Die verbundene Wohngebäudeversicherung
Die verbundene Wohngebäudeversicherung
Die verbundene Wohngebäudeversicherung
Kartei Details
Karten | 50 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 26.08.2013 / 28.08.2023 |
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Was fällt alles unter einen Sachschaden?
Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen
Was fällt alles unter Kostenschäden und wie wird das in die gleitende Neuwertversicherung berücksichtigt?
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Bewegungs- und Schutzkosten
Mehrkosten durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen
Mehrkosten durch Preissteigerungen
Schadenabwendungs- und -minderungskosten
Kosten fallen zusätzlich zum eigentlichen Sachschaden an. Diese werden in der „Gleitenden Neuwertversicherung“ auch zusätzlich zu den entstandenen Wiederaufbau-/ Reparaturkosten entschädigt.
Wann fallen Aufräumungs- und Abbruchkosten an (+Beispiel)?
fallen an, wenn nach einem Schadenfall versicherte
Sachen aufgeräumt, abtransportiert, vernichtet
oder abgelagert werden müssen.
Beispiel:
Nach einem Feuerschaden müssen Brandreste und der Schutt abtransportiert und entsorgt werden.
Was fällt alles unter Bewegungs- und Schutzkosten (+Beispiel)?
fallen an, wenn zum Zweck der Reparatur oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen - versicherte oder nicht versicherte - bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Beispiel:
Nach einem Leitungswasserschaden muss der große Wohnzimmerschrank abgebaut und untergestellt werden, um das in der Wand liegende Rohr reparieren
zu können.
Was fällt alles unter Mehrkosten durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen?
fallen an, wenn zwischen Errichtung und Wiederaufbau des Gebäudes Gesetze und Verordnungen erlassen wurden, die den Neuaufbau verteuern.
Grundsätzlich hat der Kunde nur Anspruch auf einen Wiederaufbau eines Hauses der gleichen Art.
Beispiel:
Nach einem Totalschaden muss aufgrund neuerer Umweltvorschriften das Haus anders gedämmt werden oder die Heizungsanlage wird teurer, um den Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen.
Achtung: Die Mehrkosten werden nicht ersetzt, wenn die behördliche Auflage bereits vor dem Schaden auferlegt wurde.
Was fällt alles unter Mehrkosten durch Preissteigerungen?
fallen an, wenn sich zwischen Zeitpunkt des Schadens und dem Beginn des Wiederaufbaus die Baupreise aufgrund gestiegener Löhne und Rohstoffkosten erhöht haben, wobei der VN für ein unverzügliche Wiederherstellung sorgen muss.
Beispiel: Zwischen Schadentag und Wiederaufbau liegen aufgrund behördlicher Verzögerungen 1,5 Jahre und der Bauunternehmer berechnet 5.000 Euro mehr als am Schadentag.
Wie erfolgt die Entschädigungsberechnung der Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten und Mehrkosten durch behördliche Auflagen (+Beispiel)?
Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen nur bis zu 5% der Versicherungssumme versichert. Mehrkosten durch Preissteigerungen werden unbegrenzt ersetzt, sofern der VN den unverzüglichen Wiederaufbau nicht schuldhaft verzögert.
Wie errechnet sich die Höchstgrenze in der „Gleitenden Neuwertversicherung“ in €, wenn die Vers.-Summe in Mark 1914 ausgedrückt wird?
Entschädigungsbetrag =
Vers.-Summe 1914 x 5% x Anpassungsfaktor im Jahr des Schadens
20.000 Mark x 5 % x 16,2 = 16.200 Euro
(für z.B. Aufräumungskosten bekommt der Kunde demnach höchstens diesen Betrag, aber natürlich niemals mehr als der tatsächliche Schaden)
Was fällt alles unter Schadenabwendungs- und -minderungskosten?
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten fallen an, um bevorstehende Schäden zu verhindern oder die Vergrößerung eines Schadens zu vermeiden.
z.B. Nach einem Sturm, der das Dach teilweise abgedeckt hat, muss provisorisch eine Plane aufgezogen werden, um weitere Schäden zu vermeiden.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten werden ohne eine prozentuale Begrenzung erstattet.
Ein Hinweis: Für den Einsatz einer Feuerwehr entstehen dem Versicherer keine Kosten, sofern diese im öffentlichen Interesse handelt, z.B. bei einem Feuerschaden.
