Arzneimittelgesetz
grobe Zusammenfassung relevanter Paragraphen für Drogisten
grobe Zusammenfassung relevanter Paragraphen für Drogisten
Set of flashcards Details
Flashcards | 16 |
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Students | 23 |
Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 29.04.2016 / 01.03.2023 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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§ 1 Zweck
Sicherheit für Mensch und Tier im Verkehr mit Arzneimittel
§ 2 Arzneimittelbegriff
- Stoffe und Zubereitungen
- zur Anwendung am oder im menschlichen Körper
-> Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten
=> Ziel: physiologische Funktion wieder herstellen, Diagnose stellen
- NICHT: Lebensmittel, kosmetische Produkte, Tabak, Medizinprodukte
§ 4 Begriffsbestimmung
-Fertigarzneimittel
-Nebenwirkung
- Herstellen
- Charge
- Inverkehrbringen / Pharmazeutischer Unternehmer
- Ein vom Hersteller fertig geliefertes Produkt
- schädliche, unbeabsichtigte Reaktion
- Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Umfüllen, Auffüllen, Kennzeichnen
- erzeugtes Produkt in einem bestimmten Zeitraum bei einheitlichem Herstellungsvorgang
- rechtliche Konsequenz
§ 5 Verbot bedenklicher Arneimittel
Arzneimittel, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand eine Gefahr darstellen könnten
§ 8 Schutz vor Täuschung
- Qualität, irreführende Bezeichnung
=> Verfallsdatum! Nach Erreichen kein Verkauf mehr! Müssen entsorgt werden!
§9 Inverkehrbringer
Angabe von Name, Firma und Anschrift
§ 13 Herstellungserlaubnis
- Bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde
außer: Apotheker, Großhändler ( Umpacken, Umfüllen), Einzelhändler mit Sachkenntnis nach §50
§21 Zulassungspflicht
Pharmazeutischer Unternehmer beantragt Zulassung bei der Behörde