1 Wirtschaftliche Kenntnisse
2.8 Normen und technische Vorschriften
2.8 Normen und technische Vorschriften
Fichier Détails
| Cartes-fiches | 7 |
|---|---|
| Langue | Deutsch |
| Catégorie | Technique |
| Niveau | Autres |
| Crée / Actualisé | 03.12.2025 / 03.12.2025 |
| Lien de web |
https://card2brain.ch/cards/20251203_1_wirtschaftliche_kenntnisse
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| Intégrer |
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DIN 276, 277
DIN 276 – Kosten im Hochbau
- Norm: DIN 276:2018-12
- Ziel: Strukturierte Kostengliederung im Hochbau
- Aufbau: 3 Ebenen mit dreistelligen Ordnungszahlen
Hauptkostengruppen:
- KG 100: Grundstück
- KG 200: Vorbereitende Maßnahmen
- KG 300: Bauwerk – Baukonstruktionen
- KG 400: Bauwerk – Technische Anlagen
- KG 500: Außenanlagen und Freiflächen
- KG 600: Ausstattung und Kunstwerke
- KG 700: Baunebenkosten
- KG 800: Finanzierung
Vorteil: Je nach Planungsstand höhere Detaillierung → genauere Kostenermittlung (z.B. über Schmitz, Krings, Dahlhaus oder BKI)
DIN 277 – Flächen und Rauminhalte
Norm: DIN 277 (2021)
Ziel: Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten
Inhalte:
- Berechnung umbauter Raum, Grundflächen, Rauminhalte
Unterscheidung verschiedener Flächenarten (Miet-, Technik-, Nettoraumflächen)
4.Entwicklung:
1950: Fokus auf umbauten Raum
1973/1987/2005/2016/2021: zunehmend detaillierte Berechnungen
Bedeutung: Grundlage für Kostenberechnungen und Verkehrswertermittlung (Normalherstellungskosten 2010 = DIN 277, Stand Februar 2005)
Hinweis: Genauigkeit oft über Anforderungen der Verkehrswertermittlung hinaus
Grundlagen der Wohn- und Nutzflächenberechnung (Zweite Berechnungsverordnung [II. BV], Wohnflächenverordnung [WoFlV], DIN 283 etc.)
II. Berechnungsverordnung (II. BV, bis 2003)
Gültig bis 31.12.2003
Anwendung v. a. im preisgebundenen Wohnraum
Balkon- und Terrassenflächen bis 50 % anrechenbar
Weiterhin relevant für Altflächen, solange keine baulichen Änderungen erfolgen
Wohnflächenverordnung (WoFlV, seit 2004)
Aktuelle Grundlage, ersetzt II. BV
Bindend für sozialen Wohnungsbau, oft auch im frei finanzierten Wohnungsbau genutzt
Balkon- und Terrassenflächen i. d. R. 25 %, max. 50 %
Klarere Regeln und Berücksichtigung baulicher Änderungen
DIN 283 (bis 1983, zurückgezogen)
- Historische Norm, weiterhin in der Praxis genutzt (v. a. Altverträge, frei finanzierter Wohnraum)
Balkon- und Terrassenflächen starr mit 25 % angerechnet
Keine Nachfolgeregelung, oft ergänzend herangezogen
Kernaussage
Unterschiedliche Normen führen zu abweichenden Wohnflächen
Konsistenz der Berechnungsmethode entscheidend für Vergleichsmieten und Immobilienbewertung
Heute maßgeblich: WoFlV, aber II. BV und DIN 283 bleiben in Altverträgen relevant
modellkonforme Anwendung!!! (GMB, Mietspiegel...)
Sonstige Empfehlungen für Flächenberechnungen (z.B. gif: MFG, MF/W, MF/V)
MF-GIF 2023
- Neue Mietflächenrichtlinie der gif e.V. (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung)
Weiterentwicklung der bisherigen Richtlinien (MF/G, MF/V, MF/W)
Marktstandard für die Ermittlung von Mietflächen in gewerblichen und gemischt genutzten Gebäuden
Betrachtet Flächen aus kaufmännischer Sicht (nichttragende Wände einbezogen, technische Funktionsflächen/Treppen nicht)
Unterschiede zur Vorgänger-Richtlinie (MFG 2017)
Zusammenführung von MF/G, MF/V und MF/W → eine einheitliche Richtlinie
Namensänderung: MFG → MF-GIF
Bezug zur DIN 277 entfällt, stattdessen Orientierung am IPMS (The International Property Measurement Standard): All Buildings
Vorteile der MF-GIF 2023
Einheitliche Flächenermittlung für alle Nutzungsarten (Handel, Büro, Hotel, Wohnen)
Mehr Transparenz und weniger Konflikte bei Flächenberechnungen
Internationale Vergleichbarkeit durch Bezug zu IPMS
Erleichtert die Bewertung von Energieeffizienz und ESG-Kriterien
Praktische Tipps und Beispiele für die Anwendung
Nutzung in der Praxis
In Deutschland vertraglich frei vereinbar, keine Pflicht
Etwa 85 % der gewerblichen Neubauten werden nach gif-Richtlinien vermietet
Orientierung für Vermieter und Investoren → klare und nachvollziehbare Flächenberechnung
Wohnflächen: weiterhin meist nach WoFlV berechnet, MF-GIF ergänzt für neue Wohnformen
Wichtig für Vergleichsmieten, Kaufverträge und Nebenkostenumlagen
Fazit
