Bauliche Kenntnisse

Sachbearbeiterkurs Bewirtschaftungs-Assistent/in SVIT

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Flashcards 41
Students 199
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Primary School
Created / Updated 17.05.2013 / 23.05.2025
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2 Grundlagen Planlesen

Schlüsselbegriffe:

Plankopf, Katasterplan, Vorprojektpläne, Bauprojektplan, Ausführungsplan, Koordinationsplan, gewachsenes Terrain, Plansymbole, Massaufnahme, Regierapport, Unterhaltsrapport, Ausmaa, Einheitspreis, SIA, CRB, BKP

2.1 Pläne

Für was werden Pläne im Bauwesen erstellt?

Auf den Plänen sind alle notwendigen Angaben zum Erstellen eines Bauwerkes (PLANKOPF)

  • Auftraggeber mit Name und Adresse
  • Planinhalt mit Bezeichnung des Bauobjektes, Plantitel, Massstab
  • Planverfasser
  • Planidentifikation (Nummer, Datum, Format)

2.2 Plantypen/ Massstäbe

 

1:10000, 5000, 2000: Übersichtspläne z.B. Zonenpläne

1:1000, 500: Situationspläne, Katasterpläne

1:200: Situationspläne in Städten, Vorprojektpläne

1:100: Bauprojekte

1:50: Werkpläne

2.4 Rapporte

Es gibt drei verschiedene Typen von Rapporten

Arbeitsrapport (Regierapport)

Unterhaltsrapport

Baustellenrapport

2.5 Fachorganisationen, Instrumente

Fachorganisationen für das Planungs- und Baugewerbe

1. SIA: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA Norm 118)

2. CRB: Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierun (Centre Suisse d'études pour Rationalisation du Bâtiment

3. BKP: Baukostenplan (ordnet und strukturiert den gesamten Planungs- und Bauablauf)

4. NPK: Normpositionen-Katalog (genormte Grundlagen zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen Devisierung)

5. NCS: Natual Color System (unmissverständliche Farbdefinition)

3 Bauprozess Schlüsselbegriffe

 

Lebenszyklus, strategische Phase, Vorstudien, Vorprojekt, Bauprojekt, Ausführungsprojekt, Bauphase, Inbetriebnahme, Bewirtschaftung, Erhaltung, Garantiescheine

3. Der Bauprozess

Sechs Phasen des Bauprozesses:

  • Strategische Planung
  • Vorstudien
  • Projektierung
  • Ausschreibung
  • Realisierung
  • Bewirtschaftung

3.1 Aufgaben des Immobilienbewirtschafters im Bauprozess

  • Suchen der Endnutzer (Mieter), Abschuss der Mietverträge (Erstvermietung)
  • Abnahme des Werkes, als Vertreter der Bauherrschaft
  • Übernahme der Gewährleistungsbescheinigungen (Garantiescheine)
  • Übernahme der Revisionspläne und Bauunterlagen
  • Inbetriebnahme der Anlagen
  • Abschluss der Wartungs- und Serviceverträge

4. Baugesetzliche Grundlagen Schlüsselbegriffe

Raumplanung, Richtplan, Nutzungsplan, BNO, Zonenplan, Ausnutzungsziffer, Baumassenziffer, Grundfläche, Kniestock, Längenzuschläge, Grenzabstand 

4.1 Das öffentliche Baurecht

Das öffentliche Baurecht lässt sich sachlich in zwei Bereiche aufteilen:

  • Raumplanungsrecht
  • Baurecht

4.2 Das Baurecht

Wir unterscheiden zwischen

  • das formelle Baurecht: gibt Auskunft über die Bewilliungspflicht, Bewilligungsverfahren, die zuständigen Behörden und den Rechtsschutz
  • das materielle Baurecht: regelt die Zonenkonformität, die allgemeinen Bauvorschriften über die Abmessung der Bauten, Baudichte (Ausnützung etc.)

