Arbeitsrecht 3 - Pflichten des Arbeitnehmers

Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Arbeitspflicht, Arbeitszeit, Treuepflicht

Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Arbeitspflicht, Arbeitszeit, Treuepflicht


Kartei Details

Karten 57
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 13.04.2016 / 19.06.2024
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1. Wie heissen die zwei Gruppen von Pflichten des Arbeitnehmers?

  • Arbeitspflicht
  • Treuepflicht

2. Nennen Sie drei Pflichten des Arbeitnehmers.

  • Arbeitspflicht
  • allgemeine Treuepflicht
  • besondere Treuepflichten
    • Geheimhaltung
    • Herausgabepflicht
    • usw.

3. Was versteht man unter der allgemeinen Treuepflicht?

Der Arbeitnehmer muss die berechtigten Interesse des Arbeitgebers wahren, soweit es ihm zumutbar ist (OR 321a).

4. Was bedeutet es, wenn das Gesetz von persönlicher Arbeitspflicht spricht, und weshalb besteht diese gesetzliche Regelung so?

Der Arbeitnehmer darf sich nicht vertreten lassen (i.S.v. Stellvertretung).

Der Arbeitgeber beschäftigt einen Arbeitnehmer aufgrund seiner Person (Fähigkeiten, Wissen, Erfahrung, etc.).

5. In welchen Fällen kann vom Grundsatz der persönlichen Arbeitspflicht abgewichen werden?

wenn es üblich ist oder vereinbart wurde.

Abgewichen werden kann auch durch Jobsharing oder Gruppenarbeitsverhältnisse (Gruppe zum Erbringen der Arbeitsleistung verpflichtet).

6. Schuldet der Arbeitnehmer einen Erfolg (im rechtlichen Sinne) seiner Arbeit?

Nein. Dies wäre der Fall beim Werkvertrag.

Im Arbeitsvertrag ist nur eine Arbeitsleistung als solche resp. Arbeitszeit geschuldet.

7. Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Arbeit zuweisen?

Nein, es handelt sich in diesem Fall aber um einen Gläubigerverzug, weshalb auch bei fehlender Arbeitsleistung Lohn geschuldet ist.

8. Welche Arbeiten muss der Arbeitnehmer verrichten?

Arbeit die er im Arbeitsvertrag versprach, oder die (bei ungenauen/allgemeinen Umschreibung) üblicherweise mit der Arbeitsstelle (z.B. Sachbearbeiter) verbunden sind.

9. Wie kann der Inhalt der Arbeitspflicht konkretisiert werden, falls das nicht im Arbeitsvertrag gemacht wurde?

  • Pflichtenhefte
  • Weisungen des Arbeitgebers

10. Wo wird normalerweise festgelegt, wie lange der Arbeitnehmer pro Woche zu arbeiten hat?

Im Einzelarbeitsvertrag oder besonderen Reglement das integrierenden Bestandteil des Vertrages bildet.

11. Kann die wöchentliche Arbeitszeit beliebig festgelegt werden?

Nein. Im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ist je nach Branche eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festgesetzt.

Die Höchstarbeitszeit darf nur begrenzt und nur in Ausnahmefällen überschritten werden.

12. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Versetzung des Arbeitsnehmers im Betrieb zulässig?

dauernde Versetzung:

  • Wenn der alte und neue Arbeitsort von der vertraglichen Bestimmung des Arbeitsortes umfasst ist (z.B. Kanton Zürich)
  • Die Versetzung keine Strafmassnahme darstellt.

Eine vorübergehende Versetzung ist bereits zulässig, wofern sie im Rahmen der Treuepflicht des Arbeitnehmers liegt.

13. Was versteht man unter Arbeit auf Abruf?

Der Arbeitnehmer hält sich bereit, dem Aufruf zur Arbeit durch den Arbeitgeber zu folgen. Die Wartezeit verbringt der Arbeitnehmer in der Regel zu Hause.

14. Wo ist die Arbeit auf Abruf gesetzlich geregelt?

Sie ist nicht besonders geregelt.

15. Wie ist die Lohnzahlungspflicht bei der Arbeit auf Abruf geregelt?

BGer: Wartezeit ist zu entschädigen, wenn der Arbeitnehmer keine andere Verdienstmöglichkeit hatte.

16. Was versteht man unter Pikettdienst?

Die Bereitschaft des Arbeitnehmers zur Arbeit, wie bei der Arbeit auf Abruf, steht der Arbeitnehmer bereit, falls der Arbeitgeber den Einsatz verlangt.

17. Wo ist der Pikettdienst gesetzlich geregelt?

In Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1) 14.

18. Wie ist die Lohnzahlungspflicht beim Pikettdienst geregelt?

Wartet der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber: Entlöhnung für Arbeitszeit.

Wartet der Arbeitnehmer zu Hause: keine Entlöhnung für Wartezeit; Weg zur Arbeit und Arbeit werden entlöhnt.

