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Set of flashcards Details

Flashcards 27
Language Deutsch
Category General Education
Level Vocational School
Created / Updated 04.05.2015 / 20.05.2015
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https://card2brain.ch/box/a_ich_beginne_meine_lehre
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Konsensprinzip

Konsensprinzip = Weg der Entscheidungsfindung in einer Gruppe

  • Entscheidungen werden ohne Gegenstimme getroffen
  • Voraussetzung: vernünftige Argumentation, wechselseitige Anerkennung

Rollen

 

  • Im Alltag habe ich versch. Rollen: Sohn, Lernender, Vereinsmitglied etc.
  • sind gesellschaftlich durch Umfeld vorgegeben
  • man unterscheidet: Zwangsrollen => Geschlecht, Alter, Herkunft  od. selbstgewäjlte Rollen => Beruf, Peergroup
  • man lernt dabei, Umgangs- und Verhaltensformen kennen + beherrschen
  • jeder hat Möglichkeit, die Rollen mitzugestalten

Rollenerwartung

Müssen-sollen-dürfen

  • in jeder Rolle muss man die Erwartungen, die von aussen an einen gestellt werden, versuchen zu erfüllen.
  • Ansprüche stellen Gruppen (z.B. Freundeskreis, Verein) oder Gesetze
  • Sie haben Erwartungen an das Handeln, die Erscheinung + Persönlichkeit
  • Werte, Handlungsmuster + Verhaltensweisen müssen ständig überprüft werden

Rollenkonflikt

Rollenkonflikt = Wenn Erwartungen, die an einen gestellt werden, z.B. vom Gesetz, Freund, Chef, den eigenen Vorstellungen widersprechen.

Peergroup

  • Eine Gruppe von Gleichaltrigen Jugendlichen (Freund, Freundin, Vereinskollege....), die sich gegenseitig sozialisieren
  • Jugendliche üben soziale Verhaltensweisen gemeinsam mit ihren Freunden.
  • Diese Clique tritt als soziale Bezugsgruppe neben das Elternhaus.

 

Gleichstellungsartikel BV 8

  • Gleiche Rechte für Mann + Frau
  • Gesetz sorgt für rechtliche Gleichstellung in Familie, Ausbildung, Arbeit
  • Mann + Frau sollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten

Kommunikation

  • Austausch von Informationen zwischen Lebewesen
  • Kommunikationsmittel: Nonverbale > Körpersprache  /   Verbale Kommunikation > mündliche, schriftliche Sprache

4 Botschaften des Kommunikationsquadrates

Eine Aesserung enthält 4 Elemente, welche?

  1. Sachinhalt                  Worüber ich informiere.
  2. Selbstoffenbarung      Was ich von mir zu erkennen gebe
  3. Beziehung                   Was ich von dir halte, und wie ich zu dir stehe.
  4. Appell                        Was ich bei dir erreichen möchte.

Das 4-Ohren-Modell

Auf welchen 4 Ebenen nimmt ein Empfänger eine Nachricht auf?

Sie sagt zu ihm, der am Steuer ist: "Du, da vorne ist grün."

  1. Sachohr                           Was ist der Sachverhalt?      Die Ampel ist grün.
  2. Selbstoffenbarungsohr    Was ist mit ihm?    Sie hat's eilig.
  3. Erziehungsohr                  Was hält der andere von mir?   Sie meint, ich brauche ihre Hilfe.
  4. Appellohr                       Was soll ich tun, denken auf Grund der Mitteilung?    Sie möchte, dass ich Gas gebe.

Missverständisse in der Kommunikation

Der Mensch sendet je nach Stimmung, Laune auf versch. Ebenen. Das führt zu Missverständnissen.

  1. Es wird nicht immer genau das gesagt, was gemeint ist
  2. umgekehrt wird oft das Gesagte vom Empfänger falsch aufgenommen.

Wichtig: Sender muss wissen, auf welcher Ebene er kommuniziert, Empfänger muss genau zuhören.

Rechtsnormen

Normen = Verhaltens- und Rollenerwartungen

Rechtsnormen

  1. Das Wort "Recht " kommt von "Regel".
  2. Alle geltenden Regeln eines Landes nennt man die Rechtsordnung.
  3. Die einzelnen Regeln heissen Rechtsnormen.

 

  • Rchtsnormen verleihen Rechte (z.B. Niederlassungsfreiheit)
  • auferlegen aber auch Pflichten (z.B. Steuerpflicht)

 

Aufbau der Rechtsordnung

Vergleich mit Baum:

Wurzeln = Bundesverfassung  Grundgesetz des Staates mit wichtigen Leitlinien)

Baumstamm = Gesetze  (nähere Ausführung einzelner Verfassungsartikel der BV)

Hauptast = Verordnung  (nähere Ausführung einzelner Gesetze)

Nebenast = Reglement   (konkrete Handlungsanweisungen)

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

  • Vertrag, in dem Grund- und Menschenrechte verankert sind
  • CH 1974 unterzeichnet, müssen uns, in Gesetzen beschrieben, an diese Grundsätze halten

Beispiele:

  • Recht auf Leben
  • Religions- + Pressefreiheit
  • Recht auf Gleichberechtigung etc.

Natürliche, juristische Personen

Natürliche Personen sind Privatpersonen > Menschen mit Geschlecht + Alter.

