Berufsbildung

Fragen zum Lehrvertrag

Fragen zum Lehrvertrag

Slavica Pantic

Slavica Pantic

Set of flashcards Details

Flashcards 13
Students 14
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 12.01.2013 / 02.03.2024
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Zwingen Inhalte zum Lehrvertrag

  • Art und Dauer
  • Lohn
  • Vertragspartei/gegenstand
  • Arbeitszeit
  • Ferien
  • Probezeit

Früheste Startdatum für einen Lehrvertrag?

spätestens Eintrittsdatum

Nach 9 obligatorischen Schuljahre

1. Juli frühestens

spätestens mit Start Schulsemester Herbstferien

Kann der Lehrvertrag mündlich eingegangen werden?

Nein gemäss OR

wie verhält es sich mit der volljährigkeit während der Lehrdauer?

Muss kein gesetzlicher Vertreter mehr unterschreiben

Wo regeln Sie allfällige integrirende Bestandteile zum Lehrvertrag?

Verweis auf dem Lehrvertrag

Wie verhält es sich mit der Probezeitverlängeung?

Antrag beim Amt für Berufsbildung

ist GAV auf Lernend anzuwenden?

grundsätzlich nein

je nach Bestimmungen des GAV's weil Lernende nicht schlechter gestellt werden dürfen als übrige MA

was machen sie wenn sie änderungen haben zum ursprünglichen Lehrvertrag?

noch einmal zur Genehmigung an das Amt mit allen unterschriften

Hauptpflichten Lernender

  • hat alles zu tun um das Lernziel zu erreichen
  • lückenlose und aktive Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • gesetzliche Vertretung ist zur Mitwirkung verpflichtet
  • Führen einer Bildungsdokumentation (Arbeitsbuch) sofern vorgesehen
  • Lernender muss sich dem qualifikationsverfahren stellen

Hauptpflichten Lehrbetrieb?

  • fachgerechte Ausbildung
  • Ausbildung durch geeignete Fachkraft durchführen
  • Lohnzahlung
  • Ferien 5 Wochen
  • nur Arbeiten geben die direkt mit zu erlendendem Beruf stehen
  • setzt sich für den bestmöglichen Lernerfolg ein und überprüft diese

Hauptrechte Lernender?

  • Recht auf Ausbildung
  • Recht auf Fürsorgepflicht
  • Lohn
  • Ferien
  • Mitspracherecht
  • Stützkurse/Förderkurse
  • Berufsrelevante Arbeiten ausführen
  • Unfallschutz

Hauptrechte Lehrbetrieb?

  • Lernender muss alles tun um die Lernziele zu erreichen
  • Recht auf Unterstützung der gesetzlichen Vertreter
  • Besondere Aufträge an Schule

3  Gesetze zum Lehrvertrag und wer bei probleme zu konstultieren ist

OR (Form, Ferien, Lohn, Probezeit etc.) -> Arbeitsrichter

ArG (Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Unfallvors) -> WIRA

BBG (Lehraufsicht, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung) -> Amt für Berufsbildu

WIRA=Das Kompetenzzentrum für Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen