Berufsbildung
Fragen zum Lehrvertrag
Fragen zum Lehrvertrag
Set of flashcards Details
Flashcards | 13 |
---|---|
Students | 14 |
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Other |
Created / Updated | 12.01.2013 / 02.03.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/berufsbildung6
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Zwingen Inhalte zum Lehrvertrag
- Art und Dauer
- Lohn
- Vertragspartei/gegenstand
- Arbeitszeit
- Ferien
- Probezeit
Früheste Startdatum für einen Lehrvertrag?
spätestens Eintrittsdatum
Nach 9 obligatorischen Schuljahre
1. Juli frühestens
spätestens mit Start Schulsemester Herbstferien
Kann der Lehrvertrag mündlich eingegangen werden?
Nein gemäss OR
wie verhält es sich mit der volljährigkeit während der Lehrdauer?
Muss kein gesetzlicher Vertreter mehr unterschreiben
Wo regeln Sie allfällige integrirende Bestandteile zum Lehrvertrag?
Verweis auf dem Lehrvertrag
Wie verhält es sich mit der Probezeitverlängeung?
Antrag beim Amt für Berufsbildung
ist GAV auf Lernend anzuwenden?
grundsätzlich nein
je nach Bestimmungen des GAV's weil Lernende nicht schlechter gestellt werden dürfen als übrige MA
was machen sie wenn sie änderungen haben zum ursprünglichen Lehrvertrag?
noch einmal zur Genehmigung an das Amt mit allen unterschriften
Hauptpflichten Lernender
- hat alles zu tun um das Lernziel zu erreichen
- lückenlose und aktive Teilnahme am Berufsschulunterricht
- gesetzliche Vertretung ist zur Mitwirkung verpflichtet
- Führen einer Bildungsdokumentation (Arbeitsbuch) sofern vorgesehen
- Lernender muss sich dem qualifikationsverfahren stellen
Hauptpflichten Lehrbetrieb?
- fachgerechte Ausbildung
- Ausbildung durch geeignete Fachkraft durchführen
- Lohnzahlung
- Ferien 5 Wochen
- nur Arbeiten geben die direkt mit zu erlendendem Beruf stehen
- setzt sich für den bestmöglichen Lernerfolg ein und überprüft diese
Hauptrechte Lernender?
- Recht auf Ausbildung
- Recht auf Fürsorgepflicht
- Lohn
- Ferien
- Mitspracherecht
- Stützkurse/Förderkurse
- Berufsrelevante Arbeiten ausführen
- Unfallschutz
Hauptrechte Lehrbetrieb?
- Lernender muss alles tun um die Lernziele zu erreichen
- Recht auf Unterstützung der gesetzlichen Vertreter
- Besondere Aufträge an Schule
3 Gesetze zum Lehrvertrag und wer bei probleme zu konstultieren ist
OR (Form, Ferien, Lohn, Probezeit etc.) -> Arbeitsrichter
ArG (Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Unfallvors) -> WIRA
BBG (Lehraufsicht, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung) -> Amt für Berufsbildu
WIRA=Das Kompetenzzentrum für Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen