M180

Annina Indermühle

Annina Indermühle

Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 09.05.2014 / 17.05.2014
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Dreistufigkeit des Bürgerrechts

- Schweizerbürger ist, wer das Bürgerrecht der Gemeinde und das Bürgerrecht des Kantons besitzt.

- 3 Ebenen: Gemeinde, Kanton, Bund

Erwerb des Bürgerrechts

- von Gesetzes wegen: durch Abstammung, Adoption

- durch behördlichen Beschluss: ordentliche Einbürgerung, erleichterte Einbürgerung, Wiedereinbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

- Aufgeteilte Kompetenzen zwischen Bund, Kanton und Gemeinde

- Wohnsitzvoraussetzung: 12 Jahre in der Schweiz (zw. dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt), Erfüllung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen

- Eingliederung in schweizerische Verhältnisse ( Soziale Integration wie bspw. Verein)

- Vertrautheit mit den schweiz. Lebensverhältnissen, Sitten und Gebräuchen (Sprache)

- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung (keine Strafregistereinträge, keine Betreibungen)

- keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz

- zusätzlich kantonale und kommunale Voraussetzungen

Erleichterte Einbürgerung

- Zuständigkeit des Bundes

- begünstigte Personen: Ehegatten von Schweizer Bürger (5 Jahre Wohnsitz, 3 Jahre eheliche Gemeinschaft)

- Kinder eines eingebürgerten Elternteils (Bsp. Kinder aus 1. Ehe werden nicht automatisch eingebürgert, aber Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung)

- Kinder eines Elternteils, der das Schweizer Bürgerrecht verloren hat

- Voraussetzungen: Integration (Englisch genügt), Beachten Schweiz. Rechtsordnung, keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz

Auslandschweizer

- Erleichterte Einbürgerung von Ehegatten von Auslandschweizern: Gesuchstellung aus dem Ausland, 6 Jahre eheliche Gemeinschaft, Enge Verbundenheit mit Schweiz (1-2 Reisen pro Jahr)

 

Einbürgerungen 2012

35 000

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts: top ten

- Italien

- Deutschland

- Kosovo

Verlust des Bürgerrechts

- von Gesetzes wegen: Aufhebung Kindesverhältnis, Adoption, Unterlassen der Meldung eines Kindes Schweizerischer Eltern bei Geburt im Ausland

- durch behördlichen Beschluss: Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht, Entzug des Schweizer Bürgerrechts

Nichtigerklärung

- wenn durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen Bürgerrecht erschlichen worden ist

- Hauptanwendungsfall: Bürgerrechtsehen