Berufsbildung
Fragen zum Lehrvertrag
Fragen zum Lehrvertrag
Kartei Details
Karten | 13 |
---|---|
Lernende | 14 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 12.01.2013 / 02.03.2024 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/berufsbildung6
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/berufsbildung6/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Zwingen Inhalte zum Lehrvertrag
- Art und Dauer
- Lohn
- Vertragspartei/gegenstand
- Arbeitszeit
- Ferien
- Probezeit
Früheste Startdatum für einen Lehrvertrag?
spätestens Eintrittsdatum
Nach 9 obligatorischen Schuljahre
1. Juli frühestens
spätestens mit Start Schulsemester Herbstferien
Kann der Lehrvertrag mündlich eingegangen werden?
Nein gemäss OR
wie verhält es sich mit der volljährigkeit während der Lehrdauer?
Muss kein gesetzlicher Vertreter mehr unterschreiben
Wo regeln Sie allfällige integrirende Bestandteile zum Lehrvertrag?
Verweis auf dem Lehrvertrag
Wie verhält es sich mit der Probezeitverlängeung?
Antrag beim Amt für Berufsbildung
ist GAV auf Lernend anzuwenden?
grundsätzlich nein
je nach Bestimmungen des GAV's weil Lernende nicht schlechter gestellt werden dürfen als übrige MA
was machen sie wenn sie änderungen haben zum ursprünglichen Lehrvertrag?
noch einmal zur Genehmigung an das Amt mit allen unterschriften