Arbeitsrecht -
HR Fachleute NBW
HR Fachleute NBW
Kartei Details
Karten | 23 |
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Lernende | 70 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 31.10.2015 / 02.04.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Worin unterscheidet sich Privatrecht vom öff. Recht?
öff Recht
immer zwingend / Unterordnungsverhältnis / Anwendung in der Regel "von Amtes wegen"
Privatrecht
auch dispositiv / Anwendung nur, wenn mind. 1 Partei dies verlangt / Gleichstellung der Parteien
Was ist in der Verfassung geregelt?
Grundlegende Werte, Ziele und Aufgaben des Staates z.B. Demokratie
Freiheitsrechte, Sozialrechte, Politische Rechte z.B. Meinungsäusserungsfreiheit
Pflichten der Bürger z.B. Wehrpflicht, Steuerpflicht
Behörden des Staates, deren Organisation, Wahl und Kompetenzen
Das Recht hat vor allem zwei Aufgaben:
1. Es soll Konflikte wenn immer möglich verhindern
2. Wenn es trotzdem zu Konflikten kommt, soll das Recht Wege bieten, um diese verbindlich zu lösen
Wie heissen die zwei Arten von Rechtsregeln mit Erklärung /Bsp zu
a) Verhinderung von Konfliken
b) Lösung von Konflikten
a) Verhaltensregeln. Sie legen Rechte und Pflichten fest. Wenn jeder weiss, was er zu tun hat, können Konflikte vermieden werden. z.B. bei Rot an der Ampel anhalten
b) Verfahrensregeln: Sie legen fest, wie der Streit zu schlichten ist. z.B. Busse bei Nichtbeachten des Rotlichts
Folgende Arten des Personalverleihs sind zu unterscheiden:
Temporärarbeit
Leiharbeit
Gelegentliche Überlassung von AN an Einsatzbetriebe
Wie unterscheiden sich die 3 versch. Arten von Personalverleih?
Temporärarbeit: zeitlich auf Dauer des Einsatzes beschränkt, Rahmenvertrag zwischen Temporärbüro und AN sowie Arbeitsvertrag für jeden Einsatz
Leiharbeit (auch Regiearbeit) Einsatz befristet oder unbefristet -> Lohnfortzahlungspflicht bei fehlendem Auftragsvolumen, vor allem in Branche mit Personalknappheit
Gelegentliche Überlassung: fällt nicht unter das AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz)
Was wird benötigt wenn man gewerbsmässig Temporär- und Leiharbeit vermittelt?
Betriebsbewilligung des kant. Arbeitsamtes
Voraussetzung für Erhalt einer Betriebsbewilligung:
Eintrag im schweiz. HR
zweckmässiges Geschäftslokal
kein anderes Gewerbe, welches Interessen von AG oder Stellensuchenden gefährend kann
die leitenden Personen müssen CH Bürger oder C-Bewilligung haben, guten Leumund, Gewähr bieten für fachgerechte Vermittlung
Pflicht AG : Lohnvorschuss - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Or 323 IV
Notlage des AN z.B. Betreibung
nur für bereits geleistete Arbeit (Anzahl Tage im Monat gearbeitet)
für AG finanziell zumutbar
Wie sieht die Regelung der Lohnfortzahlungspflicht aus, wenn ein AN teilweise arbeitsunfähig ist?
OR sieht keine Regelung bei teilweise Arbeitsunfähigkeit vor, OR 324a II
Vorherrschende AN-freundliche Sichtweise vieler Gerichte: Geldminima d.h. AN welcher zu 50% arbeitsunfähig ist, hat nicht bloss 3 Wo im 1. DJ Anspruch, sondern 6 Wo