Berufsbildung

HR-Fachleute NBW

HR-Fachleute NBW


Set of flashcards Details

Flashcards 26
Students 20
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 10.03.2016 / 11.11.2023
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Rahmenbedingungen und rechltiche Grundlagen für die berufliche Ausbildung

BV 41 Recht auf Bildung, Aus- und Weiterbildung

BBG: regelt sämtliche Berufsbereiche ohne Hochschulen. regelt auch Kostenbeteiligung des Bundes an Berufsbildung, QV im allg, Berufsberatrung, Höhere Berufsbildung, Grundlage für BM

ArG: Sonderschutzvorschriften für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr

OR: Lehrvertrag

Vobeg: Verordnung über berufl. Grundbildung: Kernelemente für einzelne Berufe

 

pflichten des Lehrbetriebs?

Information über Rechte und Pflichten

fachgerechte Ausbildung

Zeit für Berufsfachschule und Stütz-  Freikurse (0.5T/Wo) zur Verfügung stellen

betrieblichen Bildungsplan erstellen

5 Wo Ferien bis zum vollendeten 20. Altersjahr

Lehrvertrag: Unterschiede zum EAV

Schriftlichkeit auf Formular

Dreifache Ausführung

Bewilligung durch kant. Behörde (Berufsbildungsamt)

Lohn festhalten

Dauer festhalten

Berufsbildner muss erwähnt sein

Jugendschutzbestimmungen

Verbot Nacht- und Sonntags Arbeit

Keine gefährlichern Arbeiten

9h Arbeitszeit innerhalb von 12h

12h Ruhezeit

Schultage = Arbeitstage

5 Wo Ferienb bis 20 Jahre

Jugendurlaub für gemeinnützige Zwecke (ohne Bezahlung)

Lernender hat QV nicht bestanden und Lehrbetrieb die Schuld. Wie argumentieren Sie, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben?

Vorlegen von:

Bildungsbericht (1xSemester)

Ausbildungsplan des Betriebs

ALS/PE bei KV

Personaldossier

Hinweis: Betrieb ist nicht verpflichtet, den Lernenden weiter zu beschäftigen

Welche Kernelemente definiert die Verordnung über berufl. Grundbildung (Vobeg = BiVo)?

konkretisiert bestimmte Berufsbildung in Bezug auf

Gegenstand und Dauer

Ziele und Anforderungen (Kompetenzen)

Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Anteil Lernorte

QV

Ausweis und Titel

Lern- und Leistungsdokumentation

Bildungsplan und Allgemeinbildung

Schlussbestimmungen

Schweiz. Kommission für Berufsentwicklung und Qualität

Inhalt kommt von OdA, Verantwortung liegt bei SBFI, Vollzug bei Kanton

Kernaufgaben von Bund, Kanton und OdA bei der Berufsbildung

Bund (SBFI Staatssekretariat Berufsbildung, Forschung, Innovation)

Überwachung, Kontrolle, Gesamtkoordination der Berufsbildung

Erlass der Vobeg, üK, QV

Genehmigung Reglemente höhere Berufsprüfungen

Übernahme von einem 1/4 der Kosten

Kanton:

Bildungsbewilligung, Lehrvertrag genehmigen

Berufsbildner Kurs anbieten

Lehrvertrag genehmingen

Berufsberatung

Sicherstellen des Berufsfachschulunterrichts

Mitwirkung bei Vobeg

Vollzug Berufsbildung BBG

OdA = Praxispartner der Berufsbildung (Berufsverbände, Sozialpartner, Anbieter der Berufsbildung)

Organisation und Durchführung üK

Mitwirkung bei der Erarbeiten der Vobeg (Inhalt)

Bildungsplan erarbeiten

Erarbeiten von neuen Berufslehrgängen

Aktualisierung der Grundbildung

Ausarbeiten der QV

Berufs- und höhere Fachprüfungen

Teilnahme an Vernehmlassungen

 

 

 

Mindestanforderungen an Berufsbildner

EFZ

Berufsbildnerkurs

2 Jahre Berufserfahrung

1 Lernender: 1 x 100% Berufsbildner oder 2 Berufsbildner zu je 60%,

ab letztem Lehrjahr kann weiterer Lernender im 1. Lehrjahr einsteigen.

Mindestanforderungen an Lehrbetrieb

Leistungsziele müssen im Betrieb abgedeckt werden können

Fachpersonal mind. 1 Berufsbildner

finanzielle und zeitliche Ressourcen für die Ausbildung

vorhandener Arbeitsplatz mit entsprechender Einrichtung

Wozu dient der Bildungsbericht

ist Pflicht gem. Art 20 BBG und Abschnitt 7 BBV

1x / Semester auf Formular SDBB oder firmeninternes Formular

regelmässige Standortbestimmung (Fach, Sozail und Persönlicheits Kompetenzen, Überprüfung der Zielerreichung)

schriftl. Festhalten des Lernstandes und Beweismittel bei Diskussionen, Rekurs

Festhalten von Entwicklungszielen

Betriebl. Ausbildungsplan: worauf kann man sich stützen?

