigkeitsschwelle aufgestellt sein. Die entsprechenden Mindestwerte sind in den Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiberin festzulegen.
Bei der Geschwindigkeitsschwelle darf die Geschwindigkeit höchstens 40 km/h betragen. Ab Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren. Fahrzeuge dürfen frühestens in Bremswegentfernung ab der Geschwindigkeitsschwelle aufgestellt sein. Die entsprechenden Mindestwerte sind in den Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiberin festzulegen.
Beschränkt ausnützbares Gleis
Beschränkt ausnützbares Gleis Ein beschränkt ausnützbares Gleis kann ohne Einschränkung bis zum normalen, jedoch nicht bis zum spätesten Halteort befahren werden. Als Einfahrt in ein beschränkt ausnützbares Gleis gilt:
– Einfahrt gegen ein Stumpengleis bzw. Stumpengleissignal
– Einfahrt gegen ein Halt zeigendes Zwergsignal
– Einfahrt in ein Gleis, das höchstens bis zum Sicherheitszeichen der ersten falsch stehenden Weiche befahren werden darf.
Beschränkt ausnützbare Gleise sind in der Streckentabelle gekennzeichnet
Offene Bahnüberganganlagen vor dem Ausfahrsignal
Wann wird das ES durch das Befahren auf Halt gestellt?
Bedienung BAZ
wann?
BAZ darf bedient werden wenn der Zug im Zielgleis angekommen ist und
- festgestellt wurde dass er angehalgten hat
- oder keine BUe od Weichen in der Restfahrstrasse verbleiben
und keine besonderen Verschlüsse aktiv sind
gelb - ungenügender Durchrutschweg
blau - verzögerte Auflösung
Grundlagen für Zugfahrten
Einstellen und Auflösen von Fahrstrassen
... werden Fahrstrassen bestimmt und mittels entsprechender Bedienung der Sicherungsanlage eingestellt und zum Schutz vor ungewollter Bedienung durch das Stellwerk verschlossen. Anschliessend werden Signale auf Fahrt gestellt.
Nach dem Befahren weden die Signale auf Halt gestellt, die Fahrstrassen aufgelöst und die durch den Block gesicherten Züge rückgemeldet.
Prüfen der Fahrstrasse
Vor dem Einstellen einer Fahrstrasse ist zu prüfen ob:
- der zu befahrene Fahrweg frei ist
- keine Rangierbewegungen und keine anderen Zugfahrten stattfinden, die den Zug gefährden
- sich die Weichen in der richtigen Lage befinden
- die Rangiersignale das entsprechenden Signalbild zeigen
- die Bahnübergangsanlagen der zu befahrenden Bahnübergänge eingeschaltet sind
Prüfen der Fahrstrasse
Wer macht die Fahrstrassenprüfung
Sofern die entsprechende Prüfung nicht durch das Stellwerk erfolg, ist diese durch den Fdl vorzunehmen.
Auflösen von Fahrstrassen OHNE NOTBEDIENUNG
Im Bahnhof oder bei Führerstandssignalisierung darf die Zugfahrstrasse aufgelöst werden:
- wenn keine ungewollte Fahrstrasse in diesen Abschnitt eingestellt werden kann und
- wenn die Weichen und Bahnübergangsanlagen in der Fahrstrasse befahren wurden oder
- nachdem der Zug angehalten hat, auch wenn Weichen oder Bahnübergänge belegt bleiben
Sofern die entsprechenden Bedinungen nicht durch das Stellwerk geprüft werden, sind diese durch den FDL zu kontrollieren.
Auflösen von Fahrstrassen MIT NOTBEDIENUNG
Eine Zugfahrstrasse darf durch den Fdl aufgelösst werden, wenn
- kein Zug betroffen ist oder
- der betroffene Zug angehalten hat und sichergestellt ist, dass dieser nicht weiterfährt oder
- der betroffene Zug die Fahrstrasse vollständig verlassen hat. (Kernprozess Störung vorgehen)
- bei Führerstandsignalisierung sichergestellt ist, dass für den betroffenen Zug keine CAB Fahrerlaubnis vorhanden ist
Rückmelden der Züge.
Züge dürfen erst rückgemeldet werden, wenn
er vollständig am letzen Hauptsignal des entsprechenden Blocksignals vorbeigefahren ist und dieses auf Halt zurückgestellt wurde.