Dagegen wird das Auspumpen eines Kellers nach einem ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden von der Feuerwehr in Rechnung gestellt und vom Versicherer auch bezahlt (hier liegt kein öffentliches Interesse vor).
Was bekommt der Kunde beim Mietausfall erstattet?
Neben den Kosten bekommt der Kunde auch den Mietausfall bei vermieteten Wohnräumen bzw. den ortsüblichen Mietwert bei selbst genutzten Wohnräumen erstattet. Nämlich bei:
Mietausfall bei vermieteten Wohnräumen
Mietwert selbst genutzter Räume
Wann ist Mietausfall versichert?
fällt an, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht
die Zahlung der Miete ganz oder teilweise einstellen. Der Vermieter erhält die tatsächlich entgangene Miete.
Beispiel:
Nach einem Feuerschaden kürzen die Mieter für zwei Monate die Miete:
4 Mietparteien zu 60 qm x 20 Euro je qm = 9.600 Euro Entschädigung!
Was versteht man unter dem ortsüblichen Mietwert?
Mietwert für selbst genutzte Wohnräume
fällt an, wenn der VN selbst bewohnte Räume aufgrund eines Versicherungsfalls nicht mehr nutzen kann. Der VN erhält den ortsüblichen Mietwert. Im Gegensatz zum Mietausfall gibt es keine anteilige Entschädigung. Soweit dem VM die Bewohnung auf einen benutzbar
gebliebenen Teil noch zugemutet werden kann, wird keine Entschädigung gezahlt.
Beispiel:
Nach einem Leitungswasserschaden sind von der 4-Zimmerwohnung die Küche, das Bad und 1 Raum nicht mehr zu benutzen. Der VN erhält den ortsüblichen Mietwert, bspw. 15 Euro je qm. Wäre dagegen nur ein Schlafzimmer nicht mehr
zu benutzen, bekäme der VN keine Entschädigung, da ihm noch zugemutet werden kann in der Wohnung zu leben.
Was gilt sowohl für den versicherten Mietausfall, als auch für den ortsüblichen Mietwert?
Der Kunde erhält zusätzlich fortlaufende Nebenkosten, wie z.B. die Grundsteuer, Kosten für die Straßenreinigung, die Müllabfuhr etc.
Es wird auch ein durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften verursachter zusätzlicher Mietausfall / Mietwert (z.B. Wiederaufbaubeschränkungen) ersetzt.
Der VN darf die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögern.
Gewerblich genutzte Räume fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Dies kann aber vereinbart werden!
Welche Sicherheitsvorschriften gibt es und was gibt es zu beachten?
gesetzliche, behördliche
oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften
Instandhaltung aller Wasserleitungen, Dächer und außen angebrachter Sachen.
In den nicht genutzten Gebäuden alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten.
In der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen. Dies ist zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Verletzt der Kunde eine Sicherheitsvorschrift, kann der VR zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Welche anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen gibt es?
wenn ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht genutzt oder durch Baumaßnahmen (z.B. am Dach) unbenutzbar wird,
wenn in dem versicherten Gebäude ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert wird oder ein sonstiger Nutzungswechsel erfolgt.
Kommt der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nach, kann der VR zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was ist beim Besitzwechsel zu beachten?
Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Käufer nach der Umschreibung im Grundbuch über. Der Käufer kann nach grundbuchamtlicher Eintragung innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen (das außerordentliche Kündigungsrecht gilt im übrigen nicht für Erben, da keine Veräußerung im Sinne der Bedingungen erfolgt). Erfährt der Käufer erst später von dieser Versicherung, hat der Erwerber innerhalb eines Monats die gleichen Kündigungsmöglichkeiten. Der Verkäufer kann den Vertrag nicht kündigen.
Wofür ist die Wohngebäudeversicherung da?
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Kunden vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem Gebäude. Sie dient oft auch zur Sicherung einer Grundschuld bzw. Hypothek und erleichtert dadurch die Kreditaufnahme. Wenn ein Schadenfall eintritt, soll der Kunde in die Lage versetzt werden, die zerstörten oder beschädigten Sachen möglichst schnell wiederaufzubauen bzw. wiederherzustellen. Es wird genau beschrieben, welche Gebäude, Bestandteile und Zubehör versichert sind und für welche Gefahren Versicherungsschutz geboten wird.
Wann kann man ein Gebäude als Wohngebäude versichern?
