Bilanzsteuerrecht

Steuerberaterprüfung

Steuerberaterprüfung


Kartei Details

Karten 70
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 10.07.2016 / 27.02.2024
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Anlagevermögen

§ 247 Abs. 2 HGB, bestimmt auf Dauer zu dienen

Umlaufvermögen

§ 247 Abs. 2 HGB Umkehrschluss, bestimmt einmalig dem Betrieb zu dienen

Vermögensgegenstand

Wirtschaftlicher Vorteil, einzeln verwertbar: § 246 Abs. 1 S. 1 HGB

Wirtschaftsgut

Wirtschaftlicher Vorteil, abgrenzbare Aufwendungen, einzeln Bewertbar, § 5 Abs. 1 EStG

Bewertung von VG

  • Vermögensgegenstand:
    • AK, § 253 Abs. 1 S. 1, § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen, § 253 Abs. 3 S. 1 und S. 2 HGB

Bewertung von WG

Wirtschaftsgut:

  • Anlagevermögen mit AK: § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, vermindert um planmäßige AfA, § 7 Abs. 1 S. 1 iVm S.4 EStG
  • Umlaufvermögen mit AK: § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG, vermindert um planmäßige AfA, § 7 Abs. 1 S. 1 iVm S.4 EStG

Wertminderung

HB:

  • AV: Wahlrecht, § 253 Abs. 3 S. 4 HGB
  • UV: Strenges Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 4 HGB

StB:

  • AV: § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
  • AV: § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Tausch (mit Baraufgabe)

HB:

  • Erfolgsneutral
  • Fortgeführte Buchwerte
  • Zeitwert

StB:

  • Gemeine Wert des hingegebenen WG, § 6 Abs. 6 EStG

Echte sichere Schulden

  • Außenverpflichtung
  • zum Stichtag Grund und Höhe nach gewiss
  • Wirtschaftliche Belastung zum Stichtag
    • Vertragliche Schulden = Vertragspartner hat seine Verpflichtung erfüllt
    • Gesetzliche Schuld = Gesetzlicher TB ist erfüllt

Fremdwährungsverbindlichkeiten

HB + StB:

  • Devisenkassamittelkurs

nur HB:

  • Ausnahme von AK und Realisationsprinzip

Schwebendes Geschäft

Grundsätzliches Bilanzierungsverbot

  • HB: Drohverlustrückstellung
  • StB: Keine Drohverlustrückstellung

Vorleistungsverpflichteter hat Anzahlung erhalten

  • Ansatz einer Verbindlichkeit mit dem Anzahlungsbetrag
  • BS: Bank an Vblk (bilanzposten)
  • BS: SBA an SBE

 

Mitunternehmer

§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

  • zivilrechtliche Gesellschafter
  • Mitunternehmerinitiative (H 15.8 Abs. 1 EStH)
  • Mitunternehmerrisiko (H 15.8 Abs. 1 EStH)

Bilanzierung des BV einer PersG

Grundsätzlich:

  • Vermögen der PersG = notw. BV

Ausnahme:

  • H. 4.2 Abs. 11 EStR: Privat genutzter Wohnraum

Gewerbliche Einkünfte kraft Tätigkeit

§ 15 Abs. 2 EStG:

  • selbständig
  • nachhaltig
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • KEIN V+V
  • KEIN § 18
  • KEIN L+F

Gewerbliche Einkünfte kraft Fiktion

  • Abfärbung/Infektion: > 24.500 und 3% gewerbliche Einkünfte, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
  • Prägung, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG

Steuerliches BV einer PersG

  • Gesamthandsvermögen = HB + StB notw. BV (Eigentum + Wirtschaftliches Eigentum), Ausn. R 4.2 (11)
  • kein BV = Darlehen an Gesellschafter unter marktüblicher Verzinsung -> Entnahme anteilig durch alle
  • SonderBV d. Ges = StB notw. / gewillk. SonderBV

Efassung von Tätigkeitsvergütungen

  • GesVertrag: lediglich Vorabgewinn vor den anderen Gesellschaftern auf der 1. Stufe
  • SchVertrag: Aufwand auf der 1. Stufe, Hinzurechnung als SonderBE auf 2. Stufe
  • Sonderfall:
    • GesVertrag,
    • Zahlung auch im Verlustfall,
    • Aufwand in Gesamthandsbilanz und
    • tatsächlich durchgeführt!