4.2.1 Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

BNO umfasst:

  • Die Zoneneinteilung: Bauzonen, Landwirtschaftszonen, Schutzzonen
  • Die Nutzungsvorschriften: Dichte (Ausnützungsziffer, Baumassenziffer), Ort der Bauten, Grösse der Bauten, Art der Beauung, Terrainvorschriften
  • Die Gestaltungsvorschriften: Gestaltung der Bebäude (z.B. Giebelrichtung, Dachneigung, Materialvorschriften), Umgebungsgestaltung
  • Die Technischen Vorschriften: Statische Sicherheit, Behindertengerechtes Bauen, Brandschutz, Hygienevorschriften, Immissionsschutz und Energievorschriften, Innere Erschliessung, Verkehrssicherheit
  • Bauvorschriften: Baureife und Erschliessung, Technische Bauvorschriften, Wohnhygiene, Ausstattung
  • Schutzvorschriften: Ortsbild- und Denkmalschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Umweltschutz

4.2.2 Begriffe und Definitionen aus der BNO

  • Die Grundstückfläche GF
  • Die Ausnützungsziffer AZ
  • Die Baumassenziffer BZ
  • Die Gebäudehöhe GH
  • Der Grundabstand
  • Die Mehrhöhe MH
  • Die Gebäudelänge GL
  • Die Mehrlänge ML
  • Der Kniestock
  • Die Firsthöhe FH
  • Die gesamte Gebäudehöhe
  • Abstand zu den öffentlichen Flächen
  • Der erforderliche Grenzabstand
  • Dachaufbauten

5. Baubewilligung Schlüsselbegriffe

vereinfachtes Bewilligungsverfahren, ordentliches Bewilligungsverfahren, Bauanfrage, Einsprachen, Abnahmen

5.1 Grundsatz der Baubewilligung

Unter die Bewilligungspflicht fallen

Bauten und Anlagen sowohl Neu-, Wiederauf-, Ersatz-, Um- und Anbauten sowie Zweck- und Geländeveränderungen, nicht aber Abbrüche

5.2 Zuständigkeit und Verfahren

Zuständig für die Behandlung von Baugesuchen ist? und was für Verfahren?

Zuständig ist die Gemeindeexekutive in der Regel der Gemeinderat.

ordentliches Bewilligungsverfahren

vereinfachtes Baubewilligungsverfahren (es erfolgt keine Ausschreibung)

5.3 Einleitung des Bewilligungsverfahren

Eine Baueingabe umfasst folgende Unterlagen:

  • Baueingabeformular mit den Personalien des Bauherrn und Projektverfasser mit den relavanten Baudaten
  • Plansatz bestehend aus Katasterkopie und Projektplänen
  • weitere Formulare über den Energiehaushalt, Entwässerung, ev. Modelle, Fotomontagen

5.4 Baubewilligungsverfahren

Ablauf:

  • Einreichen Baugesuch (Baugespann)
  • Vorprüfung durch Behörde
  • Öffentliche Ausschreibung
  • Öffentliche Auflage (Einsprachefrist)
  • Prüfung
  • Antrag an Gemeinderat
  • Entscheid Gemeinderat
  • Baubewilligung (Ablehung Baugesuch)

6. Ausschreibung (Submission)

Schlüsselbegriffe:

Submission, Ausmassvorschriften, Offerte, Vergabeantrag, Vergabekriterien, Unterangebot, Abgebot

6.1 Grundlagen der Ausschreibung

Was braucht es für die Erstellung einer aussagekräftigen Offerte?

Warum braucht es eine aussagekräftige Offerte?

  • Pläne, Detaillösungen, Materialisierung
  • Kenntnisse der Ausmassvorschriften
  • Kenntnisse der behördlichen Vorschriften
  • Kenntnisse der Materialien (z.B. Typenbezeichnungen, Volumen, Marken)

 

  • einheitliche vergleichbare Texte und AUsmasse
  • genaue Umschreibung der Ausführung, wie der Materialien
  • Bedingungen werden bekannt gegeben (Anwendung der SIA Norm 118, speziell auf das Objekt abgestimmte Bedingungen)
  • Grundlage für den Werkvertrag
  • Grundlage für das Erstellen des Ausmasses und der Rechnung sowie schlussendlich für die Garantieleistungen

6.2 Vergebungsanträge

zu grossen Abweichungen kann es aus folgenden Gründen kommen?

das Vier-Säulen-Prinzip bei der Vergabe

  • es liegt ein Rechnungsfehler vor
  • Unterangebot
  • unvollständige Offerteingabe

 

  • Qualität
  • Preis
  • Termin / Kapazitäten
  • Bonität

7. Baumaterialien

Ein Gebäude besteht aus folgenden Konstruktionselementen:

Gebäude kann man in folgende Konstruktionssysteme unterscheiden:

  • Fundament
  • Tragkonstruktion
  • Gebäudehülle
  • Untertrennungen
  • Innenausbau
  • Haustechnik

 

  • Massivbau
  • Skelettbau
  • Schottenbau
  • Mischbauweise
  • Rahmenkonstruktionen

7.1 Fundament

Die Fundamente sogen für die Aufnahme des Gewichts der gesamten Baute. Es gibt

Einzelfundamente, Streifenfundamente und Fundamentplatten

7.2 Gebäudehülle

Fassadenarten

  • Kompakt Fassade
  • Innengedämmte Aussenfassade
  • Zweischalenmauerwerk
  • Aussendämmung mit hinterlüfteter Fassadenverkleidung

7.3 Dächer

Das Dach erfüllt am Gebäude wichtige Funktionen. Es wirkt Raum begrenzend, tragend, dämmend und dichtend ab.