Als Wohngebäude können alle Gebäude versichert werden, bei denen mindestens 50,00 % der Gesamtquadratmeterzahl zu Wohnzwecken genutzt werden.
Welche Gebäude können versichert werden?
Einfamilienhäuser
Wohn- und Geschäftsgebäude, überwiegender Anteil zu Wohnzwecken
Mehrfamilienhäuser
Häuser von Eigentümergemeinschaften, die im übrigen zum Abschluss einer Wohngebäude-Feuerversicherung verpflichtet werden – versichert wird das ganze Objekt, keine einzelnen Wohnungen
Welche Sachen sind versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude einschl. unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen: z.B. Gebäude, die zu Wohnzwecken genutzt werden und gegen äußere Einflüsse schützen können = Wohngebäude
Gebäudebestandteile, die in das Gebäude eingefügt werden und durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verlieren:
z.B. Türen und Fenster einschl. Isolierverglasung
Heizkessel- und Heizkörper
Parkett- oder Fliesenböden
Einbaumöbel und -küchen, die individuell für den Raum geplant und gefertigt sind (nicht Anbauküchen, vgl. Hausrat)
Gebäudezubehör = bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des Gebäudes dienen - und der VN trägt hierfür die Gefahr: Ersatzdachziegel, Ersatzfliesen, Farbeimer im Keller, Werkzeug, Alarmanlage, Heizöl, Markisen, Windschutz am Balkon, Gemeinschaftswaschmaschinen, Antenne, Satellitenschüssel auf dem Dach, (eine Doppelversicherung mit Hausrat ist nicht ausgeschlossen, je nachdem ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt und als wessen Eigentum die Sachen anzusehen sind)
als Zusatz: Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem gesamten Versicherungsgrundstück!
Alle andere Sachen müssen separat mit aufgenommen und im Versicherungsschein bezeichnet werden, sofern sie mitversichert werden sollen z.B. eine Garage
Welche Sachen sind nicht versichert, aber aufgrund besonderer Vereinbarung versicherbar?
Grundstücksbestandteile = die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundene Sachen:
Carports, Gewächs- und Gartenhäuser
Grundstückseinfriedungen (auch Hecken)
Hof- und Gehwegbefestigungen
Hundehütten
Antennen-, Fahnenmasten und Freileitungen,
Satellitenanlage
Wege- und Gartenbeleuchtungen
Vom Mieter neu eingebrachte Sachen (vgl. auch Hausrat)
Auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen
Ist eine feste Versicherungssumme ratsam?
Ziel: Versicherungssumme = Versicherungswert
das Objekt nach einem Totalschaden neu wieder aufbauen
Der Versicherungswert erhöht sich aber jedes Jahr aufgrund gestiegener Rohstoffkosten und einer evtl. Lohnsteigerung im Baugewerbe
Eine Versicherungssumme wird einmal richtig festgestellt.
Im Laufe der Jahre ist die Versicherungssumme nicht mehr aktuell, weil die Baupreise gesunken oder gestiegen sind.
Bei einem gestiegenen Versicherungswert entsteht eine Unterversicherung, die im Schadenfall angerechnet wird.
Nenne ein Beispiel, in dem klar wird, dass eine feste Versicherungssumme nicht ratsam ist.
Neubaukosten 2002 / VW: 280.000 Euro
Vertrag in 2013
VS = 280.000 Euro
VS = VW
Vertrag in 2002
VS = 280.000 Euro
Wiederaufbau/Neubaukosten 2013 / VW: 343.000 Euro
VS < VW
Neubaukosten 2002: 280.000 Euro
Im Jahre 2013 ist der Kunde automatisch in eine Unterversicherung gerutscht, wenn an dem Vertrag keine Veränderung vorgenommen wurde. Im Totalschadenfall werden maximal die vereinbarten 280.000 € ausgezahlt.
Wie kann die Unterversicherung bei der festen Versicherungssumme vermieden werden?
Mit der gleitenden Neuwertversicherung!
Was versteht man grob unter der gleitenden Neuwertversicherung?
Wurde die Versicherungssumme einmal richtig bestimmt, kann der Versicherungsnehmer (ohne Wertverbesserungen am Gebäude vorzunehmen) nicht in eine Unterversicherung geraten.
Nachdem die richtige Versicherungssumme festgestellt wurde, kümmert sich der VR um die ständige Anpassung des Versicherungsschutzes an die reale Baupreisentwicklung.
