B.K

Birol Kahya

Birol Kahya

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Autres
Crée / Actualisé 28.02.2014 / 15.01.2024
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Lohnpolitik

Die Unternehmensleitung ist verantwortlich für die Definition der Lohnpolitik. Unter Politik versteht man die allgemein verbindlichen Regeln einer Gemeinschaft. Bei der Lohnpolitik geht es um die Gestaltung des Lohns. Diese kann nicht isoliert betrachtet oder definiert werden, sondern wird von den gesamtunternehmerischen Zielsetzungen abgeleitet.

 

Unternehmenspolitik

Aus der Unternehmenspolitik werden in der Personalpolitik die allgemeinen Ziele und Entscheidungen abgeleitet, die die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den Mitarbeittenden prägen. 

Teilpolitiken

Diverse Teilpolitiken konkretisieren die personalpolitischen Grundsätze, so z.B. die Lohn Politik

Die Eingliederung der Lohnpolitik in die Unternehmenspolitik

Unternehmenspolitik

Finanzpolitik           Markt/Produktpolitik              Personalplitik

                                                                                Lohnpolitik

Die Lohnpolitik kann folgende Ziele haben:

Leistungsanreiz für die Mitarbeitenden

Steigerung der Identifikation mit dem Unternehmen

Optimierung der Lohnkosten

Gute Mitarbeitende erhalten und gewinnen

Lohngerechtigkeit

Es gibt den absoluten gerechten Lohn nicht.

-Für eine objektive Beurteilung einer Lohngerechtigkeit fehlen die Massstäbe.

-Der Lohn muss aber diversen Kriterien entprechen, damit er von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als relativ gerecht empfunden wird.

-Beim Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder deren Vertretern soll das Risiko von Willkür oder von zu unteschiedlichen Bedürfnissen und Zielsetzungen reduziert werden. 

-Deshalb definiert man verschiedene Anforderungen an den Lohn, die gesamthaft eine relative Gerechtikeit ergeben.

Lohnsysteme

-Mit der Lohnpolitik werden die Absichten eines Unternehmens definiert. Sie beantwortet die Frage:"Was wollen wir?"

-Nun muss die Umsetzung beschrieben werden. Die Frage "Wie tun wirs?" wird mit dem Lohnsystem beantwortet.

Jeder Unternehmen definiert individuell die Regeln, nach denen der Lohn ermittelt und verteilt wird. Dabei Spielen verschiedene Einflüsse eine Rolle z.B:

  • die Grösse und die Struktur des Unternehmens
  • die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens
  • die Unternehmenskultur (diese wird durch die Einführung oder Anpassung eines Lohnesystems auch selbst beeinflusst)
  • der Führungsstil der Vorgesetzten
  • die Mitarbeiterstruktur
  • Wertewandel und Trends

Es gibt zewi Arten von Lohnsystemen, solche mit:

  • Lohnklassen 
  • Lohnbändern

Lohnklassen

In dem heute nicht mehr häufig eingesetzten System mit Lohnklassen werden die Mitarbeitenden den starr festgelegten Klassen zugesteilt. Entscheidung dafür ist der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Tätigkeit. Die Lohnentwicklung basiert auf der Berufserfahrung und erhöht sich nach Dienstjahren um einen Prozentsatz, der für jede Lohnklasse identisch ist.

Lohnbänder

Heute finden Lohnbändr, d.h. individuelle Lohnkurven, verbreitet Anwendung. Der Einstieglohn und das Lohnmaximum werden pro Band definiert. Der Lohn der Mitarbeitenden wird dann innerhalb dieser Bänder Festgelegt. 

Innerhalb der Bänder nehmen verschiedene Kriterien Einfluss auf die Lohnhöhe.

  • Anforderungen an die Funktion
  • Individuelle Leistungen 
  • Erfahrung 
  • Marktkonformaität und Konkurrenzfähigkeit

Die Lohnentwicklung verläuft also nicht wie in den Lohnklassen starr, sondern erfolgt flexibler und individueller.

Die individuelle Lohnentwicklung innerhalb von Lonbändern.

..

Lohnkomponenten

Der Lohn setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

..