Dachformen, Dauchaufbauten und Begriffe:

  • Satteldach
  • Pultdach
  • Walmdach
  • Krüppelwalmdach
  • Mansardendach
  • Viereckiges Zeltdach
  • Schleppdach
  • Lukarne mit Giebel
  • Lukarne mit Walm

 

Begriffe: First, Ort, Traufe, Grat

7.2.3 Fenster (Anteil der Fassade)

Ausführungen in der Verglasungsart und Materialausfphrungen der Rahmen

Wärmeschutzglas, Schallschutzglas, Verbundsicherheitsglas, Brandschutzgläser

Kunststoff, Holz, Holz - Metall, Metall, Kunststoff - Metall 

8 Garantien - OR/SIA 118

Baumängel Schlüsselbegriffe

Bau-/Werkmangel, Mängelrechte, Garantiefrist, Rügefrist, Verjährungsfrist, wesentliche M ängel, unwesentliche Mängel, Schönheitsmangel, Minderung, verdeckter Mangel, Systemgarantie

8.4 Die gemeinsame Prüfung

Die Prüfungspflicht besteht nur im unmittelbaren Anschluss an die Abnahme und kann sich natirgemäss nur auf die offenen Mängel beziehen.

Die Abnahme bewirkt, dass

  • Die Gefahrentragung für das Werk vom Unternehmer an dern Bauherren übergeht
  • Die Garantiefrist zu laufen beginnt
  • Die Verjährungsfrist für die Mängelrechte des Bauherrn zu laufen beginnt

8.5 Unwesentliche und wesentliche Mängel

Zeigen sich bei der gemeinsamen Prüfung Mängel, die im Verhältnis zum ganzen Werk oder Werkteil unwesentlich sind (Schönheitsfehler), do gilt das Werk als angenommen, doch hat der Unternehmer die Mängel innert angemessener Frist, die vom Bauherrn gesetzt wird, zu beheben. Anders ist es beim Vorhandensein von wesentlichen Mängeln.

Wesentliche Mängel sind solche, die

  • die Tauglichkeit des Werkes zum üblichen oder vereinbarten Gebrauch unmittelbar und erheblich beeinträchtigen oder
  • die einen beachtlichen Mängelfolgeschaden nach sich ziehen.

8.7 Mängelrechte und Verjährung nach OR

Das OR regelt die Verjährung der Mängelrechte wie folgt:

Grundsatz: Einjährige Verjährungsfrist

Ausnahme: Fünfjährige Verjährungsfrist bei unbeweglichen Bauwerken

Beginn der Verjährungsfrist: Bei Annahme des Werkes

Mängelart: offene oder geheime Mängel werden gleich behandelt

8.8 Garantiefrist nach SIA

 

Nach SIA-Norm 118 besteht eine Garantiefrist von zwei Jahren ab Abnahme des Werkes oder Werkteils, gleichgültig, ob die Abnahme mit oder ohne gemeinsame Prüfung stattgefunden hat.

Den Parteien steht es frei, eine längere oder Kürzere Frist zu vereinbaren. Garantiefrist bedeutet Rügefrist. Der Bauherr kann Mängel während der Garantiefrist jederzeit rügen (gleichtgültig wann der Mangel erkannt wurde). D.h. der erkannte Mangel muss nicht sofort gerügt werden (zum Unterschied von OR), sondern man darf bis zum letzten Moment der Garantiefrist zuwarten. Der Unternehmer haftet für alle Mängel, die vor Ablauf der Garantiefrist gerügt werden. Mängel, die bei der gemeinsamen Prüfung des Werkes genehmigt wurden (nicht gerügt, obwohl bekannt = akzeptierte Mängel) bleiben von der Haftung ausgenommen. Die Rügefrist / Garantiefrist der SIA-Norm 118 ist keine Verjährungsfrist.

