Arbeitsrecht L-GAV

Wirtekurs Basel-Stadt 2016

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
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Crée / Actualisé 16.08.2016 / 15.01.2025
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Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag?

Vertrag zwischen Arbeitgeber- (AG) und Arbeitnehmer (AN) Verbänden

Wer schliesst einen Gesamtarbeitsvertrag ab?

zwischen Berufsorganisationen / Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden

Was regelt der Gesamtarbeitsvertrag?

Branchenrecht

Welche gesetzlichen Grundlagen gilt es neben dem GAV zu beachten?

Arbeitsgesetz ArG

Obligationenrecht OR

Wesentliche Unterschiede dieser rechtlichen Grundlagen?

L-GAV und OR sind Privatrecht

Warum heisst der GAV vom Gastgewerbe L-GAV?

weil es der Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes ist (alle Kantone)

Welche Personen sind nicht dem L-GAV unterstellt?

  • Kantinen- und Personalrestaurant
  • Betriebe in Spitälern und Heimen
  • Restaurantliche Betriebe mit bis zu  50 Sitzplätzen (Buchhandlung Thalia)
  • Mit mehr als 50 Sitzplätzen im Detailhandel (Manor, Migros, mit gleichen Öffnungszeiten wie der Laden)
  • Zugrestaurant
  • Betriebe
  • Kader
  • Familienangehörige
  • Musiker
  • Artistien
  • DJ's
  • Lernende / Studenten
  • Schüler von Fachschulen

Wo bekommt man Informationen zum L-GAV?

Kontrollstelle Basel oder Mitglied bei Gastrosuisse

Wie entsteht ein Arbeitsverhältnis?

Abschluss Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (mündlich und schriftlich)

Muss der Arbeitsvertrag zwingend schriftlich ausgefertigt werden?

nein, aber empfohlen

Welche Bestimmungen L-GAV können nur schriftlich vereinbart werden?

  • Probezeit
  • Kündbarkeit befristeter Verträge
  • Lohnauszahlung
  • Überstundenentschädigung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Lehrvertrag (auch schriftlich und Probezeit 3 Monate)

 

Was passiert, wenn der schriftliche Vertrag nicht unterschrieben wird?

dann verkürzt sich die Probezeit auf 14 Tage statt bispielsweise 3 Monate, d.h. der Arbeitnehmer ist fest angestellt.

Was sind entschuldigte Absenzen?

Krankheit, Unfall, Militär und Erfüllung einer gesetzliche Pflicht (Zeugenaussage)

Wie endet ein Arbeitsverhältnis?

  • Kündigung
  • Tod des Arbeitsnehmers (sofort)
  • Aufhebungsvertrag
  • fristlose Kündigung

Was ist eine Kündigungsfrist?

Zeitraum

Was ist ein Kündigungstermin?

ein präzises Datum

Welche Kündigungsfristen finden sie im L-GAV?

  • in der Probezeit: 3 Tage
  • 1-5 Jahre: 1 Monat
  • ab 6 Jahre: 2 Monate

Welche Kündigungstermine finden Sie im L-GAV?

  • Kündigung in der Probezeit jederzeit möglich (+3 Tage)
  • Nach der Probezeit immer auf das Ende eines Monats

Wann können Sie als Arbeitgeber AG das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers AN immer kündigen?

Während der Probezeit

Wann können Sie als AG gemäss L-GAV dem AN nicht kündigen?

  • während der Schwangerschaft
  • während den Ferien
  • Krankheit / Unfall

Kennen Sie andere Gründe bzw. Zeitpunkte, an denen Sie als AG dem AN nicht kündigen können?

Unzeit (schwanger und 16 Wochen nach Geburt, Militär etc.)

Wann muss der Vertragspartner gemäss L-GAV von der Kündigung Kenntnis nehmen können?

Spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist.

