Aufbau & Grundprinzipien CH Rechtsordnung

Schweizerische Rechtsordnung 2.

Schweizerische Rechtsordnung 2.

Nicole Hoekstra

Nicole Hoekstra

Kartei Details

Karten 19
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 20.04.2014 / 28.02.2023
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Teile d. öffentlichen Rechts

  • Staatsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
  • Völkerrecht
  • Prozessrecht

Öffentliches Recht

Um was geht es ? 

1. regelt Inhalt & Umsetzung öffentlicher Interessen

Aufgaben & Organisation d. staates & Beziehung zw. Bürger & Staat

  • hat zwingenden Charakter
  • richtet sich an allgm. öffentl. Charakter aus
  • grosse Bedeutung auf Bundebene / kantonaler-, kommunaler Ebene
  • Staat hat im öffentl. Interesse übergeordnete Stellung gegenüber d. Bürgern

Staatsrecht

(Bund / Kantonen) v.a. (v.a. BV & kanton. Verfassungen)

regelt organisatorische Grundprinzipien d. Staates  & 

grundsätzl. REgeln für Beziehung zw. Staat & Bürger

 

Bsp.: Grundrechte / Rechtsgleichheit

Verwaltungsrecht

(Bund / Kant. / Gemeinde) 

bildet Rahmen d. konkret staatlichen Verwaltungstätigkeit &regelt dabei bestehende Rechtsbeziehungen zw. Verwaltung/Staat und BürgerInnen

Bsp: Steuerrecht / Gesundheitsrecht / Ausländer- Asylrecht & Szialhilferecht

Strafrecht

weitgehend Bundesrechtlich im Strafgesetzbuch (Stgb) vereinheitlicht

Zweck: Schutz d. ganz wesentl. Grundbedingungen des Funktionieresn d. Rechtsordnung

verselbständigter teil im öffentl. Recht

regelt. weches VErhalten bei Strafe verboten ist / welche Massnahmen & Strafen bei Nichtbeachtung unter welchen Voraussetzungenergriffen werden

Völkerrecht

regelt Rechtsbeziehung zw. einzelnen Staaten

v.a. aus Gewohnheitsrecht & Staatsverträgen

 

Mit Globalisierung -> bildung multilaterale Verträge & internationale Kooperation m. staatl. Charakter 

  • Europäische Union
  • Europarat
  • Nato
  • WTO
  • UNO

--> Einfluss innerstaatl. Rechtsordnung d. CH

Nenne wichtige völkerrechtliche Normen mit Bedeutung für die soziale Arbeit

  • EMRK (Euorpäische Menschenrechtskonvention)
  • UNO - Kinderrechtskonvention
  • UNO - Pakt über bürgerliche & politische Rechte
  • UNO - Pakt über wirtschaftl., soziale & kulturelle Rechte
  • Haager èbereinkommen zum internationalen Zivil-prozess- und Kindesschutzrecht (z.B. Kindesentführung)

Prozessrecht

  • Zivilprozessrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG)
  • Strafprozessrecht
  • Verwaltungsverfahrensrecht

--> regelt d. Verfahren im Bereich d. versch. Teile d. öffentl. & privaten Rechts

Teile d. Privatrechts

ZGB (Zivilgesetzbuch)

OR ( Obligationenrecht)

Inhalte des Privatrechts

ordnet Rechtsbeziehungen zwischen Personen. 

  • zw. Privatpersonen
  • sog. juristischen Personen
    • Vereine
    • Stiftungen
    • Genossenschaften
    • Aktiengesellschaften
  1. Regelung v. Rechtsbeziehungen zw. in Rechtsordnung gleichwertige Person
  2. Privatrecht v.a. Bundesrecht --> kantonaler ebene v.a. EG ZGB ergänzend zu beachten ist. 
  3. Vorschriften tw. zwingend tw dispositiv (ergänzend) zwingende Normen v.a. wenn im öffentl. Interesse im privatrechtl. Austausch Schwächeren geschützt werden soll (Schutz Mieter-inn)

ZGB

  • Einleitungsartikel
  • Personenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Sachenrecht
  • Schlusstitel

OR 

Obligationenrecht

Allgm. Bestimmungen

  • allgm. Vertragsrecht
  • Entstehung v. Obligationen durch unerlaubte Handlung
  • Entstehung v. Obligationen durch ungerechtfertigte Bereicherung

einzelne Vertragsverhältnisse                                             (Kaufvertrag / Mietvertrag/Arbeitsvertrag) Werkvertrag / Auftrag)

Regeln zu Handelsgesellschaften / Genossenschaften / Handelstrecht/Wertpapieren 

Grundprinzipien CH-Rechtsordnung

  • Rechtsstaatlichkeit
  • Freiheitlichkeit
  • Sozialstaatlichkeit
  • Föderalismus
  • Demokratieprinzip

gesetzgeberische & institutionelle Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit

  • Legalitätsprinzip
  • Verhältnismässigkeitsprinzip
  • Beachtung der Grundrechte
  • Prinzip des öffentlichen Interessen
  • Gewaltenteilungsprinzip
  • Unabhängigkeit der Justiz
  • Gebot der Verfahrensfairness und des rechtlichen Gehörs

Legalitätsprinzip

  • Hauptanliegen

Hauptanliegen

alle Verwaltungstätigkeit an das Gesetz zu binden.

--> staatliches Handeln muss immer auf einer gesetzlichen Grundlage basieren. 

Begründung: Anliegen d. Rechtssicherheit & Rechtsgleichheit

 

Verhältnismässigkeitsprinzip

staatliches Handeln muss nicht nur im öffentlichen Interesse sondern auch Verhältnismässig sein

JEDES Staatliche Handeln muss: 

  • geeignet
  • erforderlich
  • zumutbar

 

wann ist eine staatliche Massnahme verhältnissmässig / erfüllt ?

Wenn die Teilgehalte:

  • Eignung
  • Erforderlichkeit
  • Zumutbarkeit

kumulativ erfüllt sind. 

Erkläre die drei Teilgehalte der Verhältnismässigkeit 

  • Geeignetheit
  • Erforderlichkeit
  • Zumutbarkeit

 

Geeignetheit:

fordert, dass das Mitteln den den verfolgten Zweck zu fördern vermag. 

--> ungeeignet wenn: keine Wirkung / erschwert / verunmöglicht erreichung d. Ziels.                                                                              Bsp. können Gewalttätigkeit mit Vermummungsverbot verhindert werden?

 

 

Erkläre die drei Teilgehalte der Verhältnismässigkeit 

  • Geeignetheit
  • Erforderlichkeit
  • Zumutbarkeit

dann zu bejahen, wenn es kein gleich wirksames Mittel gibt, das sich als weniger belastend darstellt.