WS 2011/12


Set of flashcards Details

Flashcards 12
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 14.01.2012 / 27.09.2017
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Was ist die Besonderheit beim Vertrag zu Gunsten Dritter?

Der Dritte gewinnt einen eigenen Leistungsanspruch gegen den Schuldner, § 328 BGB.

Warum ist der Vertrag zu Gunsten Dritter kein besonderer Vertragstypus wir der Kaufvertrag,

der Werkvertrag usw.?

Praktisch kann jeder Vertrag als Vertrag zu Gunsten Dritter ausgestaltet werden.

Wie unterscheidet sich der Vertrag zu Gunsten Dritter vom Vertrag mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter?

Beim echten Vertrag zGDr erhält der Dritte einen vertraglichen Erfüllungsanspruch. Beim Vertrag mit Schutzwirkungen zGDr erhält der Dritte keinen Erfüllungsanspruch, ist aber wohl in den Schutzbereich der Nebenpflichten mit einbezogen.

Warum kann es keinen Vertrag zu Lasten Dritter geben?

Weil ein solcher Vertrag gegen den Grundsatz der Privatautonomie verstoßen würde.

Was ist zur Abtretung einer Forderung notwendig?

Ein Abtretungsvertrag zwischen dem Altgläubiger und dem Neugläubiger.

Welche besonderen Formen der Abtretung kennen Sie?

Normale Abtretung, Sicherungsabtretung, Globalzession, Inkassozession.

Ist zur Abtretung auch die Zustimmung des Schuldners notwendig?

Nein - der Schuldner braucht noch nicht einmal etwas von der Abtretung zu erfahren.

Welche Fälle des gesetzlichen Forderungsübergangs kennen Sie?

Bürgenregress, § 774 BGB, und Gesamtschuldnerregress, § 426 BGB.

Wann kann eine Schuldübernahme ein Kreditsicherungsmittel sein?

Wenn die Schuldübernahme in der Form des bestärkenden Schuldbeitritts vorgenommen wird.

Was ist der Hauptgrund für das Entstehen der Gesamtschuldnerschaft?

Der gemeinschaftlich abgeschlossene Vertrag, § 427 BGB.

Was sind die Rechtsfolgen der Gesamtschuldnerschaft im Außenverhältnis?

Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, welchen der Schuldner er in welchem Umfang in Anspruch nehmen will. Im Zweifel nimmt er beide Schuldner in vollem Umfang in Anspruch.

Was sind die Rechtsfolgen der Gesamtschuldnerschaft im Innenverhältnis?

Im Innenverhältnis zueinander sind die Gesamtschuldner nach dem Maßstab des § 426 I BGB verpflichtet. Zahlt einer von ihnen über seinen Anteil hinaus, gewinnt er den Anspruch des § 426 II BGB gegen den anderen.