MF-GIF 2023 ist der neue, vereinheitlichte Marktstandard für Mietflächenberechnung in Deutschland, mit internationaler Anschlussfähigkeit und praxisnahen Regeln.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsgrundlage: Verordnung vom 25.11.2003, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023
Zweck: Regelung der umlagefähigen Betriebskosten auf Mieter
Definition Betriebskosten
Laufende Kosten aus:
Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Gebäuden, Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen
Umlagefähige Kosten (§ 2 BetrKV)
Wasserversorgung
Entwässerung
Heizung & Warmwasserversorgung
Müllbeseitigung
Gebäudereinigung
Gartenpflege
Beleuchtung
Schornsteinreinigung
Sach- und Haftpflichtversicherung
Hauswart
Antennenanlage
Sonstige laufende Kosten
Anwendungsbereich
Wohnraum: verbindliche Regelung
Gewerberaum: größere Vertragsfreiheit bei Vereinbarung der umlegbaren Kosten
Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz
Brandschutz
Maßnahmen zur Verhinderung von Brandentstehung und -ausbreitung
Ziel: Rettung von Menschen und Tieren, wirksame Löscharbeiten
Rechtsgrundlagen: Landesbauordnungen, Musterbauordnung
Produktionsgebäude: erhöhte Anforderungen nach Muster-Industriebau-Richtlinie
Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile
Anordnung der Rettungswege
Schallschutz
Ziel: Minderung der Schallübertragung Quelle → Empfänger
Mindestanforderungen: DIN 4109
Erhöhter Schallschutz: Empfehlungen in VDI 4100 und DEGA 103
Einteilung in Schutzklassen: höhere Klassen = besserer Schutz
Schalldämmung: höhere dB-Werte = besser
Trittschall: kleinere dB-Werte = besser
Wärmeschutz
Ziel: Schutz der Baukonstruktion vor Feuchtigkeit, Sicherstellung hygienisches Raumklima (u.a. Schimmelvorbeugung)
Mindestwärmeschutz: DIN 4108
Erhöhter Wärmeschutz: Wärmeschutzverordnung (seit 1977, mehrfach angepasst bis zum GEG)
Neubauten: Nachweis im Bauantrag erforderlich
Einhaltung/Abnahme technischer Vorschriften und der allgemein anerkannten Regeln der Technik
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Gesetzlich nicht definiert, aber durch Rechtsprechung konkretisiert (BVerwG 30.09.1996)
Prinzipien und Lösungen, die praxisbewährt und von der Mehrheit der Fachleute anerkannt sind
Mindeststandard → bei Nichterfüllung liegt ein Mangel vor
DIN-Normen bilden diese Regeln meist ab, aber nicht zwingend
Verpflichtungen des Auftragnehmers
Versprechen: Arbeiten nach anerkannten Regeln der Technik
Maßstab: Stand der Regeln zum Zeitpunkt der Abnahme
Pflicht zur Korrektur auch bereits erbrachter Leistungen, wenn sie bei Abnahme nicht mehr den Regeln entsprechen
Gilt während Bauphase und Gewährleistungsphase
Drei-Stufen-Verhältnis (Kalkar-Entscheidung)
Allgemein anerkannte Regeln der Technik → Mindeststandard, greifen Neuerungen spät auf
Stand der Technik → dynamischer, ohne Anerkennungspflicht
Stand von Wissenschaft und Technik → neueste Erkenntnisse, höchster Standard
Praktische Relevanz
Bauwerke ohne Einhaltung gelten als mangelhaft
Beispiel: Flughafen BER → Anpassung an veränderte Brandschutzvorschriften erforderlich
Auftragnehmer muss Bauleistungen an aktuelle Standards anpassen
Fazit
Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik = zentral für Abnahme und Mängelfreiheit
Regeln sind dynamisch und müssen laufend an den Stand der Technik angepasst werden
Gewährleistet Sicherheit, Qualität und Rechtskonformität im Bauwesen (was bedeutet das für den geplanten Gebäudetyp E?!)
Arbeitsstättenrichtlinien etc.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Regelt Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
- Ziel: Schutz der Beschäftigten bei Einrichtung und Betrieb
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Ersetzen die früheren Arbeitsstättenrichtlinien
- Konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV
- Praktische Hinweise zur Umsetzung
- Ziel: Arbeitsplätze an physische und psychische Belastungen anpassen, Unfälle und Gesundheitsgefahren vermeiden
- Inhalte:
- Raumabmessungen
- Beleuchtung
- Belüftung
- Temperatur
- Lärm
- Fluchtwege & Notausgänge
Weitere relevante Regelwerke für Produktionsgebäude
- Industriebaurichtlinien (IndBauR)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Musterbauordnung (MBO)
- Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) → baulicher Brandschutz im Industriebau
Fazit
- ArbStättV + ASR = zentrale Grundlage für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze
- Ergänzende Regelwerke (IndBauR, BImSchG, MBO, MIndBauRL) → zusätzliche Anforderungen, die auch die Wertigkeit von Immobilien beeinflussen