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Obligationenrecht

Obligationenrecht


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Flashcards 14
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 03.12.2025 / 03.12.2025
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https://card2brain.ch/cards/20251203_or
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Was bedeutet "Nach Treu und Glauben" zu handeln?

Fair, ehrlich und korrekt verhalten. Fairness bei der Ausübung von Recht und Pflichten.

Was benötigt es zum Abschluss eines Vertrags?

Eine übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung

ausdrücklich oder stiilschweigend

Pachtvertrag

Gebrauch und Ertrag

fromfrei gültig (schriftlichkeit empfohlen

Fischereirechte, Hotels, Landwirtschaftliche Betriebe

Gebrauchsleihe (OR 305 - 311)

Vertrag

etwas unentgeltlich zum Gebrauch überlassen, Rückgabepflicht, formfrei

Entlehner: Sorgfaltspflicht, nur vertragsmässiger Gebrauch, Haftung für Shaden bei unsachgemässem Gebrauch, Rückgabe, Unterverleihung verboten

Verleiher: Übergabe, Keine Entschädigung für normalen Verschleiss, Muss bekannte Mängel mitteilen

Unbefristete: Jederzeit ohne Kündigungsfrist zurück verlangbar

Befristet: Rückgabe am Ende der vereinbarten Dauer

Gebrauchsleihe = Miete ohne Geld.“

 

Darlehensvertrag (Art. 312–318 OR)

Darlehensgeber überträgt Darlehensnehmer vertretbare Sachen (meist Geld) zu Eigentum - Darlehensnehmer verpflichtet sich, Sacher gleicher Art, Menge und Qualität zurückzugeben

Geld- oder Sachdarlehen

"gewöhnlicher Verkehr": unverzinslich, wenn nichts vereinbart

"kaufm. Verkehr": von Gesetzes wegen vermutet

Zins jährlich zahlbar, Zinseszinsverbot im gewöhnlichen Verkehr

Kündigung: Gesetzlich: 6 Wochen
Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach 6 Monate nach Verzug des Darlehensnehmers

 

Werkvertrag (Art. 363 ff. OR)

Verkäufer: Werk herstellen / Käufer: Werk kaufen/Zahlen Vergütung

Bestimmung des herzustellenden Werks - Vereinbarung des Werkpreises - formfrei

Körperliche Gegenstände: Möbel, Reparaturen, Bauarbeiten
Unlörperliche Werke: Softwareprogrammierung, Architekturpläne

Übergang Nutzen und Gefahr: erst mit Ablieferung auf Besteller

Pflichten Unternehmer: Persönliche Ausfphrung, Erfolg geschuldet (muss funktionieren), Gefahrtragung bis zur Ablieferung, Haftung für Werkmängel

Rechte Unternehmer:: Werklohn, Retentionsrecht, Bauhandwerkerofandrecht, Vergütung bereits geleisteter Arbeit

Pflichten Besteller: Werklohn zahlen, Werk sofort prüfen, Möngel unverzüglich rügen

Rechte Bestellers: Bei Verzug des Unternehmers - Rücktritt nach Nachfrist, Fristansetzung mit Ersatzandrohung

Möglichkeiten bei Mängeln?

Wandelung (Vertragsauflösung) - bei fest verbauten Werken (z.B. Boden) nicht möglich

Minderung (Preisreduktion)

Nachbesserung 

Verjährung bei Mängeln?

Bewegliche Werke: 2 Jahre

Unbewegliche Werke (Bauten): 5 Jahre

Auftrag

Beauftragter verpflichtet sich, ein Geschäft sorgfältig zu besorgen, Erfolg ist aber nicht geschuldet

Sorgfaltspflicht, Interessenwahrung, formfrei

Alle Arbeitsleistungen, die keiner anderen Vertragsart unterstehen

Arzt, Anwalt, Buchhalter, Headhunter, Vermögensverwaltung, Architektur (Beratung und Bauleitung - Planung wäre Werkvertrag)

Auftrag:

Pflichten des Beauftragten

Ausführungspflicht

Persönliche Ausführung

Weisungsgebundenheit

Treuepflicht

Sorgfaltspflicht

Rechenschafts- und Herausgabepflicht

Mäklervertrag

Vermittelt Gelegenheiten zum Vertragsabschluss zwischen 2 Parteien gegen Mäklerlohn (Provision)

reine Vermittlung, schliesst nicht selbst ab
Provision nur, wenn Vertrag zustande kommt

Immobilienmakler, Headhuntr, Vermittlung von Versicherungen

Agenturvertrag

Agent, der dauernd Geschäfte vermittelt oder im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers selbst abschliesst

Selbstständige Tätigkeit, Dauerhafte Beziehung --> Dauerschuldverhältnis, 
Abschluss im Namen des Auftraggebers möglich
Provision für vermittlete oder abgeschlossene Geschäfte
Umfassendes Retetionsrecht zur Sicherung seiner Forderungen

Kündigungsfristen nach 418p - 418r 
Sofortige Auflösung aus wichtigen Gründen möglich

Versicherungsagent, Handelsvertreter, Aussendienstmitarbeiter (selbstständig)

Kommissionsvertrag

Kommissionär kauft oder verkauft Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen aber auf Rechnung des Auftraggebers (Kommittenten)

Handelt im eigenen Namen aber wirtschaftlich für Auftraggeber, Einzelfallbezogener Auftrag, Provision und Spesenersatz, Retentionsrecht am Kommissionsgut, Möglichkeit Selbsteintritts, wenn Marktpreis existiert

Kunstverkäufer, Börsenhändler, Export-/Import-Händler

Leasingvetrag

Moderne Form der Miete - nicht im OR geregelt --Konsumkreditgesetz

Leasinggeber = Eigentümer
Leasingnehmer = Nutzer
Entgelt = Leasingrate / meist teurer als Miete
Gefahr und Unterhalt = beim Leasingnehmer / Unterhalt, Service und Reparatur
Rückgabe am Ende der Laufzeit (allfälliger Kauf separat)

Schriftlicher Vertrag zwingend, Informationspflichten, Widerrufsrecht, Kostenobergrenzen, Prüfung der Kredifähigkeit

 

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