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Arbeitsrecht -

HR Fachleute NBW

HR Fachleute NBW


Kartei Details

Karten 23
Lernende 70
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 31.10.2015 / 02.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Worin unterscheidet sich Privatrecht vom öff. Recht?

öff Recht

immer zwingend / Unterordnungsverhältnis / Anwendung in der Regel "von Amtes wegen"

Privatrecht

auch dispositiv / Anwendung nur, wenn mind. 1 Partei dies verlangt / Gleichstellung der Parteien

Was ist in der Verfassung geregelt?

Grundlegende Werte, Ziele und Aufgaben des Staates z.B. Demokratie

Freiheitsrechte, Sozialrechte, Politische Rechte z.B. Meinungsäusserungsfreiheit

Pflichten der Bürger z.B. Wehrpflicht, Steuerpflicht

Behörden des Staates, deren Organisation, Wahl und Kompetenzen

Das Recht hat vor allem zwei Aufgaben:

1. Es soll Konflikte wenn immer möglich verhindern

2. Wenn es trotzdem zu Konflikten kommt, soll das Recht Wege bieten, um diese verbindlich zu lösen

Wie heissen die zwei Arten von Rechtsregeln mit Erklärung /Bsp zu

a) Verhinderung von Konfliken

b) Lösung von Konflikten

a) Verhaltensregeln. Sie legen Rechte und Pflichten fest. Wenn jeder weiss, was er zu tun hat, können Konflikte vermieden werden. z.B. bei Rot an der Ampel anhalten

b) Verfahrensregeln: Sie legen fest, wie der Streit zu schlichten ist. z.B. Busse bei Nichtbeachten des Rotlichts

Folgende Arten des Personalverleihs sind zu unterscheiden:

Temporärarbeit

Leiharbeit

Gelegentliche Überlassung von AN an Einsatzbetriebe

Wie unterscheiden sich die 3 versch. Arten von Personalverleih?

Temporärarbeit: zeitlich auf Dauer des Einsatzes beschränkt, Rahmenvertrag zwischen Temporärbüro und AN sowie Arbeitsvertrag für jeden Einsatz

Leiharbeit (auch Regiearbeit) Einsatz befristet oder unbefristet -> Lohnfortzahlungspflicht bei fehlendem Auftragsvolumen, vor allem in Branche mit Personalknappheit

Gelegentliche Überlassung: fällt nicht unter das AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz)

Was wird benötigt wenn man gewerbsmässig Temporär- und Leiharbeit vermittelt?

Betriebsbewilligung des kant. Arbeitsamtes

Voraussetzung für Erhalt einer Betriebsbewilligung:

Eintrag im schweiz. HR

zweckmässiges Geschäftslokal

kein anderes Gewerbe, welches Interessen von AG oder Stellensuchenden gefährend kann

die leitenden Personen müssen CH Bürger oder C-Bewilligung haben, guten Leumund, Gewähr bieten für fachgerechte Vermittlung

Pflicht AG : Lohnvorschuss - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Or 323 IV

Notlage des AN z.B. Betreibung

nur für bereits geleistete Arbeit (Anzahl Tage im Monat gearbeitet)

für AG finanziell zumutbar

 

Wie sieht die Regelung der Lohnfortzahlungspflicht aus, wenn ein AN teilweise arbeitsunfähig ist?

OR sieht keine Regelung bei teilweise Arbeitsunfähigkeit vor, OR 324a II

Vorherrschende AN-freundliche Sichtweise vieler Gerichte: Geldminima d.h. AN welcher zu 50% arbeitsunfähig ist, hat nicht bloss 3 Wo im 1. DJ Anspruch, sondern 6 Wo