9. Bauphysik

Schlüsselbegriffe

Wärmeschutz, thermische Behaglichkeit, Wärmebrücke, Thermographie, Taupunkt, Körperschall, Trittschall, Luftschall, U-Wert, Luftfeuchtigkeit, Immissionen, Dampfdiffusion

9.1 Einführung in die Bauphysik

Aufgaben und Forderungen der Bauphysik

Die Hauptaufgaben der Bauphysik sind:

  • Wärmeschutz
  • Feuchtigkeitsschutz
  • Schallschutz

Durch die Anwendung bauphysikalischer Schutzmassnahmen können folgende Forderungen erfüllt werden:

  • Erzielung eines für die Benutzer angenehmen Raumklimas
  • Vermeidung von Bauschäden
  • Wirtschaftlichkeit der Anlagen- und Betriebskosten

9.2 Wärmeschutz

Zielsetzung: Die SIA-Norm / Empfehlungen, sowie die entsprechende Energiegesetzgebung, Energiesparverordnungen vom Bund und kantonalen Wärmeschutzverordnungen, haben immer folgende Zielsetzungen:

  • Sicherung der baulichen Voraussetzungen für die thermische Behaglichkeit und den hygienischen Komfort für die Gebäudebenutzer
  • Vermeidung von Bauschäden bei auf sparsamen Energieverbrauch ausgerichtetem Betrieb

9.2.1 Behaglichkeit

Nicht jeder Mensch empfindet gleich. Die thermische Behaglichkeit hängt von folgenden Parametern ba:

Raumeinflüsse (Raumtemperatur, Oberflächentemperatur der raumbegrenzenden Flächen, Luftbewegung, Relative Luftfeuchtigkeit

Einflüsse der Bewohner (Wärmeabgabe durch Täütigkeit, Bekleidung, weitere Einflüsse auf die thermische Behaglichkeit wie: Luftqualität, Besonnung, Licht, Farben, Raumgestaltung Grösse Form Einrichtung)

9.2.2 Weitere Begriffe Wärmeschutz

  • Energienachweis
  • Energiekennzahl+
  • Dampfdiffusion (Wasserdampf dringt durch Bauteile hindurch und er diffundiert)
  • Taupunkt
  • Wärmebrücken (sind Schwachstellen eines Gebäudes im Bereich der Wärmedämmung) Materialbedingte Wärmebrücken, Massestrombedingte Wärmebrücken, umgebungsbedingte Wärmebrücken
  • Thermografie

9.4 Schallarten / Schalldämmung

 

  • Luftschall (Schall der sich über die Luft ausbreitet und man mit dem Gehör wahrnehmen kann)
    Luftschalldämmung: Anbringen einer grossen Masse, wie Beton oder gemauerte Wände, schallschluckende Materialien
  • Körperschall (Schallwellen,, die sich durch einen festen Körper z.B. Betonpfeiler in einem Gebäude, weiterbewegen und dann als Luftschall via Gehör wieder wahrgenommen werden können Bsp. Klopfen, Schritte
    Körperschalldämmung: Zwischenschalten von Luftschichten oder elastischen Baustoffen
  • Trittschall (spezielle Form des Körperschalls, der durch die Bewegung von Menschen auf einem Fussboden entseht und im selben Raum oder dem darunter liegenden Raum als störend empfunden wird)
    Trittschalldämmung: Einbringen von weixhen Dämmschichten, schwimmend verlegt

10. Bauschäden

Schlüsselbegriffe:

Bauschaden, Folgeschden, Abplatzungen, Ausblühungen, Abrisse, Wasserschaden

10.1 Bauschäden: Ursachen und Verhütung

 

Ursachen:

  • Planungsfehler
  • Materialwahl
  • Ausführungsmängel
  • Mangelndem Gebäudeunterhalt$Falscher Nutzung

Verhütung:

  • Kenntnisse über wichtigste Baustoffe/Materialien
  • Kenntnisse über wichtige Neuerungen in der Baubranche
  • Bauphysik und AKustik beachten
  • Wahl von erfahrenden Planern und Unternehmungen
  • längere Bauzeiten akzeptieren
  • fachgerechte  Liegenschaftskontrollen
  • laufend nötige Unterhaltsarbeiten durchführen
  • Liegenschaft sachgerecht nutzen

10.2 Bauschäden: Behebung

Die beste Art Bauschäden zu beheben ist sicherlich:

 

  • Nicht die Auswirkungen, sondern die Ursache der Schäden beheben
  • Geeignete Massnahmen zur Schadenverhütung ergreifen