Grundlohn

-Er setzt sich aus dem festen Anteil (oder Existenzminimum), der für alle Mitarbeitenden aus einer Region theoretisch gesehen gleich hoch ist, und dem Arbeitsanteil zusammen.

Der Arbeitsanteil hängt von der Arbeitsschwierigkeit ab und wird mit der Arbeitsplatzbwertung ermittelt.

Erfahrungs-/Dienstalteranteil 

Mit dem Erfahrungsanteil wird die gesamte Berufserfahrung, auch aus früheren Tätigkeiten honoriert.

Der dienstalteranteil bezieht sich auf die Zugehörigkeit zum aktuellen Unternehmen, auf die entsprchenden Kenntnisse dund Erfahrungen.

Leistungsanteil

Sofern die individuelle Leistung direkt ermittelt werden kann, z.B. "Anzahl pro Zeiteinheit" odr "Wert eines persönlich abgeschlossenen Geschäfts", kann die Höhe des Lohns direkt vom Ergebnis abhängig gemacht werden. Wir reden dann vom Akkord- oder Prämienlohn.

Unter gewissen Umtänden gehären zum Lohn weitere Anteile.

Zulagen

Für ausserordentliche Arbeitszeit- und Funktionsbedingungen sehen das Gesetz oder die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen Zulagen vor:

überstungen und überzeit

Nacht- und Sonntagsarbeit

Pikettdienste

Költe- und Schmutzzulagen und viele mehr

Sozialanteil

Einerseits gehören dazu auch gewisse Zulagen, z.B. Kinder-, Familien-, Geburten- und Haushaltszlagen.

Andererseits können dazu die Beiträge an die Sozialversicherungen gezählt werden. Genannt seien lediglich zwei Beispiele:

  • Lohnfortahlung im Krankeitsfall resp. Vorsorge durch die entsprechenden Beiträge
  • Altersvorsorge

Dazu gehören auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, z.B. die Mitfinazierung von Brufsauslagne, wie

  • verbilligte Bahnbillette oder
  • Privatnutzung von Gschäftsfahrzeugen etc.

Ausserordentlicher Anteil

Auch hier handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, jedoch nicht um Sozialkomponenten. In der Regel liegen diesem Anteil Leistungskomonenten zugrunde. Beispiele dafür sind:

  • Gewinnbeteiligung
  • Gratifikation
  • Bonus

Jedes Unternehmen definiert individuell in der Lohnpolitik, welche Komponenten in welchem Mass berücksichtigt werden. Je nach Strategie kann das Schwergewicht auf den Sozialkomponenten, in anderen Fällen auf den Leistungskomponenten liegen.

Lohnformen

Mit dem Lohn wird entweder die Zeit oder die Leistung vergütet

  • Zeitlohn
  • Akkordlohn
  • Erfogsvergütung (auch Prämienlohn genannt)
  • Gesetzliche Zulagen
  • Inkonvenienzen
  • Naturallohn
  • Fringe Benefits

Zeitlohn

Wie der Begriff sagt, wird mit dem Zeitlohn eine bestimmte Zeitperiode vergütet:

Zeitlohn=

  • Stungenlohn 
  • Wochenlohn
  • Monatslohn
  • Jahreslohn

Beim System des Zeitlohns erhält der Mitarbeitende seinen Lohn unabhängig davon, ob und wie er die Leistung erbracht hat. Andere Systeme entlohnen auch die Leistung.

Die Leistungslohnarten

Dies kann auf zwei Arten geschenen:

Akkordlohn oder Erfolgsvergütung

Akkordlohn

Die Entlohnung erfolgt aufgrund einer geleisteten Arbeitsmenge, und zwar in zwei Varianten:

Geld-Akkord, auch Stück-Akkord genannt: Unabhängig vom Zeitaufwand wird für eine bestimmte Arbeitsleistung oder -menge ein gewisser Betrag bezahlt. Der Nachteil dieser Variante liegt in der fehlenden Zeitvorgabe. Diesen Nachteil eliminiert der Zeit-Akkord.

