Arbeitsrecht -
HR Fachleute NBW
HR Fachleute NBW
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Cartes-fiches | 23 |
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Utilisateurs | 72 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 31.10.2015 / 17.12.2024 |
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Worin unterscheidet sich Privatrecht vom öff. Recht?
öff Recht
immer zwingend / Unterordnungsverhältnis / Anwendung in der Regel "von Amtes wegen"
Privatrecht
auch dispositiv / Anwendung nur, wenn mind. 1 Partei dies verlangt / Gleichstellung der Parteien
Was ist in der Verfassung geregelt?
Grundlegende Werte, Ziele und Aufgaben des Staates z.B. Demokratie
Freiheitsrechte, Sozialrechte, Politische Rechte z.B. Meinungsäusserungsfreiheit
Pflichten der Bürger z.B. Wehrpflicht, Steuerpflicht
Behörden des Staates, deren Organisation, Wahl und Kompetenzen
Das Recht hat vor allem zwei Aufgaben:
1. Es soll Konflikte wenn immer möglich verhindern
2. Wenn es trotzdem zu Konflikten kommt, soll das Recht Wege bieten, um diese verbindlich zu lösen
Wie heissen die zwei Arten von Rechtsregeln mit Erklärung /Bsp zu
a) Verhinderung von Konfliken
b) Lösung von Konflikten
a) Verhaltensregeln. Sie legen Rechte und Pflichten fest. Wenn jeder weiss, was er zu tun hat, können Konflikte vermieden werden. z.B. bei Rot an der Ampel anhalten
b) Verfahrensregeln: Sie legen fest, wie der Streit zu schlichten ist. z.B. Busse bei Nichtbeachten des Rotlichts
Folgende Arten des Personalverleihs sind zu unterscheiden:
Temporärarbeit
Leiharbeit
Gelegentliche Überlassung von AN an Einsatzbetriebe
Wie unterscheiden sich die 3 versch. Arten von Personalverleih?
Temporärarbeit: zeitlich auf Dauer des Einsatzes beschränkt, Rahmenvertrag zwischen Temporärbüro und AN sowie Arbeitsvertrag für jeden Einsatz
Leiharbeit (auch Regiearbeit) Einsatz befristet oder unbefristet -> Lohnfortzahlungspflicht bei fehlendem Auftragsvolumen, vor allem in Branche mit Personalknappheit
Gelegentliche Überlassung: fällt nicht unter das AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz)
Was wird benötigt wenn man gewerbsmässig Temporär- und Leiharbeit vermittelt?
Betriebsbewilligung des kant. Arbeitsamtes
Voraussetzung für Erhalt einer Betriebsbewilligung:
Eintrag im schweiz. HR
zweckmässiges Geschäftslokal
kein anderes Gewerbe, welches Interessen von AG oder Stellensuchenden gefährend kann
die leitenden Personen müssen CH Bürger oder C-Bewilligung haben, guten Leumund, Gewähr bieten für fachgerechte Vermittlung
Pflicht AG : Lohnvorschuss - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Or 323 IV
Notlage des AN z.B. Betreibung
nur für bereits geleistete Arbeit (Anzahl Tage im Monat gearbeitet)
für AG finanziell zumutbar
Wie sieht die Regelung der Lohnfortzahlungspflicht aus, wenn ein AN teilweise arbeitsunfähig ist?
OR sieht keine Regelung bei teilweise Arbeitsunfähigkeit vor, OR 324a II
Vorherrschende AN-freundliche Sichtweise vieler Gerichte: Geldminima d.h. AN welcher zu 50% arbeitsunfähig ist, hat nicht bloss 3 Wo im 1. DJ Anspruch, sondern 6 Wo
AN, 28 J betreut während Freizeit Fussballmanschaft. Für die Teilnahme an einer intern. Turnierwoche benötigt AN 1 Woche Ferien . Muss AG diese Woche gewähren, auch wenn es sehr ungünstig für den Betrieb ist?
Ja, Or 329e
1 Arbeitswoche/DJ bis zum vollendeten 30. Altersjahr für unentgeltliche betreuende/leitende Tätgikeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit muss der AG gewähren. Mind. 2 Monate im voraus dem AG anzeigen.
AN fordert nach Unfall 100% des Lohns ab 1. Tag. Wie sieht die Rechtslage aus?
gemäss OR 324b I oblig. für NBU versichert, jedoch nicht zu 100% sondern mind. 80%.
1. + 2. Tag: 80% durch AG
ab 3. Tag: 80% durch UV
Darf der AG einen Lonrückbehalt machen?
OR 323a I
Ja, max. 1/10 des Lohnes, Total nicht mehr als 1 Wochenlohn. Durch GAV kann grösserer Lohnrückbehalt vorgesehen werden.
Lohnrückbehalt gilt als Sicherheit für künftige Forderungen
Welche erfolgsbezogenen Vergütungen gibt es? Beispiele dazu
Anteil am Geschäftsergebnis: Vergütung bemisst sich nach erzieltem Geschäftserfolg z.B. Gewinnbeteiligung in Form von Tantiemen, Umsatzbeteiligung. Prümien für herausragende Arbeitsleistungen
Provision: % nach dem Wert eines abgeschlossesenen Geschäft durch den AN z.B. Servicepersonal an Umsatz, Versicherungsberater nach Abschluss von Police, Personalvermittler
Gratifikation: Ausrichtung freiwillig, bemisst sich nicht nach Geschäfserfolg, z.B. Weihnachtsgeld, Bonus
Was muss der AN unternehmen, damit der Lohn bei Annahmeverzug des AG's trotzdem bezahlt wird?
