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Bürgerliches Recht, §10 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis

WS 2011/12

WS 2011/12


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 14.01.2012 / 27.09.2017
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was ist die Besonderheit beim Vertrag zu Gunsten Dritter?

Der Dritte gewinnt einen eigenen Leistungsanspruch gegen den Schuldner, § 328 BGB.

Warum ist der Vertrag zu Gunsten Dritter kein besonderer Vertragstypus wir der Kaufvertrag,

der Werkvertrag usw.?

Praktisch kann jeder Vertrag als Vertrag zu Gunsten Dritter ausgestaltet werden.

Wie unterscheidet sich der Vertrag zu Gunsten Dritter vom Vertrag mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter?

Beim echten Vertrag zGDr erhält der Dritte einen vertraglichen Erfüllungsanspruch. Beim Vertrag mit Schutzwirkungen zGDr erhält der Dritte keinen Erfüllungsanspruch, ist aber wohl in den Schutzbereich der Nebenpflichten mit einbezogen.

Warum kann es keinen Vertrag zu Lasten Dritter geben?

Weil ein solcher Vertrag gegen den Grundsatz der Privatautonomie verstoßen würde.

Was ist zur Abtretung einer Forderung notwendig?

Ein Abtretungsvertrag zwischen dem Altgläubiger und dem Neugläubiger.

Welche besonderen Formen der Abtretung kennen Sie?

Normale Abtretung, Sicherungsabtretung, Globalzession, Inkassozession.

Ist zur Abtretung auch die Zustimmung des Schuldners notwendig?

Nein - der Schuldner braucht noch nicht einmal etwas von der Abtretung zu erfahren.

Welche Fälle des gesetzlichen Forderungsübergangs kennen Sie?

Bürgenregress, § 774 BGB, und Gesamtschuldnerregress, § 426 BGB.