Juristische Persosnen sind keine Menschen, sondern "Unternehmen" > Verbindungen von mehreren Personen (Verein, Aktiengesellschaft, Genossenschaften...)

Rechtsfähigkeit

ZGB 11

  • rechtsfähig ist jeder Mensch, unabhängig vom Alter, Herkunft, Geschlecht
  • Fähigkeit, Rechte + Pflichten zu haben
  • z.B. Recht auf Namen, Erbrecht, Schulpflicht, Steuerpflicht

Mündigkeit

ZGB 14

18. Lebensjahr vollendet + nicht bevormundet

Urteilsfähigkeit

ZGB 16

Urteilsfähig ist, wer vernünftig handeln kann.

 

  • Person kann Folgen ihrer Handlung abschätzen und sich entsprechend verhalten
  • keine Altersvorgabe
  • Haftet für widerrechtliches Handeln

Nicht urteilsfähig sind z.B. Menschen, die zu jung sind, geisteskrank, im Alkohol- oder  Drogenrausch handeln

Handlungsfähigkeit

ZGB 12, 13

Handlungsfähig ist, wer mündig (volljährig) + urteilsfähig ist

Handlungsfähig ist jemand, der durch seine Handlungen Rechte + Pflichten begründen kann

(Beschränkt Handlungsfähig = die Handlungsfähigkeit ist da (urteilsfähig, mündig), aber beschränkt, z.B. bei Ehepaaren  > Kündigung der Wohnung) 

Beschränkte Handlungsunfähigkeit

ZGB 19

Beschränkt handlungsunfähig ist, wer urteilsfähig, aber noch nicht mündig oder wer entmündigt ist.

Man ist für unerlaubte Handlungen schadenersatzpflichtig.

 

Arbeitserwerb

Taschengeld

ZGB 323

Kind/Jugendlicher darf über eigenen Lohn, Erspartes, Taschengeld frei verfügen

Eltern können Abgabe für Unterhaltskosten einfordern

Ausgabe darf nicht mehr als 2 Monatslöhne übersteigen, sonst Zustimmung von Eltern

Lernorte BBG 16, 2

Lehrbetrieb = Ausbildungsort für praktische Bildung

Berufsfachschule = schulische Bildung

Ueberbetriebliche Kurse = Vermittelt grundlegende Fertigkeiten (dienen zur Ergänzung Schule- + Berufskenntnissse

Lehrvertrag

Wichtigste Grundlage des Lehrverhältnisses

  • Dient bei Unklarheiten, Streitigkeiten über das Lehrverhältnis
  • Fachgerechte Ausblidung steht im Vordergrund, nicht Lohn, Arbeitsleistung

Parteien: Berufsbildner, Lernender, (Bei Vertragsabschluss, da meist noch unmündig > Unterschrift Eltern)

Punkte im Vertrag:

  1. Berufsbezeichnung
  2. Dauer der Probezeit
  3. Dauer der Lehrzeit
  4. Ferien
  5. Lohn der Lerneden
  6. Arbeitszeit

Lehrvertrag: Kontrolle u. Genehmigung vom Kant. Berufsbildungsamt

Pflichten des Lernenden

Im OR geregelt

 

Hauptpflicht: Arbeit im Dienst des Arbeitgebers zu leisten

Besondere Pflichten : Alles tun, um Lernziel zu erreichen.; Aufträge d. Berufsbildners befolgen, Arbeit gewissenhaft ausführen

Besuch der Berufsfachschule / üK

Sorgfaltspflicht: zu anvertrauten Geräten Sorge tragen

Treuepflicht: keine Schwarzarbeit, Wahrung Geschäftsgeheimnis

Haftung bei fahrlässigem Handeln

Ueberstunden: zu zumutbaren, berufsspezifischen Arbeiten verpflichtet, nicht mehr als 9 h pro Tag, unter 16 verboten

Führen eines Arbeitsbuches (Kontrolle durch Berufsbildner)

 

Pflichten des Arbeitgebers

OR 344

OR 345 a

Ausbildungspflicht: Lernende Person fachgerecht ausbilden

Lohnzahlungspflicht

Versicherungspflicht Berufs- Nichtberufsunfall

Ferien 5 Wochen Ferien bis vollendetes 20. Lebensjahr

Zeit frei geben für Besuch Berufsschule/üK, Lehrabschlussprüfung

Arbeitszeugnis, Arbeitsbestätigung am Ende der Lehrzeit

Handlungsunfähigkeit

ZGB 17

Handlungsunfähig ist, wer nicht urteilsfähig ist.

Konfliktlösestrategie

> Selbstkritik üben, Situation überschlafen

> Vertrauensperson beiziehen

> Gespräch abmachen, vorbereiten

> Aussprache mit Berufsbildner

> Amt für Berufsbildung einbeziehen

Rechte das Lernenden

  • Lohn (im Lehrvertrag festgelegt, Höhe gesetzlich nicht verankert)
  • Lohnfortzahlungspflicht (z.B. bei Krankheit, Unfall)
  • Lohnabzüge erlaubt (AHV, NBU)
  • Recht auf 5 Wochen Ferien bis zum vollendeten 20. Altersjahr
  • Besuch von Frei-, Stützkursen
  • Besuch der Berufsschule, üK, QV ohne Lohnabzug