FDV 300.6

Stand: 01.07.2015

Stand: 01.07.2015


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Cartes-fiches 12
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Langue Deutsch
Catégorie Code de la route
Niveau Autres
Crée / Actualisé 16.09.2015 / 16.03.2024
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300.6 Zugfahrten

1 Grundlagen für Zugfahrten

1.3 Zustimmung zur Fahrt

 für welche Züge ist sie nötig?

für jeden Zug ist eine Zustimmung zur Fahrt notwendig

300.6 Zugfahrten

1 Grundlagen für Zugfahrten

1.3.1 Erteilen der Zustimmung zur Fahrt

Wer erteilt der Fahrdienstleiter dem Lokführer die Zustimmung zur Fahrt?

- bei Aussensignalisierung

- bei Führerstandsignalisierung

–      bei Aussensignalisierung mit der Fahrtstellung des Hauptsignals,

–      bei Führerstandsignalisierung mittels CAB-Fahrerlaubnis.

300.6 Zugfahrten

1 Grundlagen für Zugfahrten

1.3.2 Gültigkeit der Zustimmung zur Fahrt

Die erteilte Zustimmung zur Fahrt gilt bei

- Aussensignalisierung

- Führerstandsignalisierung

Aussensignalisierung

–      auf der Strecke bis zum nächst folgenden Hauptsignal

–      im Bahnhof bis der Zug angehalten hat. Liegt keine Zustimmung zur Fahrt in den nächsten Abschnitt vor, darf der Lokführer den Zug nur mit quittungspflichtiger Zustimmung des Fahrdienstleiters bewegen

Die Infrastrukturbetreiberin regelt das Vorgehen, wenn für Züge innerhalb des gleichen Abschnittes mehr als ein Halt angeordnet ist.

  bei Führerstandsignalisierung bis zum Ende der CAB-Fahrerlaubnis.

300.6 Zugfahrten

3 Abfahrt

3.1.1 Bedingungen für die Abfahrt eines Zuges

Der Lokführer darf beim Vorliegen der Zustimmung zur Fahrt erst abfahren, wenn

–         die Zugvorbereitung abgeschlossen ist

–         die Türen geschlossen sind und sofern erforderlich

–         die kundendienstliche Bereitschaft erstellt ist  die Abfahrerlaubnis erteilt ist.

300.6 Zugfahrten

3 Abfahrt

3.2 Zeitpunkt für die Erteilung der Zustimmung zur Fahrt

Wann erteilt der FdL die Zustimmung zur Fahrt?

so, dass ein rechtzeitiges verkehren möglich ist.

Bei den durch die Infrastrukturbetreiberin in den Ausführungsbestimmungen bezeichneten Bahnhöfen oder Bahnhofteilen, darf die Zustimmung zur Fahrt erst nach dem Vorliegen der Meldung vom Abschluss der Zugvorbereitung erteilt werden.

300.6 Zugfahrten

3 Abfahrt

3.3.1 Gruppensignale mit Zusatzsignalisierung

Die Zustimmung zur Fahrt bei Fahrt zeigendem Gruppensignal gilt bei folgender Zusatzsignalisierung:

–      Gruppensignal-Halttafel mit beleuchtetem Fahrtstellungsmelder oder

–      Gruppensignal-Halttafel mit Fahrbegrifftafel. Der Fahrbegriff des Gruppensignals und derjenige der Fahrbegrifftafel müssen übereinstimmen oder

–         Fahrt zeigendes Zwergsignal oder

–      dem zugehörigen Gleis entsprechend beleuchtetes Gleisnummernsignal oder

–      dem zugehörigen Gleis entsprechend beleuchteter Hinweispfeil Gruppensignal.

In Anlagen mit Zwergsignalen und Fahrtstellungsmeldern muss das Zwergsignal Fahrt zeigen und der Fahrtstellungsmelder beleuchtet sein

300.6 Zugfahrten

3 Abfahrt

3.3.1 Gruppensignale mit Zwergsinal

Was muss der Lokführer vor Abfahrt machen?

Der Lokführer hat sich vor der Abfahrt zu vergewissern, dass zwischen der Zugspitze und dem Gruppensignal alle seinem Gleis zugeordneten Zwergsignale Fahrt zeigen. Befinden sich zwischen der Zugspitze und dem nächsten Zwergsignal unbelegte Weichen oder Kreuzungen, ist am rückliegenden Zwergsignal dessen Fahrtstellung zu überprüfen.

300.6 Zugfahrten

3 Abfahrt

3.4 Kundendienstliche Bereitschaft

Wann ist die kundendienstliche Bereitschaft erstellt?

- Fahrgastwechsel abgeschlossen

- Ein- und Auslad beendet

- Abfahrtszeit erreicht, oder vorzeitiges verkehren zulässig

Ist es nicht möglich, die  kundendienstliche Bereitschaft rechtzeitig zu erstellen, muss der FdL verständigt werden.

300.6 Zugfahrten

3 Abfahrt

3.5 Abfahrerlaubnis

In folgenden Fällen ist im Ausgangsbahnhof oder nach einem vorgeschriebenen Halt eine Abfahrerlaubnis notwendig:

–         bei begleiteten Zügen, durch den Zugbegleiter oder

–         bei bestimmten in der Fahrordnung gekennzeichneten Zügen, durch den Fahrdienstleiter oder

–         bei in der Streckentabelle gekennzeichneten

                                          –      Bahnhöfen, Bahnhofteilen oder einzelnen Gleisen,

                                          –      kommerziellen Halteorten bei Führerstandsignalisierung,

                        durch den Fahrdienstleiter.

300.6 Zugfahrten

3 Abfahrt

3.5.2 Erteilen der Abfahrerlaubnis

- Was muss vor dem Erteilen der Abfahrerlaubnis durch den RZB oder den FdL geprüft werden.

- Wie ist die Abfahrerlaubnis zu erteilen? 

Vor dem Erteilen der Abfahrerlaubnis durch den Zugbegleiter oder den Fahrdienstleiter, ist zu prüfen, ob eine Zustimmung zur Fahrt vorliegt und die kundendienstliche Bereitschaft erstellt ist.

Die Abfahrerlaubnis ist gemäss den Signalvorschriften oder quittungspflichtig mit dem Befehl: «Zug ... abfahren» zu erteilen.

Sind ortsfeste Signale für Abfahrerlaubnis vorhanden, sind diese zu verwenden.

300.6 Zugfahrten

5 Halteort der Züge

5.2.1 Spätester Halteort

vor was haben Züge spätestens anzuhalten?

vor dem Halt zeigenden Haupt-, Sperr- oder Strassenbahnsignal anzuhalten. 

300.6 Zugfahrten

5 Halteort der Züge

5.2.2 Spätester Halteort bei einem Gruppensignal

Bei einem Halt zeigenden Gruppensignal haben Züge spätestens anzuhalten:

–         vor dem Gruppensignal, wenn dieses vor der Ausfahrweiche steht. Befindet sich das dem Halt zeigenden Gruppensignal zugehörige Halt zeigende Zwergsignal unmittelbar vor dem betreffenden Gruppensignal, ist vor dem Halt zeigenden Zwergsignal anzuhalten

–         vor dem Sicherheitszeichen der Ausfahrweiche, wenn das Gruppensignal nach dem Sicherheitszeichen der Ausfahrweiche steht

–         vor der Gruppensignal-Halttafel. Der Abschnitt zwischen der Gruppensignal-Halttafel und dem Sicherheitszeichen der folgenden von der Wurzel aus befahrenen Weiche muss frei sein.

            Die Weiche auf der Ausfahrseite darf sich in beliebiger Stellung befinden.