Ausschalten der Stellwerkautomatik Ergänzung zu R 300.6, Ziffer 1.1.1
Der Fahrdienstleiter hat die Stellwerkautomatik (ASB, AB, ADG, DG, DS etc) in folgenden Fällen auszuschalten:
- Automatik könnte über gesicherte Abschnitte eine Fahrstrasse einstellen
· Automatik könnte trotz zusätzlicher Belegung durch Fahrzeuge zwischen Zugspitze und nächstfolgendem Hauptsignal eine Fahrstrasse einstellen (z.B. "bei Abkreuzmanöver auf dem Abfahrgleis").
· Automatik könnte über Abschnitte eine Fahrstrasse einstellen, die durch besondere Fahrzeuge befahren werden oder durch solche belegt sind
· Auf Anlagen ohne Zwergsignale: zum Rangieren
· Die erforderliche Bedienung kann nur bei ausgeschalteter Automatik vorgenommen werden.
Fahrstrassenspeicher; speichern verboten
Der Fahrdienstleiter darf keine Fahrstrasse speichern, wenn die zu speichernde Fahrstrasse den Fahrweg von besonderen Fahrzeugen berührt oder überschneidet.
Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse bei automatischer Fahrstrasseneinstellung
Der Fahrdienstleiter hat darauf zu achten, dass durch das automatische Einstellen von Fahrstrassen keine unerlaubten Situationen von Rangierbewegungen gegen Zugfahrstrassen entstehen.
Auflösen von Verschlüssen
Der Fahrdienstleiter darf Verschlüsse (zB Fahrstrassen-, Block-, Barrierenverschlüsse sowie besondere Verschlüsse) erst auflösen, wenn die Fahrt
· nach einem Einfahr- oder Gleisabschnittsignal im Zielgleis der Fahrstrasse angehalten oder
· das verschlossene Element befahren hat.
Perron ist zu kurz für den haltenden Zug
Was ist zu tun?
Ist der Zug länger als der Perron, ist das EVU bei geplanten Zügen für untenstehende Massnahmen alleine verantwortlich. Bei betrieblichen Gleisänderungen sowie ausserordentlichem Halt haben sich Fahrdienstleiter, Lokführer sowie allfällige Zugbegleiter abzusprechen und eine Massnahme in folgender Reihenfolge zu treffen:
a) Bei jenen Reisezugwagen, welche nicht am Perron zu stehen kommen, beidseitig die Türen abschliessen bzw. die Türfreigabe blockieren und die Reisenden über die abgeschlossenen Türen informieren.
b) Der Zugbegleiter bewacht die Türen jener Reisezugwagen, welche nicht am Perron zu stehen kommen
c) Der Lokführer oder Zugbegleiter informiert die Reisenden im Zug mittels Lautsprecherdurchsage oder persönlich in den Wagen
d) Umsetzung von zusätzlichen Massnahmen der betroffenen EVU.
Kann keine dieser Massnahmen ergriffen werden, z.B. aus betrieblichen Gründen wie kurzfristigen Gleisänderungen oder außerordentlichem Halt ist wie folgt vorzugehen:
e) Der Fahrdienstleiter schreibt den Zügen auf den Nachbargleisen protokollpflichtig Fahrt auf Sicht vor oder
f) Der Fahrdienstleiter gibt den Zügen auf den Nachbargleisen keine Zustimmung zur Fahrt.
Ist mindestens eine Massnahme umgesetzt, darf der Fahrdienstleiter am betreffenden Signal die Zustimmung zur Fahrt geben und der Lokführer darf weiterfahren.
.... zur Fahrt
Für jeden Zug ist eine ..... zur Fahrt notwendig
Rücknahme der Zustimmung zur Fahrt
Muss der Fahrdienstleiter die erteilte Zustimmung zur Fahrt aus betrieblichen Gründen zurücknehmen...
... verständigt er den Lokführer quittungspflichtig vor der Rücknahme. Sofern sich kein Zug dem Vor- oder Hauptsignal nähert bzw. davor steht, darf auf die Verständigung verzichtet werden.
Bei Führerstandsignalisierung ist der Lokführer in jedem Fall vor der Rücknahme quittungspflichtig zu verständigen.
Gleisbenützung im Bahnhof und bei Führerstandsignalisierung
Züge mit Personenbeförderung und vorgeschriebenem Halt haben...
Perrongleise zu befahren
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