Die verbundene Wohngebäudeversicherung

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Die verbundene Wohngebäudeversicherung

Jörg Katarlo

Jörg Katarlo

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Université
Crée / Actualisé 26.08.2013 / 28.08.2023
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Wofür ist die Wohngebäudeversicherung da?

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Kunden vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem Gebäude. Sie dient oft auch zur Sicherung einer Grundschuld bzw. Hypothek und erleichtert dadurch die Kreditaufnahme.    Wenn ein Schadenfall eintritt, soll der Kunde in die Lage versetzt werden, die zerstörten oder beschädigten Sachen möglichst schnell wiederaufzubauen bzw. wiederherzustellen.   Es wird genau beschrieben, welche Gebäude, Bestandteile und Zubehör versichert sind und für welche Gefahren Versicherungsschutz geboten wird.   

Wann kann man ein Gebäude als Wohngebäude versichern?

Als Wohngebäude können alle Gebäude versichert werden, bei denen mindestens 50,00 % der Gesamtquadratmeterzahl zu Wohnzwecken genutzt werden.  

Welche Gebäude können versichert werden?

Einfamilienhäuser  

Wohn- und Geschäftsgebäude, überwiegender Anteil zu Wohnzwecken  

Mehrfamilienhäuser   

Häuser von Eigentümergemeinschaften, die im übrigen zum Abschluss einer Wohngebäude-Feuerversicherung verpflichtet werden – versichert wird das ganze Objekt, keine einzelnen Wohnungen  

Welche Sachen sind versichert?

Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude einschl. unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen: z.B. Gebäude, die zu Wohnzwecken genutzt werden und gegen äußere Einflüsse schützen können = Wohngebäude

Gebäudebestandteile, die in das Gebäude eingefügt werden und durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verlieren:
z.B. Türen und Fenster einschl. Isolierverglasung
Heizkessel- und Heizkörper
Parkett- oder Fliesenböden
Einbaumöbel und -küchen, die individuell für den Raum geplant und gefertigt sind  (nicht Anbauküchen, vgl. Hausrat)    

Gebäudezubehör = bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des Gebäudes dienen - und der VN trägt hierfür die Gefahr: Ersatzdachziegel, Ersatzfliesen, Farbeimer im Keller, Werkzeug, Alarmanlage, Heizöl, Markisen, Windschutz am Balkon, Gemeinschaftswaschmaschinen, Antenne, Satellitenschüssel auf dem Dach, (eine Doppelversicherung mit Hausrat ist nicht ausgeschlossen, je nachdem ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt und als wessen Eigentum die Sachen anzusehen sind)

als Zusatz: Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem gesamten Versicherungsgrundstück!

Alle andere Sachen müssen separat mit aufgenommen und im Versicherungsschein bezeichnet werden, sofern sie mitversichert werden sollen   z.B. eine Garage  

 

Welche Sachen sind nicht versichert, aber aufgrund besonderer Vereinbarung versicherbar?

 

Grundstücksbestandteile =  die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundene Sachen:

Carports, Gewächs- und Gartenhäuser
Grundstückseinfriedungen (auch Hecken)
Hof- und Gehwegbefestigungen
Hundehütten
Antennen-, Fahnenmasten und Freileitungen,
Satellitenanlage
Wege- und Gartenbeleuchtungen
Vom Mieter neu eingebrachte Sachen (vgl. auch Hausrat)
Auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen    

 

Ist eine feste Versicherungssumme ratsam?

Ziel: Versicherungssumme = Versicherungswert

das Objekt nach einem Totalschaden neu wieder aufbauen
Der Versicherungswert erhöht sich aber jedes Jahr aufgrund gestiegener Rohstoffkosten und einer evtl. Lohnsteigerung im Baugewerbe 

Eine Versicherungssumme wird einmal richtig festgestellt.  

Im Laufe der Jahre ist die Versicherungssumme nicht mehr aktuell, weil die Baupreise gesunken oder gestiegen sind.  

Bei einem gestiegenen Versicherungswert entsteht eine Unterversicherung, die im Schadenfall angerechnet wird.  

Nenne ein Beispiel, in dem klar wird, dass eine feste Versicherungssumme nicht ratsam ist.

