Bürgerrecht
M180
M180
Set of flashcards Details
Flashcards | 9 |
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Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | University |
Created / Updated | 09.05.2014 / 17.05.2014 |
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Dreistufigkeit des Bürgerrechts
- Schweizerbürger ist, wer das Bürgerrecht der Gemeinde und das Bürgerrecht des Kantons besitzt.
- 3 Ebenen: Gemeinde, Kanton, Bund
Erwerb des Bürgerrechts
- von Gesetzes wegen: durch Abstammung, Adoption
- durch behördlichen Beschluss: ordentliche Einbürgerung, erleichterte Einbürgerung, Wiedereinbürgerung
Ordentliche Einbürgerung
- Aufgeteilte Kompetenzen zwischen Bund, Kanton und Gemeinde
- Wohnsitzvoraussetzung: 12 Jahre in der Schweiz (zw. dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt), Erfüllung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen
- Eingliederung in schweizerische Verhältnisse ( Soziale Integration wie bspw. Verein)
- Vertrautheit mit den schweiz. Lebensverhältnissen, Sitten und Gebräuchen (Sprache)
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung (keine Strafregistereinträge, keine Betreibungen)
- keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
- zusätzlich kantonale und kommunale Voraussetzungen
Erleichterte Einbürgerung
- Zuständigkeit des Bundes
- begünstigte Personen: Ehegatten von Schweizer Bürger (5 Jahre Wohnsitz, 3 Jahre eheliche Gemeinschaft)
- Kinder eines eingebürgerten Elternteils (Bsp. Kinder aus 1. Ehe werden nicht automatisch eingebürgert, aber Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung)
- Kinder eines Elternteils, der das Schweizer Bürgerrecht verloren hat
- Voraussetzungen: Integration (Englisch genügt), Beachten Schweiz. Rechtsordnung, keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
Auslandschweizer
- Erleichterte Einbürgerung von Ehegatten von Auslandschweizern: Gesuchstellung aus dem Ausland, 6 Jahre eheliche Gemeinschaft, Enge Verbundenheit mit Schweiz (1-2 Reisen pro Jahr)
Einbürgerungen 2012
35 000
Erwerb des Schweizer Bürgerrechts: top ten
- Italien
- Deutschland
- Kosovo
Verlust des Bürgerrechts
- von Gesetzes wegen: Aufhebung Kindesverhältnis, Adoption, Unterlassen der Meldung eines Kindes Schweizerischer Eltern bei Geburt im Ausland
- durch behördlichen Beschluss: Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht, Entzug des Schweizer Bürgerrechts
Nichtigerklärung
- wenn durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen Bürgerrecht erschlichen worden ist
- Hauptanwendungsfall: Bürgerrechtsehen