Modell Lehrgang

Vorbeg mit Bildungsplan

Bedürfnisse des Lehrbetriebs

Berufsschullehrplan

Kursunterlagen üK

Was ist ein Lehrbetriebsverbund?

spezielle Organisationsform, 2 oder mehr Betrieb schliessen sich zu einem Lehrbetriebsverbund zusammen und bilden gemeinsam Lernende aus. Damit ist es z.B. auch für hochspezialisierte Betriebe möglich, sich an der berufl. Grundbildung zu beteiligen.

Ein Leitbetrieb (Verein, Bildungsinstitution) übernimmt die Verantwortung für die Ausbildungsorganisation und arbeitet mit versch. Betrieben zusammen.

Lehrbetriebsverbund: Vor- und Nachteile für Lernende und Lehrbetriebe

Lernende:

+ Einblick in versch. Lehrbetriebe erhöht Chance für Arbeitsstelle nach Lehre

+ Fachliche Kompetenzen werden durch vielfältige  und unterschiedliche Betriebe erweitert

+ fachübergreifende Schlüsselkompetenzen (Flexibilität, Anpassungsfähigt, Integrationsfähigkeit)

- Arbeitswege evtl. sehr lang bei einige Lehrbetrieben

- schnelle Wechsel - wenig Vertiefung

- unterschiedliche Firmenkulturen - immer wieder neue Personen / Situationen etc. - nicht für alle Jugendliche geeignet. Lernerfolg?

Lehrbetrieb

+ administrative Entlastung

+ Risikoverteilung

+ Möglichkeit für spezialiste Betriebe oder Kleinbetriebe, so auch Lernende auszubilden

- nur kurze Einsatzdauer - Aufwand und Ertrag...

- einzelner Betrieb kann oft bei der Selektion nicht mitentscheiden

- Einfluss gering über die ganze Lehrdauer

- geringere Identifikation mit Betrieb

 

 

Was ist die Qualicarte? Ziel?

Instrument zur Beurteilung der Qualität in der betrieblichen Bildung. berufsunabhängig. Ziel: Ausbildung laufend verbessern. 28 Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Ausbildung.

Mit der QualiCarte kann der Lehrbetrieb

  • das Verbesserungspotenzial der eigenen Ausbildungsleistung erkennen
  • die Ausbildungsqualität nachhaltig verbessern
  • die Attraktivität des eigenen Betriebs als Ausbildungsbetrieb steigern
  • die Auswahl von Lernenden optimieren
  • die Gefahr von Lehrabbrüchen minimieren
  • sich selbst evaluieren
  • beim Erlangen einer Bildungsbewilligung unterstützt werden

QualiCarte wurde von der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) und dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) entwickelt.

 

Welche Möglichkeiten gibt es für Erwachsene noch eine berufliche Grundbildung abzuschliessen?

Validierung von Bildungsleistungen: mind. 5J Berufserfahrung, erworbene Fach-K werden in einem Dossier dokumentiert

Verkürzte Grundbildung: mind. 2J Berufserfahrung

Reguläre Grundbildung

Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung: mind. 5J Berufserfahrung,

QV? Was gehört zum QV?

Qualifikationsverfahren: Prüfungen inkl. Abschlussprüfung zur Festellung der beruflichen Handlungskompetenz

Gesamtprüfung

Teilprüfungen

andere anerkannte QV-Verfahren gemäss Vobeg

Form: schriftlich, mündlich, praktische Arbeiten, ALS, PE, Vertiefungsarbeiten, integrierte Projektarbeit

Rechtliche Rahmenbedinungen für Schnupperlehre

ab 13. Geburstag Schnupperlehre erlaubt

leichte Arbeit, keine Gefährdung von Gesundheit, Schulleistungen

max 8h / Tag Einsatzdauer

Dauer: max. 2 Wochen

evtl. behördliche Bewilligung einholen oder Meldepflicht

besondere Beaufsichtigung

keine Gefährung von Gesundheit, Schulleistung und Sittlichtkeit

Versichert Unfall und Haftpflicht

Methodisch-didaktische oder pädagogische Ausbildungsthemen

in Lernschritten lehren, Arbeits- und Lernmethoden

Umgang mit Jugendlichen

Erläuterung des Modell Lehrgangs

Gesprächsführung

Konfliktmanagement

Zielvereinbarung

Gründe, welche zu einem Entzug der Bildungsbewilligung führen können

- Lernende werden ungenügend über die betriebliche Praxis instruiert

- Berufsbildner verfügen nicht über die notwendigen fachlichen oder persönlichen Voraussetzungen

- Betrieb verstösst gegen allgemeine gesetzliche Bestimmungen

- Zusammenarbeit mit Berufsschule / üK wird nicht eingehalten

- Berfufsbildner / Betriebe haben gegen Betreuungs- und Fürsorgepflicht verstossen