AN ist beweispflichtig, dass er Arbeitsleistung angeboten hat und AG ohne ersichtlichen Grund die Arbeitsleistung nicht annimmt.
Eingeschriebener Brief an AG - damit Lohnanspruch nicht verloren geht.
Wenn AN anderweitig Arbeit gegen Entgelt geleistet hat, kann AG dies mit dem Lohnanspruch verrechnen. OR 323b II
Wann sind die Zahlungen von erfolgsbezogenen Vergütungen fällig?
Provision: auf Ende des laufenden Monats, durch schriftliche Abrede spätere Zeitpunkt möglich, wenn die Abwicklung des Geschäfts mehr als 6 Mt dauert
Beteiligung am Geschäftsergebnis: spätestens 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres
Nebst OR und ArG gibt es noch weitere Rechtsquellen, welche in best. Fragen beim Arbeitsverhältnis zentral sein können
Bundesverfassung (BV)
Gleichstellungsgesetz GlG
Datenschutzgesetz (DSG)
Arbeitsvermittlungsgesetzt (AVG)
Mitwirkungsgesetz (MWG)
Was wird in der neuen Verordnung zur Arbeitszeiterfassung ab 01.01.2016 geregelt?
keine AZ-Erfassung möglich, wenn folgende Punkte eingehalten sind:
es besteht ein GAV
Bruttojahreslohn inkl. Boni mind CHF 120'000
AN verfügt über grosse Autonomie (50% AZ selber bestimmen)
Dokumentationspflicht:
GAV der Anforderungen von ArGV1 Art 73a erfüllt
Verzeichnis mit Lohnangaben der AN, welche auf AZ-Erfassung verzichtet haben
Individuelle Verzichtserklärung jedes AN
Vereinfachte Zeiterfassung:
AN kann zu mind 25% AZ selber festsetzen
Vereinbarung zwischen AG und Arbeitnehmen, bei UN mit weniger als 50 MA auch individuell
Dokumentaionspflicht:
Gesamtdauer der AZ
Vereinbarung zwischen AG und AN
Wie unterscheidet sich die Geheimhaltungspflicht während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses? OR 321a IV
während AV: absolute Geheimhaltunspflicht, AN darf unter keinen Umständen geheim zu haltende Tatsachen verwerten oder externen Personen mitteilen
nach Beendigung AV: relative Geheimhaltungspflicht, sprich AN muss Geheimhaltungspflichten beachten, wenn Interessen des AG dies erfordern...abnehmend mit Zeit.
Was ist mit Schwarzarbeit gemeint?
Konkurrenzierung des AG's bei Nebenbeschäftigung
z.B. Automechaniker führt für Kd seines AG's während Freizeit Reparaturen auf eigene Rechnung aus.
Wenn AN während Arbeitsverhältnis Firmengründung vornimmt, jedoch nicht für seine neue Firma tätig wird, besteht noch keine Konkurrenzierung
OR 321a III
Wann besteht keine Herausgabepflicht des AN ?
Trinkgelder und kleinere Gelegenheitsgeschenke (z.B. zu Weihnachten)
Darf der Lohn an franz. Grenzgänger in EUR ausbezahlt werden?
Gemäss OR 84 und 323b I muss der Lohn nicht explizit in CHF ausbezahlt werden. Eine gesetzliche Währung wird vorgeschrieben. Beide Artikel sind dispositiv.
Grundsätzlich ist die Auszahlung des Lohns in Euro unter besonderen Bedingungen zulässig. Damit ein Unternehmen die Löhne in Euro auszahlen kann, muss dies entweder vereinbart oder üblich sein.
Verbot der Überwälzung des Währungsrisikos, das Diskriminierungsverbot und die Vorschriften bei Massenentlassungen im Falle von Änderungskündigungen beachten.
Prämien von SV weiterhin in CHF
Was für ein Vertrag liegt vor?
- Berufsfotograf knipst an Hochzeit Fotos?
- Hauseigentümer beauftragt Immobilientreuhänder mit dem Verkauf seines Hauses
- Schweiz. Kaufm. Stellenvermittlung hat eine neue Stelle für sie gefunden
- Werkvertrag
- Mäklervertrag
- Mäklervertrag
Zahnarzt fordert vom Patienten CHF 10'000 für eine völlig ungenügende Behandlung und Beschaffung unzulänglichen Zahnersatzmaterials. Es handelt sich um Brücken, Kronen und Extraktionen.
Welchen Rechtsnomen untersteht der Zahnbehandlungsvertrag?
Vertrag mit Arzt / Zahnarzt ist immer ein Auftrag und nicht ein WV. Es wird kein bestimmter Erfolg geschuldet.
Inwiefern ist die Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht eingeschränkt?
grundsätzlich Vertragsfreiheit im Vertragsrecht, verschiedene Gesetze mit zwingenden Bestimmungen engen die Vertragsfreiheit ein wie zwingende Bestimmungen des öff. Arbeitsrecht (ArG), relativ und zwingenden Bestimmungen des OR und GAV-Bestimmungen.