Außerbilanzielle Korrekturen bei PersG

auf beiden Ebenen:

  • nach StB-GHB auf 1. Stufe
  • nach Stb-SB auf 2. Stufe

Verträge zw. Ges und Ges'ter

Grundsatz, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verdrängt § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO

Einheitsbetrachtung > Bruchteilsbetrachtung!

Ausnahmen:

  • § 6b EStG
  • Ausscheiden eines Gesellschafters bei Fortbestehen
  • Anwendung der Spiegelbildmethode

Korrespondierende Bilanzierung PersG

Sonderbilanz und Stb-GHB müssen sich entsprechen?

Fremdunübliche Verträge (PersG)

  • zu hohe Sondervergütung = Entnahme des Gesellschafters
  • PersG wird tätig + enthält zu hohe/niedrige Vergütung = Entahme / Einlage iH des unangemessenen Teils
  • fremdunübliches Darlehen
    • HB = Forderung
    • StB = Entnahme

bilanzierungskonkurrenz zwischen BV und SBV

Vorrang des SBV bei nutzender PersG

Gesamthänderisch gebundene Rücklage

Rechtsgrundlage § 264c Abs. 2 S. 8 HGB

Die Rücklagen können entweder „nicht jederzeit entnahmefähige, die Pflichteinlage

übersteigende Einlagen“ oder „nicht jederzeit entnahmefähige Gewinnanteile“ sein.

Ansatz der Beteiligung an PersG

HB:

  • VG d. AV/UV
  • AK

StB:

  • kein WG
  • anteiliger Ansatz prosiviten und negativen WG der PersG
  • Spiegelbildtheorie

Folgebewertung PersG

HB:

  • Gewinnanspruch wenn festgestellt
  • Verluste verbleiben auf der Ebene der PersG

StB:

  • phasengleiche Gewinnvereinnahmung durch Ansatz der WG (Spiegelbildmethode)

Übertragung von Einzel WG mit Berührung des PV

BMF Schreiben § 4 /13 und § 4/15

 

Unterteilung:

  • Voll entgeltlich
  • Unentgeltlich
  • Teilentgeltlich

Überführung/Übertragung von BV an BV

  • § 6 Abs. 5 S. 1 und 2: Überführung = ohne RT-WEchsel
  • § 6 Abs. 5 S. 3: Übertragung = mit RT-WEchsel

privilegierte Übertragung zum BW

  • Unentgeltlich
  • gegen Gewährung Minderung von Gesellschafterrechten:
    • BMF § 4 / 15
    • BMF § 6 / 15

Ausscheiden eines Gesellschafters

Gesellschafterwechsel:

  • Sonderrechtsnachfolge, Erfassung der aufgedeckten stillen Reserven in Ergänzungsbilanzen auf die übrigen Ges'ter

Ausscheiden und Fortführung unter den Übrigen

  • Anwachsung auf die übrigen Ges'ter in ihrer Gesamtheit, aufgedeckte stille Reserven sind in HB/Stb I zu erfassen

Gesellschaferwechsel, Besteuerung des veräußernden Gesellschafters

Nach § 16 EStG

VP iSd § 16 Abs. 2 = KP / gemeine Werte

Besteuerung des Gesellschafterwechsels beim eintretenden Gesellschafter 

  • Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO sind dem Ges'ter die WG anteilig zuzurechnen.
  • § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist direkt anwendbar, Estlich liegt ein entgeltlicher Vorgang vor
  • In Höhe der Buchwerte = Übernahme des Kapitalkontos
  • abweichend (stille Reserve) = quotal auf WG aufteilen und Ergänzungsbilanz
  • wenn Restbetrag > stille Reserven -> Rest auf GeFi

Ausscheiden eines Gesellschafters aus PersG

Zum Buchwert des Kapitalkontos

  • Beim Ausscheidenden Veräußerungsgewinn von 0
  • bei den Verbleibenden zu AK in Höhe des Buchwerts (neue anteilige AK, 2 AfA Reihen)