Empfang bestätigen lassen (direkt auf Brief unterschreiben lassen)

Wie bringen Sie dem Vertragspartner die Kündigung zu Kenntnis?

schriftlich

eingeschrieben, dann muss der Brief am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist angekommen sein.

auf Brief bestätigen lassen mit Unterschrift und Datum

 

Wer muss beweisen, wann der Vertragspartner die Kündigung zur Kenntnis nehmen konnte?

Die Person, die kündigt

Welche Mindestlöhne kennt der L-GAV?

  1. Mitarbeiter ohne Berufslehre CHF 3'407.--
    Mitarbeiter mit erfolgreich abslovierter Progresso Ausbildung CHF 3'607.--
  2. Mitarbeiter mir 2 jähriger berfulichen Grundbildung und Eidgenössischem Berfusattest oder gleichwertig CHF 3'707.--
  3. Mitarbeiter mit einer beruflichen Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder gleichwertig CHF 4'108.--
    Mitarbeiter mit einer beruflichen Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder gleichwertig und Weiterbildung  CHF 4'208.--
  4. Mitarbeiter mit Berufsprüfung (Fachausweis) CHF 4'810.--
     

TIP: Verwendung von vorgedruckten Arbeitsverträgen

Gibt es Personen für welche die Mindestlöhne vom L-GAV nicht gelten?

ja,

  • unter 18 Jährige
  • Vollzeitstudenten
  • vermindert leistungsfähige Mitarbeiter (Wiedereingliederungs-/Förderungsprogramme)

Können die Mindestlöhne vom L-GAV reduziert werden?

Wenn ja, wie und für wie lange?

 

  • schriftlich
  • für Praktikanten

 

Art. 11

Wann muss der Arbeitgeber den Lohn spätestens auszahlen, wenn nichts im Arbeitsvertrag steht?

bis zum 4. Tag des Folgemonats

Wie rechnen Sie den Lohn aus, wenn ihr Arbeitnehmer AN die neue Stelle z.B. am 25.7.2016 beginnt?

Der Bruttolohn ist der Lohn für 30 Tage Arbeit (ganzer Monat)

25.7. - 30.7. = 7 Tage Lohn

Bsp. 4800 / 30 x 7

Welchen Lohn erhält ihr Kellner mit Umsatzbeteiligung, wenn sie ihn während der Kündigungsfrist freistellen?

Durchschnitt der letzten zwölf Bruttolöhne.

Trinkgeld schriftlich regeln!

Können Sie allen Servicemitarbeitern als Lohn 12% vom Umsatz zahlen?

ja, aber ich muss die Mindestlöhne einhalten und wenn Mindestlohn nicht erreicht wird, die Differenz bezahlen

Art. 9/2

Ist das Trinkgeld eine Lohnbestandteil?

nein

Art. 9/3

Ab wann hat man im L-GAV Anspruch auf einen 13. Monatslohn?

ab dem 1. Arbeitstag

Wann bekommt der Arbeitnehmer keinen 13. Monatslohn?

wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Probzeit aufgelöst wird.

Art. 12/2

Wann muss der 13. Monatslohn ausbezahlt werden?

Spätestens Ende Jahr

 

Art. 12/4

Wie rechnen sie den 13. Monatslohn von einem AN mit Umsatzbeteiligung aus?

Basis für die Berechnung des 13. Monatslohn ist der durchschnittliche monatliche Bruttolohn im Berechnungszeitraum (=Jahr)

Art. 12/3

Müssen sie ihren AN jeden Monat eine übersichtliche Lohnabrechnung aushändigen?

ja

Art. 14/2

Muss der 13. Monatslohn auf der Lohnabrechnung separat aufgeführt sein?

ja

(Beweis für Auszahlung)

Wer bestimmt den Zeitpunkt der Ferien?

Arbeitgeber

Wieviele Ferienwochen pro Jahr und pro Monat stehen dem Arbeitnehmer gemäss L-GAV zu?

5 Wochen pro Jahr oder 2.92 Tage pro Monat

 

Art. 17/1