Neubaukosten 2002 / VW: 280.000 Euro
Vertrag in 2013
VS = 280.000 Euro 

VS = VW  

Vertrag in 2002 
VS = 280.000 Euro  


Wiederaufbau/Neubaukosten 2013 / VW: 343.000 Euro 

VS < VW
Neubaukosten 2002: 280.000 Euro

Im Jahre 2013 ist der Kunde automatisch in eine Unterversicherung gerutscht, wenn an dem Vertrag keine Veränderung vorgenommen wurde. Im Totalschadenfall werden maximal die vereinbarten 280.000 €  ausgezahlt.                                                    

 

Wie kann die Unterversicherung bei der festen Versicherungssumme vermieden werden?

Mit der gleitenden Neuwertversicherung!

Was versteht man grob unter der gleitenden Neuwertversicherung?

Wurde die Versicherungssumme einmal richtig bestimmt, kann der Versicherungsnehmer (ohne Wertverbesserungen am Gebäude vorzunehmen) nicht in eine Unterversicherung geraten.  

Nachdem die richtige Versicherungssumme festgestellt wurde, kümmert sich der VR um die ständige Anpassung des Versicherungsschutzes an die reale Baupreisentwicklung.  

Wie wird die gleitende Neuwertversicherung errechnet?

Um die Versicherungssumme immer der Preisentwicklung anpassen zu können, wird ein rechnerisches Basisjahr benötigt.   

Diese Basisjahr ist das Jahr 1914. 1914 war das letzte kriegsfreie Jahr im letzten Jahrhundert. Da nach Kriegen immer die Gefahr von instabilen Preisen besteht, wurde das Jahr 1914 gewählt.  

Die Mehrheit der Objekte hier in Deutschland sind nach 1914 erbaut und können so erfasst werden.  

Für dieses Basisjahr muss der Preis ermittelt werden, den es gekostet hätte, wenn das zu versichernde Haus in diesem Jahr gebaut worden wäre. Grundstückskosten werden nicht berücksichtigt.  

Welche Möglichkeiten gibt es, um den Wert 1914 zu errechnen?

1. Der Kunde beantwortet die Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend und überlässt es dem Versicherer, die Versicherungssumme 1914 auf seine Verantwortung zu berechnen

Praktikabelste Methode für VR und VN  

2. Der Kunde lässt das Gebäude durch einen vom Versicherer anerkannten Bausachverständigen schätzen und danach die Versicherungssumme festsetzen  
Das Gutachten muss der VN bezahlen.

3. Der Kunde gibt den Neubauwert im Jahr der Baufertigstellung zuverlässig an und überlässt dem Versicherer die Umrechnung auf seine Verantwortung     Der VN vergisst oftmals Eigenleistungen und Baunebenkosten, wie z.B. Architektengebühren  zu berücksichtigen    

Der VR gewährt Unterversicherungsverzicht, sofern nach einer dieser Methoden der Wert 1914 korrekt berechnet wird!  

 

Was muss man für die  praktikabelste Methode für VR und VN berücksichtigen, um den Versicherungswert 1914 zu ermitteln?

Der Typ des Hauses
Einstöckig, Zweistöckig, Flachdach, Spitzdach  

Ausstattungsmerkmale
z. B. Fußbodenheizung, Kupferdach, Edelholztüren ...  

Die Wohnfläche des Gebäudes
Wohnfläche der Wohnung oder des Hauses zzgl. zu Wohnzwecken

ausgebaute Keller- oder Dachräume  

Welchen Vorteil bringt die gleitende Neuwertversicherung dem Kunden?

Neubau 2002: 280.000 Euro
Vertrag in 2013
VS = 27.180 Mark
VS = VW  
Vertrag in 2002
VS = 27.180 Mark

   
Wiederaufbau 2013: ca. 343.000 Euro
Neubaukosten 2013 343.000 Euro
VS = VW
Neubaukosten 2002
280.000 Euro


Die Versicherungssumme bleibt bei 27.180 Mark. Durch den Abschluss der Gleitenden Neuwertversicherung und der Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts erhält der Kunde im Schadenfall auch die gestiegenen Baupreise mit ersetzt. Der Versicherungsschutz wird an die Baukostenentwicklung angepasst.

 

Wie wird theoretisch der Wert 1914 in Euro umgerechnet? - Der Baupreisindex

Wenn die Versicherungssumme Wert 1914 richtig ermittelt ist, wird ein Multiplikator benötigt, um die heutigen Wiederaufbaukosten zu bestimmen. Dieser Multiplikator ist der Baupreisindex und wird jährlich vom statistischen Bundesamt ermittelt und veröffentlicht.  

