für die Klausuren

Dennis Mitze

Dennis Mitze

Set of flashcards Details

Flashcards 44
Students 15
Language Deutsch
Category Law
Level Primary School
Created / Updated 09.01.2013 / 22.07.2024
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Definition Schuldverhältnis

 

im engeren Sinne: 
Sonderverbindung zwischen zwei oder mehreren Personen, kraft welcher der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung zu fordern berechtigt ist, § 241 I BGB. 
Es entsteht durch Rechtsgeschäft oder kraft Gesetzes.

im weiteren Sinne: 
Das umfassende Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten (vgl. § 241 II BGB)

Definition Nebenleistungspflichten

Die dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistungspflicht. 
Sie entstehen durch vertragliche Vereinbarungen, Gesetz oder aus Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Definition Hauptleistungspflichten

Sie prägen die Eigenart des jeweiligen Schuldverhältnisses, kennzeichnen den Vertragstyp. Bei Fehlen würde das Schuldverhältnis einem anderen Vertragstyp entsprechen.

Definition leistungsunabhängige Nebenpflichten

 

Verpflichtung zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils aus einem Schuldverhältnis, § 241 II BGB.

Schutzgegenstand ist das Integritätsinteresse des Vertragspartners.

Synallagma

Gegenseitige Abhängigkeit der Leistungspflichten bei einem gegenseitigen Vertrag. 
Eine Leistung wird um der anderen Willen eingegangen (do ut des- Prinzip).

Definition Obliegenheit

 

Obliegenheiten sind gebotene Maßnahmen im eigenen Interesse. 
Eine Nichtbeachtung führt lediglich zu eigenen Rechtsnachteilen bzw. Rechtseinbußen.

Bsp.: §§ 121 I BGB, 377 HGB

Definition Stundung

Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die die Fälligkeit des Anspruchs bei Bestehenbleiben der Erfüllbarkeit hinausschiebt.

Definition grobe Fahrlässigkeit

Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße. 
Nichtbeachtung dessen, was in der konkreten Situation jedem hätte einleuchten müssen.

Pflichten des Schuldners bei der Holschuld, Schickschuld und Bringschuld

 

Holschuld, § 269 I BGB: 
Der Schuldner muss die Sache aussondern, bereitstellen und den Gläubiger benachrichtigen.

Schickschuld: 
Der Schuldner muss die Sache an die Transportperson übergeben.

Bringschuld: 
Der Schuldner muss die Sache dem Gläubiger an seinem Wohnsitz in Annahmeverzug begründender Weise tatsächlich anbieten.

Definition Leistungsort und Erfolgsort

 

Leistungsort (auch Erfüllungsort genannt): 
Der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat.

Erfolgsort: 
Der Ort, an dem der geschuldete Leistungserfolg eintritt.

Fallen nur bei der Schickschuld auseinander.

Definition Wahlschuld

 

Gem. §§ 262ff. BGB werden mehrere verschiedene Leistungen in der Weise geschuldet, dass nur die eine oder andere zu bewirken ist.

Wird eine der Leistungen unmöglich, bleibt der Schuldner nach § 265 BGB zur Leistung verpflichtet.

Definition Stückschuld und Gattungsschuld

 

Stückschuld: 
Von Anfang an wird ein bestimmter Gegenstand geschuldet. Nur dieser ist erfüllungstauglich.

Gattungsschuld: 
Der Schuldner ist nicht zur Leistung eines bestimmten Stücks verpflichtet, sondern kann mit jedem Gegenstand, der die entsprechenden Gattungsmerkmale aufweise, erfüllen. 
=> § 243 I BGB

Definition der Leistung an Erfüllungs statt

 

Der Gläubiger nimmt eine anderen als die geschuldete Leistung an.

  • > Erlöschen des Schuldverhältnisses

=> § 364 I BGB

Definition der Ersetzungsbefugnis

 

Es wird zwar nur eine bestimmte Leistung geschuldet, der Berechtigte kann jedoch diese Leistung durch eine andere ersetzen und so zum alleinigen Schuldinhalt machen.

Bsp.: §§ 249 II, 251 II BGB

Für die Frage, ob Unmöglichkeit liegt, kommt es nur auf die ursprünglich geschuldete Leistung an.

Definition Erfüllungsgehilfe

Wer mit Wissen und Wollen des Schuldners als Hilfsperson in dessen Pflichtenkreis tätig wird.

Definition des absoluten Fixgeschäfts

Es liegt vor, wenn die Einhaltung der Leistungszeit nach dem Vertragszweck und der jeweiligen Interessenlage so wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt.

Definition des relativen Fixgeschäfts

Die Einhaltung der vereinbarten Leistungszeit ist nach der Parteivereinbarung so wesentlich, dass das Geschäft mit der Einhaltung der Leistungszeit stehen und fallen soll.

Definition der Preis- und der Leistungsgefahr

 

Preisgefahr: 
Risiko einer Partei, die Gegenleistung erbringen zu müssen, obwohl sie die Leistung nicht erhalten hat.

Leistungsgefahr: 
Frage, ob der Schuldner im Falle der Unmöglichkeit weiterhin zur Leistung verpflichtet ist.

Definition der Schutzpflicht iSd cic

Allgemeine Pflicht der Parteien, sich ab Eintritt in die Vertragsverhandlungen so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden.

Definition der Ausklärungspflicht iSd cic

Eine Aufklärungspflicht aus § 241 II BGB besteht dann, wenn der andere Teil nach der Verkehrsauffassung redlicherweise Aufklärung erwarten darf.

