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Kartei Details
Karten | 27 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 04.05.2015 / 20.05.2015 |
Weblink |
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Konsensprinzip
Konsensprinzip = Weg der Entscheidungsfindung in einer Gruppe
- Entscheidungen werden ohne Gegenstimme getroffen
- Voraussetzung: vernünftige Argumentation, wechselseitige Anerkennung
Rollen
- Im Alltag habe ich versch. Rollen: Sohn, Lernender, Vereinsmitglied etc.
- sind gesellschaftlich durch Umfeld vorgegeben
- man unterscheidet: Zwangsrollen => Geschlecht, Alter, Herkunft od. selbstgewäjlte Rollen => Beruf, Peergroup
- man lernt dabei, Umgangs- und Verhaltensformen kennen + beherrschen
- jeder hat Möglichkeit, die Rollen mitzugestalten
Rollenerwartung
Müssen-sollen-dürfen
- in jeder Rolle muss man die Erwartungen, die von aussen an einen gestellt werden, versuchen zu erfüllen.
- Ansprüche stellen Gruppen (z.B. Freundeskreis, Verein) oder Gesetze
- Sie haben Erwartungen an das Handeln, die Erscheinung + Persönlichkeit
- Werte, Handlungsmuster + Verhaltensweisen müssen ständig überprüft werden
Rollenkonflikt
Rollenkonflikt = Wenn Erwartungen, die an einen gestellt werden, z.B. vom Gesetz, Freund, Chef, den eigenen Vorstellungen widersprechen.
Peergroup
- Eine Gruppe von Gleichaltrigen Jugendlichen (Freund, Freundin, Vereinskollege....), die sich gegenseitig sozialisieren
- Jugendliche üben soziale Verhaltensweisen gemeinsam mit ihren Freunden.
- Diese Clique tritt als soziale Bezugsgruppe neben das Elternhaus.
Gleichstellungsartikel BV 8
- Gleiche Rechte für Mann + Frau
- Gesetz sorgt für rechtliche Gleichstellung in Familie, Ausbildung, Arbeit
- Mann + Frau sollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten
Kommunikation
- Austausch von Informationen zwischen Lebewesen
- Kommunikationsmittel: Nonverbale > Körpersprache / Verbale Kommunikation > mündliche, schriftliche Sprache
4 Botschaften des Kommunikationsquadrates
Eine Aesserung enthält 4 Elemente, welche?
- Sachinhalt Worüber ich informiere.
- Selbstoffenbarung Was ich von mir zu erkennen gebe
- Beziehung Was ich von dir halte, und wie ich zu dir stehe.
- Appell Was ich bei dir erreichen möchte.
Das 4-Ohren-Modell
Auf welchen 4 Ebenen nimmt ein Empfänger eine Nachricht auf?
Sie sagt zu ihm, der am Steuer ist: "Du, da vorne ist grün."
- Sachohr Was ist der Sachverhalt? Die Ampel ist grün.
- Selbstoffenbarungsohr Was ist mit ihm? Sie hat's eilig.
- Erziehungsohr Was hält der andere von mir? Sie meint, ich brauche ihre Hilfe.
- Appellohr Was soll ich tun, denken auf Grund der Mitteilung? Sie möchte, dass ich Gas gebe.
Missverständisse in der Kommunikation
Der Mensch sendet je nach Stimmung, Laune auf versch. Ebenen. Das führt zu Missverständnissen.
- Es wird nicht immer genau das gesagt, was gemeint ist
- umgekehrt wird oft das Gesagte vom Empfänger falsch aufgenommen.
Wichtig: Sender muss wissen, auf welcher Ebene er kommuniziert, Empfänger muss genau zuhören.
Rechtsnormen
Normen = Verhaltens- und Rollenerwartungen
Rechtsnormen
- Das Wort "Recht " kommt von "Regel".
- Alle geltenden Regeln eines Landes nennt man die Rechtsordnung.
- Die einzelnen Regeln heissen Rechtsnormen.
- Rchtsnormen verleihen Rechte (z.B. Niederlassungsfreiheit)
- auferlegen aber auch Pflichten (z.B. Steuerpflicht)
Aufbau der Rechtsordnung
Vergleich mit Baum:
Wurzeln = Bundesverfassung Grundgesetz des Staates mit wichtigen Leitlinien)
Baumstamm = Gesetze (nähere Ausführung einzelner Verfassungsartikel der BV)
Hauptast = Verordnung (nähere Ausführung einzelner Gesetze)
Nebenast = Reglement (konkrete Handlungsanweisungen)
EMRK
Europäische Menschenrechtskonvention
- Vertrag, in dem Grund- und Menschenrechte verankert sind
- CH 1974 unterzeichnet, müssen uns, in Gesetzen beschrieben, an diese Grundsätze halten
Beispiele:
- Recht auf Leben
- Religions- + Pressefreiheit
- Recht auf Gleichberechtigung etc.
Natürliche, juristische Personen
Natürliche Personen sind Privatpersonen > Menschen mit Geschlecht + Alter.