Für die Ermittlung des Baupreisindexes legt das statistische Bundesamt die Preisveränderungen für Materialien und die Lohnsteigerungen im Baugewerbe zugrunde.   

Es handelt sich um einen Index, der die Preise und Löhne in ganz Deutschland berücksichtigt. Die Wiederaufbaukosten werden regional sehr unterschiedlich sein. Der errechnete €-Betrag kann daher nur ein Anhaltspunkt sein. 

 

Entscheidender ist, dass der Wert 1914 richtig ermittelt und der Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde. Dann erhält der Kunde alles ersetzt, was für den Wiederaufbau notwendig ist – zzgl. versicherter Kosten und Mietausfall / Mietwert (vgl. ab Folie 48) !  

 

Wie wird der Wert 1914 auf
den €-Wert mit Hilfe des Baupreisindexes berechnet?

Versicherungswert 1914 (Versicherungs- summe 1914)   x  
Baupreis- index  
/
100  
=  
Durchschnittlicher voraussichtlicher Neubauwert einschließlich Baunebenkosten    

 

Und umgekehrt? Umrechnung des
€-Wertes auf den Wert 1914 mit Hilfe
des Baupreisindexes

Aktueller Neubauwert einschließlich Baunebenkosten x 100 / = Baupreis- index Versicherungswert 1914 (Versicherungs- summe 1914)   Mit Hilfe dieser Rechnung ist es auch möglich, wertsteigernde An- und Umbaubauten nachträglich zu erfassen und den Wert 1914 zu erhöhen!   Wertsteigernde bauliche Maßnahmen sind nach Fertigstellung bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei und in voller Höhe mitversichert. Dann muss spätestens eine Nachversicherung erfolgen. Ansonsten verliert der Kunde den Unterversicherungsverzicht!      

 

Was versteht man unter dem „Anpassungsfaktor“ oder „Gleitenden Neuwertfaktor“?

Der Anpassungsfaktor berücksichtigt ebenfalls die Preissteigerungen im Baugewerbe. Anders als der Baupreisindex dient er zur Beitragsfindung in Euro!  

Mit dem Wert 1914, dem Anpassungsfaktor und dem Beitragssatz wird der Beitrag ermittelt!  

    Versicherungs-summe 1914 x
Beitragssatz in o/oo x
Anpassungsfaktor = Aktueller Nettobeitrag  

 

Welche Risikomerkmale gibt es, die Einfluss auf die Höhe  des Beitragssatzes haben?

Bauart des Gebäudes  
Lage des Gebäudes (Sturmzone/Leitungswasser)
Bewohntes oder unbewohntes Gebäude
Ausstattung des Gebäudes (z.B. Schwimmbecken)
Nutzung des Gebäudes ( z.B. Wohngebäude mit Gaststätte)
Nachbarschaft (feuergefährliche Betriebe im Umkreis von 10 Metern)    

Was für Entschädigungen gibt es?

Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer – bis auf wenige Ausnahmen – finanziellen Ersatz zur Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwertversicherung)  

Ist eine versicherte Sache reparierbar, erhält der Versicherungsnehmer die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung. Bei nicht mehr genutzten Sachen wird wie in der Hausratversicherung der „gemeine Wert“ entschädigt.  

Baut der Kunde das Objekt nicht oder nicht an gleicher Ort und Stelle wieder auf, erfolgt eine Entschädigung zum Zeitwert (= Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung). Ist ein Wiederaufbau am gleichen Ort rechtlich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt ein Wiederaufbau an anderer Stelle innerhalb von Deutschland (dann bleibt es auch bei der Neuwertentschädigung)   

Der VN muss innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls die Wiederherstellung sicherstellen, ansonsten erfolgt wiederum nur eine Zeitwertentschädigung   

Welche Gefahren gibt es bei einer Unterversicherung?

Versicherungssumme  Versicherungswert

Beispiel:
VS   = 20.000 Mark
VW = 25.000 Mark               

Versicherungssumme und Versicherungswert werden in der Gleitenden Neuwertversicherung in Mark 1914 ausgedrückt. Der Versicherungswert wird im Schadenfall von einem Gutachter ermittelt.
Die Entschädigungsleistung wird bei einer evtl. bestehenden Unterversicherung deutlichere Auswirkungen haben als in der Hausratversicherung.  

 

Wie berechnet man die Unterversicherung?

