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Arzneimittelgesetz

grobe Zusammenfassung relevanter Paragraphen für Drogisten

grobe Zusammenfassung relevanter Paragraphen für Drogisten


Set of flashcards Details

Flashcards 16
Students 23
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Vocational School
Created / Updated 29.04.2016 / 01.03.2023
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§ 1 Zweck

Sicherheit für Mensch und Tier im Verkehr mit Arzneimittel

§ 2 Arzneimittelbegriff

- Stoffe und Zubereitungen

- zur Anwendung am oder im menschlichen Körper

-> Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten 

=> Ziel: physiologische Funktion wieder herstellen, Diagnose stellen

- NICHT: Lebensmittel, kosmetische Produkte, Tabak, Medizinprodukte

 

§ 4 Begriffsbestimmung

-Fertigarzneimittel

-Nebenwirkung

- Herstellen

- Charge

- Inverkehrbringen / Pharmazeutischer Unternehmer

 

- Ein vom Hersteller fertig geliefertes Produkt

- schädliche, unbeabsichtigte Reaktion

- Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Umfüllen, Auffüllen, Kennzeichnen

- erzeugtes Produkt in einem bestimmten Zeitraum bei einheitlichem Herstellungsvorgang

- rechtliche Konsequenz

§ 5 Verbot bedenklicher Arneimittel

Arzneimittel, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand eine Gefahr darstellen könnten

§ 8 Schutz vor Täuschung

- Qualität, irreführende Bezeichnung

=> Verfallsdatum! Nach Erreichen kein Verkauf mehr! Müssen entsorgt werden!

§9 Inverkehrbringer

 

Angabe von Name, Firma und Anschrift

§ 13 Herstellungserlaubnis

- Bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde

außer: Apotheker, Großhändler ( Umpacken, Umfüllen), Einzelhändler mit Sachkenntnis nach §50

§21 Zulassungspflicht

Pharmazeutischer Unternehmer beantragt Zulassung bei der Behörde