Juristische Persosnen sind keine Menschen, sondern "Unternehmen" > Verbindungen von mehreren Personen (Verein, Aktiengesellschaft, Genossenschaften...)
Rechtsfähigkeit
ZGB 11
- rechtsfähig ist jeder Mensch, unabhängig vom Alter, Herkunft, Geschlecht
- Fähigkeit, Rechte + Pflichten zu haben
- z.B. Recht auf Namen, Erbrecht, Schulpflicht, Steuerpflicht
Mündigkeit
ZGB 14
18. Lebensjahr vollendet + nicht bevormundet
Urteilsfähigkeit
ZGB 16
Urteilsfähig ist, wer vernünftig handeln kann.
- Person kann Folgen ihrer Handlung abschätzen und sich entsprechend verhalten
- keine Altersvorgabe
- Haftet für widerrechtliches Handeln
Nicht urteilsfähig sind z.B. Menschen, die zu jung sind, geisteskrank, im Alkohol- oder Drogenrausch handeln
Handlungsfähigkeit
ZGB 12, 13
Handlungsfähig ist, wer mündig (volljährig) + urteilsfähig ist
Handlungsfähig ist jemand, der durch seine Handlungen Rechte + Pflichten begründen kann
(Beschränkt Handlungsfähig = die Handlungsfähigkeit ist da (urteilsfähig, mündig), aber beschränkt, z.B. bei Ehepaaren > Kündigung der Wohnung)
Beschränkte Handlungsunfähigkeit
ZGB 19
Beschränkt handlungsunfähig ist, wer urteilsfähig, aber noch nicht mündig oder wer entmündigt ist.
Man ist für unerlaubte Handlungen schadenersatzpflichtig.
Arbeitserwerb
Taschengeld
ZGB 323
Kind/Jugendlicher darf über eigenen Lohn, Erspartes, Taschengeld frei verfügen
Eltern können Abgabe für Unterhaltskosten einfordern
Ausgabe darf nicht mehr als 2 Monatslöhne übersteigen, sonst Zustimmung von Eltern
Lernorte BBG 16, 2
Lehrbetrieb = Ausbildungsort für praktische Bildung
Berufsfachschule = schulische Bildung
Ueberbetriebliche Kurse = Vermittelt grundlegende Fertigkeiten (dienen zur Ergänzung Schule- + Berufskenntnissse
Lehrvertrag
Wichtigste Grundlage des Lehrverhältnisses
- Dient bei Unklarheiten, Streitigkeiten über das Lehrverhältnis
- Fachgerechte Ausblidung steht im Vordergrund, nicht Lohn, Arbeitsleistung
Parteien: Berufsbildner, Lernender, (Bei Vertragsabschluss, da meist noch unmündig > Unterschrift Eltern)
Punkte im Vertrag:
- Berufsbezeichnung
- Dauer der Probezeit
- Dauer der Lehrzeit
- Ferien
- Lohn der Lerneden
- Arbeitszeit
Lehrvertrag: Kontrolle u. Genehmigung vom Kant. Berufsbildungsamt
Pflichten des Lernenden
Im OR geregelt
Hauptpflicht: Arbeit im Dienst des Arbeitgebers zu leisten
Besondere Pflichten : Alles tun, um Lernziel zu erreichen.; Aufträge d. Berufsbildners befolgen, Arbeit gewissenhaft ausführen
Besuch der Berufsfachschule / üK
Sorgfaltspflicht: zu anvertrauten Geräten Sorge tragen
Treuepflicht: keine Schwarzarbeit, Wahrung Geschäftsgeheimnis
Haftung bei fahrlässigem Handeln
Ueberstunden: zu zumutbaren, berufsspezifischen Arbeiten verpflichtet, nicht mehr als 9 h pro Tag, unter 16 verboten
Führen eines Arbeitsbuches (Kontrolle durch Berufsbildner)
Pflichten des Arbeitgebers
OR 344
OR 345 a
Ausbildungspflicht: Lernende Person fachgerecht ausbilden
Lohnzahlungspflicht
Versicherungspflicht Berufs- Nichtberufsunfall
Ferien 5 Wochen Ferien bis vollendetes 20. Lebensjahr
Zeit frei geben für Besuch Berufsschule/üK, Lehrabschlussprüfung
Arbeitszeugnis, Arbeitsbestätigung am Ende der Lehrzeit
Handlungsunfähigkeit
ZGB 17
Handlungsunfähig ist, wer nicht urteilsfähig ist.
Konfliktlösestrategie
> Selbstkritik üben, Situation überschlafen
> Vertrauensperson beiziehen
> Gespräch abmachen, vorbereiten
> Aussprache mit Berufsbildner
> Amt für Berufsbildung einbeziehen
Rechte das Lernenden
- Lohn (im Lehrvertrag festgelegt, Höhe gesetzlich nicht verankert)
- Lohnfortzahlungspflicht (z.B. bei Krankheit, Unfall)
- Lohnabzüge erlaubt (AHV, NBU)
- Recht auf 5 Wochen Ferien bis zum vollendeten 20. Altersjahr
- Besuch von Frei-, Stützkursen
- Besuch der Berufsschule, üK, QV ohne Lohnabzug
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