Die Formel zur Berechnung der Unterversicherung lautet hier:                

(Schaden x Versicherungssumme)  /                                Versicherungswert

Eine Vorsorgesumme wie in der Hausratversicherung gibt es hier nicht.
Versicherungssumme M   20.000
Versicherungswert M   25.000
Schaden €  120.000
Entschädigung    96.000

Alleine 5.000 Mark zu wenig VS kürzen in diesem Beispiel die Entschädigung um 24.000 € !!  

 

Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel  

durch die versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.  

Niemals versichert: Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie  

Die in der Wohngebäudeversicherung abgedeckten Gefahren und Ausschlüsse sind weitestgehend mit denen in der Hausratversicherung identisch.


Nachfolgend werden nochmals die für das Wohngebäude relevanten Punkte und Ergänzungen beschrieben.
 

 

Was ist alles unter der Gefahr Feuer mitversichert?

Schwelbrände, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung

 

Was ist alles unter der Gefahr Feuer nicht mitversichert?

Überspannungsschäden durch Blitz, wenn der Blitz nicht selbst Sachen auf dem Grundstück getroffen hat – mitversicherbar gegen Zuschlag, vgl. Folie 45

Nutzwärmeschäden, bspw. der
Kaminbrand – mitversicherbar
gegen Zuschlag, vgl. Folie 45  

Schäden an Verbrennungskraftmaschinen, z.B im Heizkessel aufgetretene Explosionen    Kurzschlussschäden und Sengschäden, die nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion sind  

 

Was ist alles unter der Gefahr Leitungswasser mitversichert?

Leitungswasser aus den mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung      Wasserbetten und Aquarien
Wasserlösch- und Berieselungsanlagen  

Frostschäden innerhalb von Gebäuden an sanitären Anlagen und Armaturen bspw. Duschen, Badewannen, Toiletten, Waschbecken, Ventil, Wasserhähne und an Heizkörpern, Boilern, Heizungs- und Klimaanlagen etc.      

Frost- und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableitungs rohren – s. nächste Folie und zusätzlich an Rohren von Solarheizungsanlagen auf dem Dach (inkl. der Austritt von Ölen aus diesen Anlagen)  

 

Was ist alles unter der Gefahr Leitungswasser nicht mitversichert?

Regenwasser aus Fallrohren
Schwamm
Erdsenkung oder Erdrutsch,  die nicht durch Leitungswasser  verursacht wurden (ansonsten
 versichert)
Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden oder Gebäudeteilen

Schäden an nicht explizit genannten Sachen außerhalb von Gebäuden, ansonsten sind bei Frostschäden auch immer die Sicherheitsvorschriften zu beachten, vgl. Folie 59

Schäden, die an diesen Sachen nicht durch Frost entstehen   

wenn die Sachen einem Mieter zuzurechnen sind: dann Hausratversicherung

 

Wann sind Rohre / Frost- und Bruchschäden versichert?

innerhalb des Gebäudes:

Wasserzuleitungs-
+ Heizungsrohre
sowie Ableitungsrohre

außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück:

Wasserzuleitungs-
+ Heizungsrohre, die der Versorgung des Gebäudes dienen

Alles andere ist nicht versichert!!!

Was ist alles unter der Gefahr Sturm, Hagel versichert?

Unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen einschl. Hagelschäden
bspw. wird durch Sturm das Dach abgedeckt

 

Der Sturm wirft Gegenstände auf versicherte Sachen bspw. beschädigt ein umgestürzter Baum ein Fenster  

Folgeschäden des Sturms
bspw. wird durch den Sturm das Dach abgedeckt und eindringender Regen beschädigt Wände und Decken 

 

Was ist alles unter der Gefahr Sturm, Hagel nicht versichert?

Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben

Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden oder Gebäudeteilen 

Schäden durch Sturmflut und weitere Elementargefahren

bspw. Überschwemmung, Erdbeben etc.


Eindringen von Regen, Hagel, Schnee durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder andere Öffnungen

Was gilt grundsätzlich für versicherte Gefahren?

Grundsätzlich gilt:

Die Ursache für die Entstehung der versicherten Gefahr muss nicht in der Wohnung/dem Haus liegen, sondern der Schaden muss durch eine Gefahr an den versicherten Sachen entstanden sein.

 

z.B. Feuer: Durch ein Feuer am Nachbarhaus greifen die Flammen auf das Objekt des VN über und beschädigen dadurch das versicherte Objekt.