Über dem Buchwert des Kapitalkontos

  • Beim Ausscheidenen Veräußerungsgewinn = Differenz Teilwert zu BW

 

  • Bei den verbleibenden Gesellschaftern
    • Variante 1: Stille Reserven auf WG und auf GeFI
    • Variante 2: Stille Reserven auf WG aber nicht GeFi
    • Sonderfall "lästiger Gesellschafter": stille Reserven und GeFi übersteigende Beträge sind BA für Abfindung
  • Folgebewertung:
    • § 7 Abs. 1 und 4 EStG hinsichtlich bisheriger Buchwerte + stiller Reserven mit RND
    • § 7 Abs. 2 EStG hinsichtlich bisheriger Buchwerte + stiller Reserven DERGRESSIVE AfA mit RND
    • = ggf. Zwei AfA Reihen

Unter dem Buchwert des Kapitalkontos:

  • Beim Ausscheidenden entsteht ein Veräußerungsverlust
  • Die verleibenden Ges'ter haben neue AK zum niedrigeren TW
  • BS für bleibende Ges'ter:

Kapital ausscheidender Ges'ter
an Aktivkonten
an Passivkonten
an Abfindungsverpflichtung

Umwandlungsvorgänge

UmwG/UmwStG

  • Verschmelzung
  • Spaltung
  • Ausgliederung
  • Formwechsel

UmwStG

  • Einbringung

Prüfungspunkte Verschmelzung

  1. Übertragung durch Gesamtrechtsnachfolge gegen Gesellschafterrechte zur Neugründung/Aufnahme
  2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger
  3. Zivilrechtliche Wirksamkeit mit der Eintragung
  4. Schuldrechtliche Rückwirkung
  5. Schlussbilanz übergehend
  6. Bilanzierung übernehmender RT

Prüfungspunkte Spaltung

  1. Spaltungsarten:
  • Aufspaltung = Auflösung + Aufteilung auf mindestens zwei + Anteile an Alt Ges'ter
  • Abspaltung = Fortbestand + Vermögensteil im ganzen auf einen anderen + Anteile an Alt Ges'ter
  • Ausgliederung = Fortbestand+ Vermögensanteil auf neu gegründeten oder anderen + Anteile an Alt GESELLSCHAFT
  1. Spaltungsfähige Rechtsträger
  2. Zivilrechtliche Wirksamkeit mit der Eintragung
  3. Schuldrechtliche Rückwirkung
  4. Schlussbilanz übergehend
  5. Bilanzierung übernehmender RT

Einbringung in KapG

§ 1 Abs. 3 und Abs. 4 UmwStG

Voraussetzungen

  • Einbringung
  • steuerfunktionale Einheit
  • Gewährung neuer Anteile

RF übernehmende KapG

  • Wertansatz gemeiner Wert
  • Buchwert/Zwischen wert, wenn VSS
  • bei Gewährung anderer WG als GesR Sonderrgegel S. 4

RF Einbringender

  • VP i.S.d. § 16 EStG = Wertverknüpfung
  • Abs. 4. iVm 16 Abs. 4, 34
  •  

Bilanzierung von Gebäuden

3 unterschiedliche WG:

  • Nutzungsrechte
  • Grundstück
  • Gebäude

jeweils BV und PV

Zusätzlich ist das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zu bilanzieren

R 4.2. Abs. 2 S. 1 EStR

 

zivilrechtlich oder wirtschaftlich im Eigentum

  • eines Gesellschafters oder
  • einer Bruchteilsgemeinschaft oder
  • neben der PersHG bestehenden Gesamthandsgemeinschaft

stehen, dienen aber der Gesellschaft oder der Beteiligung

Begründung des SBV

  • § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG: Einkunftsquelle teilt Schicksal der Einkünfte
  • § 4 Abs. 1 Einbeziehung in die Gewinnermittlung
  • Gleichstellung der MU mit dem EinzelU

Notwendiges SBV I

Alle im Eigentum eines, mehrerer oder aller MU stehenden WG oder Anteile an solchen WG, die nicht Gesamthandsvermögen sind und dem Betrieb der PerG unmittelbar dienen.

R 4.2 Abs. 2 S. 2 EStR