Wie wird die gleitende Neuwertversicherung errechnet?
Um die Versicherungssumme immer der Preisentwicklung anpassen zu können, wird ein rechnerisches Basisjahr benötigt.
Diese Basisjahr ist das Jahr 1914. 1914 war das letzte kriegsfreie Jahr im letzten Jahrhundert. Da nach Kriegen immer die Gefahr von instabilen Preisen besteht, wurde das Jahr 1914 gewählt.
Die Mehrheit der Objekte hier in Deutschland sind nach 1914 erbaut und können so erfasst werden.
Für dieses Basisjahr muss der Preis ermittelt werden, den es gekostet hätte, wenn das zu versichernde Haus in diesem Jahr gebaut worden wäre. Grundstückskosten werden nicht berücksichtigt.
Welche Möglichkeiten gibt es, um den Wert 1914 zu errechnen?
1. Der Kunde beantwortet die Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend und überlässt es dem Versicherer, die Versicherungssumme 1914 auf seine Verantwortung zu berechnen
Praktikabelste Methode für VR und VN
2. Der Kunde lässt das Gebäude durch einen vom Versicherer anerkannten Bausachverständigen schätzen und danach die Versicherungssumme festsetzen
Das Gutachten muss der VN bezahlen.
3. Der Kunde gibt den Neubauwert im Jahr der Baufertigstellung zuverlässig an und überlässt dem Versicherer die Umrechnung auf seine Verantwortung Der VN vergisst oftmals Eigenleistungen und Baunebenkosten, wie z.B. Architektengebühren zu berücksichtigen
Der VR gewährt Unterversicherungsverzicht, sofern nach einer dieser Methoden der Wert 1914 korrekt berechnet wird!
Was muss man für die praktikabelste Methode für VR und VN berücksichtigen, um den Versicherungswert 1914 zu ermitteln?
Der Typ des Hauses
Einstöckig, Zweistöckig, Flachdach, Spitzdach
Ausstattungsmerkmale
z. B. Fußbodenheizung, Kupferdach, Edelholztüren ...
Die Wohnfläche des Gebäudes
Wohnfläche der Wohnung oder des Hauses zzgl. zu Wohnzwecken
ausgebaute Keller- oder Dachräume
Welchen Vorteil bringt die gleitende Neuwertversicherung dem Kunden?
Neubau 2002: 280.000 Euro
Vertrag in 2013
VS = 27.180 Mark
VS = VW
Vertrag in 2002
VS = 27.180 Mark
Wiederaufbau 2013: ca. 343.000 Euro
Neubaukosten 2013 343.000 Euro
VS = VW
Neubaukosten 2002
280.000 Euro
Die Versicherungssumme bleibt bei 27.180 Mark. Durch den Abschluss der Gleitenden Neuwertversicherung und der Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts erhält der Kunde im Schadenfall auch die gestiegenen Baupreise mit ersetzt. Der Versicherungsschutz wird an die Baukostenentwicklung angepasst.
Wie wird theoretisch der Wert 1914 in Euro umgerechnet? - Der Baupreisindex
Wenn die Versicherungssumme Wert 1914 richtig ermittelt ist, wird ein Multiplikator benötigt, um die heutigen Wiederaufbaukosten zu bestimmen. Dieser Multiplikator ist der Baupreisindex und wird jährlich vom statistischen Bundesamt ermittelt und veröffentlicht.
Für die Ermittlung des Baupreisindexes legt das statistische Bundesamt die Preisveränderungen für Materialien und die Lohnsteigerungen im Baugewerbe zugrunde.
Es handelt sich um einen Index, der die Preise und Löhne in ganz Deutschland berücksichtigt. Die Wiederaufbaukosten werden regional sehr unterschiedlich sein. Der errechnete €-Betrag kann daher nur ein Anhaltspunkt sein.
Entscheidender ist, dass der Wert 1914 richtig ermittelt und der Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde. Dann erhält der Kunde alles ersetzt, was für den Wiederaufbau notwendig ist – zzgl. versicherter Kosten und Mietausfall / Mietwert (vgl. ab Folie 48) !
Wie wird der Wert 1914 auf
den €-Wert mit Hilfe des Baupreisindexes berechnet?
Versicherungswert 1914 (Versicherungs- summe 1914) x
Baupreis- index
/
100
=
Durchschnittlicher voraussichtlicher Neubauwert einschließlich Baunebenkosten
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