Was versteht man unter der Feuer-Rohbau-Feuerversicherung?

Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei einem Feuerschaden ab Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit des Wohnhauses.  

Auf dem Grundstück gelagerte Baumaterialien sind ebenfalls mitversichert, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt.  

Die Rohbau-Feuerversicherung wird gleichzeitig mit der Wohngebäude-Versicherung beantragt und wird beitragsfrei gewährt.   

Leitungswasser- und Sturmschäden werden nicht von der Rohbau-Feuerversicherung übernommen. Diese Gefahren werden erst nach Fertigstellung des Gebäudes mit dem Wohngebäudevertrag übernommen.   

(Anmerkung: solange bietet eine separat abschließbare   Bauleistungsversicherung Versicherungsschutz)   

Welche zusätzlichen Einschlüsse gibt es?

Elementarschäden (bekannt aus Hausrat)

Überspannungsschäden durch Blitz (bekannt aus Hausrat)

In WG durch Klausel bis 1% der VS x Anpassungsfaktor versichert

Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte

Feuernutzwärmeschäden

 

Was ist im Zusatz "Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte" abgedeckt?

Hierdurch wird der Schutz in der Wohngebäudeversicherung in einem eingeschränkten Rahmen um die bisher nicht mitversicherte Gefahr Einbruchdiebstahl erweitert.  

Der Versicherer ersetzt bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern die Reparaturkosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern, wenn der Täter in das Gebäude einbricht oder dieses versucht.   Voraussetzung: Die beschädigten Sachen unterliegen dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft.  

Zur Erinnerung: Bei Einfamilienhäusern oder beschädigen Wohnungstüren zahlt die Hausratversicherung über „Versicherte Kosten“!

 

Was ist im Zusatz Feuernutzwärmeschäden abgedeckt?

Der bereits erwähnte „Kaminbrand“ kann ebenfalls gegen eine Zusatzvereinbarung mit eingeschlossen werden. Das Feuer im Kamin wird genutzt, um Wärme zu erzeugen. Gerät der Kamin durch diese Nutzwärme in Brand, besteht für die Beseitigung der Schäden am Kamin ebenfalls Versicherungsschutz.  

 

Welche Schadensarten gibt es?

Sach-, Mietausfall- und Kostenschäden

Was fällt alles unter einen Sachschaden?

Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen

Was fällt alles unter Kostenschäden und wie wird das in die gleitende Neuwertversicherung berücksichtigt?

Aufräumungs- und Abbruchkosten

Bewegungs- und Schutzkosten

Mehrkosten durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen

Mehrkosten durch Preissteigerungen

Schadenabwendungs- und -minderungskosten

 

Kosten fallen zusätzlich zum eigentlichen Sachschaden an. Diese werden in der „Gleitenden Neuwertversicherung“ auch zusätzlich zu den entstandenen Wiederaufbau-/ Reparaturkosten entschädigt.

Wann fallen Aufräumungs- und Abbruchkosten an (+Beispiel)?

fallen an, wenn nach einem Schadenfall versicherte
Sachen aufgeräumt, abtransportiert, vernichtet
oder abgelagert werden müssen.

Beispiel:

Nach einem Feuerschaden müssen Brandreste und der Schutt abtransportiert und entsorgt werden.  

Was fällt alles unter Bewegungs- und Schutzkosten (+Beispiel)?

fallen an, wenn zum Zweck der Reparatur oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen - versicherte oder nicht versicherte - bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.

Beispiel:

  Nach einem Leitungswasserschaden muss der große Wohnzimmerschrank abgebaut und untergestellt werden, um das in der Wand liegende Rohr reparieren
zu können.

Was fällt alles unter Mehrkosten durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen?

fallen an, wenn zwischen Errichtung und Wiederaufbau des Gebäudes Gesetze und Verordnungen erlassen wurden, die den Neuaufbau verteuern.
Grundsätzlich hat der Kunde nur Anspruch auf einen Wiederaufbau eines Hauses der gleichen Art.

Beispiel:

  Nach einem Totalschaden muss aufgrund neuerer Umweltvorschriften das Haus anders gedämmt werden oder die Heizungsanlage wird teurer, um den Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen.

Achtung: Die Mehrkosten werden nicht ersetzt, wenn die behördliche Auflage bereits vor dem Schaden auferlegt wurde.