Zeit-Akkord, Für eine bestimmte Arbeitsleistung oder -menge wird eine Vorgabezeit definiert, wonach pro Stunde Vorggabezeit eine vereinbarter Akkordsatz vergütet wird.

Erfolgsvergütungsarten

  • Gewinnbeteiligung
  • Umsatzbeteiligung
  • Provison
  • Prämien
  • Gratifikation

 

Erfolgsvergütungsarten

  • Gewinnbeteiligung
  • Umsatzbeteiligung
  • Provison
  • Prämien
  • Gratifikation

 

Gewinnbeteiligung

Abhängig vom Reingewinn des Unternehmens werden Anteile ausgezahlt, entweder in form vn prozentualer Beteiligung, von Boni oder Mitarbeier-Aktien.

Umsatzbeteiligung

Dabei handelt es sich um Anteile am Gesamtergebnis eines Unternehmens, eines Bereichs oder eines Produkts.

Provision

Ein prozentualer Anteil am Wert des vom Mitarbeitenden selbst abgeschlossenern resp. durch ihn vernittelten Geschäfts.

Prämie

Bei überdurchschnittlichen Leistungen (qualitativ, quantitativ, für Einsparungen, spezielles Verhalten o.Ä.) kommt ein gewisser Betrag zur Auszahlung. Beispiel: Ein Kellner erhält bei bemerkensert weinig Glasbruch eine Pämie von 100.--

Gratifikation

Bei solcher Anlass kann ein Firmenjubiläum, der Jahresabschluss oder ein Spezieller Erfolg sein.

Unabhängig von den Aspekten Zeit oder Leistung werden in der Praxis noch weitere Lonformen angwendent:

  • Gesetzliche Zahlungen
  • Inkonvenienzen
  • Naturallohn
  • Fringe Benefits

Gesetzliche Zahlungen

Einerseits Schreibt das Gesetz die Auszahlung von gewissen Zulagen vor. Wir haben hier bereits die Kinder- oder Sonntagszulagen erwähnt.

Viele Unternehmen bezahlen weitere, freiwillige Zulagen, z.B. Dienstalter- oder Geburtstagszulagen.

Inkonvenienzen

Für ausgepräte Arbeitserschwernisse kommen entsprechende Zulagen zur Auszahlung z.B. Kälte, Hitze, giftige Stoffe.

Naturallohn

Lebt zum Beispielj der Arbeitnehmer in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber, dann sind die Unterkunft im Haus und die Verpflegung Teil seines Lohnes z.b. Hausangestellte

Fringe Benefits

Darunter fallen zusätzliche Leistungen der Unternehmen, die freiwillig erbracht werden. Oft sind solche Nebenleistungen steuerlich interessant.

  • Einkaufs- und Verpflegungsvergünstigungen
  • Beteiligung an Weiterbilduns- und Freizeitkosten (Fitness-Abonnement)
  • Wohnungen oder gnstige Hypotehken
  • Freiwillige Zulagen bei besonderen Anlässen (Hochzeit, Geburtstag, Dienstjubiäen)
  • Geschäftsauto, Beteiligungen an Kosten für den Arbeitsweg
  • Leistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen (Pensionskasse über BVG, Arbeitszeiten)

Lohnabrechnung

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung.

Die Lohnabrechnung hat folgenden Aufbau:

Monats-/Stundenlohn

         +   Zuschläg                    (überstungen)

         = Bruttolohn

         - Abzüge                              (AHV,IV, EO, ALV, Krankentaggeld, NBU, Pensionskasse)

         =Nettolohn

      +/- Zuschläge / Abzüge         (Kinderzulagen, Parkplatz, Darlehenszins, Quellsteuer)

         =Auszahlungsbetrag

 

Bruttolohn / Nettolohn

Der Brutolohn ist die Summe aller Lonformen, die zum massgebenden AHV-Lohn gehören. Er ist die Basis für die Berechnung der Sozialleistungs-und anderer Abzüge. der Nettolohnergibt sich, wenn vom Bruttolohn diej Sozialleistungen und die anderen Leistungen abgezogen werden.

Gibt es keine weiteren zuschläge oder Abzüge, entspicht der Nettolohn dem Auszahlungsbetrag.