- Betrieb stellt keine Qualitätssicherung gem. BBG Art. 8 sicher

Wesentliche Unterschiede zwischen Vobeg (BiVo) und Bildungsplan

- Vobeg wird vom SBFI erlassen, Bildungsplan wird von OdA verfasst

- Vobeg sind im Aufbau identisch, Bildungsplan je nach Beruf sehr unterschiedlich gestaltet

- Vobeg enthält die grundsätlichen Regelungen zu einem Beruf, Bildungsplan beschreibt die Ausbildungsinhalte

- Bildungsplan ist Teil der Vobeg = untergeordnet

- rechtliche Grundlage für Vobeg ist BBG, für Bildungsplan Kantone oder OdA Vorgaben erfassen

Voraussetzungen, damit Lerne während Ausbildung in andere Filiale wechseln dürfen

- Bewilligung des kant. Berufsbildungsamtes wenn Filiale in anderem Kt.

- Filiale muss über einen qualifizierten Berufsbildner verfügen

- Filiale muss entsprechende Arbeitsplätze anbieten können

- Filiale muss Teil des Bildungsplans umsetzen können

- Besuch der Berufsschule und der üK muss gewährleistet sein

- Arbeitsweg, Unterkunft und Spesen müssen geregelt sein

- Einführungstag vorbereiten, Betriebsführung, Info zu UN

Handlungskompetenzen für Lernende

Fach-K: Arbeitsquantität, -qualität, Ausbildungsstand, Sprachen, Umsetzung der Berufskenntnisse

Sozial-K: Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit

Persönlichkeits-K: Selbständig, Umgangsformen, Belastbarkeit, Motivation

Methoden-K: Arbeitstechnik, Lerntechnik

 

 

Checkliste Vorbereitung vor dem ersten Tag des Lernenden

Lernende muss am 1. Tag eine Orientierungshilfe erhalten: WER? WIE? WO? / sich willkommen fühlen / 1. Erfolgserlebnis haben

- Alle MA über Beginn der Lernenden informieren

- Arbeitsplatz vorbereiten (Berufsbildner)

- Badges, Schlüssel etc organisieren (Berufsbildner)

- Arbeitsinstrumente: Werkzeuge, Maschinen vorbereiten

- Arbeits- und Sicherheitskleidung

- Bildungsplan Betrieb vorbereiten, Einführungsprogramm, Wochenprogramm

- MA bestimmen, welche die Lernende betreuen (nicht Berufsbildner)

- Anmeldung bei der Berufsschule / üK

 

Bei Gross-UN: Liste der Berufsbildner: wer betreut welche Lernende, mit Berufsbildnern Wochenprogramm, Kontaktperson, Arbeitsplätze etc.

 

Checkliste Vorstellungsgespräch

- Vorstellung Lehrbetrieb

- Vorstellung der berufl. Grundbildung im Lehrbetrieb: Ausbildungsprogramm, weitere Lernende

- Motivation für die Bewerbung

- Schulischer Werdegang

- persönlicher und familiärer Hintergrund

- Interessen, Hobbies

- Berufliche Eignung (Allergien, Krankheiten,

 - Fragen des Jugendlichen beantworten

- Weiteres Vorgehen: evtl. Eignungstest, Schnupperlehre, 2. Gespräch)

Checkliste Selektionsverfahren

- Vorbereitung: Bewerbungsbogen, Anforderungsprofil, Lehrstellenbeschreibung, Schnupperlehrunterlagen

- Werbung: yousty.ch, Lehrstellennachweis LENA, Meldung beim kant. Berufsbildungsamt, Firmenwebsite, Publikation bei Schulen, Berufsberatung, Regionalzeitunen, Berufsmessen, Branchenverbände

- Bewerbungen beurteilen und Vorselektion

- Vorstellungsgespräche oder zuerst Schnupperlehre

- Schnupperlehre

- Entscheidung

- Lehrvertrag: Genehmigung durch Kt.

- Beginn der berufl. Grundbildung: 1 Monat vor Lehrbeginn notwendigen Infos senden

 

Gründe für die Auflösung eines Lehrverhältnis

Die gesetzlichen Grundlagen für die Auflösung eines Lehrvertrags : OR Art. 346, 337, BBV Art. 11.

1. während der Probezeit - 7 Tage Kündigungsfrist

2. nach Probezeit Auflösung in beidseitigem Einverständis

3. nach Probezeit Auflösung einseitig durch Lehrbetriebe oder Lernender: Lernende ist körperlich oder geistig überfordert, Berufsbildner fachlich oder persönlich nicht geeignet, Lernende gesundheitlich gefährdet, Konkurs des Lehrbetriebs

schriftliche Begründung wenn dies verlangt wird

4. Berufsbildungsamt durch Widerruf der Bildungsbewilliung Lehrverhältnis aufheben wenn Bildung in beruflicher Praxis ungenügend ist, Berufsbildner gesetzl. Voraussetzungen nicht erfüllen oder ihre Pflicht verletzen.

andernfalls Vertragsbruch -> Schadenersatzansprüche (1/4 des Monatslohn von Lernende / Anspruch auf Lohn bis Ende Lehre)