Arzneimittelgesetz

grobe Zusammenfassung relevanter Paragraphen für Drogisten

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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
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Crée / Actualisé 29.04.2016 / 23.04.2025
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§ 1 Zweck

Sicherheit für Mensch und Tier im Verkehr mit Arzneimittel

§ 2 Arzneimittelbegriff

- Stoffe und Zubereitungen

- zur Anwendung am oder im menschlichen Körper

-> Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten 

=> Ziel: physiologische Funktion wieder herstellen, Diagnose stellen

- NICHT: Lebensmittel, kosmetische Produkte, Tabak, Medizinprodukte

 

§ 4 Begriffsbestimmung

-Fertigarzneimittel

-Nebenwirkung

- Herstellen

- Charge

- Inverkehrbringen / Pharmazeutischer Unternehmer

 

- Ein vom Hersteller fertig geliefertes Produkt

- schädliche, unbeabsichtigte Reaktion

- Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Umfüllen, Auffüllen, Kennzeichnen

- erzeugtes Produkt in einem bestimmten Zeitraum bei einheitlichem Herstellungsvorgang

- rechtliche Konsequenz

§ 5 Verbot bedenklicher Arneimittel

Arzneimittel, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand eine Gefahr darstellen könnten

§ 8 Schutz vor Täuschung

- Qualität, irreführende Bezeichnung

=> Verfallsdatum! Nach Erreichen kein Verkauf mehr! Müssen entsorgt werden!

§9 Inverkehrbringer

 

Angabe von Name, Firma und Anschrift

§ 13 Herstellungserlaubnis

- Bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde

außer: Apotheker, Großhändler ( Umpacken, Umfüllen), Einzelhändler mit Sachkenntnis nach §50

§21 Zulassungspflicht

Pharmazeutischer Unternehmer beantragt Zulassung bei der Behörde

§ 43 Apothekenpflicht

Grundsätzlich alle Arzneimittel nach §2 (1) -> verschreibungspflichtige AM

§ 44 Ausnahmen von der Apothekenpflicht

Freigabe für :

Beseitigung, Linderung von Krankheiten und Leiden, Körperschäden, krankhaften Beschwerden

außerdem:

Heilwässer, Heilpflanzen ( verkehrsüblicher deutscher Name), Heilerde, Pflaster, Desinfektionsmittel (äußerlicher Gebrauch)

§ 45 weitere Ausnahmen von der Apothekenpflicht

Freigabe ist auf bestimmte Darreichungsformen beschränkt

§50 Einzelhandel mit freiverkäuflichen AM

benötigt Sachkenntnis ( außer bei: Reisegewerbe, Verhütungsmitteln, Sauerstoff, Desinfektionsmitteln (äußerlicher Gebrauch)

§ 51 Abgabe im Reisegewerbe

Fertigarzneimittel

- aus Pflanzen mit handelsüblichem Namen und Wasser als Lösungsmittel

- Heilwasser

§ 52 Verbot der Selbstbedienung

generell!

außer : Reisegewerbe, Verhütungsmittel, Sauerstoff, Desinfektion (äußerlicher Gebrauch)

§ 64 Überwachung

Befugnisse: 

-alle Räume zu üblichen Geschäftszeiten betreten

- Unterlagen : Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Werbung,...

-Abläufe erfragen

- Anordnung zur vorläufigen Schließung

§ 65 Probeentnahme

- muss Entschädigt werden