19. Stellt der Arbeitsweg grundsätzlich Arbeitszeit dar?

Grundsatz: Nein

Ausnahme: Pikettdienst

20. Welche Zeitspanne umfasst die Tagesarbeit im Sinne des Arbeitsgesetzes?

ARG 10: 06.00-20.00 Uhr

21. Welche Zeitspanne umfasst die Abendarbeit im Sinne des Arbeitsgesetzes?

ARG 10: 20.00-23.00 Uhr

22. Welche Zeitspanne umfasst die Nachtarbeit im Sinne des Arbeitsgesetzes?

ARG 10: 23.00-06.00 Uhr

23. Erklären Sie die Zulässigkeit der Nachtarbeit im Sinne des Arbeitsgesetzes.

Grundsatz: Nachtarbeit (23.00-06.00) ist verboten (ArG 16)

Ausnahme: kann bewilligt werden, sofern ein Bedürfnis besteht (ArG 17)

24. Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Leistung von Abend- und Nachtarbeit verlangen?

Abendarbeit: nur nach Anhörung der Arbeitnehmer vertretung bzw. des arbeitnehmers (ArG 10 I)

Nachtarbeit: nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers (ArG 16 VI)

25. Wann ist Sonntagsarbeit erlaubt?

Grundsatz: Sonntagsarbeit ist verboten (ArG 18).

Ausnahme: kann bewilligt werden (ArG 19).

26. Nennen Sie die Voraussetzungen, die das Gesetz für die Leistung von Überstunden verlangt.

OR 321c I:

  • betrieblich notwendig
  • vom Arbeitnehmer erfüllbar
  • nach Treu und Glauben zumutbar

27. Kann vertraglich von den gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistungen von Überstunden abgewichen werden?

Nein, OR 321c I ist absolut zwingend (OR 361).

28. Muss der Arbeitnehmer im Rahmen von Überstunden auch Nachtarbeit leisten?

Nein. Der Arbeitnehmer muss Nachtarbeit nur leisten, wenn er damit einverstanden ist.

Ausnahmen vom Verbot der Nachtarbeit bedürfen zudem der Bewilligung (ArG 17 I).

29. Welche Abgeltung für geleistete Überstunden sieht das OR vor?

  • Bezug von Freizeit (gleiche Dauer/sog. Kompensation, OR 321c II)
  • Lohnzahlung (Zuschlag von 25%, OR 321c III)

30. Ist es zulässig, von der gesetzlichen Regelung der Abgeltung von Überstunden durch Einzelarbeitsvertrag abzuweichen?

Ja, sie sind dispositiv. Es kann sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

31. Was muss beachtet werden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich von der Regelung des OR 321c II abweichen wollen?

sie muss schriftlich erfolgen.

32. Kann der Arbeitgeber den Bezug von Freizeit anordnen, wenn er die geleisteten Überstunden nicht in Lohn abgelten will?

Grundsätzlich nein, da es für den Bezug von Freizeit die Zustimmung des Arbeitnehmers braucht (OR 321c II, allerdings dispositive Regelung).

33. Erklären Sie den Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit.

Überstunden: Mehrarbeit zwischen vertraglichen Aurbeitszeit und Höchstarbeitszeit

Überzeit: Mehrarbeit über die wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus

34. Welche Regelung sieht das Arbeitsgesetz für geleistete Überzeit vor?

zwingend, d.h. nur zugunsten des Arbeitnehmers abänderbar: Abgeltung durch

  • Lohn (Zuschlag von min. 25%; ArG 13 I)
  • Freizeit (gleiche Dauer mit Enverständnis des Arbeitnehmers, ArG 13 II)

35. Gilt die Regelung des Arbeitsgesetzes bezüglich geleisteter Überzeit für alle Arbeitnehmer?

Nein, für leitende Angestellte ist das ArG nicht anwendbar. Deshalb entfällt auch die Pflicht zur Abgeltung geleisteter Überzeit. Sie kann vertraglich ausgeschlossen werden.

36. Müssen Überstunden vom Arbeitgeber immer angeordnet werden?

Grundsatz: Überstunden müssen geleistet werden, wenn der Arbeitgeber es verlangt.

Ausnahme: Aus eigenem Antrieb können Überstunden geleistet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitnehmer muss die Leistung von Überstunden rasch melden.

37. In welchen Situationen entfällt die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers?

Wenn

  • die Arbeitsleistung objektiv unmöglich zu erfüllen ist
  • die Arbeitsleistung unzumutbar ist
  • der Arbeitgeber sich in Gläubigerverzug befindet (z.B. keine Arbeit zugewiesen)
  • der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug ist und bereits gemahnt wurde
  • Ferien oder Freizeit bezogen werden
  • rechtmässig gestreikt wird

38. Erläutern Sie die Aussage: Die allgemeine Treuepflicht des Arbeitnehmers verlangt von ihm ein Tun und ein Unterlassen.

allgemeine Treuepflicht: 

  • Alles unterlassen, was dem Arbeitgeber einen Nachteil zufügen könnte
  • Alles tun, was die Interessen des Arbeitgeber fördert

39. Welche Treuepflichten sind vom Gestz ausdrücklich geregelt?

  • Geheimhaltungspflicht
  • Rechenschaftspflicht
  • Herausgabepflicht
  • Verbot der Scharzarbeit
  • Pflicht zur Leistung von Überstunden

40. Welche Tatsachen werden von der Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers erfasst?

alle die der Arbeitgeber geheimhalten will und nicht schon allgemein bekannt sind.