Definition der Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens iSd § 311 III BGB

 

Ist gegeben, wenn der Dritte die persönliche Gewähr für die Seriosität und Erfüllung des Vertrags übernimmt und der Vertragspartner gerade auf die bessere Seriosität, die der Dritte durch seine Person vermittelt, vertraut.

Häufig der Fall bei Sachwaltern: 
Personen, denen aufgrund ihrer beruflichen Stellung eine besondere Sachkunde zukommt.

Definition des eigenen wirtschaftlichen Interesses iSd § 311 III BGB

 

Der Dritte muss gleichsam in eigener Sache tätig sein, also als der eigentliche wirtschaftliche Interessenträger anzusehen sein.

Ungenügend: Das allg. Interesse des Gesellschafters am Erfolg seines Unternehmens.

Definition der Aufrechnung

 

Wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch einseitiges Rechtsgeschäft.

=> § 387 BGB

Definition des Erlass- und des Aufhebungsvertrages

 

Der Erlassvertrag (§ 397 I BGB) ist ein Verfügungsvertrag, durch den das Schuldverhältnis ieS erlischt.

Der Aufhebungsvertrag bringt das gesamte Schuldverhältnis iwS zum Erlöschen.

Definition des Zufalls iSd § 287 2 BGB

Zufall liegt nicht nur bei höherer Gewalt vor, sondern immer dann, wenn der Schaden weder vom Schuldner noch vom Gläubiger zu vertreten ist.

Definition des Mangelfolgeschadens

 

Schäden, die an sonstigen Rechtsgütern des Gläubigers im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingetreten sind.

=> Ersatz nur nach § 280 I BGB, da nur leistungsbezogene Nebenpflichtverletzung.

Definition der befreienden Schuldübernahme

 

Ein neuer Schuldner tritt an die Stelle des alten (Schuldnerwechsel). Der Altschuldner wird von seiner Schuld befreit. 
=> §§ 414 ff. BGB

Gegenstück zum rechtsgeschäftlichen Gläubigerwechsel (Abtretung).

Definition des Schuldbeitritts (Schuldmitübernahme, kumulative Schuldübernahme)

Der Altschuldner wird nicht von seiner Schuld befreit, sondern ein Neuschuldner tritt neben ihn als Gesamtschuldner

Definition der Naturalresitution und der Geldentschädigung

 

Naturalrestitution: 
Herstellung des Zustandes, der ohne Rechtsverletzung bestehen würde.

Geldentschädigung: 
Ausgleich des Vermögensnachteils

Definition des Schadens

 

Jede unfreiwillige Einbuße, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Rechtsgütern erleidet.

(Im Gegensatz dazu: Aufwendung = freiwillige Einbußen)

Definition der Differenzhypothese

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der jetzige, tatsächliche Wert des Vermögens geringer ist, als der Wert, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis haben würde.

Definition des normativen Schadens

Ein normativer Schaden ist zB regelmäßig dort anzunehmen, wo eine rechtliche Wertung die von Anfang an eintretende Verlagerung des Schadens auf eine andere Person als unbeachtlich erkennen lässt.

Erläuterung des Vermögensschadens aufgrund des Kommerzialisierungsgedankens

 

Liegt vor,:

  • wenn die ständige Verfügbarkeit des Gutes für die eigenwirtschaftliche Lebensführung von zentraler Bedeutung ist,
  • ein Eingriff in den Gebrauchsgegenstand vorliegt
  • und der Eingriff zu einer fühlbaren Beeinträchtigung geführt hat (= Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille)

Definition des erforderlichen Geldbetrags iSd § 249 II 1 BGB

Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte.

Erläuterung der Dispositionsbefugnis nach § 249 II BGB

Der Geschädigte kann nach § 249 II BGB auch dann den für die Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen, wenn die Reparatur gar nicht durchgeführt wird.

Definition der Geschäftsgrundlage

 

Die Geschäftsgrundlage ist ein Umstand, der von mindestens einer Partei bei Vertragsabschluss vorausgesetzt wurde und der von dieser auch - hätte die daran gedacht - zum Vertragsinhalt gemacht worde wäre und auf die sich die andere Partei redlicherweise hätte einlassen müssen.

=> § 313 BGB

Definition des Sukzessivlieferungsvertrages

 

Einheitlicher Vertrag, gerichtet auf die entgeltliche Lieferung einer Gesamtmenge von vertretbaren Sachen in zeitlich aufeinander folgenden Raten zu fest bestimmten Terminen oder auf Abruf.

Echter Sukzessivlieferungsvertrag/Ratenvertrag: 
Es wird eine von Anfang an bestimmte Menge geschuldet.

Bezugsvertrag/Dauerlieferungsvertrag: 
Mehrere Teilleistungen sind zu erbringen, aber die Menge ist noch nicht von vernherein bestimmt, sondern sie bestimmt sich nach dem Bedarf des Abnehmers.

Definition der haftungsausfüllenden und der haftungsbegründenden Kausalität

 

haftungsbegründende Kausalität: 
Kausalität zwischen Verletzungshandlung und Rechtsgutsverletzung

haftungsausfüllende Kausalität: 
Kausalität zwischen Pflicht- bzw. Rechtsgutsverletzung und Schaden.

Definition der Äquivalenztheorie

Kausal ist jede Verletzung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Schaden entfiele.

Definition Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist immer auf einen rechtlichten Erfolg gerichtet. Sie beteht aus einem objektiven und einenem Subjektiven Tatbestand.